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IGNORED

KW und Munition in A-Schrank mit B-Innenfach ?


markus357mag

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bis zu 5 Waffen besteht keine gesetzliche Verankerungspflicht - die Frage , ob Du Deiner Sorgfaltspflicht als Waffenbesitzer nachgekommen bist,wenn Du einen 35 Kilo Tresor einfach so hinstellst - die könnte man wohl trotzdem berechtigterweise stellen.

Also - Vorschlag : Immer freiwillig andübeln - und wenn das zu einer Abreißkraft von über 200 Kilo führt - dann dürfen auch 10 "Kurze" rein

Gruß Mouche

Geschrieben

wobei ich mich frage wie du deine 10 kw in so ein kleines ding bekommen willst.

denke das sich diese problematik somit selber löst...

Vollkommen richtig,

zuerst muss ich ja auch erstmal eine "reinbekommen". Es ging mir ja bloss um das rechtliche Verständnis. Ausserdem bis zur 10.Waffe wird bei mir noch viel Wasser die Spree runter fliessen.

Viele Grüsse

Geschrieben
wobei ich mich frage wie du deine 10 kw in so ein kleines ding bekommen willst.

Die Frage wird ab der 6 KW relevant - und diese Anzahl geht problemlos in so einen kleinen B Schrank - wenn es net gerade Freie Pistolen sind :rolleyes:

Mouche

Geschrieben

QUOTE(Mouche @ 19.10.2005 - 15:53)

Bis zu 5 Waffen besteht keine gesetzliche Verankerungspflicht - die Frage , ob Du Deiner Sorgfaltspflicht als Waffenbesitzer nachgekommen bist,wenn Du einen 35 Kilo Tresor einfach so hinstellst - die könnte man wohl trotzdem berechtigterweise stellen.

Also - Vorschlag : Immer freiwillig andübeln - und wenn das zu einer Abreißkraft von über 200 Kilo führt - dann dürfen auch 10 "Kurze" rein

Gruß Mouche

ist ein interessanter ansatz, ist dir so ein fall bekannt?

habe die frage schon mal hier gestellt, leider ohne antwort.

kann ich ein problem bekommen wenn ich einen waffenschrank, der die möglichkeit hat, nicht festschraube und dieser dann gestohlen wird?

gibt es so eine auslegung des gesetzes? von wegen fahrlässigkeit, da nicht alle möglichen sicherheitsvorkehrungen genutzt?

Geschrieben

Ja, das kann schiefgehen, weil man Dir vorwerfen kann, dass Du mit einem Minitresor nicht die erforderlichen Vorkehrungen gegen das Abhandenkommen getroffen hast... Um dies zu widerlegen, müsstest Du gut argumentieren.

Geschrieben

und warum sagen dann hier alle (na ja, fast alle) bis 5 KW brauchste nicht zu bohren wenn das schränkchen ein B hat?

mag ja theoretisch richtig sein aber wir reden hier doch über die praxis.

Geschrieben

@Schaffer: Mich hätte am meisten das Tresorgewicht und die Einstufung interessiert.

Geschrieben

wobei ich mich frage wie du deine 10 kw in so ein kleines ding bekommen willst.

denke das sich diese problematik somit selber löst...

Ungeachtet der anderen Argumente die hier gebracht wurden: Auch in einen kleinen B-Würfel mit 30Kg Eigengewicht passen schätzungsweise weit über 100 Kurzwaffen:

Z.B. die hier:

Geschrieben

Ich habe ja auch geschrieben "kann" schiefgehen. Rein theoretisch ist es für bis zu 5 KW gemäß § 13 Abs. 1 AWaffV zulässig. Wenn sich der Staatsanwalt lieber an den Leitsatz nach § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG hält... Und das soll durchaus in der Praxis vorkommen... ^_^

Geschrieben

Eine Frage bleibt für mich offen: Fakt ist, das es die VDMA-Norm nicht mehr gibt. Die neuen Schränke werden immer mit entsprechendem Hinweis verkauft ("nach ... Stand vom ... 1995"). Ein neuer A- oder B-Schrank entspricht nicht mehr der VDMA 24992, da diese nicht mehr existiert, er wurde lediglich nach ihren Vorgaben gebaut. Ein alter A/B-Tresor kann somit problemlos weiterverwendet werden (Bestandsschutz), aber genügt ein heute produzierter "Ehemals-A/B-Gleichwertig-Schrank" wirklich den gesetzlichen Anforderungen :confused:

"als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen."

