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IGNORED

Frage zur WBK eintragung


Garandschütze

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Geschrieben

Hallo, hoffe es kann mir jemand helfen.

Habe eine Waffe auf neu Gelb erworben und wollte sie heute in die WBK von der Behörde eintragen lassen.

Die zuständige Frau ist aber erst ab Montag zu sprechen und hat keinen Vertreter. Ich möchte die Waffe aber schon am Sa. testen darf ich das oder kann es da ein Problem geben. Die Waffe ist vom Händler natürlich in die WBK geschrieben wurden. Es fehlen nur noch die Stempel der Behörde. Wegen der Mun..... ich bin Wiederlader.

Gruß Garandschütze

Geschrieben

sehe absolut nix, was dagegen stuende, sie am sa zum stand mitzunehmen und zu schiessen.

bist ja legitimer besitzer des teils, ist nur noch nicht auf dem amt registriert.

(haettest dir die plempe ja auch geliehen haben koennen...)

Geschrieben

Hallo, hoffe es kann mir jemand helfen.

Habe eine Waffe auf neu Gelb erworben und wollte sie heute in die WBK von der Behörde eintragen lassen.

Die zuständige Frau ist aber erst ab Montag zu sprechen und hat keinen Vertreter. Ich möchte die Waffe aber schon am Sa. testen darf ich das oder kann es da ein Problem geben..... Es fehlen nur noch die Stempel der Behörde. Wegen der Mun..... ich bin Wiederlader.

Gruß Garandschütze

1. hast du es ja probiert, die eintragung der waffe vornehmen zu lassen. wobei es dafür sicherlich keinen beleg gibt

2.ist es wichtig, dass du die eintragungsfrist einhältst-wann hast du die waffe denn gekauft?

Geschrieben

1. hast du es ja probiert, die eintragung der waffe vornehmen zu lassen. wobei es dafür sicherlich keinen beleg gibt

2.ist es wichtig, dass du die eintragungsfrist einhältst-wann hast du die waffe denn gekauft?

Die Waffe hab ich am Montag gekauft. ich hab demnach ja noch Zeit . Ich kenne das natürlich mit den 2 Wochen.

Gruß

Geschrieben

Ein gewisses Risiko bleibt natürlich - wenn Du bei einer Kontrolle an einen unerfahrenen Beamten gerätst, kannst Du Pech haben und die Waffe wandert erstmal in eine Aservatenkammer...

Klar bist Du im Recht, aber belege das mal!?

Wenn Du die Waffe nicht gerade wegen eines evtl. vereinbarten 14tägigen Umtauschrechts unbedingt jetzt schiessen musst, würde ich noch bis nach der Eintragung warten.

IMI

Geschrieben

Ein gewisses Risiko bleibt natürlich - wenn Du bei einer Kontrolle an einen unerfahrenen Beamten gerätst, kannst Du Pech haben und die Waffe wandert erstmal in eine Aservatenkammer...

Klar bist Du im Recht, aber belege das mal!?

Wenn Du die Waffe nicht gerade wegen eines evtl. vereinbarten 14tägigen Umtauschrechts unbedingt jetzt schiessen musst, würde ich noch bis nach der Eintragung warten.

IMI

Das hätte mir dann ja auch passieren können als ich die Waffe gekauft und abgeholt habe.

Geschrieben

Wenn Du die Waffe nicht gerade wegen eines evtl. vereinbarten 14tägigen Umtauschrechts unbedingt jetzt schiessen musst, würde ich noch bis nach der Eintragung warten.

warum? wbk mit evtl. voreintrag (bei grüner wbk) und kaufvertrag mitnehmen - und gut isses!

und sind wir doch mal ehrlich - wieviele von uns sind schon mal unterwegs waffenrechtlich kontrolliert worden!?

Geschrieben

Das hätte mir dann ja auch passieren können als ich die Waffe gekauft und abgeholt habe.

Das ist schon richtig. Aber Du verdoppelst Deine Trefferchance, erwischt zu werden, wenn Du jetzt nochmal losziehst.

Ausserdem kann man nach einem Kauf dem Beamten sagen, dass man die Waffe gerade gekauft hat, und die Rechnung mit dem Tagesdatum vorlegen.

Wenn Du hingegen mit Deiner Waffe zum Schiesssatnd fährst, wird alles schwieriger zu erklären.

