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IGNORED

Bedürfniserhalt


Angel

Empfohlene Beiträge

Es gibt einen Kurzwaffenbesitzer, der vor vielen Jahren aus sämtlichen Schützenvereinen ausgetreten ist und nun Streß mit seinem Waffenamt hat. Er soll die Kracher abgeben oder ein Bedürfnis nachweisen. Dann kam der Mensch zu uns in den Verein und möchte Mitglied werden, damit er seine Waffen behalten kann. Er kam bisher nur sporadisch zum schießen, so alle 2-3 Monate.

Sobald wir ihn als Mitglied akzeptieren, darf er doch, obwohl er weder regelmäßig schießen wird, dies nicht mal vorgibt, seine KW behalten.

Wäre dies ein unzulässiges Gefälligkeitsverhalten von Seiten des Vorstandes, wenn man diesen Waffenbesitzer unter diesen Umständen akzeptiert?

Begibt sich der Vorstand hier waffenrechtlich gesehen, auf ein dünnes Eis?

Danke

Angel

N.B.

Falls das obige Vorgehen ok ist, dann liebe Leute mit vergleichbarem Problem, kommt doch einfach zu uns und werdet Mitglied. Der Beitrag ist gering, billiger geht es kaum noch. Ihr habt dann keinen Streß mit Eurem Waffenamt und müßt auch nicht schießen, könnt aber weiter Eure Waffen zuhause fingerf.... (Das ist ironisch gemeint).

Jeder Neuling müsste erstmals 12 Monate regelmäßig am Training teilnehmen, bevor er Anspruch auf einen Waffenerwerb erhielte.

Anderer Fall, Neuling mit Erben-WBK muß doch auch erstmal 12 Monate mitspielen, bevor er seine Erben-WBK umschreiben lassen könnte.

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Du sprichst da was an wofür es keine Lösung gibt glaube ich, denn es gibt immer Vereine die auf Mitgliederanzahl angewiesen sind und deshalb schon jeden Nachweis ausstellen....

Ist schon klar, dass regelmässiges Schiessen und aktive Mitarbeit wünschenswert wäre, aber wer soll das überprüfen? Da bist du wieder beim Faktor "Mensch" angelangt. Wenn ihr dieses Mitglied nicht aufnehmt, dann sei dir sicher, ein anderer Verein tut es. Bei euch könntest du wenigstens ein Auge drauf haben und ihn auffordern sich öfters blicken zu lassen...

Deine Einstellung ist Lobenswert. :s82:

Führt doch in den Vereinsrichtlinien entsprechende Texte ein um solch ein Verhaltennz verhindern... ginge das nicht?

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Ist schon klar, dass regelmässiges Schiessen und aktive Mitarbeit wünschenswert wäre, aber wer soll das überprüfen? Da bist du wieder beim Faktor "Mensch" angelangt. Wenn ihr dieses Mitglied nicht aufnehmt, dann sei dir sicher, ein anderer Verein tut es.

Führt doch in den Vereinsrichtlinien entsprechende Texte ein um solch ein Verhaltennz verhindern... ginge das nicht?

Sorry, darum geht es mir nicht. Klar können wir in die Satzung jeden Quatsch, jede Aufnahmeregel oder 1000€ Aufnahmegebühr oder ersatzweise 5000€ Bedürfnisnachweisgebühr (mit Freistellung von Arbeitsdiensten und ähnlichem Plün) reinnehmen.

Mir geht es darum: muß sich der Vorstand waffenrechtlich etwas vorwerfen lassen, wenn er jemanden aufnimmt, der nur an seinem fortgesetzten Waffenbesitz Interesse zeigt und den Verein daher als Bedürfniserhaltungslieferanten missbrauchen will? Macht sich der Verein zum Gefälligkeitsbescheiniger?

Wir haben kein finanziell gelagertes Interesse an neuen Mitgliedern. Wäre schon schön, wenn der eine oder andere Schläfer wieder kommen würde, auch Neue mit Interesse am Sport sind gerngesehen. Nicht aber jeder Neuzugang, zwingend, nur wegen der Kohle oder weil er womöglich menschlich ganz ok ist.

Angel

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Begibt sich der Vorstand hier waffenrechtlich gesehen, auf ein dünnes Eis?

Danke

Ist doch ganz easy:

Was verlangt denn das Amt von ihm?

Eine Mitgliedschaft wäre doch rechtlich einwandfrei zu bestätigen wenn er denn Mitglied wäre.

-oder

einen Aktivitätsnachweis ähnlich dem Nachweis eines Bedürfnisses einer eigenen/weiteren Waffe (18 Termine /Jahr).

