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IGNORED

WBK rückt näher


hotch

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Er kriegt eh nur "eins".

Das zur "Vorlage bei einer Behörde". Ich weiss zwar jetzt keine Anlagennummer oder sowas aber MEINE Gemeinde frägt für was ich das brauche und dann passt das.

Und das zur Vorlage für meinen Arbeitgeber ist ein anderes obwohl auch Behörde :o

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Er kriegt eh nur "eins".

Das zur "Vorlage bei einer Behörde". Ich weiss zwar jetzt keine Anlagennummer oder sowas aber MEINE Gemeinde frägt für was ich das brauche und dann passt das.

Und das zur Vorlage für meinen Arbeitgeber ist ein anderes obwohl auch Behörde :o

Ok. Für die Behörde ist dann Belegart O und wird direkt an die Behörde zugestellt, soweit ich gelesen habe.

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-Freie Pistole

-KK Sportpistole

-Zentralfeuerpistole 30/38

-Olymp. Schnellfeuerpistole

-Gk Pistole 9 mm

-Gk Revolver .357 Mag

-Gk Pistole 45 ACP

-Gk Revolver 44 Mag

Standardpistole (ich kenne jemanden, der hat dafür sogar einen .22er Revolver eingetragen bekommen!)

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...wie ich schon schrieb: Du kannst auch einfach schon die WBK beantragen... Erteilt und ausgehändigt wird sie dir dann mit Abgabe der Schützenbescheinigung...

Gruß Gromit

So würde ich das auch machen. Dann hat die Waffenbehörde etwas "Vorlauf" zur Überprüfung der Zuverlässigkeit, die ja teilweise ein paar Wochen dauert. Selbst muss man das ohnehin nicht anleiern. Es handelt sich übrigens um eine "T"-Auskunft (unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister sowie aus dem Erziehungsregister). Nach altem Waffenrecht wars noch Belegart R (ohne Erziehungsregister).

Ach ja: wer beschränkte Auskunft beantragt, kann das Geld dafür gleich in den Gulli schmeissen. Die interessiert den SB herzlich wenig (außer vielleicht, dass er ein Blatt mehr Schmierpapier in der Schublade hat... )

Grüssle

SBine

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hat die OSP nicht einen anderen Griff wie die SpoPi?

Ist die OSP nicht Kaliber .22 kurz und die SpoPi .22lfB?!

Beides ist zu verneinen.

Seit dem 01.01.2005 handelt es sich bei der Waffe bei beiden Disziplinen um die selben Regularien.

Gleicher Griff (der Handschuhgriff ist nicht mehr erlaubt), gleiche Mun:.22 lfb (die .22 kurz ist nicht mehr erlaubt, der erforderliche MIP spielt bei der Waffenbeantragung keine Rolle).

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  • 3 Wochen später...

Kurzes Update:

Waffenschrank ist seit einiger Zeit bestellt und dürfte demnächst geliefert werden.

Heut kam die Bedürfnisbescheinigung vom Verband. Vor einiger Zeit hatte ich meinen SB mal angetickert und er wollte alles soweit vorbereiten, bis das Bedürfnis vom Verband kommt. Er meinte, daß man einige Sachen bereits erledigen könne.

Gestern habe ich dann von ihm ein Schreiben bekommen, ich solle mit Sachkundenachweis, Bedürfnis und Nachweis für einen Tresor (Rechnung) mal bei ihm vorstellig werden.

Werde kommende Woche mal einen Termin vereinbaren.

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So... hab morgen nen Termin beim SB.

So wie es aussieht, will er die SpoPi gleich eintragen (habe die WBK des Schützenkollegen, von dem ich die GSP kaufe).

Allerdings ist mein Tresor noch nicht da. Rechnung liegt zwar vor, allerdings steht dort ein Lieferdatum von ca. 4 Wochen (Rechnung ist datiert auf den 24. oder 25. Oktober). Könnte das ein Problem werden?

Ich könnte die SpoPi auch noch einige Zeit im Waffenschrank des Schützenhauses deponieren. Die Frage ist nur, ob ich die WBK ausgestellt bekomme, wenn er sieht, daß ich lt. Lieferzeit den Schrank noch nicht haben kann.

Was tun?

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allerdings steht dort ein Lieferdatum von ca. 4 Wochen (Rechnung ist datiert auf den 24. oder 25. Oktober). Könnte das ein Problem werden?

