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IGNORED

OA-UG und der §6AWaffV


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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nur so eine Idee:

Vielleicht hat das BKA festgestellt, dass die Waffe nicht wie ein Vollautomat aussieht, der auf der Kriegswaffenliste steht.

Wenn der optische Unterschied (nach BKA-Meinung) groß genug ist, darf es ruhig ein Bulpup sein.

Gruß

357Mag

Geschrieben

Nur so eine Idee:

Vielleicht hat das BKA festgestellt, dass die Waffe nicht wie ein Vollautomat aussieht, der auf der Kriegswaffenliste steht.

Wenn der optische Unterschied (nach BKA-Meinung) groß genug ist, darf es ruhig ein Bulpup sein.Gruß

357Mag

DAS ist wohl offenbar nur gegeben, wenn man den Homosexualisierungsvorderschaft montiert ;-)))

Grüße

Iggy

Geschrieben

Also ich finde das der Zivilschaft von OA deutlich besser aussieht als der Originale. Dann sieht das Gewehr nicht so nackt aus. Hat eigentlich nochmal jemand was davon gehört, ob dieser Vorderschaft endlich mal lieferbar ist?

Geschrieben

Angeboten wird das OA-UG Sport doch schon länger, nur war der zivile Vorderschaft nicht lieferbar. Zuletzt hörte ich etwas von Januar 2006.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

moin moin,

ich besitze ein oa-ug ohne den ...vorderschaft.

ich habe das gewehr mit einem bedürfnis bzw voreintrag nach altem waffges erworben, allerdings erst nach dem 01.04. also bereits während das neue gesetz schon in kraft war.

den bösen paragraphen gab es da noch nicht.

ist die waffe, die ja nach altem gesetz für bayern und ba-wü als sportwaffe zugelassen war und vor in kraft tretens des doofen paragraphens erworben wurde fürs sportschiessen zugelassen?

ich wohne in schleswig-holstein.

gruß, rabenschrey

Geschrieben

Nach dem BKA-Feststellungsbescheid nicht mehr.

D.h. streng genommen hast Du jetzt wieder ein entsprechendes Bedürfnis. Alternativ kannst Du Dein OA-UG auch modifizieren. Denn der Feststellungsbescheid schließt ausdrücklich Modifikationen des OA-UG aus. Dann hast Du wieder ein Gewehr, für das es keinen negativen Bescheid gibt. Folglich müßte dann für Deine Modifikation wieder der Anschein nachgewiesen werden, um es vom sportlichen Schießen auszuschließen.

Probleme bei der Waffenabnahme vorm Wettkampf sind aber immer möglich.

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