DIE wiederum wäre "getürkt" wenn er wirklich nicht aktiv ist wodurch die Frage nach dem dünnen Eis doch auch erledigt ist.

(Das wäre nicht dünn, das wäre eingebrochen ;) )

Macht sich der Verein zum Gefälligkeitsbescheiniger?

Gefälligkeitsbescheinigung ist Käse. Wenn Mitgliedschaft reicht und bestätigt wird ist es keine "Gefälligkeit" und wenn aus "Gefälligkeit" was anderes bescheinigt wird ist es Lüge und rechtswidrig.

Lasst ihm ein Schiessbuch führen oder führt die Schiesskladde sauber dann stellt sich die Frage nicht.

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Mir geht es darum: muß sich der Vorstand waffenrechtlich etwas vorwerfen lassen, wenn er jemanden aufnimmt, der nur an seinem fortgesetzten Waffenbesitz Interesse zeigt und den Verein daher als Bedürfniserhaltungslieferanten missbrauchen will? Macht sich der Verein zum Gefälligkeitsbescheiniger?

In diesem Falle stellt sich doch die Frage wie man das nachweisen will, dass er den Verein missbraucht.... Würde man zwischen diesem Thread, deiner Person, deinem Verein und dem "möchte-gern Mitglied", nach dessen Aufnahme, eine Verbindung herstellen können, dann würde der Vorstand, gesetz den Fall du gehörst dazu, sich was vorwerfen lassen müssen.... da du hier ja zugibst über die Person und dessen Beweggründe bescheid zu wissen.

Aber nochmals die Frage, wie soll dieser Nachweis sonst aussehen? Das Mitglied braucht doch nur bei Befragung sagen, er hatte die letzten Jahre keine Zeit oder kein Geld oder weiss der Kukuck was.

Wenns du´s doch weisst, und ihn aufnimmst, dann bist du ein "Gefälligkeitsbescheiniger"... oder nicht?

Aber beweis das mal....

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.......... Dann kam der Mensch zu uns in den Verein und möchte Mitglied werden, damit er seine Waffen behalten kann. Er kam bisher nur sporadisch zum schießen, so alle 2-3 Monate.

Na zumindest ist er ehrlich, was seinen Beweggrund angeht. :)

Haette euch ja auch die Story vom ach so motivierten Sportsmann erzaehlen koennen (und eine Zeit lang auch durchgehalten), nur um dann, wenn mit dem Amt alles geregelt ist, in der Versenkung zu verschwinden.

Also, wenn es hier nur um den Nachweis der Mitgliedschaft geht sehe ich da kein Problem.

Ehrlichkeit sollte man nicht auch noch bestrafen. :gutidee:

Was mich aber dennoch etwas beunruhigt: Wieso ist er damals aus allen S-Vereinen ausgetreten? Eventuell nicht "gesellschaftsfaehig"? Das waere dann natuerlich ganz was anderes... :confused:

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Was mich aber dennoch etwas beunruhigt: Wieso ist er damals aus allen S-Vereinen ausgetreten? Eventuell nicht "gesellschaftsfaehig"? Das waere dann natuerlich ganz was anderes... :confused:

Na das ist doch mal ne guuuuute Frage :appl: ...... Hört sich echt nicht gut an seine Vorgeschichte.... wieso bin ich da nicht drauf gekommen? :confused:

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Betrachtet es doch mal von der anderen Seite:

Der Betreffende wird Mitglied in einem Schützenverein, bezahlt brav seinen Beitrag und leistet den Arbeitsdienst. Er kommt alle paar Monate mal vorbei um 5-12 Böhnchen in Richtung Kugelfang zu husten.

Er stellt keine weiteren Ansprüche, im Sinne von Bedürfnisbescheinigungen, an den Verein.

Er nimmt keinem anderen aktiven Mitglied Trainingszeit weg.

Ich wüsste nicht, warum ich dem Betreffenden seine Vereinsmitgliedschaft nicht attestieren sollte!

Von solchen Personen, Mitglieder welche nicht oder nur wenig schießen, kann jeder Verein jede Menge brauchen. Diese senken durch ihre Passivität die Gemeinkosten, letztlich kommt ein solches Verhalten allen Mitgliedern zugute, in dem der Mitgliedsbeitrag gesenkt werden kann.

Der Vorstand kann selbstverständlich keine Bescheinigungen ausstellen, welche nicht den Tatsachen entsprechen.

Sollte der Betreffende dann in absehbarer Zeit doch mal etwas haben wollen, sind die enschlägig bekannten Regularien einzuhalten.

Gruß

Frank

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Wo ist denn da das Problem?

