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IGNORED

Egun Versand


onkelfelix

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nix sagen empfielt dir jeder gute Anwalt.... ggf. könnte der sogar nötig werden.... hab dir mal ein passendes Urteil rausgesucht: Bitteschön

Gruß Gromit

Klasse Gromit :icon14::icon14: - DAS ist Butter bei die Fisch :appl:

Beweisbelastet für die ordnungsgemäße Übergabe der verkauften Sache an den Beförderer ist der Verkäufer.

Dieser Nachweis ist dem Beklagten nicht gelungen: Es steht nicht fest, dass er die Kamera am 17.07.2001 tatsächlich auf den Postweg gebracht hat.

Bei einer Versendung als Paket hätte der Beklagte einen entsprechenden Einlieferungsbeleg der Post erhalten und somit Beweis für die Übergabe an den Beförderer erbringen können. Der von ihm zu den Akten gereichte Postbeleg der Postfiliale Georgsmarienhütte beweist dagegen lediglich, dass er am 7.07.2001 erstanden hat Briefmarken im Werte von 14,40 DM.

Der Kauf von Briefmarken aber beweist nicht, dass die Kamera tatsächlich zur Post gegeben wurde. ........

Der Beklagte kann somit nicht beweisen, dass er die Kamera tatsächlich zur Post gegeben hat. Damit steht nicht fest, dass er seiner Hauptleistungsverpflichtung zur Übergabe an ein Transportunternehmen genügt hat.

Dieses Urteil kommt in meine Sammlung für "Fälle des praktischen Alltags" :gutidee:

Gruß Mouche

Geschrieben

@Frizig, mit diesem Satz outest Du Dich als Schubiack :peinlich:

Komm , Komm - ganz sachlich - niemand soll die Fantasie durchgehen :) :

WENN es so gewesen sein sollte - dann ist das tatsächlich eine wichtige Hilfe zum Nachweis der Pflichterfüllung :gutidee: .

Im anderen Fall : Kann man wirklich und nachhaltig JEDEN nur vor "Gefälligkeitsbezeugungen" warnen :rolleyes: -

es gibt genügend Straffälle , wo der eigentliche Täter letztlich "billiger" davon kam , als ein Bekannter der sich zu einer "Gefälligkeitsbezeugung" hat überreden lassen :o - und das ist auch gut so , denn das hat nichts mit Freundschaft zu tun , das ist dann tatsächlich nur schäbig - und natürlich kriminell ........

Mouche

Geschrieben

davon war auch nie die rede von irgendwelchen gefälligkeitsdiensten.

zur not gibts ja auch noch die videoüberwachung der post, wo das päckchen aufgegeben wurde.

und, ja, ich habe mir das schon andersherum vorgestellt.da wäre ich auch erbost.

er soll sich dass auch mal andersherum vorstellen. er schickt was weg und dann soll er noch das erhaltene geld zurückzahlen.

auch beim paket kann jemand das entgegennehmen und später behaupten da wären nur backsteine drin gewesen. also ich bitte euch..

Geschrieben

@of,

um welchen Betrag geht es denn eigentlich?

Dass Du Dich ärgerst kann ich nachvollziehen, und dass der Andere sich ärgert auch.

Wenn ich mir nun vorstelle, ich wäre Richter und sollte darüber entscheiden bin ich froh, dass ich Handwerker bin.

Geschrieben

Ich sag's gerne nochmal:

"onkelfelix" hat eine Schusswaffe verschlampt. Eventuell liegt es daher in seinem Interesse, dass die Sache ohne grosses Aufsehen gütlich bereinigt wird.

Und noch eine persönliche Anmerkung: bei allem was man tut gibt es ein Risiko. Mann kann Risiken aber nicht immer auf andere abwälzen.

edit: vertippt

Geschrieben
2 wochen werden die archiviert, habe mich schon erkundigt

Also so langsam.... :mega_shok:

Du glaubst also ersthaft, wenn Du dich weiterhin einfach stur stellst und Dein VERTRAGSPARTNER langsam säuerlich wird, seinen (hoffentlich guten) Anwalt einschaltet, es schlußendlich doch vor Gericht landet, dass das alles innerhalb der nächsten zwei Wochen passiert? Oder hat Dir der Datenschutzbeauftragte der Post das Band freundlicher Weise zur Verfügung gestellt? :rotfl2:

Viel Glück

Geschrieben

... also beiss in den sauren Apfel und lerne draus. :)

versand war 7 euro. dachte anhand des gewichtes. aber wenn die bei der post meinen das geht noch als päckchen. :)

Aha. Du hattest also selbst vor, es als Paket zu verschicken, hast dann aber am Postschalter (nachdem der Käufer die 7 € bezahlt hatte!!!) gemeint, ein paar Euros sparen zu können.

