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IGNORED

Umzug L - DE mit Waffen


Cartman

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Geschrieben

Hallo Leute,

ein etwas komplizierter Fall, der zwar so ähnlich schon mal hier behandelt wurde aber doch speziell ist:

Ich, deutscher Staatsbürger, war (und bin immer noch, da niemand sie zurückverlangte) Inhaber einer grünen und gelben WBK. Ich zog nach Luxemburg um, trat dort in einen Verein ein, erhielt meine Waffen umgeschrieben auf luxemburgische WBK. Zwischenzeitlich erwarb und verkaufte ich einige Waffen, so dass die Waffen, die ich jetzt auf der luxemburgischen WBK habe nicht identisch sind mit denen, die ich vor meinem Umzug auf der deutschen WBK hatte. Den Europäischen Feuerwaffenpass habe ich für meine Waffen übrigens auch, das hilft mir aber hier wohl nicht weiter.

Nun bin ich wieder nach Deutschland umgezogen und auf meine Frage hin, wie ich meine Waffen wieder auf deutsche WBK umgeschrieben bekomme erwiderte der SB, ich muß eine neue WBK beantragen, mit Sachkunde, Bedürfnisnachweis und Tralala. Kann das sein?

Noch einige Infos:

Ich bin nie aus dem deutschen Schützenverein ausgetreten. Dieser ist Mitglied im DSB. Alter und neuer Wohnsitz sowie Verein sind im Saarland.

Ich habe inzwischen drei Kurzwaffen. .22er Spopi, 9x19 Pistole und .357er Revolver sowie 2 Repetierer Langwaffen.

Die Behörde, die mir eine neue WBK erstellen soll ist dieselbe, die mir damals schon die WBK ausstellte.

Ich bin immer noch im luxemburgischen Schützenverein

Warum brauche ich also einen Sachkundenachweis den ich doch schon vor Jahren erbrachte und neue Bedürfnisnachweise?

Wiehert hier der Amtsschimmel? In meinem deutschen Verein gibt es jedenfalls stark unterschiedliche Meinungen und vielleicht hat hier ja jemand die ultimative Antwort :-)

Im Voraus vielen Dank für ein paar Hinweise,

Cartman

Geschrieben

Hallo Cartmann,

hier wiehert nicht der Amtsschimmel sondern das deutsche Waffenrecht mußt du einhalten. Sachkunde hast du ja schon damals - durch die WBK's von der für deinen Wohnort zuständigen Behörde nachgewiesen bekommen. Insofern kann ich deinen Unmut nachvollziehen. Aber waffrenrechtlich muss du einen Grund für den Besitz deiner Waffen (Bedürfnis) nachweisen. Hier könnte deine Mitgliedschaft im örtlichen Sporschützenverein - wenn dort Disziplinen geschossen werden, für die auch deine Waffen geeignet sind - als Nachweis ausreichend sein. Ein Trainingsnachweis über die regelmäßige Teilnahme am Übungsschießen des luxemburgischen Vereins würde die Angelegenheit bestimmt beschleunigen. Dies könnten eigene Aufzeichnungen mit Stempel und Unterschrift sein.

Gruß Joe

Geschrieben

Hallo Cartmann,

hier wiehert nicht der Amtsschimmel sondern das deutsche Waffenrecht mußt du einhalten. Sachkunde hast du ja schon damals - durch die WBK's von der für deinen Wohnort zuständigen Behörde nachgewiesen bekommen. Insofern kann ich deinen Unmut nachvollziehen. Aber waffrenrechtlich muss du einen Grund für den Besitz deiner Waffen (Bedürfnis) nachweisen. Hier könnte deine Mitgliedschaft im örtlichen Sporschützenverein - wenn dort Disziplinen geschossen werden, für die auch deine Waffen geeignet sind - als Nachweis ausreichend sein. Ein Trainingsnachweis über die regelmäßige Teilnahme am Übungsschießen des luxemburgischen Vereins würde die Angelegenheit bestimmt beschleunigen. Dies könnten eigene Aufzeichnungen mit Stempel und Unterschrift sein.

Gruß Joe

Erstmal vielen Dank an Joe für die schnelle Antwort!

OK, dann muss ich mich wohl damit abfinden und wieder Bedürfnisnachweise anschleppen.

Dazu aber gleich die nächste Frage:

Wird im DSB unterschieden zwischen Grosskaliberschiessen (mit Formgriff) und Gebrauchspistole?

Ansonsten wäre es schwierig einen Bedürfnisnachweis für meine beiden Grosskaliberkurzwaffen zu bekommen. Oder wird auch ein Bedürfnisnachweis eines ausländischen Vereines anerkannt? Denn dort wird die Unterscheidung gemacht.