Das Problem liegt in der moralischen Pflicht die ein Verein zu erfüllen hat... Schusswaffen und deren Besitzer werden nun mal überall schief angesehen, und solche Fragen wie Angel gestellt hat sind nun mal brisant.

Wenn der Vorstand weiss, dass ein Mitglied auf den Schiesssport als solches keinen Wert legt, sondern sich durch Zugehörigkeit zu einem Verein, die Erlaubnis zum Besitz einer Waffe "erschleicht", dann handelt er fahrlässig.

Wozu gibt es denn die Auflagen? Die Pflicht zur kontrolle und Einhaltung der Gesetze werden an die Vereine weitergegeben, und diese müssen auf ihre Mitglieder acht geben. Nur so kann das Ansehen der Verbände in der Öffentlichkeit steigen.... Jeder unbedarfte der diesen Thread hier liest, denkt sich doch sonstwas....

Richtig ist insofern, dass die Mitglieder die mal ab und zu kommen, ihren Dienst erledigen und ein paar mal schiessen wichtig sind, ABER um ein solches Mitglied ging es hier nicht.....

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Dann wünsche ich diesen Vereinen eine baldige (und im Anschluß regelmäßige) behördliche Überprüfung!

völlig richtig..... das sind nun mal die Rufvernichter..... :bud:

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Rufvernichter sind eher die Schuetzen und Vereien, die viel mehr verlangen, als das eh schon absurd strenge WaffG ueberhaupt fordert.

Haltet euch ans WaffG und fertig. Mehr ist weder noetig noch sinnvolll.

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Was mich aber dennoch etwas beunruhigt: Wieso ist er damals aus allen S-Vereinen ausgetreten? Eventuell nicht "gesellschaftsfaehig"? Das waere dann natuerlich ganz was anderes...

Umzug, beruflich und mit anderen Interessen über Jahre stark eingebunden, möchte immer noch keine Zeit für den Schießsport investieren, jeder setzt seine eigene Prioritäten. Dafür hat er später mal eine tolle Altersversorgung.

Nee, eigentlich ist der Typ ein Sympath. Das machts leider nicht einfacher. Wär er ein Arsch, dann hätte man genug andere Ausreden.

Uns Vorständler geht es lediglich um die waffenrechtlichen Aspekte, die damit einhergehen könnten. Daher die Fragestellung. Wir wollen auch nicht strenger sein als der Gesetzgeber. Sondern eben nur korrekt.

Angel

NB

Hätte er damals seine Mitgliedschaft weiterlaufen lassen und dadurch den Schießsport zumindest finanziell unterstützt und hätte er jetzt aus Interesse und umzugsbedingt usw bei uns vorgesprochen, um z.B. von seinem Ex-Verein zu uns und damit zu einem anderen LV zu wechseln, dann hätte sich für uns diese Frage nicht gestellt. Aber dann hätte auch sein Amt nicht zu blöken begonnen. Und dann wäre er auch nicht bei uns aufgeschlagen sondern wäre einer der vielen real existierenden Schläfer. Das er dies aus welchen Gründen aber nicht tat, ist seine Entscheidung gewesen.

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Rufvernichter sind eher die Schuetzen und Vereien, die viel mehr verlangen, als das eh schon absurd strenge WaffG ueberhaupt fordert.

Wasn das für eine geile Aussage?? :peinlich:

Rufvernichter sind sicherlich nicht Mitglieder und Vereine, die auf eine ordentliche Einhaltung der Vorschriften achten... so ein blöde Aussage.... :gaga:

Wo ist denn das Waffg absurd streng? Streng vielleicht, aber absurd? Bloss weils mit n bischen Lauferei verbunden ist? Oder weil du dir nicht nach Wunsch n ganzen Haufen an Vollautomaten zulegen kannst? Sicherlich ist es Streng, aber was wünscht du dir denn? Es ist nun mal ein nicht ganz ungefährliches Hobby.

Und durch die Strenge gewinnt es an exklusivität.

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Das Problem liegt in der moralischen Pflicht die ein Verein zu erfüllen hat...

Soso.

:021:

Rufvernichter sind sicherlich nicht Mitglieder und Vereine, die auf eine ordentliche Einhaltung der Vorschriften achten... so ein blöde Aussage.... :gaga:

Schreib Dich nicht ab. Lern Lesen.

Schaffer schrieb "...die Schuetzen und Vereien, die viel mehr verlangen,..."

Welchen Teil von "viel mehr" hast Du nicht verstanden?

Es ist nun mal ein nicht ganz ungefährliches Hobby.

Und durch die Strenge gewinnt es an exklusivität.

:peinlich:

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Schaffer schrieb "...die Schuetzen und Vereien, die viel mehr verlangen,..."

Welchen Teil von "viel mehr" hast Du nicht verstanden?

