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IGNORED

DSB BDS


Zwergnase

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo an alle,

ich bin in 3 Schützenvereine 2 sind im DSB und einer im BDS.

Jetzt löst sich unsere BDS Gruppe auf und wir sind noch als einzelmitglied im BDS,

wollte eigentlich nächstes Jahr nicht mehr im BDS bleiben doch wie sieht das mit meinen SL-Gewehren aus,da der DSB ja keine Diszieplinen für SL-Gewehren hat, nicht das ich meine SL-Gewehre verkaufen muß.

Geschrieben

Hallo an alle,

ich bin in 3 Schützenvereine 2 sind im DSB und einer im BDS.

Jetzt löst sich unsere BDS Gruppe auf und wir sind noch als einzelmitglied im BDS,

wollte eigentlich nächstes Jahr nicht mehr im BDS bleiben doch wie sieht das mit meinen SL-Gewehren aus,da der DSB ja keine Diszieplinen für SL-Gewehren hat, nicht das ich meine SL-Gewehre verkaufen muß.

Einzelmitglied ist in der Regel teurer!

Such dir doch ne Neue BDS-Gruppe/Verein!

Wenn du aus dem BDS austreten wirst, meldet der Verband das dem Amt.

Dieses wird/Kann dann von dir verlangen, das du weiterhin ein Bedürfnis für deine SL-Büchsen nachweist!

Geschrieben

Wie lange hast Du denn Deine WBK schon? Drei Jahre nach Ersterteilung kommt auf jeden Fall eine erneute Bedürfnisprüfung. So lange würde ich auf keinen Fall austreten!

Geschrieben

Der Verband meldet an die Behörde, da ist die 3 Jahres Frist egal!

Prüfen wird die Behörde so oder so, wie sie entscheidet ist unterschiedlich!

Aber wenn er nicht mehr im BDS ist, wozu dann die SL behalten?

Zum Einzellader schiessen beim DSB?

Geschrieben

Wobei du die Waffen wohl behalten darfst - es geht dann nur um den Munitionserwerb...

Wetten würde ich nicht darauf, wenn kein Bedürfnis mehr gegeben ist!!!!!

Kenne mehrere "Ex-Mitglieder" aus meinem Verein, die jetzt regelmäßig die Schiessnachweise auf der Behörde vorlegen müssen...........

Wenn das Amt auf " Stur" macht, wird es ggf. eng!

Geschrieben

aus,da der DSB ja keine Diszieplinen für SL-Gewehren hat, nicht das ich meine SL-Gewehre verkaufen muß.

Nach DSB Sportordnung dürfen Mehrlader als Einzellader geschossen werden. Du wirst kaum auf die DM kommen, aber erlaubt ist es.

Karl

Geschrieben

Wetten würde ich nicht darauf, wenn kein Bedürfnis mehr gegeben ist!!!!!

Wenn das Amt auf " Stur" macht, wird es ggf. eng!

Oh, mmhh.

Das würde mich schon arg wundern.

Eine Enteignung eines jemanden Eigentums ohne dass dieser damit gegen ein Gesetz verstoßen hat oder ein öffentliches Interesse bejaht wird (z.B. Grundstück für eine Autobahn ...) ist in einem Rechtsstaat wie dem unseren (gottseidank) beileibe nicht einfach.

Kennt denn jemand Beispiele aus der Vergangenheit für eine Enteignung ohne hinreichendem Grund?

Geschrieben

ja das mit einer neuen bds-gruppe hatte ich mir auch schon überlegt vielleicht

machen ja die anderen 4 ja mit. komme aus dem schönen hessen in der nähe von gießen.

ps: muss man eine mindest mitglieder zahl haben um eine bds gruppe zu gründen?

Geschrieben

ja das mit einer neuen bds-gruppe hatte ich mir auch schon überlegt vielleicht

machen ja die anderen 4 ja mit. komme aus dem schönen hessen in der nähe von gießen.

ps: muss man eine mindest mitglieder zahl haben um eine bds gruppe zu gründen?

Aus der Satzung LV 6

(2) Unmittelbare Mitglieder können werden:

Vereine, Gruppen und Einzelpersonen mit Vereins- bzw. erstem Wohnsitz im Land Hessen. Gruppen und Vereine müssen bei der Anmeldung mindestens 7 Mitglieder haben.

Warum führt ihre eure Gruppe denn nicht mit 5 Leuten weiter?

