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IGNORED

GELBE WBK


PJS

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Hallo Experten!

Ich habe eine alte GELBE und möchte nun ein neues EL-Gewehr im Super-Kaliber .375 H+H oder .458 WinMag (Elefantenbüchse) kaufen und schießen.

Eine Kaliberbegrenzung gibt es ja nicht in meiner WBK.

Ich bin nach den verschiedenen Praxisberichten unsicher, ob sich z.B. in Hessen die Sachbearbeiter quer stellen können.

Muss ich eine Sportordnungs-Diszplin dafür nachweisen?

Hat jemand als Sportschütze in letzter Zeit sowas in Hessen geschafft?

Über sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen.

Herzlichen Dank

PJS

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Eine Kaliberbegrenzung gibt es ja nicht in meiner WBK. ... Muss ich eine Sportordnungs-Diszplin dafür nachweisen? ... Über sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen.
Im wesentlichen hast Du Dir Deine Fragen schon selbst beantwortet. Solange es sich um eine Einzellader-Repetierlangwaffe handelt, kaufts Du auf Deine (alte) gelbe WBK wozu Du gerade Lust (und Geld...) hast. Du brauchst Dich dabei auch nicht an die sog. 2/6-Regel zu halten!!!!!

apropos "Super-Kaliber": .375 H&H oder .458 WinMag sind bei weitem keine Super-Kaliber, sonder lediglich etwas kräftigere Jagdkaliber, die durchaus in Mitteleuropa auf Hochwild geführt werden können. Der versierte Selbst- oder Wiederlader findet hier zahlreiche Varianten, diese Patronen hinsichtlich der gewünschten Leistung und Wirkung an unsere heimischen Gegebenheiten anzupassen. Beide Kaliber sind auch problemlos beherrschbar.

Die Kaliber, die auch beim Schützen gewisse "Nehmer-Qualitäten" erfordern, beginnen bei der .460 Weatherby, .500 A-Square u.ä.

Viel Spass mit der neuen Grosswildbüchse! :D

So long, CM :)

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Muss ich eine Sportordnungs-Diszplin dafür nachweisen?

Ja, aber nur wenn Du es auf die neue Gelbe WBK erwerben möchtest. Wenn es ein Einzellader ist, dann kannst Du es auf die alte Gelbe WBK ohne Angabe der SpO erwerben. Beim DSB liegen die Büchsenkaliber zwischen 6 mm - 8 mm, das bekommst Du nicht eingetragen. Wenn Du aber im BDS bist, da gibt es für diese Patrönchen mit "Hochleistungsgewehr" sogar eine eigene Wertungsklasse, also kein Problem.

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Ja, aber nur wenn Du es auf die neue Gelbe WBK erwerben möchtest. Wenn es ein Einzellader ist, dann kannst Du es auf die alte Gelbe WBK ohne Angabe der SpO erwerben. Beim DSB liegen die Büchsenkaliber zwischen 6 mm - 8 mm, das bekommst Du nicht eingetragen. Wenn Du aber im BDS bist, da gibt es für diese Patrönchen mit "Hochleistungsgewehr" sogar eine eigene Wertungsklasse, also kein Problem.

???

Seit wann ist die neue Gelbe, wenn ich sie schon habe, an irgendeinen Verein gebunden? Auf das Teil kann ich kaufen, was im §14 steht und nicht in irgendeiner Sportordnung, mein SB hat jedenfalls noch nie nach dem Verband gefragt.

mfg

Ralf

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???

Seit wann ist die neue Gelbe, wenn ich sie schon habe, an irgendeinen Verein gebunden? Auf das Teil kann ich kaufen, was im §14 steht und nicht in irgendeiner Sportordnung, mein SB hat jedenfalls noch nie nach dem Verband gefragt.

mfg

Ralf

Da kann ich Ralf nur zustimmen!

Zumindest von meinem SB habe ich es per email schriftlich, daß ich nach Erhalt der neuen Gelben an keinerlei Disziplinen (und damit spezielle Kalibergrenzen) gebunden bin.