Wie bereits gesagt: Du bist sicherlich im Recht, aber einfacher ists´ wenn Du erstmal die Waffe eintragen lässt.

IMI

Geschrieben

Ihr könnt Probleme haben... :rolleyes:

Das Ding steht doch mit Erwerbsdatum in der WBK,wo ist das Problem?

Wenn's Dich beruhigt,drucke Dir den entsprechenden § zwecks Fristen aus,dann müssen für den - unwahrscheinlichen - Fall einer Kontrolle die Kollegen in grün bzw. blau nicht lange suchen...

Gruß André

Geschrieben

Das sehe ich zwar auch so, nur steht aber z.B. im Entwurf zur WaffVwV drin, dass der rechtmäßige Besitz einer Waffe erst nach Registrierung durch die Waffenbehörde gegeben ist. Und wer weiß, wie das der Polizist sieht, wenn der amtliche Stempel noch fehlt.

Die Gefahr, dass etwas passiert, ist wohl sehr gering. Aber wegen den zwei Tagen würde ich dieses "Restrisiko" als Waffenbesitzer trotzdem nicht eingehen.

Geschrieben

Das sehe ich zwar auch so, nur steht aber z.B. im Entwurf zur WaffVwV drin, dass der rechtmäßige Besitz einer Waffe erst nach Registrierung durch die Waffenbehörde gegeben ist. Und wer weiß, wie das der Polizist sieht, wenn der amtliche Stempel noch fehlt.

Ich kann da jetzt wirklich kein Problem erkennen. Solange die Eintragung in die WBK noch nicht komplett ist, habe ich die Erlaubnis zum Besitz noch nicht erhalten, das ist korrekt (§10). Der bisherige Besitzer kann mir die Waffe aber nach §12 "vorübergehend" (nämlich bis zur Bestätigung meiner Eintragung) zu einem von meinem Bedürfnis umfaßten Zweck (nämlich Erprobung auf dem Schießstand) geben. Dazu braucht es keinen Eintrag.

Und nochwas: Ich weiß ja nicht, was Ihr immer für komische Erfahrungen bei Polizeikontrollen habt. Ich persönlich kann nur sagen, daß ich nie erlebt habe, daß eine von mir mitgeführte Waffe in "einer Asservatenkammer" verschwunden ist, wenn rechtlich alles OK war. Im Zweifelsfall müssen die nämlich genau nachweisen, aufgrund welchen Tatbestandes die Sicherstellung erfolgt ist. Ansonsten ist das nämlich Nötigung und ich wäre mir nicht zu schade, Strafanzeige zu stellen. Das machen die nämlich im umgekehrten Fall genauso.

Geschrieben

Ich kann da jetzt wirklich kein Problem erkennen. Solange die Eintragung in die WBK noch nicht komplett ist, habe ich die Erlaubnis zum Besitz noch nicht erhalten, das ist korrekt (§10).

???

Erwerben heisst: die tatsächliche Gewalt über eine Sache erlangen.

Eintrag ist die Genehmigung und Ende.

Ich fahre täglich mit einem Haufen Waffen durch die Gegend, die mir nicht gehören, weil ich sie mir geliehen habe.

Geschrieben

...Der bisherige Besitzer kann mir die Waffe aber nach §12 "vorübergehend" (nämlich bis zur Bestätigung meiner Eintragung) zu einem von meinem Bedürfnis umfaßten Zweck (nämlich Erprobung auf dem Schießstand) geben. Dazu braucht es keinen Eintrag...

Wo finde ich hierzu die rechtliche Grundlage?

IMI

Geschrieben

Wo finde ich hierzu die rechtliche Grundlage?

IMI

§12 Waffengesetz:

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe

bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen

Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten

Zweck oder im Zusammenhang damit ... erwirbt;

und zum Landesb.:

dann sind wir uns ja einig, toll. Nur, daß die Eintragung erst erfolgt ist, wenn die Behörde den Stempel dahintergemacht hat. Und das genau war ja die Frage des OP

Geschrieben

§12 Waffengesetz:

...

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen

Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten

Zweck oder im Zusammenhang damit ... erwirbt;...

Wobei doch gerade für diese Monatsleihe eine schriftliche Überlassungsvereinbarung erforderlich ist.

