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IGNORED

GELBE WBK


PJS

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...eine sportordnung ist fuer die eintragung einer waffe in die gelbe wbk unerheblich.
Da vertreten der Gesetzgeber und die Exekutivebene aber eine deutlich abweichende Meinung! Lies Dir mal in Ruhe durch, was der Verband auf dem entsprechenden Vordruck mit seiner Sportschützenbescheinigung bestätigt. Selbst versierte Rechtsexperten verkennen hier nicht den engen Bezug zwischen Sportschützeneigenschaft, Sportordnung und geeigneten Schießstätten.

Freu Dich, wenn Du eine .50er hast, aber wecke keine schlafenden Hunde.

CM

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Da vertreten der Gesetzgeber und die Exekutivebene aber eine deutlich abweichende Meinung! Lies Dir mal in Ruhe durch, was der Verband auf dem entsprechenden Vordruck mit seiner Sportschützenbescheinigung bestätigt. Selbst versierte Rechtsexperten verkennen hier nicht den engen Bezug zwischen Sportschützeneigenschaft, Sportordnung und geeigneten Schießstätten.

Freu Dich, wenn Du eine .50er hast, aber wecke keine schlafenden Hunde.

CM

Mein Applaus gilt nicht der Tatsache ansich , daß es so ist - er gilt Deinen Ausführungen die möglicherweise auch dazu beitragen , irgendwelchen Leuten späteren Frust und unnötige Ausgaben zu ersparen- also :

:appl:

Mouche

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Also mal Butter bei die Fische.

Eintrag auf alte gelbe WBK: Einzellader-Langwaffen

Eintrag auf neue gelbe WBK: Eintrag der in § 14 Abs. 4 genannten Waffenarten unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2.

Wo ist das Problem ? :confused:

Was bedeutet: Keine 50er, wenn Neue Gelbe über BSSB/DSB?

Wolli

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Wo ist das Problem ? :confused:

........z.B. Deine echte oder gespielte(?) Arglosigkeit in Bezug auf viele waffenrechtliche Probleme mit denen ein Großteil der Waffenbesitzer tagtäglich konfrontiert wird unter Bezug auf Deine echte oder angebliche(?) Stellung als waffenrechtlicher Sachbearbeiter !

Ob Du nun ein Spiel spielst - oder in "Deinem" winzigen Zuständigkeitsdbereich tatsächlich derart paradiesische Zustände herrschen - kann ich nicht beurteilen - das Deine Ausführungen außerhalb dieses Bereichs mit der Wirklichkeit zumeist nicht allzuviel zu tun haben , aber schon :rolleyes: .

DAS hat ja z.B. der Herr Ranninger vom zuständigen Fachbereich des bayrischen IM hier auch schon mal klar gemacht :s82: .

Auch wenn Deine fröhlich unkomplizierte Sicht vieler Dinge manche Leute träumen läßt und vorübergehend fröhlich macht - das Erwachen könnte bitter sein B)

Mouche

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Auf Anfrage erhielt ich von "meiner" Sachbearbeiterin (Niedersachsen) die Auskunft, daß nur Waffen auf Neu-Gelb erworben werden können, bzw. von ihr "abgestempelt" werden, die nach der Sportordnung des jeweiligen Verbandes zulässig sind.

Außerdem muß ich einen Stand nachweisen, der für die entspechende Disziplin zugelassen ist und der mir zur Verfügung steht. Punkt...

Noch eine dumme Frage:

Hier wird soviel über Neu-Gelb geschrieben.

Hat denn schon jemand wirklich das neue Formular oder wird wie bei uns ersatzweise die grüne WBK

vorübergehend umgestrickt ???

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Das neue Formular ist als Anlage am VwV-Entwurf, und wird wohl mit diesem

zusammen irgendwann - möglicherweise am Freitag - verabschiedet.

Wird die VwV verabschiedet, tritt sie sofort in Kraft. Das heisst aber noch

lange nicht, dass die Bundesdruckerei sofort einen Auftrag erhält, und

die neuen Formulare zügig ausliefert, kann also noch ein bisschen dauern.

Wenn ich mich richtig erinnere, haben die neuen Formulare der WBK's

(ausser der Roten) nur noch 6 Zeilen.

Das, gepaart mit der neuen Kostenverordnung, die ja auch kommen soll,

wird wieder ein bisschen Inflation für uns auslösen.

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Auf Anfrage erhielt ich von "meiner" Sachbearbeiterin (Niedersachsen) die Auskunft, daß nur Waffen auf Neu-Gelb erworben werden können, bzw. von ihr "abgestempelt" werden, die nach der Sportordnung des jeweiligen Verbandes zulässig sind.