Das war wohl ein Fehler, dazu solltest Du stehen.

(der Begriff "ehrlich" hat übrigens was mit "Ehre" zu tun!)

Du solltest Dich nicht so über egun aufregen... dort funktioniert viel auf Vertrauensbasis. Und wenn egun mal schei... ist, dann liegt das oft an Leuten wie Dir. Sorry, so sehe ich das!

Oder hat Dir der Datenschutzbeauftragte der Post das Band freundlicher Weise zur Verfügung gestellt?

Selbst wenn... mir ist nicht bekannt, dass in Postfilialen jetzt auf High Definition Video aufgezeichnet wird. :021:

Geschrieben

der betrag belief sich auf 140 euro

und wenn die post hier "geschlampt" hat, wieso meckert er nicht über die post ???

falls das päckchen durch irgendwelche sachen erst später bei ihm ankommt, würde er niemals sagen, ok, tut mir leid, grad isses angekommen.

Geschrieben

Felix, ein Freund oder eine Freundin von Dir waren doch sicher mit auf der Post als Du das Päckchen versandt hast, oder ? :P

StGB §154

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Geschrieben

hallo,

schlußendlich kommt es darauf an, was du mit dem käufer ausgehandelt hast -schriftlich in deiner auktion bzw. per mail-. wenn dort versicherter versand steht hast du ein problem und solltest zahlen. steht dies dort nicht hat me der käufer pech. normalerweise erkundige ich mich als käufer sofort nach diesen unwichtigen details :gutidee: . gerade bei kaufbeträgen in dieser höhe

was du an porto hinschreibst ist deine sache, allein aus dem betrag kann kein versandweg abgeleitet werden. selbst wenn du meinst für die packmaterialien 10eus nehmen zu müssen....ER hätte nicht drauf bieten müssen.

das ist übrigens einer der gründe, warum es ua die funktion: "frage an den verkäfer" gibt. bei sachen die mir nicht sauber erscheinen biete ich halt nicht.

bzgl: "schußwaffe" es handelt sich hier immer noch um die besagte VL-pistole, welche frei ab 18 zu erwerben ist, oder??? also bitte den ball flach halten leuts....

gruß VA

- der egal was er kauft oder verkauft, IMMER versichert versendet oder empfängt -

Geschrieben

bzgl: "schußwaffe" es handelt sich hier immer noch um die besagte VL-pistole, welche frei ab 18 zu erwerben ist, oder??? also bitte den ball flach halten leuts....

Lies mal das hier:

§ 36

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Geschrieben

Ich denke , das Spiel könnte ewig so hin und her gehen :rolleyes: . Da gibt es zwei Fraktionen - die eine Seite , deren Meinung ich für die Richtige halte , kann sich zumindest auf ein interessantes Gerichtsurteil berufen - das natürlich nicht allgemeinverbindlich ist - das aber ziemlich sicher sowohl der Rechtsanwalt des Käufers als auch der Richter , vor dem die Sache ggf. landet zu Gesicht bekommt , wenn er recherchiert :heuldoch: .

Meine jetzt letzte Meinung zu dem Fall :

Sorry Felix Du hast Dich IMHO durch selbstverschuldete Ungeschicklichkeit in mehrfacher Sicht (Portohöhe,fehlender Nachweis,fehlende klare eGun Angaben ,unnötige Sparsamkeit) in eine ziemlich blöde Situation gebracht . Egal ob der Käufer ehrlich oder unehrlich ist - ich könnte mir vorstellen , daß Du aus der Sache noch mehr Probleme bekommen könntest :rolleyes: .

Die eGun Reaktion war schon ein erster Wink , in welche Richtung hier der Hase laufen könnte B) .

Was Du letztlich tust ist nur DEINE Sache - unsere Meinungen dazu kennst Du - gelernt hast Du aus der Sache sicher auch was :s82:

- und so ganz am Ende bemerkt : Ist noch gar nicht so lange her , da war ein Päckchen zwischen mir und einem anderen Forenmitglied tatsächlich 10 (!!) Tage unterwegs - könnt das auch noch in Betracht kommen - dann hoffe weiterhin ...................................