Nö... die Behörde will wissen, wie Du Deine Waffen aufbewahrst. Wenn Du Deinem SB sagst, dass Du die bei deinem Verein unterbringst (oder bei sonst einem Berechtigten) ist dies Dein gutes Recht.

Gruß Gromit

PS Was machst du mit ner fremden WBK :confused:

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Nö... die Behörde will wissen, wie Du Deine Waffen aufbewahrst. Wenn Du Deinem SB sagst, dass Du die bei deinem Verein unterbringst (oder bei sonst einem Berechtigten) ist dies Dein gutes Recht.

Gruß Gromit

PS Was machst du mit ner fremden WBK :confused:

Auf der "fremden" WBK ist die SpoPi eingetragen, die ich als Voreintrag für meine grüne WBK angegeben habe und heute eintragen lassen will. So kann ich die SpoPi gleich bei meinem Schützenkollegen mit austragen lassen und bei mir eintragen lassen.

Also gibt es kein Problem, wenn ich sage, daß der B-Tresor bestellt ist und ich bis zur Lieferung die SpoPi im Vereinstresor lagere?

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DU bist verantwortlich für die sichere Verwahrung. Wenn Du der Behörde gegenüber angibst, dies zu tun (und es auch tatsächlich machst :) ), ist alles in Butter. Ob da ein Tresor erst bestellt ist und Du die Dinger vorübergehend wo anders sicher verwahrst, spielt keinen Walzer.

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DU bist verantwortlich für die sichere Verwahrung. Wenn Du der Behörde gegenüber angibst, dies zu tun (und es auch tatsächlich machst :) ), ist alles in Butter. Ob da ein Tresor erst bestellt ist und Du die Dinger vorübergehend wo anders sicher verwahrst, spielt keinen Walzer.

Super. Das ist doch mal ne Ansage ;)

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So... eben die gelbe und grüne WBK abgeholt ;)

Einziger Wehrmutstropfen:

Es können nur 2 Waffen (gelb und grün zusammen) im halben Jahr gekauft werden. Es ist auch der Eintrag auf der gelben vorhanden (2/6). Allerdings zeigte sich mein SB recht kulant ;)

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  • 3 Wochen später...

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'Tschuldigung, wenn ich den alten Thread wieder hervorkrame, aber es passt so schön hier 'rein.

Frage 1: Angenommen, ein Schütze ist über seinen Verein Mitglied im DSB und hat bisher noch keine WBK. Könnte er nicht über den §8 zwei KW (Grundbedürfnis) kaufen, die nicht in der Sportordnung des DSB sind, z.B. 357 SIG oder .40 S&W, sofern der Verein bestätigt, dass der Stand für diese Kaliber zugelassen ist? Da er mit den beiden ersten beiden Waffen dann zufällig B) nicht an den DSB-Disziplinen teilnehmen könnte, müsste er für die entsprechende Disziplin ja noch eine entsprechende Waffe über den Verband beantragen... :s82: Geht das theoretisch ?

Frage 2: Aus wirtschaftlichen Gründen möchte sich ein (anderer) Schütze auf ein möglichst günstiges Kaliber im Rahmen der DSB-Disziplinen beschränken (Z.B. 2x 9mm Luger oder 2x .22lfb). Wie ich gelesen habe, machen die Verbände ja unterschiedlichen Theater damit. Machen die Behörden hier ähnliche Schwierigkeiten, oder kann man praktisch 2x die gleiche Waffe (alternativ: 2x gleiches Kaliber) über das Grundbedürfnis in Verbindung mit §8 eingetragen bekommen?

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Zu 1: Ja geht.

Mit dem "Grundbedürfnis" hatte ich nach dem alten WaffG und habe ich nach dem neuen WaffG nichts am Hut.

Beim DSB beantrage ich Waffen nach Disziplinen und nicht nach "Grundbedürfnis" (das Grundbedürfnis soll ja nur eine Erleichterung sein). Da Du mit den genannten Waffen beim DSB nicht schiessen kannst hast Du ein "Bedürfnis" für Waffen der von Dir zitierten Disziplinen.

Zu 2

Nein, Waffen gleichen Kalibers und gleicher Art gibt es beim DSB (fast) nicht.

Nur wenn Du INTERNATIONAL tätig bist könnte es als "Ersatzwaffe" durchgehen.

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