:peinlich:

Ahh, tschuldige Schaffer.... @Wahrsager, beide Teile von "viel mehr".....

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Uns Vorständler geht es lediglich um die waffenrechtlichen Aspekte, die damit einhergehen könnten. Daher die Fragestellung. Wir wollen auch nicht strenger sein als der Gesetzgeber. Sondern eben nur korrekt.

Wie bereits mehrfach gesagt, rechtlich gibt es da keine Probleme.

Was die anderen Bedenken angeht:

Wenn eines Eurer langjährigen Mitglieder nur noch sporadisch kommt... muss es dann mit einem Rauswurf rechnen?

Sicher nicht, oder?

Wenn ein Verbleiben im Verein zum Zwecke des Bedürfniserhalts okay ist, warum machst Du Dir dann bei einem Beitritt solche Gedanken?

Die einen sind dringeblieben, und der hier ist halt ausgetreten und will wieder rein.

Ausserdem... sieh es doch mal so: Ihr seid bestimmt ein netter Verein, vielleicht könnt Ihr den Schützen ja dazu motivieren, wieder öfters zu kommen. :)

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Es ist nun mal ein nicht ganz ungefährliches Hobby.

Und durch die Strenge gewinnt es an exklusivität.

Was soll daran peinlich sein?

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Golfspielen kann jeder, nur ists den meisten viel zu teuer.... dadurch wird Golfspielen exklusiv,

Beim Waffenbesitz ist es der Weg des Erwerbs der schwierig ist, also macht das es exklusiver....

Schiessen kann jeder... schon klar.... aber besitzen nicht so einfach....

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Umzug, beruflich und mit anderen Interessen über Jahre stark eingebunden, möchte immer noch keine Zeit für den Schießsport investieren, jeder setzt seine eigene Prioritäten. Dafür hat er später mal eine tolle Altersversorgung.

Ich sehe da auch kein Problem. Er braucht nur einen Verein. Ihr macht nichts flasch wenn ihr ihn aufnehmt.

es geht ja nicht darum, ihm neue Waffen zu befürworten.

Wir sollten uns an das Gesetzt halten, nicht mehr und nicht weniger. Wir müssen ja jetzt nicht jeden der Behörde melden, nur weil er nicht 18x schießen war. :o

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Nee, eigentlich ist der Typ ein Sympath. ....... Wär er ein Arsch, dann hätte man genug andere Ausreden.

Da haben wir´s ja wieder.... Es zählt doch nur die rechtliche/moralische Sicht... Aber aufgrund von Symphatie zu entscheiden ist doch Käse....

Na Wahrsager? Fehler, oder was peinliches entdeckt? :lol:

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Eigentlich ist das hier weniger eine rechtliche, als eine ideologische Frage. Es geht nicht darum, irgendjemandem zum Waffenbesitz zu verhelfen. Es geht auch nicht darum, demjenigen etwas zu bescheinigen, was nicht stimmt. Er will auch keine neuen Waffen erwerben.

Der Ex-Schütze hat offensichtlich eine weiße Weste, hat sich seit Jahren nichts zu Schulden kommen lassen, hat alle Voraussetzungen für den Waffenerwerb erfüllt, und seine Bedürfnisbescheinigung in seiner aktiven Zeit bekommen. Nun hat er allerdings keine Zeit den Schießsport auszuüben, und gibt das sogar zu.

Alles was er rechtlich braucht ist eine Vereinsmitgliedschaft. Mehr nicht. Die Pflichten des Vereins, die Aktivitäten des Schützen zu kontrollieren und zu dokumentieren erstrecken sich lediglich auf die ersten drei Jahre nach Erteilung der ersten WBK.

Wenn er nicht in den Verein passt - nehmt ihn nicht auf. Aber beruft Euch nicht aufs WaffG, soweit besteht nämlich kein Problem. Evtl. sollte man ihm von der Ansicht des Vereins erzählen, hier eine moralische Verpflichtung gegenüber den Behörden zu haben, ich würde dann freiwillig einen anderen Verein suchen!.

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Evtl. sollte man ihm von der Ansicht des Vereins erzählen, hier eine moralische Verpflichtung gegenüber den Behörden zu haben, ich würde dann freiwillig einen anderen Verein suchen!.

Und wo willst Du das gelesen haben? Das wir eine moralische Verpflichtung sehen? Ich habe immer nur vom Waffengesetz geredet, ob wir da irgendwie in den roten Bereich kommen könnten.

Es handelt sich - zumindest bei meiner Fragestellung - nicht um ein ideologisches Problem.

Nur mal so am Rande bemerkt, und damit kein falscher Schlag reinkommt, Rodney.

Angel

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