Außerdem muß ich einen Stand nachweisen, der für die entspechende Disziplin zugelassen ist und der mir zur Verfügung steht. Punkt...

sofort (!) klage einreichen. wenn du dir das gefallen laesst, bist du selbst schuld.

allerdings solltest du natuerlich auch eine .50er gekauft haben, um einen rechtskraeftigen ablehnungsbescheid zu erhalten. solange das alles nur auf "haette, wollte, koennte" basiert, brauchst du dich ueber solche auskuenfte nicht wundern. manche sachbearbeiter werden erst aktiv, wenn ein tatsaechlicher fall vorliegt und sie fuer ihre fehlentscheidung auch zur verantwortung gezogen werden koennten.

und wenn du kein echtes interesse an einer .50er hast, dann kann dir die obige auskunft eigentlich egal sein, denn sie wird fuer dich sowieso nichts aendern.

@mouche

Ob Du nun ein Spiel spielst - oder in "Deinem" winzigen Zuständigkeitsdbereich tatsächlich derart paradiesische Zustände herrschen - kann ich nicht beurteilen - das Deine Ausführungen außerhalb dieses Bereichs mit der Wirklichkeit zumeist nicht allzuviel zu tun haben , aber schon

na, immer sachlich bleiben. wirf einen blick in die von "sachbearbeiter" angegebenen stellen im waffg und du wirst keinen hinweis finden, der gegen die eintragung einer .50er spricht.

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@mouche

na, immer sachlich bleiben. wirf einen blick in die von "sachbearbeiter" angegebenen stellen im waffg und du wirst keinen hinweis finden, der gegen die eintragung einer .50er spricht.

Für Dich gerne nochmals :) : Das Schlechte an diesem Gesetz ist , daß man damit sogar so nett-harmlose Sichten wie die von SB begründen kann . Das diese Sichtweise Dir in dem Fall gefällt , das glaube ich Dir :rolleyes: .

Das jedoch die Realität - wie von CM erwähnt - in der Regel ganz anderst ausschaut - und zwar auch DIE Realität welche die Sichtweise der Verbände darstellt - das willst und mußt Du nicht glauben.

Du mußt mir auch nicht glauben , daß es eine ganz offizielle Meinung eines fachlich zuständigen BDS Mannes auf einem Lehrgang mit vielen Teilnehmern war , vom Erwerb einer .50 besser abzusehen, da es für dieses Kaliber KEINE Disziplin gibt -

Du mußt auch nicht die Meinung der Rechtsreferentin des WSV zum Erwerb von Waffen , für die es keine sportliche Disziplin des eigenen Verbandes gibt, kennen oder gar berücksichtigen

und Du mußt selbstverständlich auch nicht CM`s Rat , Dich zu freuen , aber besser niemand aufzuwecken ,annehmen.

Es ist mir nämlich so egal wie nur was , wer irgendwann mal jede Menge Kohle in den Sand setzt , weil er mangels sportlichem Bedürfnis verkaufen MUSS .Du hast schon gekauft - in dem Fall würde ICH das Prinzip Hoffnung auch zum Fakt reden wollen . :gutidee:

Ich wünsch Dir viel Spaß mit Deiner .50er :bb1:

Mouche

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[quote

Es ist mir nämlich so egal wie nur was , wer irgendwann mal jede Menge Kohle in den Sand setzt , weil er mangels sportlichem Bedürfnis verkaufen MUSS .Du hast schon gekauft - in dem Fall würde ICH das Prinzip Hoffnung auch zum Fakt reden wollen . :gutidee:

Mouche

Hi Mouche, Du bist aber wieder sehr mitfühlend :bud:

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WEIL es mir eben doch nicht egal ist , ob Sportkameraden Schaden haben - und ich gerne Kameraden vor unnötigem Ärger bewahren möchte , versuche ich ja zu warnen :rolleyes: . Es wird mir nur egal , wenn ich sehe , daß es nicht interessiert , bzw. zerredet wird ;) .

In einer Beziehung allerdings ist mir das Thema tatsächlich völlig egal - ich würd mich eher vorsätzlich mit Krätze anstecken - als mir ne Waffe in .50 kaufen :s82: - was aber reine Geschmacksache ist :lol:

Mouche

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ich würd mich eher vorsätzlich mit Krätze anstecken - als mir ne Waffe in .50 kaufen :s82: - was aber reine Geschmacksache ist :lol:

Mouche

Das mit der Krätze würde ich mir überlegen ;)

Eine .50 BMG zu schießen, würde mich allerdings schon reizen.

