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IGNORED

Frage zur Gehmann Preßluftpumpe.


Gast

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Geschrieben

Habe mir vor ca. 1 Woche eine Gehmann Preßluftpumpe gekauft um nicht jedesmal mühsam das Ventil der Steyr LP 10 an der Vereinspreßluftflasche festzerren zu müssen. Mir wurde jetzt von einigen Vereinsmitgliedern gesagt das es durch das befüllen der Kartuschen durch die Luftpumpe schnell zu zuviel Feuchtigkeit in der Karusche kommen kann und die Waffe dadurch schneller rostet. Wer kann was zur Preßluftpumpe sagen ? Besser wieder umtauschen oder ist das alles nur Schwachsinn ?

Jetzt noch eine Frage am Rande:

Der Vorstand meiners Vereins sagte mir vor kurzem dass das schießen mit GK erst ab 24 möglich wäre ?

Was ist das den <_< Daraufhin sagte ich ihm das das schießen mit GK doch bereits ab 21 mit einem Psychologischen Atest möglich ist. Daraufhin sagte er das das schießen mit GK bereits ab 21 möglich sei , der Kauf und Besitz jedoch erst ab 24 möglich ist :gaga: was ist denn da los ?

Ist jemandem schonmal etwas vergleichbares passiert ?

Bin im DSB.

Geschrieben

Das mit dem Kondenswasser ist möglich. Aber wenn Du die Kartusche abkühlen läßt (daß alles kondensiert ist), mit dem Ventil nach unten hälst, und die Ablaßschraube ganz (wirklich nur ganz) kurz anziehst, wird das Wasser wieder herausgedrückt.

Geschrieben

Der Vorstand meiners Vereins sagte mir vor kurzem dass das schießen mit GK erst ab 24 möglich wäre ?

Was ist das den <_< Daraufhin sagte ich ihm das das schießen mit GK doch bereits ab 21 mit einem Psychologischen Atest möglich ist. Daraufhin sagte er das das schießen mit GK bereits ab 21 möglich sei , der Kauf und Besitz jedoch erst ab 24 möglich ist :gaga: was ist denn da los ?

Ist jemandem schonmal etwas vergleichbares passiert ?

Bin im DSB.

Dein Vorstand sollte sich mal das WaffG anschauen, bevor er solche Sachen von sich gibt.

Geschrieben

Ich habe die Pumpe regelmäßig benutzt, mein Luftkram ist jetzt sicher 6 Jahre alt. Nach dem gerade erfolgten Blick auf meine LP-1 kann ich sagen: Kein Rost :eclipsee_gold_cup: ! Also Blödsinn! Ich kann eigentlich jedem nur zu dem Teil raten, das Theater mit Flaschenauffüllen würde ich mir nicht antuen. Und Muckis bekommst Du vom Pumpen auch noch... . :bud:

Geschrieben

Genau, wir benutzen die Pumpe nun auch schon ein paar Jahre ohne Probleme.

Frag mal wie die vorherige Generation der Seitenspanner trocken gelegt wurden.

Dort wird auch Luft komprimiert...

Geschrieben

Genau, wir benutzen die Pumpe nun auch schon ein paar Jahre ohne Probleme.

Frag mal wie die vorherige Generation der Seitenspanner trocken gelegt wurden.

Dort wird auch Luft komprimiert...

Ach Leute, es muss doch Verkaufsargumente für Flaschen und Kompressoren geben. :D

Wir haben auch die Pumpe, die aber nur benutzt wird wenn Fräulein Tochter vergessen hat ihr LG300 im Schützenhaus zu tanken. Wir benutzen auch das Ablassventil an der Pumpe um evtl. vorhandenes Kondenswasser rauszudrücken.

Aber was soll denn eigentlich rosten. Die Kartuschen sind aus Edelstahl oder irgendeinem hochfesten Alu/Carbonzeugs und das Innenleben der eigentlichen Waffe kommt sowieso mit feuchter Raumluft oder auch feuchter Außenluft zusammen. Von Kondenswasserbildung in der Waffe ganz zu schweigen, wenn die Waffen im Winter nach der Anreise zum gastgebenden Verein aus dem kalten Autokofferraum in das warme Schützenaus gebracht werden.

Alles Panikmache mit dem Ziel teure Flaschen mit Folgeeinnahmen (Folgekosten für den Kunden) oder noch teurere Kompressoren zu verkaufen.

Die Flasche ist allerdings wesentlich bequemer, denn so ein Pressluftgewehr aufzupumpen ist kein Pappenstiel. Und das ist das einzige seriöse Verkaufsargument für die Flasche. :) Für die Pumpe spricht allerdings wieder der Autonomiegedanke. :D

Gruß,

Jürgen

Geschrieben
Daraufhin sagte er das das schießen mit GK bereits ab 21 möglich sei , der Kauf und Besitz jedoch erst ab 24 möglich ist

Diese Information habe ich auch vom Kreisschützenmeister. Einzelne Landesverbände wissen jeoch noch nicht Bescheid, sie warten noch auf die Zustellung der neuen Verwaltungsvorschrift <_<

Erwerb früher nur mit medizinisch-psychologischem Gutachten.