Ich kann kaufen, was der Eintrag auf der WBK hergibt.

Wolli

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Da kann ich Ralf nur zustimmen!

Zumindest von meinem SB habe ich es per email schriftlich, daß ich nach Erhalt der neuen Gelben an keinerlei Disziplinen (und damit spezielle Kalibergrenzen) gebunden bin.

Ich kann kaufen, was der Eintrag auf der WBK hergibt.

Wolli

Das ist für Bayern richtig, nur haben das noch nicht alle Behörden in den übrigen, meist nördlich gelegenen Bundesländern mitbekommen.

Karl

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Da kann ich Ralf nur zustimmen!

Zumindest von meinem SB habe ich es per email schriftlich, daß ich nach Erhalt der neuen Gelben an keinerlei Disziplinen (und damit spezielle Kalibergrenzen) gebunden bin.

Ich kann kaufen, was der Eintrag auf der WBK hergibt.

Wolli

Meine SBine sagte mir mal, dass die Waffe lediglich in irgendeinem anerkannten Verband genehmigt sein muss.

IMI

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Seit wann ist die neue Gelbe, wenn ich sie schon habe, an irgendeinen Verein gebunden?

Weil die Waffe ihrem Bedürfnis umfassenden Zweck nach zur Ausübung einer Disziplin geeignt und erforderlich sein muss. Deshalb muss ich bei meinem SB auch den Dachverband und die SpO Nr. angeben. Wenn Du das nicht brauchst ist das gut für Dich, aber verallgemeinern kann man das nicht.

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Ja, aber nur wenn Du es auf die neue Gelbe WBK erwerben möchtest. Wenn es ein Einzellader ist, dann kannst Du es auf die alte Gelbe WBK ohne Angabe der SpO erwerben. Beim DSB liegen die Büchsenkaliber zwischen 6 mm - 8 mm, das bekommst Du nicht eingetragen. Wenn Du aber im BDS bist, da gibt es für diese Patrönchen mit "Hochleistungsgewehr" sogar eine eigene Wertungsklasse, also kein Problem.

Leider nicht mehr!!

Beim BDS ist bei 458 WM schluss!!

460 WM geht schon nicht mehr, obwohl es der gleiche geschossdurchmesser ist!

Bei Jagdgewehr ist schon bei 9,3 schluss........

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Weil die Waffe ihrem Bedürfnis umfassenden Zweck nach zur Ausübung einer Disziplin geeignt und erforderlich sein muss. Deshalb muss ich bei meinem SB auch den Dachverband und die SpO Nr. angeben.

Hallo Bela,

eines voraus: Ich zweifle Deine Aussage nicht an!

Aber mich würde der Ursprung interessieren.

Waffengesetz? (Bitte Zitat und Fundstelle)

Verordnung? (Bitte Zitat und Fundstelle)

Aussage Deines SB (schriftlich oder mündlich?)

Eintrag auf Deiner WBK? (kann ich mir nicht vorstellen)

Mir ist bekannt, daß man in BW anscheinend bei Beantragung der nG eine Waffe proforma mitbeantragen muß.

Wolli

@ cartridgemaster: Lass uns doch die Freude! Man kann immer wieder Neues lernen!

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Solltest vielleicht vorab klären (wenn Nachfragen kommen), wo Du das schießen könntest. (Sicherheitshalber.)

SO kriegst Du mich auch nicht! :rotfl2:

Unsere Schießanlage ist zugelassen für Schußwaffen bis Kal. 50 BMG oder einer maximalen Schußenergie bis 18000 Joule.

Wolli

Und jetzt?