Mouche

Geschrieben

@ wahrsager:

was willst du mir mit dieser, wie üblich, schwammigen gesetzesformulierung sagen??

was wäre den DEINER meinung nach die "erforderliche vorkehrung" gewesen.

ist aber auch egal, weil zu spät.

gern nochmal: es handelt sich um eine "waffe" welche von jedem frei ab 18 erworben werden kann, den eifer könnte ich bei einer "ewb"-waffe verstehen, aber so find ich das etwas heftig.

den vorwurf den sich der frager machen lassen muß ist me nach der, das er nicht auf versicherten versand bestanden hat, selbst wenn er dafür 9eus genommen hätte :D

anbei: ohne genaue kenntnis des GESAMTEN sachverhalts incl. schriftverkehr, aktionstext etc. ist eine genaue bewertung unmöglich. die egun reaktion würde locker sehen, diese herren wollen, genauso wie ebay, am liebsten nur die provision und sonst bloß keine arbeit.

gruß VA

Geschrieben

@ wahrsager:

was willst du mir mit dieser, wie üblich, schwammigen gesetzesformulierung sagen??

Wieso schwammig? Da steht doch alles drin.

was wäre den DEINER meinung nach die "erforderliche vorkehrung" gewesen.

Zumindest versicherter Versand, denn da kann man die Sendung im Verlustfall nachverfolgen.

gern nochmal: es handelt sich um eine "waffe" welche von jedem frei ab 18 erworben werden kann, den eifer könnte ich bei einer "ewb"-waffe verstehen, aber so find ich das etwas heftig.

Das ist doch völlig piepegal, wie DU das findest. Lies das Waffengesetz!

die egun reaktion würde locker sehen, diese herren wollen, genauso wie ebay, am liebsten nur die provision und sonst bloß keine arbeit.

egun und ebay stellen die Plattform zur verfügung. Mangelhafte Kommunikation und Schlamperei zwischen zwei erwachsenen egun-Kunden aufzudröseln oder einen Rechtsstreit zu klären ist nicht der Job des Seitenbetreibers.

Geschrieben

Wieso schwammig? Da steht doch alles drin.

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ist wohl ein scherz, ein "unbestimmter rechtsbegriff" nach dem andern, wie im rest dieses machwerks aber ok wenn für dich alles klar ist ;)

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Zumindest versicherter Versand, denn da kann man die Sendung im Verlustfall nachverfolgen.

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hab ich ihm auch angekreidet, den fehler hat er bestimmt auch schon bereut.

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Das ist doch völlig piepegal, wie DU das findest. Lies das Waffengesetz!

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Du gibt hier auch nur DEINE meinung wieder, oder sehe ich das anders??

ich sprach einfach nur von der verhältnismäßigkeit deines einsatzes......................

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egun und ebay stellen die Plattform zur verfügung. Mangelhafte Kommunikation und Schlamperei zwischen zwei erwachsenen egun-Kunden aufzudröseln oder einen Rechtsstreit zu klären ist nicht der Job des Seitenbetreibers.

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ich habe über ebay & egun auch schon div. problemchen mit verkäufern oder käufern gehabt, keinen der plattformgeber hat trotz div. sicherheitsversprechen auf ihren seiten sich die bohne dafür interessiert. deshalb wie schon gesagt, ALLES wasserdicht vor geschäftsabschluss klären.

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anbei: wie ich schon schrieb ohne genaue und vollständige kenntnis des sachverhalts würde ich mir kein urteil erlauben. diese einstellung würde auch andern gut zu gesicht stehen.........

steht aber alles schon im letzten beitrag von mir.

da das hier anscheinend in einen bekehrungs-/belehrungsversuch von wahrsager ausartet, klick ich mich hier aus den aktiven geschehen aus.

ich wünsch ich dir trotzdem viel erfolg und gib doch einfach mal meldung was draus geworden ist..........................wenn du nicht vorher von einem anderen user wegen deines pösen verhaltens eingebuchtet wordest :D;)

wie immer gilt: locker bleiben, das leben ist ernst genug!!

gruß VA

Geschrieben

ist wohl ein scherz, ein "unbestimmter rechtsbegriff" nach dem andern, wie im rest dieses machwerks aber ok wenn für dich alles klar ist

Im Waffg steht drin dass eine Vorderladerpistole eine Schusswaffe ist!

Ist das eindeutig?

Im Waffg steht drin, dass man Massnahmen treffen muss, um Schusswaffen gegen Abhandenkommen su sichern.

Ist die Schusswaffe abhandengekommen? Ja.

Hat "onkelfelix" IRGENDETWAS getan, um dies zu verhindern? Nein. Er hat sie auf die billigste und unsicherste Art verschickt.

Kann sein, dass Behörde oder Richter ein Auge zudrücken, müssen sie aber nicht.