IMI

Geschrieben

Ich habe mir für 4 Waffen eine Voreintrag geben lassen.

Jetzt fahre ich zum Händler, hole mir die eine oder andere und teste sie auf dem Stand, bis ich das passenden gefunden habe. Das ist doch nicht verboten. Und bei einer wenn auch noch so unwahrscheinlichen Kontrolle zeige ich die WBK und den Leihbeleg vom Händler und das wars.

Mache ich schon sein Jahren so.

Geschrieben

Im Zweifelsfall müssen die nämlich genau nachweisen, aufgrund welchen Tatbestandes die Sicherstellung erfolgt ist. Ansonsten ist das nämlich Nötigung und ich wäre mir nicht zu schade, Strafanzeige zu stellen. Das machen die nämlich im umgekehrten Fall genauso.

HiHihiHiHi

Deiner Anzeige würde ich gelassen entgegensehen. Solange ein möglicher Verstoß gg. das Waffelgesetz im Raum steht, geht der Stock mit.

Notfalls beschlagnahmt, wenn nicht freiwillig herausgegeben. (Für Interessierte: §§94ff StPO)

Und das Verfahren der Herausgabe über StA und Richter kann dann wieder dauern.

Geschrieben

Also, ich nutze die zwei Wochen vom Eintrag bis zur Erwerbsanzeige immer bis zum letzten Tag. Nicht weil ich meine SBin ärgern möchte, sondern, weil ich die Waffe so ausgiebig wie möglich testen möchte.

Ich sehe überhaupt keine Probleme, wenn die Waffe vom Händler eingetragen ist, und man sich in der 14-Tage-Frist befindet.

Da gibt es gar nichts zu diskutieren.

Gruß,

André

Geschrieben

HiHihiHiHi

Deiner Anzeige würde ich gelassen entgegensehen. Solange ein möglicher Verstoß gg. das Waffelgesetz im Raum steht, geht der Stock mit.

Notfalls beschlagnahmt, wenn nicht freiwillig herausgegeben. (Für Interessierte: §§94ff StPO)

Und das Verfahren der Herausgabe über StA und Richter kann dann wieder dauern.

Du hast mich nicht verstanden.

Wenn von den Papieren her alles in Ordnung ist, steht kein möglicher Waffenverstoß im Raum. Da kann nichts konstruiert werden, was nicht an Ort und Stelle durch eine Melderegisterabfrage geklärt werden könnte. Wenn aufgrund Deiner rechtlichen Unsicherheit trotzdem eine Beschlagnahme erfolgt, ist das rechtswidrig und fällt unter das StGB.

Glaub mir, ich weiß, wovon ich rede. Bei mir hat am Zoll eine Sicherstellung von Messeware stattgefunden, obwohl alle Papiere gestimmt haben. Ich war kooperativ und sogar bereit, weitere Unterlagen zu besorgen, um meinen Flieger noch zu erwischen. Der Bub in Grün hat sich stur gestellt und meine Firma hat sofort Widerspruch eingelegt, Antrag auf einstweilige Anordnung und Strafanzeige gegen den Herrn. Meinen Flieger hab ich zwar nicht mehr erwischt, aber nach 4 Stunden war das Thema durch. Was aus der Strafanzeige geworden ist, weiß ich nicht, aber wir haben Schadenersatz bekommen und angeblich ist der Kerl versetzt worden :)

Ein guter Rat: Mach Deinen Job gut und jede Entscheidung begründbar und nachvollziehbar und versuch einfach, niemanden zu schikanieren oder zu verärgern. Das gilt ganz unabhängig davon, welchen Job Du hast, ganz besonders aber für Staatsdiener. Die haben wir nämlich eingestellt, weil wir wollen, daß alles rund läuft und nicht, daß jeder seine Privatregeln aufstellt. Alles klar?

Geschrieben

...

Ein guter Rat: Mach Deinen Job gut und jede Entscheidung begründbar und nachvollziehbar und versuch einfach, niemanden zu schikanieren oder zu verärgern. Das gilt ganz unabhängig davon, welchen Job Du hast, ganz besonders aber für Staatsdiener. Die haben wir nämlich eingestellt, weil wir wollen, daß alles rund läuft und nicht, daß jeder seine Privatregeln aufstellt. Alles klar?

:icon14:

Das kann man nur unterschreiben.

Gruß

357Mag

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