Oh sorry andreb! War eine Verwechselung! :wub: Ich habe das Posting falsch zugeordnet! :wub:

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Bei einer Patrone ohne "Magnum" im Namen fängt BDS-"Hochleistungsgewehr" (4105) bei 68 mm Hülsenlänge (ohne Mindestgeschoßdurchmesser), bzw. ab Geschoßdurchmesser .354 bei 62 mm Hüsenlänge an. 9,3x62 mm ist also vom Handbuch her kein Problem. Es wird allerdings auf 300 m liegend mit Optik geschossen, da ist die Verwendung von Großwildkalibern mglw. gesundheitsgefährdend für den Schützen. IMHO ist ein Snipergewehr in .300 Win Mag. oder etwas Leistungsähnliches dafür die optimale Wettkampfwaffe. 7,62 mm Geschoßdurchmesser ist auch bei "Magnum"-Patronen, deren Hülsen kürzer als 68 mm sind, das Minimum.

Safe Shooting wünscht

Jake C., der sich letztes Jahr eine 98er Mauser in .375 H&H auf Neu-Gelb gekauft hat, ohne daß ihm lästige Fragen über die Disziplin vom SB gestellt wurden. Unser Stand (Wannsee) geht auch bis 7000 J. Ich werde sie aber wohl nicht bei einer LM schießen...

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Ich möchte Allen hier danken für Ihre Antworten! Danke sehr!

Habe alles mit großem Interesse gelesen!

Es ist aber rechtlich irgendwie eine "komische" Sache! Im Grunde könnte man durchkommen.

"Sachbearbeiter fragen" kann nicht wirklich die Lösung sein! Aber, falls es Fragen gibt, was sagt man dann?

Da muss man ja vorbereitet sein.

Danke für den BDS-Auszug. Habe ich auch jetzt gesehen. Gut, dass es den BDS gibt! Kleine Jagdgewehre haben so eine sportliche Chance.

Die dicken Jagdgewehre aber sind nicht immer möglich? Nur liegend 300m und Magnum oder Hülsenlängenvorgaben .. und damit sind ganz große Kaliber sportlich nicht interessant.

Hat jemand ein .50 BMG als Sportschütze nach neuem Gesetz durchbekommen? Kann das nicht mangels Sportordnung später widerrufen werden?

Gibt es weitere Erfahrungen? In welchem Bundesland?

Schönen Tag noch!

PJS

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@PJS: bisher haben alle hier gesagt, daß Du als Besitzer einer Alt-gelben WBK mit einem Einzellader in .375 H&H oder .458 Win Mag wohl keine Probleme haben wirst. Garantien kann Dir hier aber natürlich niemand geben. Mit .50 BMG habe ich keine Erfahrung (weder bzgl. des Erwerbs noch des Gebrauchs...), theoretisch sollte ein EL auf Alt-gelb möglich sein, du solltest aber schon einen dafür zugelassenen Stand in Reichweite haben. .50 BMG spielt IMHO schon in einer anderen Liga als .375 H&H oder .458 Win Mag.

Mit Schützengruß

Jake C.

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Das Höchstkaliber für Hochleistungsgewehre ist 11,63 / .45

Hallo Hermes,

wie habe ich dann folgendes zu interpretieren:

L.2.02.14. Technische Spezifikationen für Hochleistungsgewehre (HG)

(für die Disziplinen mit den Kennziffern 4105)

Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) für Patronen,

die den Begriff „Magnum“ (oder dementsprechende Bezeichnungen) im

Namen führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 und ein Höchstkaliber

von 11,63/.45 aufweisen oder für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge

von 68 mm, beim Kaliber 9mm/.354 oder darüber 62 mm. Die Waffe

darf mit einer Gewehrauflage (Zweibein) ausgerüstet sein.

Visierung: beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger

Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen.

Abzugswiderstand: beliebig

Schaft: beliebig, jedoch sind Hakenkappen unzulässig.

Wolli

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Hallo Hermes,

wie habe ich dann folgendes zu interpretieren:

Wolli

Oh, das habe ich überlesen :peinlich:

Wie es aussieht, sollte es gehen, wenn es der Stand zuläßt bzw. wenn die Ladung dem Stand angepasst ist.

Allerdings möchte ich bei einer LM dann nicht neben Dir sein.... :00000733:

flame1.jpg:s82:

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