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Lauflänge in Deutschland


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Geschrieben

Mal ne Frage,

muss nach deutschem Waffenrecht der Lauf inklusive gezogenem Teil 42cm lang sein, oder kann das ähnlich wie bei den Amis gemacht werden, heisst zB 14,5" Lauf, dann MFD draufpinnen und mit nem Schweisspunkt /Flüssigmetall versiegeln?

Grüsse

44er

Geschrieben

Mal ne Frage,

muss nach deutschem Waffenrecht der Lauf inklusive gezogenem Teil 42cm lang sein, oder kann das ähnlich wie bei den Amis gemacht werden, heisst zB 14,5" Lauf, dann MFD draufpinnen und mit nem Schweisspunkt /Flüssigmetall versiegeln?

Grüsse

44er

Also nach deutschem Waffenrecht muss eine Langwaffe eine Mindestlauflänge incl. Patronenlager von 30 cm haben. Die 42 cm betreffen nur sportlich genutzte Halbautomaten, sofern sie Anscheinswaffen sind, also aussehen wie eine Kriegswaffe.

Probleme:

1. Wenn der HA nur eine Lauflänge von 14,5 Zoll hat und gerade noch anscheinsfrei durchgeht, könnte das Montieren eines MFD aber dann just eine Anscheinswaffe produzieren.

2. Noch schlimmer, bei der Bewertung, ob ein Halbautomat Kriegswaffe ist oder nicht, gibt es einige vom BMWI veröffentlichte Indizien. Sowas wie Geeignetheit für Magazine > 10 Schuss oder eben MFD sind schon mal ein Indiz! Natürlich reicht ein Indiz nicht aus, um eine KW-Einstufung zu produzieren, aber Hiendlmeier ist beim MFD so vorsichtig, dass er rät, die Hülsen über dem MFD dranzulassen.

3. Mit der Klebelösung spart man sich zwar u.U. den Neubeschuss, aber je nach Lauf bekommt man ein anderes Schwingungsverhalten und schlechtere Präzision.

Wahrsager/Fritz Geppert haben Recht: Wenn der MFD fest verschweisst ist (also nicht bloss verschraubt/verstiftet) zählt er bei der Mindestlauflängenermittlung mit.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

1. Wenn der HA nur eine Lauflänge von 14,5 Zoll hat und gerade noch anscheinsfrei durchgeht, könnte das Montieren eines MFD aber dann just eine Anscheinswaffe produzieren.

Ja und?

2. Noch schlimmer, bei der Bewertung, ob ein Halbautomat Kriegswaffe ist oder nicht, gibt es einige vom BMWI veröffentlichte Indizien. Sowas wie Geeignetheit für Magazine > 10 Schuss oder eben MFD sind schon mal ein Indiz! Natürlich reicht ein Indiz nicht aus, um eine KW-Einstufung zu produzieren, aber Hiendlmeier ist beim MFD so vorsichtig, dass er rät, die Hülsen über dem MFD dranzulassen.

Hä?

Das neue WaffG hast Du aber schon mitbekommen?

Wahrsager/Fritz Geppert haben Recht: Wenn der MFD fest verschweisst ist (also nicht bloss verschraubt/verstiftet) zählt er bei der Mindestlauflängenermittlung mit.

Das haben wir NICHT geschrieben.

Geschrieben

@wahrsager:

1. Ja und?? Als Sportschütze wird man einen 14,5 Zoll Anscheinshalbautomaten erstmal gar nicht erwerben dürfen. Insofern bräuchte man sich dann auch keine Gedanken machen, welchen MFD man wie daran anbringen kann.

2. Es gibt - in Caliber etc. nach neuem Waffg 2004 veröffentlicht - eine glasklare Indizienliste für die Beurteilung von Halbautomaten bezüglich ihrer Kriegswaffeneigenschaften. Die gilt - genauso wie das KWKG - nach wie vor. Unter den Indizien sind u.a. MFD, aber auch die Geeignetheit für Magazine>10 Schuss beschrieben. Habe mal einen Diskurs mit einem Händler+Hersteller eines HA gehabt, der mir klar versicherte, dass der Stift im Magazin von ihm von Amts wegen schlicht verlangt wurde - lediglich ergänzend sagte er dann "mir war´s ganz recht". Klar, so konnte er nebenbei noch 99 Euro für ein passendes 10-Schuss-Magazin zocken.

