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IGNORED

führen von teleskopschlagstöcken


Glock19

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin eben von der polizei angehalten worden, weil mein licht defekt ist.

dabei ist dem polizisten aufgefallen das ich einen teleskopschlagstock neben meinen sitz geklemmt habe.

das polizisten keine ahnung vom waffenrecht haben ist hinlänglich bekannt.

(haben keinen waffenschein, und schießen nur einmal im monat ;-)

naja er erklärte mir das mein teleskopschlagstock (lange ung große version) ein verbotener gegenstand sei, und das führen verboten sei. er stellte strafanzeige gegen mich, und stellte das ding sicher)

ich war mir sicher er hat keine ahnung, aber eins machte mich nachdenklich.

er behauptete das die allgemein bekannte diskusion um das führen von teleskopschlagstöcken vor kurzem ein ende hatte.

angeblich wurde beschlossen das das führen neuerdings verboten sei.

könnt ich mir weiterhelfen ?

ist ein bisschen scheiß gefühl eine waffe zu hause zu haben, und eine anzeige wegen verstoßes gegen das waffengesetz zu bekommen. nicht das die mir meine wbk entziehen wollen ??

danke für die hilfe ...

gruß andre

Geschrieben

Hallo Andre,

erstmal (wie immer beim Umgang mit 'Buletten'): Keine Panik!

Der Gute hatte leider keine Ahnung wovon er spricht. :peinlich: Ein Teleskopschlagstock ist eine Waffe gemäß WaffG, aber KEIN verbotener Gegenstand. Außerhalb von öffentlichen Veranstaltungen kannst du damit rumlaufen, wo du willst (es sei denn, du bist irgendwo, wo es die Hausordnung verbietet).

Das alles trifft aber auf dein Auto nicht zu. Ich würde dir vorschlagen morgen zur Wache zu gehen, und zu versuchen die Angelegenheit freundlich mit einem Vorgesetzten zu klären (WaffG suchen, ausdrucken und mitnehmen). Bestehe freundlich aber bestimmt auf sofortiger Herausgabe des Schlagstockes.

Wenn das nicht hilft, wirst du kaum darum herumkommen, dir einen Anwalt zu nehmen, der hat einfach mehr "Nachdruck" bei Verhandlungen mit den Behörden.

-Valynor

Geschrieben

hallo valynor,

vielen dank für die schnelle antwort.

einen anwalt wollte ich sowieso einschalten, bin rechtschutzversichert und im forum waffenrecht.

aber passieren kann mir nichts bezüglich meiner zuverlässigkeit oder ? evtl. waffenentzug ?

danke andre

Geschrieben

Andre,

das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen - du hast ja nichts verbotenes getan. Ich würde dir nur empfehlen schnell zu handeln, bevor die ganze Staatsmaschinerie in Gang kommt. Eventuell kannst du schon mit einem kurzen Gespräch auf der Wache alles klären.

BTW, es handelte sich doch um einen "starren" ausziehbaren Schlagstock, wie zB. von ASP? Und nicht etwa um einen fexiblen .. die sind nämlich in der Tat verboten.

-Valynor

Geschrieben

nein es war ein asp ...

das die flexiblen (auch totschläger genannt) verboten sind weiß ich ...

ich fahre da morgen mal hin.

mal schauen was die sagen. allerdings glaube ich nicht das er den so einfach wieder rausrückt.

immerhin ist die anzeige ja schon geschrieben. das geht wohl zum staatsanwalt. :-(

Geschrieben

Wenns ein ASP war, brauchst du dir keine Sorgen zu machen .. den darfst du definitiv in deinem Auto mit dir führen.

Ziemlich bedauerlich, daß ein Polizist sich so schlecht im WaffG auskennt. Wenn der SA nur ein bißchen Ahnung hat (kann man sich leider auch nicht drauf verlassen), wird er die Klage sofort fallenlassen.

Wenn du den Schlagstock aber noch irgendwann in diesem Leben zurückerhalten möchtest und das Gespräch auf der Wache nichts gebracht hat, dann bleibt dir wohl kaum eine andere Möglichkeit, als einen Anwalt einzuschalten. Der kann dann auch beim SA gleich einen Antrag auf Klageeinstellung und Herausgabe erwirken.