Geschrieben

Eine Norm ist eine Norm ist eine Norm :D .

Diese ist definiert worden 1995 - und wenn die dort definierten Vorgaben erfüllt sind-dann ist bei der Anerkennung einer Gleichwertigkeit - wie es ja hier der Fall ist ("als gleichwertig gilt....") , das eigentliche Produktionsjahr unbedeutend .Das könnte z.B. auch 1994 sein - wenn die Vorgaben stimmen und das ein Hersteller verbindlich bestätigt oder ein Gutachter feststellt.

Die Bestätigung des Herstellers liegt auch bei heute noch produzierten Schränken vor.

Die Tatsache , daß diese Norm vom Verband offiziell aufgehoben/ersetzt/was auch immer wurde - die steht auf einem anderen Blatt .

Mouche

Geschrieben

Die Tatsache , daß diese Norm vom Verband offiziell aufgehoben/ersetzt/was auch immer wurde - die steht auf einem anderen Blatt .

Aber das genau ist doch der Knackpunkt! Kann man sich auf eine gestrichene Norm berufen, für die es auch keine Marktüberwachung mehr gibt? D.h. die Konformitiät wird heute weder geprüft noch bestätigt. Das wäre vielleicht was für das Waffenrechts-Forum hier.

Geschrieben

Hallo Tinnitus

da kann der Knackpunkt liegen. Was ist gleichwertig.

B ist gleichwertig 0. Dies scheint sich etabliert zu haben.

Nur bei alten Tresörchen ist da ein Problem. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du mit deinem SB einen Deal machst. Er bestätigt dir (schriftlich) wie viele Kanonen du da rein packen darfst, und du versuchst mir allen Tricks, so viele auch zu bekommen.

Ich habe von meinem SB die Erlaubnis in einem alten Schätzchen 30 Kurze zu lagern. In dem Tresor stehen keinerlei Angaben. War aus einem kleinen Geschäft. Die Versicherung war mit der Lagerung von einer halben Mio. einverstanden. Wurde irgendwann entsorgt und die liebe Frau war froh, als sie das Ding kostenlos los wurde.

Steven

Geschrieben

... Er bestätigt dir (schriftlich) wie viele Kanonen du da rein packen darfst, und du versuchst mir allen Tricks, so viele auch zu bekommen. ...

Steven, also ehrlich,

du bist der Abgefeimteste unter uns allen! :00000733:

Das hat echt funktioniert?

Und du brauchtest nur zu sagen "He, hier schriftlich: versprochen ist versprochen und jetzt trag mir meine 29. Kurzwaffe ein!" :pro:

Aber ein bißchen zweifele ich schon ...

Liebe Grüße

fa (der schon wegen der schriftlichen Bestätigung zur unteren Waffenbehörde unterwegs ist)

Geschrieben

Hallo fa.454

wenn du den Tresor meinst. Das hat tatsächlich so funktioniert. Ich bat den SB zwecks Erlaubnis um einen Besuch. Zeigte ihm den Tresor und er gab mir die schriftliche Erlaubnis, darin bis zu 30 Kurze zu lagern.

Wenn du meinst, das ich daraufhin mein Sportschützenkontingent auf 30 KW erweitern konnte. Das nicht. Ich bin Sammler und da sind 30 Kurze nicht so viel.

Steven

Geschrieben
Ich bin Sammler ...
Ich weiß ... :good:
... und da sind 30 Kurze nicht so viel.
Aber sag das nicht immer, das deprimiert mich! :beee:

Liebe Grüße

fa

Geschrieben

Hallo fa.454

an deiner Depression bist du selbst schuld.

Beantrage doch auch eine Sammler WBK. Es ist nie zu früh und selten zu spät. Ich habe da einige wunderschöne Sammelgebiete im Kopf. (Bin gerade dabei mir eins für Derringer zu basteln.)

steven

Geschrieben

Fassen wir also nochmals zusammen:

1. Die Trennung passender Munition ist nur im minimal "Widerstandsgrad-0"-Schrank nach DIN/EN 1143-1 (§ 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG) oder im Jägerschrank mit minimal B-Innenfach (§ 13 Abs. 4 Satz 1 AWaffV) nicht erforderlich.

:sla: Gromit

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