Wer nun meint, sich mit billigen Originalmags und Dremel selbst helfen zu können, und so sorgt, dass an seinen Halbautomaten auch 30-Schuss-Magazine passen, der begeht nach Auffassung einiger Amtspersonen (wurde irgendwo im Forum schon mal so gesagt) eine glatte Straftat. Das ist nicht meine Meinung und auch nicht die überwiegende hier im Forum, aber immerhin sollte man das wissen, dass hier womöglich andere Auffassungen behördlicherseits existieren, die man dann gerichtlich abweisen darf. Wer sich davor nicht scheut - bitte sehr. Ein Gerichtsurteil würde ich nur begrüssen.

3. Fritz Gepperth hat in dem von dir zitierten Thread von "fest verbunden", nicht "fest verschweisst" gesprochen, da gebe ich dir Recht. Es läuft aber fast aufs selbe raus, denn ein Streit, wie "fest" aufgeschraubt denn nun ein MFD sein muss, um als Bestandteil des Laufes zu gelten, führt wiederum in eine rechtliche Grauzone, in die ich andere User nicht locken will.

Grüße,

Schwarzwälder

Nur zur Info der Behördentext, u.a. hier (BDMP) veröffentlicht:

Bei der im Übrigen notwendigen Einzelfallprüfung ist insbesondere das Vorliegen mehrerer der folgenden Merkmale ein Indiz für die Kriegswaffeneigenschaft:

-Entwicklung für militärische Zwecke,

-Umstellbarkeit oder Umrüstbarkeit mittels allgemein gebräuchlicher Werkzeuge auf die Abgabe von Dauerfeuer/Feuerstößen,

-Handschutz mit Lüftungsöffnungen, Kühlrippen am Waffenrohr,

-Seitengewehr- oder Bajonettaufnahmvorrichtung,

-Mündungsfeuerdämpfer, Mündungsbremse, Gewehrgranataufnahmemöglichkeit,

-abklappbare oder einschiebbare Schulterstütze oder

-Wechselmöglichkeit für Magazine mit mehr als 10 Patronen

Geschrieben

@wahrsager:

1. Ja und?? Als Sportschütze wird man einen 14,5 Zoll Anscheinshalbautomaten erstmal gar nicht erwerben dürfen.

Du schriebst aber über einen 14,5 Zoll Nichtanscheins-HA, der durch MFD ein Anscheins-HA wird. Ist ja was anderes, oder?

Insofern bräuchte man sich dann auch keine Gedanken machen, welchen MFD man wie daran anbringen kann.

Schon wieder Unsinn, das kann ja der BüMa machen.

2. Es gibt - in Caliber etc. nach neuem Waffg 2004 veröffentlicht - eine glasklare Indizienliste für die Beurteilung von Halbautomaten bezüglich ihrer Kriegswaffeneigenschaften. Die gilt - genauso wie das KWKG - nach wie vor. Unter den Indizien sind u.a. MFD, aber auch die Geeignetheit für Magazine>10 Schuss beschrieben. Habe mal einen Diskurs mit einem Händler+Hersteller eines HA gehabt, der mir klar versicherte, dass der Stift im Magazin von ihm von Amts wegen schlicht verlangt wurde - lediglich ergänzend sagte er dann "mir war´s ganz recht". Klar, so konnte er nebenbei noch 99 Euro für ein passendes 10-Schuss-Magazin zocken.

Weder die caliber noch irgendwelche Händlermeinungen sind für mich maßgeblich. Es gibt eine Kriegswaffenliste. Punkt.