Laut unserem Kreisschützenmeister kam es kürzlich zu kuriosen Situationen, da GK-Schützen, die bereits sehr erfolgreich an diversen Meisterschaften bis in höchste Ränge teilnehmen, aber noch unter 24 Jahren alt sind, nun zum Herrn Doktor laufen müssen, wollen sie ihre Waffen behalten. :gaga:

Geschrieben

Ah - jetzt - ja.

Und wie schlagen wir nun die Brücke zurück zur nassen Pressluft ?

Die Baumstruktur müsste es doch eigentlich erlauben beide Bereiche über einen Knoten zu separieren.

Multidimensionale threads sind die Zukunft... ;)

Aber andererseits gehen viele Threads nach einem Stichwort in zig verschiedene Richtungen. :)

Geschrieben

Da ich Sporttaucher bin und mich von daher mit dem befüllen von Flaschen und Kartuschen etwas auskenne möchte ich auch meinen Senf dazu geben.

Die Luftpumpe hat ein Ventil zum ablassen der Feuchtigkeit. Wenn man dies regelmäßig betätigt kommt auch kein Wasser in die Kartusche.

Beim Füllen der Pressluftflaschen mittels Kompressor muss man auch öfter die Flüssigkeit ablassen. Wenn sich da nun etwas Wasser in der Flasche sammelt und diese nun dieses Wasser in die Kartusche bläst hat man den gleichen Effekt.

Fazit:

Lasst euch nicht verrückt machen...

Heinz

Geschrieben

Diese Information habe ich auch vom Kreisschützenmeister. Einzelne Landesverbände wissen jeoch noch nicht Bescheid, sie warten noch auf die Zustellung der neuen Verwaltungsvorschrift <_<

Erwerb früher nur mit medizinisch-psychologischem Gutachten.

Das Gesetz ist in dieser Sache eindeutig. Da muss man auf keine Verwaltungsvorschriften warten.

Geschrieben

Ruf mal beim Westfälischen Schützenbund an, da wirst Du eben diese Auskunft erhalten ;)

Ich habe eine solche MPU aus Altersgründen hinter mir und kann dazu nur eines sagen:

Wenn mir damals ein Verantwortlicher aus dem BSSB sowas vorgesetzt hätte, dann hätte ich solange nachgehakt, bis sich die Verantwortlichen an das WaffG halten.

Wer sowas vom Verband akzeptiert ist selbst schuld.

Geschrieben
Wer sowas vom Verband akzeptiert ist selbst schuld.

Diese Regelung hat nicht der Verband ausgebrütet, das schreibt das aktuelle Waffengesetz vor!

§ 4

Gutachten über die persönliche Eignung

(1) Derjenige,

.................

2.

der zur Vorlage eines Gutachtens über die geistige Eignung verpflichtet ist, weil er noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, ausgenommen Schusswaffen der in § 14 Abs. 1 Satz 2 des Waffengesetzes genannten Art, erwerben und besitzen will,

Geschrieben

@moosbroetchen

Ich glaube, du hast mich nicht richtig verstanden.

Erstmal solltest du wissen (ich habe es oben auch schon geschrieben), dass ich selbst von dieser Regelung betroffen war und ein solches Gutachten gemacht habe. Ich kenne mich also auf dem Gebiet ganz gut aus.

Dass dieses Gutachten vom WaffG vorgeschrieben ist, habe ich auch nirgendwo in Frage gestellt.

Dass aber der Verband hier irgendwelche Anträge verschleppt, weil er nicht weiss, wie er mit dem Gutachten umgehen soll, das darf einfach nicht sein.

Meiner persönlichen Meinung nach hat das Gutachten den Verband auch garnichts anzugehen, da diese Überprüfung nicht in seiner Zuständigkeit liegt.

Geschrieben

Sorry BeastyBoy, das war dann wohl ein Mißverständnis meinerseits.

Meiner persönlichen Meinung nach hat das Gutachten den Verband auch garnichts anzugehen

Meiner persönlichen Meinung nach ist die Anforderung eines solchen Pauschal-Gutachtens grober Unfug und schlichtweg lächerlich.

Was ich sagen wollte ist, daß einzelne Landesverbände telefonisch dazu keine Auskunft geben können, weil sie noch keine "Unterlagen" dazu haben. Selbst das LKA in Wiesbaden weiß zwar darüber Bescheid, verweist aber auf falsche Paragraphen, nämlich auf §14 und nicht auf §4. Das kann man nun werten wie man möchte, vielleicht war es auch nur ein Versprecher. Da arbeiten auch nur Menschen ;)

Gruß Michel

Geschrieben

Wobei ich nun etwas verwirrt bin......auf der web.site von visier steht das unter §6 ....... :o

Komisch, im Waffengesetz auch: unter § 6 geht es um die persönliche Eignung, § 4 klärt nur die Grundlagen zum Waffenbesitz.

http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P6

und in § 14 geht es durchaus um relevante Sachen, nämlich die Regelung, was man als anerkannter Sportschütze schon ab 18 oder erst ab 21 Jahren darf. Soo unwissend sind die beim LKA auch nicht.

Die bei CO2AIR verlinkte Version des Waffenrechts ist zum Sich-selber-schlaumachen ganz praktisch, zumal dort auch die Allg. Verordnung zu finden ist und irgendwann in 2010 wohl auch die Verwaltungsvorschriften... :peinlich:

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