Wenn Du meinst, dass das Gesetz hier schwammig ist, dann müsste der Gesetzestext für Dich dreimal so lang sein. Natürlich kann man darüber streiten, wie stark eine Waffe gesichert werden muss, aber wenn jemand genau NICHTS tut, dann ist das NICHTS und demnach definitiv zu wenig.

Du gibt hier auch nur DEINE meinung wieder, oder sehe ich das anders??

Klar, meine Meinung, die ich Wort für Wort mit dem WaffG begründen kann. Ich urteile nämlich nicht nach dem Bauch heraus oder auf Wünschen basierend (dann würde ICH das mit der Vorderladerplempe sicher nicht so ernst sehen, aber ich mache die Gesetze nun mal nicht).

Du hingegen schreibst "ist doch nur ne Vorderladerwaffe". Steht das irgendwo im Gesetz, dass Vorderladerwaffen nicht gegen abhandenkommen gesichert werden müssen? Nein, tut es nicht. Laut dem Gesetz zählen diese Waffen eben als Schusswaffen und nur das zählt, nicht Deine oder meine Meinung über Sinn und Unsinn dieser Regelung.

Wieder mal so ein Thread, in dem es einige "locker sehen", ohne vorher mal ins Gesetz zu schauen. Geht in einem Forum ja einfach, die Suppe muss nachher schliesslich der auslöffeln, der den Quatsch geglaubt hat und dabei erwischt wurde.

Die Gesetzeslage in Deutschland ist aber folgende: ALLE Schusswaffen (von der F-Druckluftpistole bis zum AR15) müssen "gegen Abhandenkommen gesichert" werden. Das bedeutet, dass einen ein alter Vorderlader, der seit 30 Jahren auf zwei rostigen Nägeln über dem Kamin hängt, die Zuverlässigkeit kosten KANN. Und die Formulierung "gegen Abhandenkommen sichern" bedeutet eben auch nicht nur sichere Aufbewahrung sondern einfach genau das, was die drei Worte sagen: aufpassen, dass die Waffe nicht wegkommt. Das Gesetz spricht von erforderlichen Massnahmen. DAS ist schwammig, ja. Aber wenn ÜBERHAUPT KEINE Massnahmen getroffen werden, dann muss man über die Formulierung wohl kaum streiten, oder?

SORRY, ich hab das Gesetz nicht gemacht. Ich finde solche Restriktionen bei Vorderladern sinnlos, andere europäische Länder kommen auch ohne diese Vorschriften klar.

Ich diskutiere auch gerne über die Rechtslage und würde auch einlenken, wenn ich mich irre, aber dazu braucht es schon ein paar Argumente und entsprechende Paragraphen.

:)

Geschrieben

Hallo Wahrsager

das ist schon richtig was du hier schreibst. Aber bezieht sich das "die erforderlichen Maßnahmen..." nicht auf Waffen allgemein? Also auch auf Messer. Wer würde so einen heckmeck veranstalten, wenn wir den Vorderlader (Frei ab 18) gegen ein Bajonett austauschen (Frei ab 18) Das Ding kostet einen Hunni und ist mit Päckchen verschickt worden. Ist nie angekommen. Obschon die gleiche Ausgangslage würden doch alle sagen: Ganz schön blöd gewesen. Ende.

Steven

Geschrieben

moin steven,

obs so laufen würde, hängt meineserachtens vom geprellten käufer ab, inwieweit der sich reinhängen will.

cu

klasu

Geschrieben

Aber bezieht sich das "die erforderlichen Maßnahmen..." nicht auf Waffen allgemein?

Ja. Das ist ja eine der Verschärfungen im neuen WaffG.

...Also auch auf Messer. Wer würde so einen heckmeck veranstalten, wenn wir den Vorderlader (Frei ab 18) gegen ein Bajonett austauschen (Frei ab 18)

Weiss ich nicht, vermutlich keiner.

Aber wenn das Paket mit der Vorderladerpistole irgendwo wieder auftaucht, und jemand beim Anblick der Pistole hysterisch wird, dann gibt es eben ein Problem, das blöderweise auch noch von einem Paragraphen gedeckt wird.

Auch bei einem Bajonett könnte es Ärger geben, aber da ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand fragt "ist das denn legal?" einfach geringer.

Rein juristisch also vielleicht kein Unterschied, in der Praxis jedoch schon.

Geschrieben

Lieber Onkel Felix,

die hauen ja ganz schön auf dich und sich ein hier. Na ja, jeder wie er mag und es braucht.