3. Fritz Gepperth hat in dem von dir zitierten Thread von "fest verbunden", nicht "fest verschweisst" gesprochen, da gebe ich dir Recht. Es läuft aber fast aufs selbe raus,

NEIN, auch nicht "fast". Wenn einer schreibt "festschrauben reicht" und du schreibst "muss rangeschweisst werden", dann ist das nicht "fast das selbe" sondern das Gegenteil.

denn ein Streit, wie "fest" aufgeschraubt denn nun ein MFD sein muss, um als Bestandteil des Laufes zu gelten, führt wiederum in eine rechtliche Grauzone, in die ich andere User nicht locken will.

Lies dir Gepperth's Posting nochmal durch, da steht eine Quelle drin. Der einzige, der hier darüber streitet, bist Du. Wenn Du das nicht willst, dann lass es doch einfach bleiben.

Geschrieben

@wahrsager:

1. Ja und?? Als Sportschütze wird man einen 14,5 Zoll Anscheinshalbautomaten erstmal gar nicht erwerben dürfen. Insofern bräuchte man sich dann auch keine Gedanken machen, welchen MFD man wie daran anbringen kann.

2. [...]

Wer nun meint, sich mit billigen Originalmags und Dremel selbst helfen zu können, und so sorgt, dass an seinen Halbautomaten auch 30-Schuss-Magazine passen, der begeht nach Auffassung einiger Amtspersonen (wurde irgendwo im Forum schon mal so gesagt) eine glatte Straftat. [...]

3. Fritz Gepperth hat in dem von dir zitierten Thread von "fest verbunden", nicht "fest verschweisst" gesprochen, da gebe ich dir Recht. Es läuft aber fast aufs selbe raus, denn ein Streit, wie "fest" aufgeschraubt denn nun ein MFD sein muss, um als Bestandteil des Laufes zu gelten, führt wiederum in eine rechtliche Grauzone, in die ich andere User nicht locken will.

Grüße,

Schwarzwälder

zu 1.:

Wenn an dem Anscheins-HA vor dem Erwerb ein 2,5 Zoll langer MFD fest genug (s.u.) angebracht ist, zählt er zur Lauflänge dazu und wäre somit für Sportschützen erwerb- und auch sportlich nutzbar.

zu 2.:

"Dremeln" am Magazin, anstatt an der Waffe, stellt wohl keine Straftat dar, muß dann aber eben notfalls öfters gemacht werden...

zu 3.:

Verschrauben + Verstiften sollte eigentlich reichen... schnell wieder abnehmen, um den kurzen Lauf wiederzubekommen, wird den MFD sowieso keiner

Just my 0,02 €

Jake C.

Edit:

Sorry, wenn ähnlich lautend wie Post von Wahrsager, beim Schreiben kannte ich das noch nicht...

Geschrieben

zu 1.:

Wenn an dem Anscheins-HA vor dem Erwerb ein 2,5 Zoll langer MFD fest genug (s.u.) angebracht ist, zählt er zur Lauflänge dazu und wäre somit für Sportschützen erwerb- und auch sportlich nutzbar.

zu 2.:

"Dremeln" am Magazin, anstatt an der Waffe, stellt wohl keine Straftat dar, muß dann aber eben notfalls öfters gemacht werden...

zu 3.:

Verschrauben + Verstiften sollte eigentlich reichen... schnell wieder abnehmen, um den kurzen Lauf wiederzubekommen, wird den MFD sowieso keiner

Just my 0,02 €

Jake C.

@ Jake C.: Ich teile deine Meinung, die Frage ist nur ob´s die Behörden auch tun.

@Wahrsager: Persönlich gebe ich dir auch weitgehend recht. Mag sein, dass dich Caliber, Händler etc. nicht jucken, aber Behörden jucken mich schon.

Zwei Anmerkungen:

1. Klar, wenn man den HA vom Büma erwirbt, kann der auch VOR Erwerb nen MFD ranmachen. Schon schlau. Über "festschrauben", "draufschrauben" und ähnliche Kleinigkeiten will ich jetzt nicht streiten.

