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IGNORED

Bedürfnis nach §8 als nichtorganisierter Sportschütze


SOtto

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

moin männer,

also ich kann dir nur an die hand geben tritt irgendwo ein. schiess dein skeet oder trap oder was auch immer und dann gehst du zu frau g. (bei der ich auch bin) und dann geht das ohne probleme.

du kannst deine nachweise ja trotzdem vorlegen. vielleicht musst du dann ja kein jahr warten.

alles in allem ist sie vielleicht sehr genau was die ganze sache angeht. aber wenn du alles hast und vorlegen kannst, dann ist normalerweise ein neuantrag innerhalb von 2 tagen wieder ausgefüllt im briefkasten. jedenfalls bei mir war es immer so.

so long,

eike

Geschrieben

Moin!

Eine Vereinigung, deren Mitglieder reichlich Gebrauch von §8 WaffG machen:

www.schwarzpulverinitiative.de

http://www.schwarzpulverinitiative.de/Aktuelles/aktuell.html

Hallo Frogger,

danke für den zusätzlichen Hinweis.

So einfach ist die Geschichte auch nicht:

- es gibt ein spezielles Bedürnis-Bestätigungsformular der SPI (leider nicht im Web)

- das Formular muß (?) bestätigt werden durch Herrn Leiser

Das klingt für mich wie eine kastrierte"Sportschützenbescheinigung",

obwohl es hier kein Verband nach §15 ist sondern ein Bedürfnis nach §8 Abs. 1.

Ich versuche nochmal, meine Absichten der SB'n "glaubhaft" zu erklären.

Gruß SOtto

Geschrieben

Nein,

es ist keine Sportschützenbescheinigung im Sinne von §14 WaffG.

Es ist im wesentlichen eine "Bescheinigung" einer regelmäßigen Teilnahme an den Schießveranstaltungen der SPI, ggfs Sachkunde und über die Art der schießsportlichen Betätigung.

Alles in allem etwas, was der Einzelschütze auch über ein Schießleistungsheft (mit Ausnahme der Sachkunde) nachweisen kann.

Gruß,

frogger

Geschrieben

hatte ich einen Antrag für eine WBK gelb gestellt Nach schriftlicher Mitteilung durch die Sachbearbeiterin (Absicht zur Ablehnung meines Antrages mit der Möglichkeit einer Meinungsäußerung) führte ich noch ein drittes Gespräch, daß keine zukünftige Übereinstimmung vermuten läßt.

Den ganzen Zirkus nebst diesem Thread hätte man sich m.E. sparen können, wenn man ganz einfach mal den für die gelbe Sportschützen-WBK zuständigen § 14 (4) durchgelesen hätte. Dort steht nämlich klipp und klar, welche Voraussetzungen man für die Sportschützen-WBK (der Name steht ja für die im Gesetz definierte Sportschützen-Eigenschaft) erbringen muß ("Sportschützen nach Absatz 2...").

Im Absatz 2 werden klare Eigenschaften genannt, darunter eben auch die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein.

Es wurde nach meiner Auffassung von der Behörde korrekt gearbeitet, man hat Dir ja Deiner Aussage nach einen Eintrag in eine WBK grün angeboten, also den Waffenerwerb nicht verwehrt. Oder hatte ich das falsch verstanden?

Sollte ich mit meinen Einschätzungen falsch liegen, würde ich mich übwer eine Richtigstellung mit Quellangaben zu den entsprechenden Passagen, die anderes besagen freuen.

Geschrieben

Dort steht nämlich klipp und klar, welche Voraussetzungen man für die Sportschützen-WBK (der Name steht ja für die im Gesetz definierte Sportschützen-Eigenschaft) erbringen muß ("Sportschützen nach Absatz 2...").

Stimmt - das ist aber nicht mein eigentliches Problem.

Es wurde nach meiner Auffassung von der Behörde korrekt gearbeitet, man hat Dir ja Deiner Aussage nach einen Eintrag in eine WBK grün angeboten, also den Waffenerwerb nicht verwehrt. Oder hatte ich das falsch verstanden?