Nochmals Danke im Voraus,

Cartman

Geschrieben

Für 3 Kurzwaffen in 3 verschiedenen Kalibern sollten sich in der Sportordnung des DSB doch 3 geeignete Disziplinen finden lassen. Deine deutschen Schützenkameraden sollten dir sagen können, welche zu deinen Waffen passenden Disziplinen im Verein geschossen werden können.

Gruß,

Jürgen

Geschrieben
sollten sich in der Sportordnung des DSB doch 3 geeignete Disziplinen finden lassen

... das wohl schon... aber für eine Befürwortung wird der DSB 12 Monate regelmäßiges Training verlangen :ninja:

Geschrieben

@Sachbearbeiter:

Und das im vereinten Europa.... tztztz

Na ich begebe mich nächste Woche mal persönlich zu meinem SB, kostet mich zwar n'Tag Urlaub aber was tut man nicht alles für sein (zweit)liebstes Hobby ;-)

Vielen Dank nochmal,

Cartman

@Gromit

Der luxemburger Verein kann mir regelmässiges Training bescheinigen, wenn das natürlich nicht gilt weil "siehe Aussage Sachbearbeiter" dann habe ich zwar ein Problem.

Aber immerhin kann ich einen zweiten Platz bei der Landesmeisterschaft im SpoPi schiessen vorweisen. Ist zwar schon ne Weile her, sollte den Verband aber wohl überzeugen, dass meine Waffen als Sportgerät und nicht als Nackenauflage unterm Kopfkissen genutzt werden ;-)

Cartman

Geschrieben

Dann bleib doch einfach noch 12 Monate in dem Luxemburger Verein, schieße als "Auslandsschütze" mit deinen auswärtigen Waffen hier in D und sammle Inlandstrainingstermine...

Kostet zwar weiter Mitgliedsbeiträge für ein Jahr in beiden Vereinen, aber ist wohl die Methode, wo man am wenigsten irgendwo "anecken" kann.

Geschrieben

@Pepsus

ich bin noch im Luxemburger Verein, werde da auch so schnell nicht austreten. Ich wohne aber inzwischen in D und möchte aber meine Waffen auch gerne bei mir zuhause im inzwischen beschafften Tresor lagern. Inzwischen habe ich ja auch schon 4 Trainingseinträge in D, wenn sich die Sache also noch ein wenig hinzieht habe ich sowieso den deutschen Trainingsnachweis ;-)

Geschrieben

Ja, ich weiß Cartman. Ich hab die Regeln nicht aufgestellt - führe sie als "Schwarzer Peter" nur aus. :huh:

Doch wohl nur "Schwarze Petra", oder hast Du die Fraktion gewechselt? :D:D

Gruessle

PePe

Geschrieben

Nein, denn er wohnt ja nun wieder in Deutschland. Nur zu seiner Luxemburger Zeit hätte er in Köln die Anträge stellen müssen.

@Pepe: Schwarze Petra hört sich ja lustig an. So hab ich das allerdings noch nie gehört und würde auch weder meine politische Gesinnung noch meinen Vornamen treffen. :D

Geschrieben

Was ich an dem ganzen nicht verstehe:

Du hast doch deine alte deutsche WBK noch, oder?

Diese ist eine Erlaubnis zum Besitz in D und war ja nicht zeitlich befristet.

Zumindest diejenigen Waffen, die noch identisch mit deinen damals vor Umzug besessenen sind, müsstest du doch wieder weiter problemlos in D besitzen dürfen, oder? Die anderen könntest du ggf als WBK-Inhaber doch bis jeweils 4 Wochen "an dich selbst ausleihen" - oder spricht da was dagegen?

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Das ist ein interessanter Ansatz! Ja die alten WBKs grün und gelb habe ich noch. Eine Kurzwaffe besaß ich damals auch schon vor dem Umzug. Mal sehen was der SB dazu meint, morgen habe ich extra Urlaub deswegen. Ich hoffe, er ist nicht mal wieder krank ;-)

Was das "an mich selbst ausleihen" angeht hört sich das für mich ein wenig hanebüchen an aber ich lasse mich überraschen.

Geschrieben

Ja, berichte uns mal. Im Übrigen denke ich, dass die 12-monatige Wartezeit auch nur für den Erstantrag/Erst-WBK gilt. Du als Altbesitzer mit bereits vorhandener und nicht ungültig gemachter grüner + gelber WBK müsstest eigentlich nur die 2/6-Regelung beachten (von der man aus triftigem Grund aber Ausnahmen machen kann und die für deine alte gelbe WBK auch nicht gilt!).

Grüße und viel Erfolg,

Schwarzwälder

Geschrieben

Nein, denn er wohnt ja nun wieder in Deutschland. Nur zu seiner Luxemburger Zeit hätte er in Köln die Anträge stellen müssen.

Ich sehe das eher als "stellen können", denn da hätte er doch wohl den ganzen Bedürfniskram nicht gehabt, oder?

MaWo

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