2. Die Kriegswaffenliste hilft nicht immer weiter, weil da eben nicht abschliessend alle Halbautomaten, die Kriegswaffen sind, aufgelistet sind. Die BKA-Genehmigungen (die auch eine Prüfung beinhalten, ob KWKG zutrifft) gelten nur für genau die zur Prüfung vorgelegte Waffenkonfiguration. Das SAR Europa Sport wurde z.B. durchgewunken, weil es nur 1(ein) Indiz, KW zu sein, bot: den Klappschaft. Wer nun durch festes Anbringen eines MFD ein weiteres - dann also mehrere - Indizien schafft, könnte mit dem KWKG in Konflikt kommen, mal abgesehen davon, dass die so veränderte Waffe dann auch nicht mehr vom BKA-Bescheid erfasst wäre.

Gleiches gilt für das Dremeln großer Magazine. Man schafft damit eine "Wechselmöglichkeit für Magazine > 10 Schuss" und damit ein weiteres Kriegswaffenindiz!

Dass diese Sichtweise selbst in den USA behördlicherseits gepflegt wird, stimmt nachdenklich. Dort haben Händler+Waffenbesitzer nämlich eine Heidenangst, dass durch Herstellung+Verkauf eines 10-Schuss(oder mehr) Magazins für die Saiga 12, diese dann an sich und generell als "destructive device" eingestuft würde und der freie Verkauf ein Ende fände. Mehrere Projekte wurden daher wieder abgebrochen, ein Hersteller löschte sein Internetangebot wegen besorgter User sogar sofort.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Über "festschrauben", "draufschrauben" und ähnliche Kleinigkeiten will ich jetzt nicht streiten.

Doch, willst Du.

Und was zum Teufel haben die US-Behörden damit zu tun? Nichts!

Die Frage im ersten Posting wurde beantwortet, und zwar mit Hinweis auf Quellen in BMI und BKA. Also was soll dieses Chaos (noch dazu mit ständiger Beteuerung, dass Du darüber nicht streiten willst)?

Ich glaube, Dir ist einfach nur langweilig... das ist aber eigentlich kein Grund, hier irgendwelche halbgaren Theorien, Vermutungen und Befürchtungen zu posten.

Geschrieben

2. Die Kriegswaffenliste hilft nicht immer weiter, weil da eben nicht abschliessend alle Halbautomaten, die Kriegswaffen sind, aufgelistet sind.

Das ist so falsch, falscher geht es nicht. Die Kriegswaffenliste des KrWaffKontrG ist abschließend. Was da nicht drinsteht ist keine Kriegswaffe im Sinne des KrWaffKontrG.

Den Anschein im Sinne der AWaffV setzt aber voraus, daß es sich um eine Kriegswaffe entsprechend dem KrWaffKontrG handelt:

...

halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn...

Geschrieben

Das ist so falsch, falscher geht es nicht. Die Kriegswaffenliste des KrWaffKontrG ist abschließend. Was da nicht drinsteht ist keine Kriegswaffe im Sinne des KrWaffKontrG.

Falsch. Lies doch bitte mal die Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung VSF-Nachrichten N 74 2003 Nr.475 vom 17. Dezember 2003, Punkt 3. „Erläuterungen zur Kriegswaffenliste“ (feststehende Einzelauslegungen zu den Positionen der Kriegswaffenliste) genauer:

Die namentlich aufgeführten Halbautomaten sind in jedem Fall Kriegswaffen. Welche darüberhinaus auch Kriegswaffen sein können, steht erläutert - bitte die Richtlinie genau lesen:

Zu den halbautomatischen Gewehren der Nr. 29 d KWL gehören - außer weiteren bei militärischen

Verbänden eingeführten Modellen - insbesondere folgende Modelle:

... (es folgt die Liste)...

Andere halbautomatische Gewehre rechnen im Zweifel nicht zu den Kriegswaffen, wenn sie eines der

folgenden Merkmale aufweisen:

- Vorhandensein von einem oder mehreren glatten oder mehreren gezogenen Läufen (Rohren) sowie

Kombinationen von glatten mit gezogenen Läufen,

- Eignung nur für Randfeuer- oder Schrotpatronen.