Gruß

MaWo

Geschrieben

Der Verband meldet an die Behörde, da ist die 3 Jahres Frist egal!

Prüfen wird die Behörde so oder so, wie sie entscheidet ist unterschiedlich!

Aber wenn er nicht mehr im BDS ist, wozu dann die SL behalten?

Zum Einzellader schiessen beim DSB?

Warum und auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte sie das denn tun? Er ist weiter Sportschütze (2 DSB-Vereine).

Geschrieben

Warum und auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte sie das denn tun? Er ist weiter Sportschütze (2 DSB-Vereine).

Eine Vereinsauflösung dürfte einem Austritt gleichstehen, diese ist zu melden, daß er in weiteren Vereinen Mitglied ist ist wieder eine andere Sache.

Karl

Geschrieben

Eine Vereinsauflösung dürfte einem Austritt gleichstehen, diese ist zu melden, daß er in weiteren Vereinen Mitglied ist ist wieder eine andere Sache.

Karl

Der Meldung stimme ich zu. Hatten wir übrigends gerade bei einem meiner Vereine. Bei allen, die in einem weiteren Verein waren - kein Problem. Nur die anderen mußten sich erklären.

Geschrieben
Eine Enteignung eines jemanden Eigentums ohne dass dieser damit gegen ein Gesetz verstoßen hat oder ein öffentliches Interesse bejaht wird ist in einem Rechtsstaat wie dem unseren (gottseidank) beileibe nicht einfach.
Der Widerruf einer Erlaubnis nach dem WaffG hat nichts mit Enteignung zu tun. Werden der Erlaubnisbehörde nachträglich Tatsachen bekannt, nach denen die Erlaubnis nicht hätte erteilt werden dürfen, z.B. Wegfall des Bedürfnisses wegen Aufgabe des Schießsports, kann diese die erteilte Erlaubnis widerrufen. In der Regel wird dem Betroffenen die Auflage erteilt, die Waffe(n) innerhalb einer gegebenen Frist an einen Berechtigten zu überlassen (zu verkaufen).

So long, CM

Geschrieben

Warum und auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte sie das denn tun? Er ist weiter Sportschütze (2 DSB-Vereine).

Wen einer der beiden DSB-Vereine über den DSB ein Bedürfnis für die 3 SL-Büchsen bestätigt, sehe ich ja auch kein Problem!!!

ABER das glaube ich eben nicht........

Der Meldung stimme ich zu. Hatten wir übrigends gerade bei einem meiner Vereine. Bei allen, die in einem weiteren Verein waren - kein Problem. Nur die anderen mußten sich erklären.

Der SB hat die Mitgliedschaft in einem DSB Verein als Bedürfnis für SL-Langwaffen anerkannt?

Geschrieben
Der SB hat die Mitgliedschaft in einem DSB Verein als Bedürfnis für SL-Langwaffen anerkannt?

Nein - es wurde bei Sportschützen, die weiter sportlich schießen und das durch Mitgliedschaft in einem Schützenverein "dokumentieren" überhaupt keine Bedürfnisprüfung vorgenommen. Diese sieht das WaffG (imho) auch gar nicht vor.

Geschrieben

Werden eigentlich bei einem Jäger der keinen Jahres-Jagdschein löst auch die waffenrechtlichen Erlaubnisse wiederrufen :confused: . Der hat doch auch kein Bedürfnis mehr :rolleyes:

Mouche

Geschrieben

Wetten würde ich nicht darauf, wenn kein Bedürfnis mehr gegeben ist!!!!!

Kenne mehrere "Ex-Mitglieder" aus meinem Verein, die jetzt regelmäßig die Schiessnachweise auf der Behörde vorlegen müssen...........

Wenn das Amt auf " Stur" macht, wird es ggf. eng!

Und ganau das ist des Pudels Kern:

Wenn man ein Schiessbuch führt, auch OHNE Mitglied in einem Verein zu sein, sollten einem die Waffen doch nicht weggenommen werden!

Man kann doch auch als "Freier Schütze" Waffen beantragen; im Umkehrschluss sollte es doch auch möglich sein, bereits vorhandene Waffen nach Vereinsauflösung nun weiterhin als "Freier Schütze" nutzen zu können, oder?

IMI

Geschrieben

Wen einer der beiden DSB-Vereine über den DSB ein Bedürfnis für die 3 SL-Büchsen bestätigt, sehe ich ja auch kein Problem!!!

