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IGNORED

Verboten?


Gast

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Genau der Punkt! Das Gesetz zieht als Verbotsmerkmal die Zweckbestimmung des Gegenstandes heran. Seine technische Eignung auch für andere Nutzungen ist dabei ohne Bedeutung.

Das zweite Bild stellt eindeutig klar, zu welchem Zweck das angebotene Set bestimmt ist.

Gute Erklärung, ich muss meine Haltung revidieren und bin froh, wieder was gelernt zu haben.

Danke!

steinertdd

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was wäre nun, wenn der verkäufer lediglich den titel und die beschreibung der auktion anders gewählt hätte?

z.b.

" zur auktion steht eine Xenon Taschenlampe sowie eine halbe zielfernrohrmontage für zielfernrohre mit 1'' mittelrohrdurchmesser "

gruß...

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@blei

Eine andere Beschreibung wäre zwar eleganter gewesen, aber juristisch geht es (wie z.B. muni schon schrieb) um den Zweck zu dem das Teil bestimmt ist.

Wenn ich also eine Tactical-Light samt Waffenmontage verkaufen möchte, nutzt es nichts von einer "Befestigung für Fahradlenker" zu schreiben - dat Ding is trotzdem Pfui!

Gruß

357Mag

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Hallo!

Es ist klar - Anleuchtgeräte :confused: an Waffen montiert sind pfui - ebenso wie der Besitz von dazu bestimmten Halterungen.

Allerdings passt die abgebildete Walter - Lampe an jeden 25,4 wie auch 30mm - Montagering für Zielfernrohre. Ich bezweifle das man jedem Schützen der eine derartige Lampe hat und noch irgendwo im Haushalt einen Zielfernrohrmontagering übrig hat (bei besessenem Zielfernrohr welches den Besitz rechtfertigt....) daraus einen Strick drehen kann - schließlich sind diese Montageringe ursprünglich zur Montage von Zielfernrohren bestimmt. Die gemeinsame, ggf. montierte Aufbewahrung insbesondere zusammen mit einem solchen Kabelschalter könnte aber bei einem boshaft eingestellten Staatsanwalt derartige Unterstellungen auftauchen lassen. Der Besitz wie der Verkauf des Kabelschalters ist in D als solcher incl. Montage an die Lampe ja wohl legal. Wen Sowas an einen Camcorder, an einen Photoapparat etc. montiert wird mag dies ja ggf. auch einen Sinn ergeben. Selbst für bessere Lampen als die Walther werden z.B. im Cop-Shop Fernauslöser verkauft, illegal ist so etwas also mitnichten......

16M6-FA.jpg

utl1.jpg

Sogenannte "taktische Lampen" sind IMHO auch nicht per se verboten, es sei denn sie haben eine integrierte Halterung zur Montage an Waffen (UTL und wie sie sich alle nennen mögen.....). Auch "normale" Taschenlampen wie die von Surefire, Peli etc. werden als "taktische Taschenlampen" bezeichnet - ich bin hier kein ausgewiesener Experte aber irgendwie habe ich das so in Erinnerung.....

IMHO war das Problem das Bestimmtsein einer Halterung für die Montage von Zielanleuchtvorrichtungen an Waffen. Also Maglite / Surefire / PeliM6 etc. hui, Montage hierfür zur Montage an Waffen pfui (auch ohne Waffe und ohne Lampe).

Wer der Ansicht ist jeder ZF - Montagering sei also, da mit Reduzierstücken vermutlich universell für alle Lampen / Laserpointer anwendbar der müsste sämtliche Besitzer von Zielfernrohrmontagreingen verknacken - na dann viel Spaß........ . :s75:

Ich will hiermit nicht dazu aufrufen leichtfertig mit den Gesetzen umzugehen oder alle alten und wegen z.B. Wechsel auf Schnellspannsysteme nicht mehr benötigten ZF-Montagen einzuschmelzen. Allerdings ist die Sachlage IMHO nicht immer SOOOOO eindeutig wie dargelegt. Der Verkäufer möchte aber schon recht eindeutig etwas recht illegales :confused: an den Mann / die Frau bringen.