Ganz bestimmt nicht kaufen, (wie denn? und vor "Allem" warum denn?) nur mal schießen.

Aus meiner jetzigen Sicht ist das Utopie. Keine Gelegenheit, auch keine Perspektive dazu.

Also träumen wir weiter...

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Eine .50 BMG zu schießen, würde mich allerdings schon reizen.

Ganz bestimmt nicht kaufen, (wie denn? und vor "Allem" warum denn?) nur mal schießen.

Aus meiner jetzigen Sicht ist das Utopie. Keine Gelegenheit, auch keine Perspektive dazu.

Also träumen wir weiter...

Ich habe einmal eine Corvette gefahren (5,6 l Hubraum).

Ich habe einmal mit einer 50er geschossen (3 Schuss) :s82: Dank einem Mit-WOler!

So für mich würde ich jetzt sagen, daß ich mir die 50er lieber leisten würde als die Corvette.

Sie ist einfach vom Unterhalt her billiger! :rotfl2:

Wolli

Das diese Sichtweise Dir in dem Fall gefällt , das glaube ich Dir :rolleyes: .

Ich wünsch Dir viel Spaß mit Deiner .50er :bb1:

Mouche

Wieso Mouche,

wenn man die zitierten Stellen im Zusammenhang sieht, sprechen sie doch eher gegen gemm?

Siehe auch mein Posting bezüglich SBs kryptischer Antwort.

Wolli

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Upps, war mir noch gar nicht aufgefallen. :o Mir grauts schon davor, meinen Drucker neu zu justieren. :traurig_16:

Hihi, nett wenn Du einen Drucker zum Justieren hast :) Meine SB hat das alte gelbe WBK Formular in eine alte IBM Kugelkopfschreibmaschine (Baujahr so um 1978) eingespannt (ebenso den EFWP, der ging kaum rein weil so dick) und hat dann munter drauflosgetippt.

Die Erlaubnis auf Seite eins (hiermit wird die Erlaubnis erteilt Einzelladerlangwaffen mit einer Länge.. zu erwerben) hat sie erstmal durchgestrichen und durch "siehe amtliche Eintragung" ersetzt, um dann auf der Rückseite zu schreiben: "Die auf Seite eins gestrichene Berechtigung wird wie folgt erweitert"

Und dann folgt der Satz aus dem Waffg??? "Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen....."

So macht man in Hessen aus "alt-gelb" "neu-gelb" :)

Und abgesehen von 2/6 das wie hier schon oft gepostet wohl in Hessen auch ohne Eintrag praktiziert wird ist dann ja alles so wie es sein soll :)

Gruß

Micha

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Also mal Butter bei die Fische.

Eintrag auf alte gelbe WBK: Einzellader-Langwaffen

Eintrag auf neue gelbe WBK: Eintrag der in § 14 Abs. 4 genannten Waffenarten unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2.

Wo ist das Problem ? :confused:

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.

von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2.

zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Gilt §14 Abs. 2 2. auch für die Gelbe? Und bedeutet das dann keine 50er da kein Verband mit Disziplin dafür? Ich dachte immer nach erstmaliger Ausstellung der Gelben keine Bedürfnisprüfung mehr!

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Gilt §14 Abs. 2 2. auch für die Gelbe? Und bedeutet das dann keine 50er da kein Verband mit Disziplin dafür? Ich dachte immer nach erstmaliger Ausstellung der Gelben keine Bedürfnisprüfung mehr!

nun, ich glaube genau das ist die frage. drehen wir das mal um - ein erstantrag fuer eine gelbe wbk mit einer .50er koennte es schwer haben.

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Es ist doch so einfach:

§ 14 WaffG

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von...

Steht da "..ausgenommen Satz 2..." oder "...es ist nur Satz 1 anzuwenden..." oder "...streiche letzten Satz..." ? :confused:

D.h. die Bestimmungen des Abs. 2 sind vollumfänglich auch auf den Absatz 4 anzuwenden.

Das selektive Wahrnehmungsverhalten einiger Schützenkollegen ist wirklich besorgniserregend.

CM :o

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@gemm: Soweit war das jedem klar denke ich!

An alle Klugscheißer ... bisher hatte ich eben angenommen dass das nur einmal gilt, nämlich wenn die Gelbe beantragt wird. Aber den Gesetzestext verstehe ich so, das bei jeder erworbenen Waffe die genannten Voraussetzungen von Absatz 2 erfüllt sein müssen, oder?

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