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IGNORED

BKA/LKA-Sondergenehmigung


Gundobad

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ein Schützenbruder von mir ist so vernarrt in das SWD,das er eins haben will.Beschaffung seine Sache.

Wie ist der Werdegang für eine eventuelle Sondergenehmigung vom Amt.

Weis jemand genaues.

Gruß Gundobad

Geschrieben

Die Stücke, die in D sind kann er mit " normaler" EWB ( WBK, JJ) erwerben!

Neuimporte ist nicht!

Ja, SWD Dragunov ist leider eine Kriegswaffe = chancenlos.

Eher möglich sind Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen, die nicht KWKG sind (für Sammler).

Laut Zoll gilt dies:

Maschinenpistolen der Nr. 29 B ) KWL sind stets Kriegswaffen. Pistolen mit Reihenfeuer (vollautomatische

Pistolen, wie z.B. Glock 18) sind keine Kriegswaffen. Sie fallen unter den Verbotstatbestand der

Anlage 2 zum WaffG Textziffer 1.2.1.

Nr. 29 B )

Vollautomatische Gewehre der Nr. 29 c) KWL sind stets Kriegswaffen; hiervon ausgenommen sind

vollautomatische Gewehre im Kal. .22 l.f.B. oder mit Schrotpatronen.

Nr. 29 c)

Zollerläuterungen

Wobei ich jetzt nicht weiss, welche Sammler mit solchen Vollautomaten schon beglückt wurden.

Allerdings - durch Blockade des Vollautoschalters an der Glock 18 z.B. müsste diese eine ganz legal zu erwerbende Pistole sein. Die Forderung "nicht mit allgemein gebräuchlichem Werkzeug" auf Vollauto umschalten zu können, gilt nämlich nur für Kriegswaffen. Eine solche ist die Glock 18 aber von vorneherein nicht. Also müsste eine einfache Blockierung (so wie bei den Stgw.44) genügen. Neben dem Coolness-Faktor für manche am Stand wäre aber auch ein Einsatz solcher deaktivierten Glock 18C im Dienstpistolensektor denkbar. Die 18C wird z.B. von der DEA geführt und soll besser kompensiert sein als die 17C (die nicht als Dienstwaffe zugelassen ist, soviel ich weiß).

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Ja, SWD Dragunov ist leider eine Kriegswaffe = chancenlos.

Eher möglich sind Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen, die nicht KWKG sind (für Sammler).

Laut Zoll gilt dies:

Zollerläuterungen

Wobei ich jetzt nicht weiss, welche Sammler mit solchen Vollautomaten schon beglückt wurden.

Allerdings - durch Blockade des Vollautoschalters an der Glock 18 z.B. müsste diese eine ganz legal zu erwerbende Pistole sein. Die Forderung "nicht mit allgemein gebräuchlichem Werkzeug" auf Vollauto umschalten zu können, gilt nämlich nur für Kriegswaffen. Eine solche ist die Glock 18 aber von vorneherein nicht. Also müsste eine einfache Blockierung (so wie bei den Stgw.44) genügen. Neben dem Coolness-Faktor für manche am Stand wäre aber auch ein Einsatz solcher deaktivierten Glock 18C im Dienstpistolensektor denkbar. Die 18C wird z.B. von der DEA geführt und soll besser kompensiert sein als die 17C (die nicht als Dienstwaffe zugelassen ist, soviel ich weiß).

Grüße,

Schwarzwälder

Auch das "normale" Waffenrecht sieht vor, das ALLE Abänderungen mit allgemein gebräuchlichem Werkzeug NICHT rückgängig machbar sein dürfen, weil anderweitig nämlich kein ordnungsgemässer Umbau vorliegt (findest Du doch exact in Anlage 1, bzw. ergänzend auch in 2) ...deswegen sammelt ZV25 auch fleissig alle Käuferdaten von STGW44-Käufern. Die Abänderung im Stgw44 von H. ist ja ein Witz...aber das muss ich ja wohl hier nicht näher erläutern...

GF

Muni

Geschrieben

Auch das "normale" Waffenrecht sieht vor, das ALLE Abänderungen mit allgemein gebräuchlichem Werkzeug NICHT rückgängig machbar sein dürfen, weil anderweitig nämlich kein ordnungsgemässer Umbau vorliegt (findest Du doch exact in Anlage 1, bzw. ergänzend auch in 2) ...

GF

Muni

@ Muni:

Du hast völlig Recht:

Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können.
(Anlage 1 zum WaffG)

Dennoch wäre eine deaktivierte Glock 18 denkbar, wenn durch Abschleifen o.ä. die Vollautofunktion dauerhaft beseitigt wird. Wäre sie Kriegswaffe, wäre auch das nicht erlaubt.

Das ZV25 verstehe ich aber nicht: Wenn der Stgw44 Umbau illegal ist, warum schreitet man dann nicht gleich ein, sondern sammelt fröhlich Käuferadressen und schaut dem Treiben erstmal zu bis genügend "in die Falle" getappt sind? :confused:

Eine nachträgliche BKA-Ausnahmegenehmigung wegen Verbotsirrtum wird´s ja dann eher nicht geben...