Leider ja, s.a. Beitragslink #4 http://foren.waffen-online.de/index.php?s=...ndpost&p=460932.

Die SB'in hatte mir zugesagt, nur im Fall (!) einer Befürwortung automatisch eine BK grün mit Voreintrag auszustellen (anstelle der beantragten WBK gelb).

Aber sie will mein Bedürfnis nach §8 Abs. 1 nicht anerkennen; somit liegt die Ursache nicht in "gelb" sondern im "Bedürfnis" (z.B. wg. fehlendder Wettkampfnachweise). :confused:

PS: WBK grün mit Voreintrag würde ich sofort akzeptieren ! :pro:

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Rechtsbeugung ? :teufel_17:

Nach den vielen Tipps habe ich meinen Widerspruch am 03.02.2006 eingelegt.

Am 21.02.2006 habe ich jetzt die Ablehnung meines Antrags auf eine Flinte erhalten.

Für Interessierte liegen beide Dokumente als PDF vor (1.5MB + 8MB),

die ich gerne per Email auf Anfrage übersende.

Die Ablehnungs-Begründung ist in Stichworten zusammengefasst:

- das Bedürfnis wird nicht anerkannt

- Sportschützeneigenschaft wird nicht anerkannt wg. fehlender Organisation in einem Verein/Verband

- Einzelfallprüfung nach §8 Abs. 1 erfolgt nur in Sonderfällen nach äußerst strengen Maßstäben (?)

- vorhandene Leihwaffen auf einem Schießstand, dadurch keine Erfordernis für eigene Waffe (!)

- keine Wettkampfteilnahme: d.h. kein Sportschütze (!) sondern individueller Einzelschütze (!)

- Anpassung einer Flinte an den Schützen ist keine Erforderlichkeit für eigene Waffe

Zwar habe ich nicht wirklich eine Sinneswandlung der SB'in nach meinem gut begründetem Widerspruch erwartet.

Aber woher nehmen SB's die Berechtigung, fundierte Argumente und und Gesetzte zu ignorieren bzw. willkürlich zu interpretieren ?

Was würde mit einem SB passieren, der ein Bedürfnis nach §8 As. 1 anerkennt ?

Ist hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde wg. Rechtsbeugung angebracht ?

Hat hier jemand Erfahrungen bzw. Empfehlungen für einen Anwalt (Waffenrecht) im Kreise PI ? :help:

In 2 Wochen erhalte ich hoffentlich meine Sportschützenbescheinigung des Verbandes;

dann geht der nächste Antrag gem §14 Abs.2 raus.

Und dann bin ich auf die Antwort gespannt .... :rtfm:

Geschrieben

Die ersten Entwürfe der Verwaltungsvorschrift kannten noch die Genehmigung einer Waffe für den Sportschützen ohne Vereinsmitgliedschaft als Ausfluß der Koalitionsfreiheit. Die neuen Entwürfe sprechen genau vom Gegenteil.

Eine "gelbe" WBK kommt für unorganisierte Sportschützen aber nicht in Frage.

WH

Amadeus

Geschrieben

Die ersten Entwürfe der Verwaltungsvorschrift kannten noch die Genehmigung einer Waffe für den Sportschützen ohne Vereinsmitgliedschaft als Ausfluß der Koalitionsfreiheit. Die neuen Entwürfe sprechen genau vom Gegenteil...

WH

Amadeus

Wie kommst Du denn auf so einen Mist?

Geschrieben

Mensch, nimm einfach an irgendeinem Wettkampf teil. Dann hast du denen doch den Wind aus den Segeln genommen.

Geschrieben

Moin,

unabhängig von der möglichen Willkür der SBs vor Ort besteht auch die Möglichkeit das die SBs angewiesen wurden, so zu verfahren, also nicht immer nur auf die SBs schimpfen.

Dies ist mal mir passiert bei einer Signalpistole für Charterer, das Verwaltungsgericht hat meine Meinung bestätigt, seitdem läuft es ganz gut mit meiner SB.

Geschrieben
unabhängig von der möglichen Willkür der SBs vor Ort besteht auch die Möglichkeit das die SBs angewiesen wurden, so zu verfahren, also nicht immer nur auf die SBs schimpfen.

