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IGNORED

Europ. Feuerwaffenpass vs. WBK-Grün


Tauschi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leutz,

ist der "Europäische Feuerwaffenpass" nur in Verbindung mit der WBK gültig, oder kann ich nur mit dem Pass z.B. zu den Austrianern reisen :confused: In meinem Feuerwaffenpass steht da eigentlich nix drin, aber mein SB hat da sowas gesagt.....

Folgendes hat er gesagt: " Nein, ich kann Ihnen Ihr Wechselsystem nur in den "Europäischen Feuerwaffenpass" eintragen, wenn es auch in Ihrer WBK eingetragen ist." Genau so hat er`s gesagt :gaga:

Wie stellt er den Zusammenhang her :confused:

Gruß Tauschi

P.S. Entschuldigt bitte, dass hier wieder das Wort Wechselsystem im Fred auftaucht. Ich hoffe Wahrsager kann mir verzeihen, weil es sich hier ja nicht um die typische Problematik handelt :D

Geschrieben

Das ist so eine Sache.

Im Feuerwaffenpass müsste es schon stehen, wenn es mit ins Ausland will. Ich habe es mal so machen lassen, dass irgendwo bei der Waffe noch steht + Wechselsystem, nur wenn irgendwann mal das Gemeckere losgeht, kann es dünn werden.

Ansonsten der Bezug zur WKB, den sehe ich auch nicht ganz. Würde denke ich auch in einem der Entwürfe der Verwaltungsvorschrift auch mal klargestellt, aber der liegt ja auf Eis. Nehme einfach kein Wechselsystem mit oder lasse dich nicht kontrollieren – das zweite ist immer besser. Du kannst aber auch noch 3 Jahre warten, bis alle Klarheiten mal beseitigt sind oder sonst was offizielles machen. Luftgewehre müssten für manche Länder auch drin stehen und es gibt meistens keine WBK dafür.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Der EFP ist nur dafür gedacht, dass man mit Waffen, die bereits in einer deutschen WBK eingetragen sind, leichter in ein anderes EU-Land reisen kann, ohne behördlichen Aufwand.

Natürlich muss die Waffe wieder mit nach Hause genommen werden, sie darf keinesfalls im EU-Ausland anhand des EFP verkauft werden. Bei Verkauf handelt es sich um Verbringen, nicht mitnehmen.

Der EFP allein stellt keine Erwerbsberechtigung dar.

Mad Max

Geschrieben

P.S. Entschuldigt bitte, dass hier wieder das Wort Wechselsystem im Fred auftaucht. Ich hoffe Wahrsager kann mir verzeihen, weil es sich hier ja nicht um die typische Problematik handelt :D

Danke für die Rücksichtnahme, aber ich trinke gerade meinen dritten Kaffee, also komme ich damit klar. :D

Der EFP gilt tatsächlich nur zusammen mit der WBK.

D.h. auch wenn Dein SB Dir ein WS auf den EFP einträgt (uaaah, Abkürzungswahnsinn!), kann ein kontrollierender Grenzer mit dem Eintrag nicht viel anfangen, wenn er nicht auch in der WBK steht.

Total bescheuert, das... denn somit ist der EFP ja nicht wirklich ein Dokument sondern nur eine übersetzte Abschrift der WBK.

Eine der zahlreichen "Vereinfachungen" für uns EU-Bürger, so wie der bescheuerte Hundeausweis (früher ging's mit Impfpass, jetzt als "Vereinfachung" eben der zusätzliche Hundepass nur für Auslandsreisen.)

:gaga:

Geschrieben

Der EFP ist nur dafür gedacht, dass man mit Waffen, die bereits in einer deutschen WBK eingetragen sind, leichter in ein anderes EU-Land reisen kann, ohne behördlichen Aufwand.

Ja, aber (jetzt geht`s wieder los) das WS ist doch nicht in meine WBK eingetragen (muss es ja auch nicht). Im EFP ist auch kein Verweis auf eine anständige deutsche WBK, z.B. in allen europ. Sprachen: "Dieser EFP ist nur in Verbindung mit WBK-Nr... etc.pp gültig!"