Zu deinem Problem (und du hast ein Problem):

Der Anhang zu Gromits Post hat die Lösung bereits gebracht. Scheint irgentwie nur nicht so von allen gelesen worden zu sein. Ist ja auch viel Text ;)

Versendungskauf (447 BGB), Ihr habt nix vereinbart also nach 269 III BGB Schickschuld, du must also nur beweisen, dass du die Ware au den Weg gebracht hast. Kannst du aber nicht. Sowohl Briefmarken (kein Beleg für die Aufgabe einer bestimmten Sendung) als auch die Videoüberwachung (da kannst du auch ein Päckchen für deine Oma abgegeben haben) taugen nix, sind nur unzulässige Beweismittel.

Tritt der Käufer nach 323 BGB zurück (will seine Kohle wieder könnte man so deuten) und ist der Rücktritt auch wirksam nach 326 BGB (Einrede kannste vergessen, der hat bezahlt) wirksam, kannst du nach 346 BGB Ihm die Kohle schön wieder zurückzahlen.

Hab ich jetzt sehr schlampig und lückenhaft aufgeschrieben, bitte ich zu entschuldigen.

Mit dem Einwand, der hat die Ware erhalten und gibts nur nicht zu, wirst du nicht gehört werden. Denn darum gehts hier gar nicht. Der tritt zurück und du must beweisen, dass du die Ware auf den Weg gebracht hast. Punktum

Ach so: Welche Schusswaffe ist denn hier beim Transport abhanden gekommen, ist ja noch nicht mal eine auf den Weg gebracht worden, oder wie oder was???? :rotfl2:

Sunflares

Geschrieben

@ wahrsager:

was willst du mir mit dieser, wie üblich, schwammigen gesetzesformulierung sagen??

was wäre den DEINER meinung nach die "erforderliche vorkehrung" gewesen.

ist aber auch egal, weil zu spät.

gern nochmal: es handelt sich um eine "waffe" welche von jedem frei ab 18 erworben werden kann, den eifer könnte ich bei einer "ewb"-waffe verstehen, aber so find ich das etwas heftig.

den vorwurf den sich der frager machen lassen muß ist me nach der, das er nicht auf versicherten versand bestanden hat, selbst wenn er dafür 9eus genommen hätte :D

anbei: ohne genaue kenntnis des GESAMTEN sachverhalts incl. schriftverkehr, aktionstext etc. ist eine genaue bewertung unmöglich. die egun reaktion würde locker sehen, diese herren wollen, genauso wie ebay, am liebsten nur die provision und sonst bloß keine arbeit.

gruß VA

Wenn er bei seiner Egun Auktion darauf hingewiesen hat das es sich um einen Privatverkauf von Privat an Privat ohne Rücknahme oder Garantie handelt muss er dem Käufer nichts zurückgeben.

Das sollte eigentlich unter jeder Auktion stehen weil sonst der Verkäufer 1 Jahr für die verkaufte Ware haftet.

Anstandshalber wäre jedoch zu empfehlen die Hälfte des Geldes an den Käufer zurückzugeben. :icon14:

Bei einem Betrag von 140 Euro ist das ja auch kein Weltuntergang.

Und von den Behörden wird er bei einer Waffe die frei ab 18 Jahren zu erwerben ist garantiert keine Probleme bekommen.

Ich hatte mal eine ähnliche Situation, ich hatte etwas gekauft und nach ca. 3 Tagen kam dann auch das Paket :huh: mit ein Paar alten Katalogen jedoch ohne die gekaufte Ware :angry2::traurig_16:

Bei dem Verkäufer handelte es sich um einen Polizeibekannten Betrüger welcher mit Hilfe der Bankdaten ermittelt werden konnte. Das Geld hatte ich zum Glück sogar wiederbekommen.

Es könnte also durchaus sein das der Käufer der Waffe bereits in deren Besitz ist und versucht dich zu verar***en. Und damit auch noch den gesamten Betrag von 140 Euro oder ( Hälfte 70 Euro ) den er für die Waffe bezahlt hat wieder zurückzubekommen obwohl er die Waffe bereits hat.

Wirklich schlimme Vorstellung.

Solltest du dich jedoch dafür entscheiden dem Käufer nichts zurückzugeben wird dir meiner Erfahrung nach jedes Gericht rechtgeben, sofern du auf Privatverkauf etc. hingewiesen hast. Auch bei unversicherten Paketen, Päckchen etc.

Hatte solche Probleme auch schon ein paar mal bei Ebay bei Egun jedoch Gott sei Dank noch nicht.

Du musst selber wissen was du tust.

Damit gute Nacht.

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