Artiranmor

:drinks:

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Mensch, es redet hier keiner von einer Rolle Klebeband (mit der man ja auch eine Taschenlampe an ein Luftgewehr tapen könnte), sondern von Gegenständen, denen der Hersteller einen gewissen Zweck mit auf den Lebensweg gegeben hat.

Obwohl mir da gerade eine Idee kommt... :D

Ist irgendwo das Montieren einer Lampe an einer Waffe verboten, wenn man es mit Gegenständen tut, die NICHT dafür bestimmt sind? Also eine Fahrradlampe mit einer Schraubzwinge an den Vorderschaft? :ninja: Müsste doch legal sein, oder? :021:

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Hmmmm. Wenn mit dem Anbringen an die Waffe ein "Zielscheinwerfer" entsteht dann ist es wohl im Waffengesetz verboten.

Wie steht es eigentlich mit diesem netten Brotmesser von Ikea ???

11543_PE088856_S4.jpg

feststehende Klinge steht quer zum Griff, und Messer wird eher mit Faust gehalten - also verboten ?????

Dasselbe hier...... Sind solche indischen (???) Katare nun verboten ?????

AH3458_l.jpg

Artiranmor

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Dann zählt glaube ich :confused: das Montieren an Waffen , also wieder pfui.... :focus:

Ich bevorzuge ja das Festbinden mit aneinandergeklebten Bananenschalen. Da wird man sofort für unzurechnungsfähig und nicht - schuldfähig erklärt.... :gutidee:

Artiranmor

Dann bist du aber auch deine Zuverlässigkeit und deine Waffen los. :wacko:

Wie steht es eigentlich mit diesem netten Brotmesser von Ikea ???

feststehende Klinge steht quer zum Griff, und Messer wird eher mit Faust gehalten - also verboten ?????

Ich denke nicht!

Dasselbe hier...... Sind solche indischen (???) Katare nun verboten ?????

Eigentlich verbotener Gegenstand ... berichtigt mich wenn ich mich irre!

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Ich versteh die Leute eh nicht ... sieht für meinen Geschmack besch...eiden aus. Fürs Verteidigungsschießen brauch ich nur die richtige Technik dann brauch ich das Ding gar nicht sondern nur ne Lampe. Außerdem schießt da doch sowieso jeder immer in Richtung Lampe. Dann lieber Nachtsichtgerät und Eotech! :bud:

Scherz beiseite ... wenn es nicht verboten wäre würden es die Leute die es jetzt kaufen gar nicht mehr wollen ... dann ist der Reiz weg!

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.......Scherz beiseite ... wenn es nicht verboten wäre würden es die Leute die es jetzt kaufen gar nicht mehr wollen ... dann ist der Reiz weg!

könnte man/ich Deinen Satz so verstehen: das Affengesetz wurde nur gemacht um die Wirtschaft anzukurbeln? :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

:s75:

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  • 2 Wochen später...
Hmmmm. Wenn mit dem Anbringen an die Waffe ein "Zielscheinwerfer" entsteht dann ist es wohl im Waffengesetz verboten.

Wie steht es eigentlich mit diesem netten Brotmesser von Ikea ???

11543_PE088856_S4.jpg

feststehende Klinge steht quer zum Griff, und Messer wird eher mit Faust gehalten - also verboten ?????

...

Artiranmor

Dem geht es wohl wie den überlagerten, sternförmigen Weihnachtsplätzchen; nach §1 WaffG keine Waffe. :peinlich:

Dein Mausebaer :rotfl2:

.. Also eine Fahrradlampe mit einer Schraubzwinge an den Vorderschaft? :ninja: ...

Planst Du neue Radfahrerrevolver? :rotfl2:

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