Alles in allem ziemlich viel Gerenne .. aber Polizisten sind eben auch nur Menschen und machen Fehler. :gaga:

-Valynor

Geschrieben

Wenns ein ASP war, brauchst du dir keine Sorgen zu machen .. den darfst du definitiv in deinem Auto mit dir führen.

-Valynor

Moin,

allerdings mußt du beim Führen des Schlagstockes Deinen Personalausweis

mit Dir führen ( Fürhrerschein reicht nicht, explizit ist im Gesetz der BPA bzw.

Reisepaß gefordert ). Ein Verstoß dagegen ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit

und dann könnte der Schlagstock auch eingezogen werden..

Geschrieben

nein es war ein asp ...

das die flexiblen (auch totschläger genannt) verboten sind weiß ich ...

ich fahre da morgen mal hin.

mal schauen was die sagen. allerdings glaube ich nicht das er den so einfach wieder rausrückt.

immerhin ist die anzeige ja schon geschrieben. das geht wohl zum staatsanwalt. :-(

Also im Visier 7/2004 hatte das BMI mal falsch informiert, dies aber dann mit nachfolgendem Schreiben (in einem der nachfolgenden Visierhefte) eindeutig präzisiert und korrigiert. Vielleicht schneidest Du mal den Text aus, und nimmst ihn mit.

Aber auch biegsame Teleskop-Schlagstöcke sind NICHT immer verboten. Nur ineinandergesteckte Stahlfedern, die teleskopartig auseinandergetrieben werden, sind verbotene Teleskopschlagstöcke.

So sind z.B. die VOPO-Teleskopschlagstöcke nicht verboten, obwohl sie flexibel sind. Sie enthalten jedoch keine Federn, sondern nur eine Metalleinlage in Form von Kupferfäden. Darüber gibts auch einen (alten) BKA-Feststellungsbescheid.

Ein "Totschläger" ist etwas anderes und einTotschläger ist auch ein verbotener Gegenstand.Aber der steht ja hier nicht zur Debatte.

Es gibt auch einen BKA-Feststellungsbescheid vom 20.7.05 KT21/ZV25 5164.01 -Z10, der eindeutig auf die ausschiebbaren , oder ausschleuderbaren Teleskopschlagstöcke, die in ausgeschobenem Zustand starr sind, Bezug nimmt und die Verbotseigenschaft VERNEINT.

Also sag deinem Tachtenvereins-Mitglied, er soll einmal in seine Vorschriftensammlung gucken. Wenn er sie nicht hat, wird der Laden schlampig geführt.

Für den entstandenen Zinnober kannst Du auch Schadenersatz geltend machen, wenn Du möchtest.

Da gibts auch einige Entscheidungen dazu (Schadenersatz bei fehlerhaften behördlichen Massnahmen) aus 2004.

Falls dieser Lackel Dir dann immer noch nicht glaubt, sag ihm, er solle Frau Wahl beim BKA anrufen...

Die Nummer hat er oder sollte sie sich besorgen können, ansonsten gib ich sie ihm. Du kannst mir ja eine PM schicken. ich stelle die Nummer nicht gerne hier rein, sonst ruft noch jeder xxxx evtl. auch noch dort an. Die haben im Moment genug anderes zu tun....

Also, mal keine Panik.

Das BKA hat diese Schlagstöcke als "Waffen" i.S. des §1 Abs.2 Nr.2 i.V. mit §1 Abs.4 WaffG eingestuft, also als Hieb-und Stosswaffen, jedoch ihre Verbotseigenschaft verneint. Demzufolge können sie von Personen über 18Jahren frei erworben, besessen und geführt werden. Die "Verbote zur Führung von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen etc" gelten jedoch dementsprechend.

gruesse

PePe

Geschrieben

hallo pepe,

vielen dank das du dir die mühe gemacht hast so eine umfangreiche und kompetente antwort zu verfassen.

ich werde morgen mal mit dem feststellungsbescheid dort hingehen.

meine private email adresse lautet andrejahnke@gmx.de ...

danke nochmal

gruß andre

Geschrieben

denke mal da hat sich der Herr in Grün mit dem blanken Heck in die Nesseln gesetzt. Was passiert wenn Glock19 wartet bis die Anzeige kommt und dann Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger erstattet?

Geschrieben

Also auch wenn Polizisten nur Menschen sind, erwarte ich gerade von diesem Personenkreis ein Qualifikation die sich mit derartigen Sachthemen kompetent auskennt.