Im übrigen ist eine Einzelfallprüfung unumgänglich. Ein Indiz für die Kriegswaffeneigenschaft ist

insbesondere das Vorliegen...(es folgt die Indizienliste wie oben zitiert)

Fakt also:

1. Namentlich aufgeführte Halbautomaten sind Kriegswaffen. Diese Liste kann sich übrigens via Richtlinie jederzeit ändern, in der alten Richtlinie von 1999 war z.B. das SIG 90 PE und SIG 57 PE noch nicht gelistet!amtliche Quelle

2. Darüberhinaus sind Halbautomaten, die nicht KK oder Schrot verschiessen und/oder mehrläufig sind, jeweils einer "unumgänglichen" Einzelfallprüfung zu unterziehen, ob sie nicht auch dem KWKG unterliegen. Für diese Einzelfallprüfung gibt es eben die Indizienliste, bei der offenbar auch waffenrechtlich nicht wesentliche Teile wie MFD, Mündungsbremse, Schaft und Magazine eine Rolle spielen können.

Wie gesagt, vor längerer Zeit wurde in Bezug auf diese KWKG-Rili im Forum knallhart geäussert, dass "passend machen"/dremeln großer Magazine sei ein Verstoss und mich beschäftigt seither ganz ungelangweilt und brennend die Frage, ob ich meine 30-Schussmagazine wirklich ändern darf. Und die MFD Frage ist in dem Zusammenhang auch mehr als relevant. Wenn mir hier jemand fundiert und auf die o.g. Rili eingehend antwortet+begründet, wäre ich sehr dankbar und mein kleiner Dremel bekommt Arbeit.

Komisch nur, dass die Indizienliste von den allermeisten Diskutanten hartnäckigst ignoriert wird... :peinlich:

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Die Kriegswaffenliste des Kriegswaffenkontrollgesetzes ist trotzdem abschließend.

Halbautomatische Gewehre sind grundsätzlich Kriegswaffen! Ausnahmen sind nur Sport- und Jagdgewehre, sowie Gewehre die vor 1945 als Ordonnanzwaffen eingeführt waren. Definieren muß man also nicht, welche Bedingungen ein Halbautomat erfüllen muß um eine Kriegswaffe zu sein, sondern welche er erfüllen muß um eine Sport- oder Jagdwaffe zu sein.

Inwieweit Verfügungen der Bundesfinanzverwaltung geeignet sind das Waffenrecht oder das Kriegswaffenrecht zu modifizieren kann sich jeder selbst denken, da erübrigt sich jeder Kommentar.

Geschrieben

Inwieweit Verfügungen der Bundesfinanzverwaltung geeignet sind das Waffenrecht oder das Kriegswaffenrecht zu modifizieren kann sich jeder selbst denken, da erübrigt sich jeder Kommentar.

Vorsicht, die Indizienliste entstammt natürlich dem BMWA!!

War schon von Hr. Dieter Pracejus/BMWA in einem Schreiben an den VDB vom 31.03.2003 angekündigt worden:

Das BMWA wird zusammen mit dem BMF einen entsprechenden Erlass erstellen, der in die Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung unter VSF SV 0208 aufgenommen und allen Zollstellen zur Verfügung gestellt wird.

Quelle

Veröffentlicht wurde die neue Indizienliste inzwischen u.a. von Dr. Volkmar Schilling/BdMP, bei den Behörden ist noch die alte Version von 1999 online (die übrigens auch eine Richtlinie/Erlass des BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND TECHNOLOGIE, V B 3 - 10 17 03, darstellte), ausgenommen beim Zoll, der hat sie in seine Erläuterungen zur Kriegswaffenliste schon eingearbeitet.

In jedem Fall steckt hinter der Indizienliste das BMWA, also kein Grund, diese nicht ernst zu nehmen!

Grüße,

Schwarzwälder

Nochwas zum MFD:

ist allerdings ein feststellungsbescheid ergangen und werden änderungen an der waffe vorgenommen, kann damit der feststellungsbescheid nichtig sein, weil die waffe durch die änderungen an der waffe wieder zur kriegswaffe wird.

insbesondere dann, wenn merkmale ergänzt werden (mfd !), die indiz für die eigenschaft einer kriegswaffe sein können.

und wer das so sagt? die zv25 beim bka wiesbaden und damit die zuständige abteilung im bka.

schöne grüße

isegrim

Quelle
Geschrieben

Nochwas zum MFD:

Quelle

Verwechsel doch bitte nicht immer

"Kriegswaffe"

mit

"wegen Anschein und anderen Kriterien vom Schiesssport ausgeschlossene halbautomatische Langwaffe".