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Das ZV25 verstehe ich aber nicht:

Nun, ich habe in dieser Sache schon einen regen Schriftwechsel mit dem BKA hinter mir. Und letztendlich zeigt sich eben, daß die nicht daran interessiert sind, dem Bürger zu helfen, sonder nur darauf warten, bis möglichst viele in die Falle tappen.

Auf konkrete Fragen bekommst Du von denen nur ausweichendes Blabla als Antwort - sofern überhaupt eine Antwort kommt. In der Stgw44-Sache geben die z.B. überhaupt keine Auskunft darüber, was erlaubt ist und was nicht. Selbst wenn man konkret einen Händler nennt und seine Art der Abänderung, bekommt man keine Auskunft, ob man das Ding in dieser Form legal ist oder nicht. :peinlich:

Jetzt kannst Du Dir selber Deine Gedanken darüber machen ....

Gruß

Michael

Geschrieben

Moin!

Für Dich als Bürger ist das BKA auch zunächst einmal nicht der richtige Ansprechpartner.

Du mußt bei deiner Waffenbehörde einen Feststellungsbescheid beantragen, diese wird dann gegebenenfalls eine Rückfrage beim BKA halten.

Beantragung eines Feststellungsbescheides

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige ein halbautomatisches Gewehr von der Fa. XXX zu erwerben.

Es handelt sich dabei um ein abgeändertes ehemalig vollautomatisches Sturmgewehr 44.

Es soll festgestellt werden

1. Daß es sich bei dieser Waffe um keinen verbotenen Gegenstand im Sinne des waffengesetzes handelt-

2. Daß ich aufgrund der erteilten Waffenbesitzkarte NrXX oder erteiltem Jagdschein NrXX zum Erwerb dieser Waffe berechtigt bin.

Mit freundlichen Grüßen,

frogger

Auf diesen Antrag wirst Du dann eine konkrete gebührenpflichtige Antwort bekommen.

Gefällt Dir die Antwort nicht, kannst Du Widerspruch einlegen und ggfs auch dagegen klagen.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Das weiß ich auch schon.

Mir haben sie z.B. geschrieben, daß man als Sammler solch eine Halbauto-MP44 nicht erwerben darf, da sie nicht sammelwürdig ist (kein Originalzustand). Ich soll mir stattdessen eine vollautomatische MP44 kaufen.

Mir geht's aber darum herauszubekommen, was man abändern muß, damit die MP44 als Halbautomat legal ist. Ich will keine erwerben und kann deshalb wohl auch kaum einen Antrag bei meinem Amt stellen.

Aber das BKA ist allgemein nicht kooperativ. Wenn man eine unangenehme Frage stellt, kommt einfach keine Antwort. Und das war's dann.

Das BMWA ist da ein richtiges Musterbeispiel. Da kommt immer eine kompetente und freundliche Antwort zurück. Schade daß nicht alle Behörden so sind.

Gruß

Hamster

Geschrieben

Neben dem Coolness-Faktor für manche am Stand wäre aber auch ein Einsatz solcher deaktivierten Glock 18C im Dienstpistolensektor denkbar. Die 18C wird z.B. von der DEA geführt und soll besser kompensiert sein als die 17C (die nicht als Dienstwaffe zugelassen ist, soviel ich weiß).

:021: :021: :021:

Mehr fällt mir dazu nicht ein... Du hast Ideen...

Geschrieben

:021: :021: :021:

Mehr fällt mir dazu nicht ein... Du hast Ideen...

Also glaub mir, mit so nem (natürlich Waffg-konform sicher deaktivierten) Umschalterchen am linken Schlitten wie bei der Glock 18 würden bestimmt viele am Stand angeben. Und das wäre denen auch einen ordentlichen Aufpreis im Vergleich zur Standard-Glock 17 wert. Ich warte auf geschäftstüchtige Bümas... <_<

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Die Glock 18 könnt ihr erst mal vergessen. Ich habe einen Kumpel und der darf Vollautomaten haben und zwar alle in jeder Menge! Nur Glock will keine 18er liefern, auch wenn er ansonsten beste Beziehungen zu denen hat. Der Glock Vertreter hat ihn schon eine zugesagt, aber die Firmenleitung hat es komplett abgelehnt. Glock will absolut keine VA Waffen an zivile Personen liefern.

Außerdem sollt man bei solchen Postings doch eher den Spaß- Modus gebrauchen.

Zum BKA: Das ist auch irgendwie eine Behörde und wenn möglich sollen die auch Geld machen. Das meiste Geld gibt es, wenn man vor Gericht verurteilt wird. Man wirkt sich das positiv aus. Ich kenne da einen Fall, der wäre nach BKA dem Betroffenen richtig teuer gekommen, nur wollte der Sachbearbeiter in einem bayrischen Landkreis da nicht so richtig mitspielen und der Richter hat die Jungs dann auch wieder heim geschickt. Nichts desto Trotz war der Arme dann ein paar Tausend DM ärmer, denn sein Anwalt wollte auch von irgendwas leben. Auf Sonderhonorare bleibt man leider meistens sitzen.

Gruß

Makalu

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