Es ist eine sehr vertrauensvolle Arbeit, die die Polizei macht und solche Dämels wie der hier aktiv gewordene Polizist würde von mir sofort mit aller Härte angemahnt werden. Meinem Rechtsanwalt würde ich da völlig freie Hand lassen. :016:

Wer für seinen Job nicht qualifiziert ist, sollte nicht auf die Bevölkerung losgelassen werden. :icon13:

Vielleicht sind da meine Ansprüche zu hoch, ich habe auch nichts dagegen, wenn Fehler passieren, da wir alle nur Menschen sind. Aber der Polizist muss, wenn er sich unsicher ist, einfach mal im Revier nachfragen und sollte er seinen Fehler bemerken, sich melden und mit Rückgabe des Gegenstandes sich entschuldigen. Das ist ok. :icon14:

Da aber wohl noch nichts kam, heißt es entweder

A.) er weiß, dass er Mist gebaut hat und lässt es drauf ankommen oder

B.) er hat einfach keine Ahnung.

In beiden Fällen muss man den Polizisten daran erinnern, dass er ein Staatsbürger wie jeder andere ist und er seinen Job korrekt machen soll oder er bekommt Ärger von seinen Kollegen. :rtfm:

Gruß

Steffen

Geschrieben

solche Dämels wie der hier aktiv gewordene Polizist würde von mir sofort mit aller Härte angemahnt werden. Meinem Rechtsanwalt würde ich da völlig freie Hand lassen. :016:

Wer für seinen Job nicht qualifiziert ist, sollte nicht auf die Bevölkerung losgelassen werden. ....:

Immer her mit deinem Anwalt, dann hab ich wenigstens einen Profi, und muss mich nicht mit Amateuren rumschlagen.....und deine Auto wird in nächster Zeit garantiert nicht geklaut

Zur Sache:

Hingehen, mit dem Schichtleiter reden, und den BKA-Bescheid nennen. Wenn er ihn nicht kennt, kann er ja beim KDD (der weiss was das ist) nachfragen. Nicht abwimmeln lassen, und freundlich aber bestimmt auf Entscheidung bestehen

Wenn er sich stur stellt: Sicherstellung widersprechen, Beschlagnahme verlangen, Beschlagnahmeprotokoll verlangen, auf richterliche Bestätigung innerhalb 3 Tage (s. StPO) bestehen. Und dann könnt es durchaus sein, dass das sich plötzlich alles zu Guten wendet (*grS*)

Hoffe es klärt sich schnell in deinem Sinne

Geschrieben
schneidest Du mal den Text aus, und nimmst ihn mit.

...oder du druckst dir gleich den Bescheid aus und nimmst den mit :)

Für den entstandenen Zinnober kannst Du auch Schadenersatz geltend machen, wenn Du möchtest.
sollten die Herren das Ding tatsächlich "sichergestellt" haben, so ist dies eine Maßnahme, die durch den Besitzer gebilligt wurde --> kein Schadenersatz. Nur bei Beschlagnahme wäre dies gegeben.

Wo steht das denn?

§ 38 WaffG

Gruß Gromit

Geschrieben

sollten die Herren das Ding tatsächlich "sichergestellt" haben, so ist dies eine Maßnahme, die durch den Besitzer gebilligt wurde --> kein Schadenersatz. Nur bei Beschlagnahme währe dies gegeben.

Gruß Gromit

Grundsätzlich ja, aber der Besitzer ist ja offensichtlich nicht damit einverstanden...und da die meisten Polisi noch nicht mal den Unterschied zwischen "sicherstellen" und "Beschlagnahme" kennen (mehr als Du wahrscheinlich glaubst), wird meistens den Betroffenen nur gesagt: "Das Ding nehmen wir mit", trotz Lamento des "Enteigneten". Einen förmlichen Beschlagnahmebeschluss mit Protokoll sehe ich in den seltensten Fällen....

Gruesse

PePe

Geschrieben

es soll auch schon vorgekommen sein, dass die Auffforderung "Nimm mich fest" seitens der Polizei falsch ausgelegt wurde :rotfl2:

Du hast nur das Komma vergessen "Nimm mich, fest", :D:D

Aber im Dienst dürfe die dat doch net...

Gruss

Pepe

Geschrieben
Immer her mit deinem Anwalt, dann hab ich wenigstens einen Profi, und muss mich nicht mit Amateuren rumschlagen.....und deine Auto wird in nächster Zeit garantiert nicht geklaut.......
immer diese Drohungen.