ABER das glaube ich eben nicht........

Der SB hat die Mitgliedschaft in einem DSB Verein als Bedürfnis für SL-Langwaffen anerkannt?

Ja Rodney - so seh ich das auch :icon14:

Nein - es wurde bei Sportschützen, die weiter sportlich schießen und das durch Mitgliedschaft in einem Schützenverein "dokumentieren" überhaupt keine Bedürfnisprüfung vorgenommen. Diese sieht das WaffG (imho) auch gar nicht vor.

Nachträgliche EINZEL-Bedürfnisprüfungen für ordnungsgemäß erworbene Waffen kennt das WaffG nicht ! Es ist lediglich das Weiterbestehen der Eigenschaft als Sportschütze zu prüfen - und das ist auch gut so - oder soll es immer noch ein bischen mehr Druck und Bürokratie geben nur um den Verbänden ihre "Wichtigkeit" zu erhalten :contra: .

Druckmittel für Verbände gegen ihre Mitglieder - mit staatlicher Rückendeckung - das ist für mich nur noch :peinlich: .

Im Übrigen verbietet nicht mal der DSB die sportliche Nutzung vorhandener HA - wenngleich natürlich völlig sinnlos als EL :icon13: . Aber schließlich gibt es auch für diese Leute ein Leben außerhalb offizieller Wettkämpfe - und trotzdem völlig innerhalb der Legalität :pro:

Mouche

Geschrieben

Nachträgliche EINZEL-Bedürfnisprüfungen für ordnungsgemäß erworbene Waffen kennt das WaffG nicht ! Es ist lediglich das Weiterbestehen der Eigenschaft als Sportschütze zu prüfen - und das ist auch gut so - oder soll es immer noch ein bischen mehr Druck und Bürokratie geben nur um den Verbänden ihre "Wichtigkeit" zu erhalten :contra: .

Druckmittel für Verbände gegen ihre Mitglieder - mit staatlicher Rückendeckung - das ist für mich nur noch :peinlich: .

Danke! :s75:

Geschrieben

Aber wenn er nicht mehr im BDS ist, wozu dann die SL behalten?

Zum Einzellader schiessen beim DSB?

Na sammler? Am liebsten würdest Du ihm die Kanone sofort abnehmen. Tritt doch schnell noch in seinen Verein ein, dann kannst Du ihn vielleicht bei den Behörden als ausgetreten melden. Sowas macht Dir doch Spaß, nich? Wäre doch ein prima Weihnachtsgeschenk für Dich...

Aus der Satzung LV 6

(2) Unmittelbare Mitglieder können werden:

Vereine, Gruppen und Einzelpersonen mit Vereins- bzw. erstem Wohnsitz im Land Hessen. Gruppen und Vereine müssen bei der Anmeldung mindestens 7 Mitglieder haben.

Warum führt ihre eure Gruppe denn nicht mit 5 Leuten weiter?

Gruß

MaWo

Jenau so sehe ick det ooch. Bei der Gründung müssen es 7 Mitglieder sein. Nach dem Teutschen Vereinsrecht ist die Mindestmitgliederzahl (nach Gründung) soweit ich weiß, 3.

Damit habt Ihr erst einmal mindestens ein Jahr Luft. Und in dieser Zeit werdet Ihr wohl noch einen 7. finden.

Des weiteren gibt es noch die Möglichkeit, z.B. Familienangehörige als Mitglieder zu melden.

Gruß,

André

Geschrieben

:gaga:

Na sammler? Am liebsten würdest Du ihm die Kanone sofort abnehmen. Tritt doch schnell noch in seinen Verein ein, dann kannst Du ihn vielleicht bei den Behörden als ausgetreten melden. Sowas macht Dir doch Spaß, nich? Wäre doch ein prima Weihnachtsgeschenk für Dich...

Jenau so sehe ick det ooch. Bei der Gründung müssen es 7 Mitglieder sein. Nach dem Teutschen Vereinsrecht ist die Mindestmitgliederzahl (nach Gründung) soweit ich weiß, 3.

Damit habt Ihr erst einmal mindestens ein Jahr Luft. Und in dieser Zeit werdet Ihr wohl noch einen 7. finden.

Des weiteren gibt es noch die Möglichkeit, z.B. Familienangehörige als Mitglieder zu melden.

Gruß,

André

sonst geht es gut? :gaga::gaga:

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