Das MFD-Problem besteht nur bei nach altem WaffG erworbenen Waffen, wie z.B. alten SIG Kempf, M1A, usw... die nach neuem WaffG verboten wären, deren alte BKA-Erlaubnis aber weiterhin gilt ES SEI DENN jemand baut sie in beschriebener weise um.

Das hat NICHTS mit dem MFD an einem JETZT gekauften HA zu tun!

Geschrieben

Moment mal, das Ändern eines MAGAZINS, welches bekanntlicherweise kein wesentliches Teil einer Waffe ist, ist nicht erlaubt? Seit wann das denn? Selbst wenn ich die Dinger nicht benutze würde ich gegen bestehendes WaffG verstossen?

44er

Geschrieben

Moment mal, das Ändern eines MAGAZINS, welches bekanntlicherweise kein wesentliches Teil einer Waffe ist, ist nicht erlaubt? Seit wann das denn? Selbst wenn ich die Dinger nicht benutze würde ich gegen bestehendes WaffG verstossen?

44er

nein. lass dich nicht verrückt machen.

Geschrieben

Verwechsel doch bitte nicht immer

"Kriegswaffe"

mit

"wegen Anschein und anderen Kriterien vom Schiesssport ausgeschlossene halbautomatische Langwaffe".

Das MFD-Problem besteht nur bei nach altem WaffG erworbenen Waffen, wie z.B. alten SIG Kempf, M1A, usw... die nach neuem WaffG verboten wären, deren alte BKA-Erlaubnis aber weiterhin gilt ES SEI DENN jemand baut sie in beschriebener weise um.

Das hat NICHTS mit dem MFD an einem JETZT gekauften HA zu tun!

Wenn du den angegebenen Thread liest, wirst du erkennen, dass es keineswegs um Rückbauten alter BKA-Waffen geht.

Die Crux ist, dass WaffG und KWKG zwei verschiedene Dinge sind.

Klar, der MFD ist kein waffenrechtl. relevantes Teil, gem. WaffG ist der Anbau problemlos möglich. ABER gem. KWKG (bzw. den dazu veröffentlichten Richtlinien/Erlass des BMWA) nicht unbedingt, weil er dort eben als ein Indiz für eine Kriegswaffe gilt.

Verändert man also seine Waffe so, dass ein KW-Indiz dazukommt, sind in jedem Fall die Freistellungsbescheide aufgehoben und eine erneute Einzelfallprüfung könnte dann zum Ergebnis: Kriegswaffe(!) :o führen.

Laut Zollerläuterungen gilt dies nicht für: Flinten, KK und Pistolen (selbst eine vollautomat. Glock 18, eine vollautom. Flinte oder ein vollautom. KK-Gewehr sind laut aktuellen Zollerläuterungen zum KWKG keine Kriegswaffen!), aber für einen Zentralfeuerhalbautomaten u.U. schon.

Die Magazine sind gleichfalls keine waffenrechtl. relevanten Teile. Die Wechselmöglichkeit für Magazine mit mehr als 10 Patronen ist aber wiederum KW-Indiz. Daraus konstruieren einige Behörden und ein rigoroser Poster hier im Forum (dessen Thread ich leider nicht mehr finde), dass es eine Straftat wäre, entsprechende Magazine abzuändern, wenn man einen entspr. Halbautomaten besitzt, da er dann ein KW-Indiz mehr erfüllt.

Wahrsager+ich haben bezügl. Molot Standard Glück, da damals (bis Ende2003) noch die alten KWKG-Rilis galten, die die Wechselmöglichkeit für Magazine auf 5 Schuss begrenzten und für die Molot bei Zulassung trotzdem schon 10- (und 30-Schuss-?) Magazine existierten, dies also kein ausschlaggebendes Indiz gewesen sein kann. Da kann ich dann auch weiter Magazine abändern, da sowieso kein KWKG-relevantes Indiz geschaffen wird.