Verwirrt Tauschi

Oh, Wahrsager wahr schneller. Dann ist das Ding ja nix Wert, quasi überflüssig....

Geschrieben

Verd... ich kam mir schon vor wie einer der letzten Recken die sich erfolgreich gegen die Bürokratisierung gewehrt haben... :bud: Und wenn`s auch nur die Nichteintragung des WS wahr :D

Jetzt hat mich mein SB über irgendwelche Synonyme doch noch an den Ei..n gepackt :s76:

Traurig Tauschi

Geschrieben

Ja, WS in den EFP eintragen ist kein Problem, da gemäß § 32 Abs. 6 WaffG in diesen nicht nur die Waffen aus den WBK, sondern alle Waffen, zu deren Besitz der Erlaubnisinhaber berechtigt ist, eingetragen werden können.

Zur Erfüllung der Waffenrichtlinie können also auch notfalls erlaubnisfreie Waffen eingetragen werden.

Naja, bleibt aber das Problem, dass der kontrollierende ausländische Zöllner sich wundert, was der Eintrag im EFP soll.

Und wenn man etwas weiterdenkt, dann müsste man sich ja auch als nicht-WBK-Besitzer einen EFP mit erlaubnisfreien Waffen ausstellen lassen. Der wäre dann aber ungültig, da es keine WBK dazu gibt... :D

So ein Glump. :gaga:

Geschrieben

Der EFP gilt tatsächlich nur zusammen mit der WBK

Kannst Du mich mal schlaumachen wo das steht?

Geschrieben

Kannst Du mich mal schlaumachen wo das steht?

Hallo VP70Z!

§32 WaffG steht, daß Du ihn brauchst, wenn Du ins EU Ausland (mit Waffen) möchtest.

Du bekommst ein Merkblatt mit, in dem steht unter Punkt 4:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der EuFWP nur Bedeutung für Reisen mit Schusswaffen in andere EU-Länder hat. Er ersetzt in der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte.

Falls Du Dich also nicht ins Ausland beamen kannst, nimm beides mit.

Ich habe eh alle Waffenrechtlichen Dokumente und Perso in einer Brieftasche. So what

Hoffe geholfen zu haben

Grüsse

Jürgen

P.S. @SB: Bräuchte ich den EuFWP nach §32 Abs 3 Punkt 2 gar nicht ?!?! Bin da etwas verwirrt!

Ist aber bei dem Gesetz wohl nicht zu vermeiden ? :rotfl2:

Geschrieben

Kannst Du mich mal schlaumachen wo das steht?

Uuuuuh... shit. Ich fürchte, da habe ich Mist geschrieben. :peinlich: Ihr dürft mich jetzt beschimpfen. :gutidee:

Mein SB hatte es mir so erklärt, als ich den EFP bekommen habe.

Allerdings meinte er damit wohl eher, dass ich nicht nur mit EFP reisen darf sondern die WBK immer dabeihaben muss -> EFP wohl für Ausland und WBK für Inland.

D.h. die Dokumente sind unabhängig und man könnte demnach sehr wohl ein WS nur in den EFP eintragen...?

Mea Culpa.

Geschrieben

Allerdings meinte er damit wohl eher, dass ich nicht nur mit EFP reisen darf sondern die WBK immer dabeihaben muss -> EFP wohl für Ausland und WBK für Inland.

D.h. die Dokumente sind unabhängig und man könnte demnach sehr wohl ein WS nur in den EFP eintragen...?

Mea Culpa.

Genauso verstehe ich das auch. In der Bananenrepublik ist der Europäische Feuerwaffenpass absolut unnötig. Hier gilt die entsprechende WBK. Ab der Grenze zählt nur noch der EFP weil der Ausländische Polizist/Zöllner ja mit der WBK nichts anfangen kann. So, und nur so macht das Teil Sinn.....

Ich werd` mich nächste Woche mal mit meinem SB über §32, Absatz 6, unterhalten :gutidee:

In diesem Lande sind die grössten Herausforderungen für uns nicht die sportlichen Erfolge, sondern die Kenntnis der Gesetze und deren Auslegung :peinlich:

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