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IGNORED

waffenwechsel ohne verbandsbescheinigung


tekumse

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hi folks!

wie sieht das eigendlich aus? ich bin im BDS und natürlich in einem großkaliber schiesclub. ich habe zwei kurzwaffen und möchte nun eigendlich eine abgeben und mir dafür eine pistole .45ACP holen.

mann sagte mir daß das dann ohne verbandsbescheinigung möglich sei.

ich will den kürzeren weg weil das schon mal mehrere wochen gedauert hat und ich gerade ein günstiges angebot vorliegen habe.

also, geht das?

Geschrieben

hi

habe gehört es soll sachbearbeiter geben die sowas machen, wenn sich das kalieber nicht ändert.

inwieweit das vom gesetzt abgedeckt ist weis ich nicht.

am besten mal deinen sb fragen

Geschrieben

Du brauchst auf alle Fälle eine Befürwortung vom Verband, egal ob Du eine Waffe abgeben willst oder nicht. Der Unterschied liegt lediglich in der Ausführlichkeit der Befürwortung, sowie der Begründung.

Gruß Leusel

P.S. Bei mir hat die Befürwortung samt Voreintrag zwei Wochen gedauert.

Geschrieben

P.S. Bei mir hat die Befürwortung samt Voreintrag zwei Wochen gedauert.

[/quote

bei uns hat es hin und wieder bis zu 6 wochen gedauert!

ich verstehe nicht warum die nicht "dezentralisieren", also in jedem verein einen verbandsfunktionär benennen der sowas machen kann. wär doch viel praktischer!

ansonsten danke schonmal. die infos decken sich auch mit meinen infos von unserem vorsitzenden.

na dann lassen wir die mühlen mal mahlen!

Geschrieben

Ich wohne an der Kreisgrenze, die Schützen unseres Vereins teile sich etwa hälftig auf die beiden Kreise auf.

Der SB des einen Kreises macht es ohne den ganzen Papierkram, der SB des anderen Kreises macht es nur mit neuer Bedürfnisbescheinigung.

Tipp:

Rede mal mit Deinem SB und erkläre ihm die Sachlage!

Geschrieben

Offiziell gibt es den "Tausch" im WaffG nicht. Ganz korrekt ist der Austrag der alten Waffe, die Erteilung einer Erwerbsberechtigung für eine neue Waffe und deren vollständiger Eintrag.

Manche SB bleiben hart - andere lassen da mit sich reden. <_<

Geschrieben

Manche SB bleiben hart - andere lassen da mit sich reden. <_<

Mein Vorschlag an meine Waffenbehörde lautet wie folgt:

Ich weise mein Bedürfnis und regelmäßiges Training nach und verkaufe die alte Waffe gegen neuen Voreintrag.

oder

Ich besorge ein Verbandsbedürfnis und kaufe die Waffe zusätzlich - weil die Behörde keinen Ermessensspielraum hat, die Abgabe einer anderen Waffe zu fordern, wenn das Bedürfnis vom Verband bestätigt ist.

So! :P

Dann kann sich der SB überlegen, wie er dem seit braunsten Zeiten verankerten und freudig und gedankenlos in die Demokratie übernommenen Grundsatz: "So wenig wie möglich Waffen..." besser gerecht wird.

FWR & ÖRAG ist da natürlich hilfreich :D .

Mit freundlichen Grüßen

Der Schorsch

PS: das geht nicht gegen Dich, SBine; ich finde Dein Engagement hier klasse! :wub:

Geschrieben

xxxxxxxxx

PS: das geht nicht gegen Dich, SBine; ich finde Dein Engagement hier klasse! :wub:

Da musst du dir keine Sorgen machen. :)

User SB hat mittlerweile ja schon mal ins Forum gestellt das "sie" "keine Sachbearbeiterin" in einer waffenrechtlichen Abteilung ist, geschweige bei einer derartigen Behörde tätig ist.

Vielmehr aufgrund Nachtschicht ehrenamtlich ihre Zeit nicht nur bei WO investiert.

Man(n), war ich nervlich am Ende als ich von diesem Dilemma las. Aber eine Ladung vom feinsten Sauerstoff per Maske Gr. 1 hat mich am Leben belassen. :rotfl2:

;)

Offiziell gibt es den "Tausch" im WaffG nicht. Ganz korrekt ist der Austrag der alten Waffe, die Erteilung einer Erwerbsberechtigung für eine neue Waffe und deren vollständiger Eintrag.

xxxxxxx

Genau so ist es leider und wer einen SB hat, der mit sich reden lässt, darf sich glücklich schätzen.

Wobei man dann aber auch sagen muss, das dieser SB dann (un)wissentlich(?) gegen das WaffG handelt.

Geschrieben

wer's glaubt...

Jemand, der sich so gut im Waffenrecht und in den dazugehörigen Verordnungen auskennt und dazu noch den neuesten Entwurf der Verwaltungsvorschriften kennt, der (die) bearbeitet vielleicht nicht ausschließlich Waffenrecht, aber auch...

Ist ja auch egal...Jedem seine Privatsphäre und Anonymität :ninja:

Und von dem fundierten Fachwissen können alle, auch andere Sachbearbeiter, nur profitieren :appl:

Also...weiter so :bud:

Gruß vom Nordlicht... :bb1:

Geschrieben

Keine Zeit!

Bin zu sehr beschäftigt. :wub:

Hauptberufl. tätig beim Krematorium, nebenberuflich Prof. für besondere Fälle ;)

Klick

:D;)

:rotfl2:

spaß beiseite!

also mit "meinem" SB brauch ich gar nicht erst zu reden anfangen. der geht nur nach den vorschriften, und zwar ganz ganz und noch gänzer genau! der ist noch wesendlich heiliger als der papst!

also bleibt nur der verband! und hoffen das der typ die pistole nicht zwischenzeitlich anderweitig vertickt!

Geschrieben

..................

.......... und hoffen das der typ die pistole nicht zwischenzeitlich anderweitig vertickt!

Spreche einfach mal mit dem Anbieter. I. d. R. sollte es doch kein Problem darstellen einen korrekten schriftlichen Kaufvertrag nach BGB abzuschliessen. Kleine Anzahlung + möglichen Übergabetermin setzen, ggf. auch eine Regelung wenn es mit der Behörde mal nicht klappen sollte u. s. w.. Überlege dir, ob du nicht einen Händler mit Waffenhandelslizenz kennst, der notfalls gegen ein kleines Handgeld die Waffe temporär übernehmen kann.

Dadurch hast du die Waffe sicher. Also ich habe mittlerweile mindestens 3 Waffen derartig verkauft und alle waren zufrieden.

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