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IGNORED

Erwerb WBK - Feststellung Zuverlässigkeit


Neuschützling

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe eine Frage zur Feststellung der Zuverlässigkeit beim Erwerb einer WBK.

Die Ausstellungsbehörde holt sich ja alle möglichen Erkundigungen (bei Bundeszentralregister, Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister, Stellungnahme der Polizei) ein.

Vor ca. zwei Jahren hatte ich ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung anhängig. Hört sich jetzt schlimmer an wie es war. Bin in eine Schägerei geraten. Ich habe nachher mehrere Personen angezeigt und als "Quittung" haben sie mich angezeigt. Natürlich ist später das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt worden, leider auch gegen die "Anderen".

Kann ich jetzt Probleme bei der Beantragung der WBK bekommen, da ich jetzt in den Akten der Polizei und Staatsanwaltschaft auftauche?

Vielen Dank für eure Antworten.

Geschrieben
ist später das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt worden

... wird (soweit nichts weiter dazu kommt) nach zwei Jahren gelöscht....

Gruß Gromit

Geschrieben

... wird (soweit nichts weiter dazu kommt) nach zwei Jahren gelöscht....

Gruß Gromit

Meines Wissens wird im BZR nichts gelöscht. Aber solange er nicht verurteilt wurde, sehe ich eigentlich keine Probleme.

Gruß openeye

Geschrieben

Meines Wissens wird im BZR nichts gelöscht. ...

Würde den Satz um mein Halbwissen ergänzen, dass für die Historie alle Einträge bestehen bleiben, aber nach einer bestimmten Frist die Einträge bei Abfragen nicht mehr verwendet werden, man hat also quasi eine "leere" Akte.

Geschrieben

hallo, noch was zu dem thema..

heisst also wenn eine verurteilung wegen was auch immer länger als zehn jahre her ist gilt man sicher als zuverlässig?

danke, gruß

Geschrieben
heisst also wenn eine verurteilung wegen was auch immer länger als zehn jahre her ist gilt man sicher als zuverlässig?

Lies dir den Paragraphen durch und urteile selbst, warum hier geschrieben wird "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht..." und eben nicht "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen...".

Geschrieben

Lies dir den Paragraphen durch und urteile selbst, warum hier geschrieben wird "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht..." und eben nicht "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen...".

danke. ich hab den paragraphen durchgelesen, mehr als einmal, und da mein schlichtes gemüt anscheinend nicht ausreicht um mir selbst ein abschliessendes urteil bilden zu können und ich keine zeit hab nebenbei jura zu studieren hab ich diese frage reingestellt.

vielleicht kann mir trotzdem jemand ohne paragraphen zu bemühen sagen ob es schon vorgekommen ist dass einem bürger der brd trotz mehr als zehn jahre zurückliegender verurteilung wegen einer straftat die zuverlässigkeit abgesprochen wurde.

danke, gruß

Geschrieben

§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, bei den Tatsachen etc. .....

als ich sags mal drastisch, wenn du wegen Mordes nach 15 Jahren rauskommst, wirst du auch nach 25 keine WBK bekommen....

Geschrieben
mehr als zehn jahre zurückliegender verurteilung

Das wird dir hier kaum jemand beantworten können. Denkbar ist dies durchaus, da die Tilgungsfristen unterschiedlich lang sind (bis zu 20 Jahren) und auch dann können getilgte (oder zur Tilgung anstehende) Taten durchaus gegen die Zuverlässigkeit (siehe § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG) sprechen.

Gruß Gromit

Geschrieben

Das wird dir hier kaum jemand beantworten können. Denkbar ist dies durchaus, da die Tilgungsfristen unterschiedlich lang sind (bis zu 20 Jahren) und auch dann können getilgte (oder zur Tilgung anstehende) Taten durchaus gegen die Zuverlässigkeit (siehe § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG) sprechen.

Gruß Gromit

danke, das mit dem BZRG hilft mir weiter. werd mich da mal reinlesen..

ps.: geht übrigens nicht drum dass ich einen umgebracht hätte oder so, die frage der zuverlässigkeit taucht einfach immer wieder auf wenn man sich mit jemandem unterhält der in seinen jugendjahren mal mit dem mofa ohne luftfilter gefahren is oder den führerschein los war oder so und jetzt ne wbk beantragen will..

nochmal danke

gruß

andy

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