Naja, einerseits kann ich das verstehen, wenn Verordnungen feste Pfade vorgeben

(die mir aktuell nicht vorliegen).

Andererseits muß ein SB auch die volle Verantwortung für sein Handeln übernehmen ! :angel:

Was mein Unverständnis noch verstärkt, ist die Tatsache,

daß wir Steuergelder für Staatsbedienstete ausgeben,

damit Sie einen Dienstleistung FÜR uns Bürger erbringen:

Meinem "Anliegen" (§8 Abs.1) nachzukommen bzw. mich hierbei zu beraten oder zu unterstützen,

wurde konkret abgelehnt.

Gruß SOtto

"Gottes Mühlen mahlen langsam, aber gerecht." :bb1:

Geschrieben

Andererseits muß ein SB auch die volle Verantwortung für sein Handeln übernehmen!

Hehe, schön wärs! Beamte können mitunter Milliarden verprassen ohne dafür gerade stehen zu müsen. Das ist ja gerade das schöne am Beamtensein, denn noch aus preussischen Zeiten gibt es ein Gesetz, dass Beamte von einer Verantwortung für ihr Tun vollständig befreit (sieht man mal davon ab, wenn das Fehlverhalten groß fahrlässig war).

Gerade auch in NRW ist es zu beobachten, dass die zuständigen Beamten in den waffenrechtlichen Erlaubnisbehörden geradezu eine fanatische Waffenphobie haben. Da werden schon mituntzer sogar mal rechtstaatlich bedenkliche Miitel eingesetzt. Hier in Köln z.B. werden Befürwortungen mit irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen mal eben so abgelehnt, wohl wissend, dass das vor Gericht keinen Bestand hat. Die Gerichtskosten darf dann am Ende natürlich der Steuerzahler löhnen. Wenn die Sachbearbeiter mal für den ganzen Unsinn den sie verzapfen zur Kasse gebeten würden, ja dann würden wir hier in einem waffenrechtlichen Paradies leben.

Geschrieben

Wie kommst Du denn auf so einen Mist?

Besorg Dir bitte den VWV Entwurf vom Januar 2005 und dann schau in den Entwurf der derzeit im Bundesrat ist. Jeweils unter Ziffer 8 ff. Beide Entwürfe waren in WO schon verlinkt.

WH

Amadeus

Geschrieben

Besorg Dir bitte den VWV Entwurf vom Januar 2005 und dann schau in den Entwurf der derzeit im Bundesrat ist. Jeweils unter Ziffer 8 ff. Beide Entwürfe waren in WO schon verlinkt.

WH

Amadeus

Aber das sind alles nur Entwürfe!!!

Und wenn er sogar nur beim Bundesrat liegt, hat er doch überhaupt noch keine Gültigkeit.

IMI

Geschrieben

Aber das sind alles nur Entwürfe!!!

Und wenn er sogar nur beim Bundesrat liegt, hat er doch überhaupt noch keine Gültigkeit.

IMI

Selbst wenn die VWV inkraft ist entfaltet sie primär nur eine Bindungswirkung für die Behörden. Die Entwürfe zeigen aber den Meinungswandel, der zwischen Januar und August stattgefunden hat.

Soweit der irgendwann inkrafttretende Entwurf eine Regelung wie der Januars Entwurf enthalten wird, ist für den vereinslosen Sportschützen alles klar. Ein Jahr regelmäßiges Schießen nachweisen. Wettkämpfe sind erst bei weiteren Waffen (Leistungssteigerung) erforderlich.

Andernfalls wird es schwer, weil sich die Verwaltung erst einmal an die VWV halten wird und der Sportschütze ohne Verein den Klageweg beschreiten muß. Kann natürlich auch sein, daß wir nie eine VWV zu diesem Gesetz bekommen. Und selbstredend kann der vereinslose Sportschütze schon jetzt einen Antrag stellen und im Ablehnungsfall den Rechtsweg beschreiten. Wer dies tun möchte sollte die Anforderungen des Januar Entwurfs als "Mindestanforderungen" erfüllen.

WH

Amadeus

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