Und, dann sollen sie mich doch am Tag fünfmal kontrollieren 6.gif. Würde ich als Beweis für immer noch zu viele unterbeschäftigte Polizisten werten.

Geschrieben

Immer her mit deinem Anwalt, dann hab ich wenigstens einen Profi, und muss mich nicht mit Amateuren rumschlagen.....und deine Auto wird in nächster Zeit garantiert nicht geklaut

Zur Sache:

Hingehen, mit dem Schichtleiter reden, und den BKA-Bescheid nennen. Wenn er ihn nicht kennt, kann er ja beim KDD (der weiss was das ist) nachfragen. Nicht abwimmeln lassen, und freundlich aber bestimmt auf Entscheidung bestehen

Wenn er sich stur stellt: Sicherstellung widersprechen, Beschlagnahme verlangen, Beschlagnahmeprotokoll verlangen, auf richterliche Bestätigung innerhalb 3 Tage (s. StPO) bestehen. Und dann könnt es durchaus sein, dass das sich plötzlich alles zu Guten wendet (*grS*)

Hoffe es klärt sich schnell in deinem Sinne

bin eben mal da gewesen, habe nach dem schichtleiter gefragt, worauf ich nur die antwort bekam : worum gehts denn ? naja also habe ich die situation geschildert, worauf sich alle ca. 10 polizisten der wache sofort an die arbeit gemacht haben ihre schlauen bücher sowie das internet zu befragen.

herausgekommen ist das sie der meinung sind ihr kollege hat einen fehler gemacht, und ich würde den teleskop-schlagstock zwar wiederbekommen, aber erst wenn der kripomensch wieder da ist.

zur staatsanwaltschaft geht es aber trozdem.

das wiederspricht zwar der aussage eines meiner freunde der bei der kripo ist. der meinte es gibt eine interne stelle der polizei bei der geprüft wird ob die polizisten richtig rechachiert haben und ob die sache so an den staatsanwalt weitergegeben werden kann. nicht das der nachher sagt : was habt ihr denn da gemacht ??

naja ich hoffe mal die sache ist schnell vom tisch.

vielen dank für eure guten tipps.

p.s. einen beschlagnahmungsprotokoll wollte er mich nicht aushändigen ... :confused:

Geschrieben

bin eben mal da gewesen, habe nach dem schichtleiter gefragt, worauf ich nur die antwort bekam : worum gehts denn ? naja also habe ich die situation geschildert, worauf sich alle ca. 10 polizisten der wache sofort an die arbeit gemacht haben ihre schlauen bücher sowie das internet zu befragen.

herausgekommen ist das sie der meinung sind ihr kollege hat einen fehler gemacht, und ich würde den teleskop-schlagstock zwar wiederbekommen, aber erst wenn der kripomensch wieder da ist.

zur staatsanwaltschaft geht es aber trozdem.

das wiederspricht zwar der aussage eines meiner freunde der bei der kripo ist. der meinte es gibt eine interne stelle der polizei bei der geprüft wird ob die polizisten richtig rechachiert haben und ob die sache so an den staatsanwalt weitergegeben werden kann. nicht das der nachher sagt : was habt ihr denn da gemacht ??

naja ich hoffe mal die sache ist schnell vom tisch.

vielen dank für eure guten tipps.

p.s. einen beschlagnahmungsprotokoll wollte er mich nicht aushändigen ... :confused:

Naja, dann erstatte doch Diebstahlsanzeige :D

Ne im Ernst, ich würde mich bei der Staatsanwaltschaft beschweren, denn die Polizisten sind hier nur Handlanger der Staatsanwaltschaft....und wenn ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft ein verlangtes Beschlagnahmeprotokoll (nach Widerspruch gegen die Sicherstellung und Verlangen nach Beschlagnahme und richterlicher Überprüfung) nicht aushändigt, sollte dieser sich mal die Strafprozessordnung zu Gemüte führen...

Vielleicht kommen sie ja dann noch drauf...

Gruesse

PePe

Geschrieben

ja diese möchtegern superhelden regen mich mit ihrem juristischem habwissen total auf ... :D

Du bist aber hart in Deinem Urteil über unsere User, die Dir nur helfen wollen.

Karl

Archiviert

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