Im Falle meiner SIG SAR Europa Sport bin ich mir aber nicht so sicher, weil das BKA den Magazinschachtstift ausdrücklich wollte.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

:rolleyes:

Schau dir mal deine Indizienliste nochmal genauer an und vergleiche sie mit der Internetseite von Oberland oder Schumacher...

Bis auf einen Punkt (Umbau auf Vollauto) entsprechen die Waffen deinen Indizien.

Mal nebenbei: Dir ist die Bedeutung des Wortes "Indiz" schon geläufig?

Morpheus

Geschrieben

:rolleyes:

Schau dir mal deine Indizienliste nochmal genauer an und vergleiche sie mit der Internetseite von Oberland oder Schumacher...

Bis auf einen Punkt (Umbau auf Vollauto) entsprechen die Waffen deinen Indizien.

Mal nebenbei: Dir ist die Bedeutung des Wortes "Indiz" schon geläufig?

Morpheus

Auf der letzten im Forum publizierten BKA-Liste findet sich noch immer keine Waffe von Schumacher.

Die von Oberlandarms auf der BKA-Liste bildlich aufgeführten OA15 und OA22 weisen alle "brave" Läufe ohne MFD, Mündungsbremse o.ä. auf, auch die Schäfte kommen nicht als Klapp- oder Schiebeschäfte, sondern ganz brav nebst Nill Sportgriff daher. Ein Schelm wer böses dabei denkt...

Es herrscht offenbar die Meinung, was erst einmal keine Kriegswaffe ist, kann dann beliebig mit waffenrechtlich nicht relevanten Teilen umgebaut werden, ohne dass dabei jemals eine Kriegswaffe daraus werden kann. Das aber kann ich dem KWKG so nicht entnehmen - dort stellt man auf Einzelfallprüfung ab, die anhand der Indizienliste erfolgt.

Natürlich ist ein Indiz kein Beweis. Und es gibt auch 7 Indizien, dass ein bestimmter Halbautomat eben Sportwaffe ist (u.a.: Stecherabzug, Sportschaft, Gravuren - (vielleicht deshalb die tunt.... Blattgoldbeschriftung der SIG SAR Europa Sport?)).

Immerhin hat sich die Indizienliste ja 2003 zu unseren Gunsten (mit Ausnahme der Klappschäfte!) verändert:

KWKG-Indizienliste alt (1999):

Ein Indiz für die Kriegswaffeneigenschaft ist

insbesondere das Vorliegen eines oder mehrerer der folgenden Merkmale:

- Entwicklung für militärische Zwecke

- Umstellbarkeit oder Umrüstbarkeit mittels allgemein gebräuchlichen Werkzeugen auf die Abgabe von

Dauerfeuer/Feuerstößen

- Handschutz mit Lüftungsöffnungen, Kühlrippen am Waffenrohr

- Seitengewehr- oder Bajonettaufnahme

- Mündungsfeuerdämpfer, Mündungsbremse, Aufnahmevorrichtung für Gewehrgranaten

- Wechselmöglichkeit für Magazine mit mehr als 5 Patronen.

Seit 2003 gilt folgende KWKG-Indizienliste:

Bei der im Übrigen notwendigen Einzelfallprüfung ist insbesondere das Vorliegen mehrerer

der folgenden Merkmale ein Indiz für die Kriegswaffeneigenschaft:

-Entwicklung für militärische Zwecke,

-Umstellbarkeit oder Umrüstbarkeit mittels allgemein gebräuchlicher Werkzeuge auf die Abgabe

von Dauerfeuer/Feuerstößen,

-Handschutz mit Lüftungsöffnungen, Kühlrippen am Waffenrohr,

-Seitengewehr- oder Bajonettaufnahmevorrichtung,

-Mündungsfeuerdämpfer, Mündungsbremse, Gewehrgranataufnahmemöglichkeit,

-abklappbare oder einschiebbare Schulterstütze oder

-Wechselmöglichkeit für Magazine mit mehr als 10 Patronen.

Grüße,

Schwarzwälder

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