Zum Inhalt springen
IGNORED

Produktanfrage


Wesley Clark

Empfohlene Beiträge

baumarkt!

wandbefestigung ist übrigens zwar unter umständen sinnvoll, bei einer kurzwaffe aber nicht vorgeschrieben.

meine bude ist so gut einbruchsgesichert, die tresore hab ich nur wegen dem gesetz.

nett gemeinter tipp: ein etwas sinnvollerer threadtitel als "produktanfrage" führt zu mehr aufmerksamkeit ...

zum beispiel "tresor für 1 kurzwaffe, brauche tipps" oder so. :);)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

baumarkt!

wandbefestigung ist übrigens zwar unter umständen sinnvoll, bei einer kurzwaffe aber nicht vorgeschrieben.

...

397663[/snapback]

Dass ein unter 200kg schwerer B-Tresor nicht befestigt werden muss, ist mir auch klar; wobei aber sogar meine Behörde mir schrieb, dass z.B. ein B-Würfel mit einem Gewicht von 35 Kg verschraubt werden muss :confused: selbst wenn nur eine KW drin liegt.

Hast Du bitte ein entsprechende Gesetzespassage?

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

7.2.3. Kurzwaffen (getrennt von Munition) in einem B-Schrank (oder höher).

Die Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz sieht eine Obergrenze von 5 Kurzwaffen pro B- oder 0-Schrank vor, wenn der Schrank weniger als 200 kg wiegt. Wiegt der Schrank mindestens 200 kg (bzw. ist er vergleichbar verankert), so dürfen in ihm bis zu 10 Kurzwaffen aufbewahrt werden.

http://www.fwr.de/03-07-2002%20Ergebnis%20...20Novelle.htm#7

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur mal als "Gedankenexperiment":

Wenn es den "Kurzwaffenwürfel" auch mit höherem Widerstandsgrad als B gäbe, müßte die Munition ja nicht getrennt aufbewahrt werden.

Dann könnte man evtl. auch Munition in der Waffe lagern.

Oder übersehe ich da etwas?

Gruß

357Mag

P.S.:

Es geht mir nicht darum, die Lagerung geladener Waffen zu propagieren, sondern nur um die juristische "Möglichkeit".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur mal als "Gedankenexperiment":

Wenn es den "Kurzwaffenwürfel" auch mit höherem Widerstandsgrad als B gäbe, müßte die Munition ja nicht getrennt aufbewahrt werden.

Dann könnte man evtl. auch Munition in der Waffe lagern.

Oder übersehe ich da etwas?

...Es geht mir nicht darum, die Lagerung geladener Waffen zu propagieren, sondern nur um die juristische "Möglichkeit".

397725[/snapback]

Den Würfel in etwas grösserer Form gibts doch bereits...

Wir haben sowas zu Hause.

Gibts z.B. hier:

http://www.dr.heindl-tresore.de/tresorsonderangebot4.html

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nehmen wir mal an du hättest eine geladene Waffe im B Schrank und eine Kontrolle stände vor der Tür.

Das mit der Kontrolle ist schon sehr unwahrscheinlich.

Dann zeigst Du ihnen den Tresor. Ob Du ihn öffnen müsstest wage ich zu bezweifeln.

Nun (fast schon abwegig) zeigst Du ihm die gelade Waffe, mit der Aussage du spieltest gerade damit doch als es an der Tür Klingelte stecktest du sie schnell in den Tresor. Was soll dann sein ?

Führen zu Hause ist doch erlaubt.

Also immer auf dem Teppich bleiben.

Probleme:

-Du hast kleine Kinder die den Schlüssel finden, dann die geladene Waffe....

-Du hast keinen Tresor zu Hause wenn eine Kontrolle kommt.

dann werden deine waffen plötzlich sicher durch die Behörde verwahrt....

Grüsse ein Wilddieb

:bud::bud::bud:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe kürzlich mit einem Bekannten gesprochen, der meinte, das es im Bereich des möglichen liegt, das die leichten B-Schränke (unter 200 kg) und alle A-Schränke in nicht allzu ferner Zukunft für die Verwahrung von Waffen nicht mehr zulässig sein werden. Nur noch B-Schränke mit mindestens 200 kg oder höhere VDS-Klasse sollen noch zulässig sein. Habt ihr evt. ähnliches gehört? Vorstellen könnte ich mir das gut.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Teil was ich suche muss definitiv keine Sicherheitsstufe B oder Null haben

Kennt denn hier keiner einen Hersteller?

397785[/snapback]

B ist aber vorgeschrieben, und du schriebst was von "alle sicherheitsanforderungen erfüllen"...???

es gibt den "Speedy" von Gun Vault und dann gibt es noch ein ding, das ich jedes jahr auf der IWA sehe... hab aber den namen vergessen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klasse Wahrsager,

genau den habe ich vor Jahren in L.A. gesehen! Vielen Dank

Dann werde ich mich mal auf die Suche nach Deutschen Bezugsquellen machen!

397824[/snapback]

Wie ich bereits heute um 11:11 Uhr schrieb: Frankonia hat(te?) so ein Teil im Angebot.

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...oder gib mal inne Suchmaschine "Tresore" oder"Waffenschränke" ein und harre der Dinge, die sich dann auftun....

397927[/snapback]

Bei eBay gibt es auch ganz gute Angebote. Sehr preiswert ist auch Dr. Heinl Tresore. Musst denen aber mal eine Mail schreiben, da nicht alles auf der Website ist. Schreib denen einfach mal, was du suchst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Teil was ich suche muss definitiv keine Sicherheitsstufe B oder Null haben

Kennt denn hier keiner einen Hersteller?

397785[/snapback]

Da möchte ich Wahrsager nochmal ganz dringend beipflichten! Wenn Du eine WBK-pflichtige Kurzwaffe in Deutschland gesetzeskonform verwahren willst, ist B das Minimum!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hm, war es nicht so, dass ein behaltnis unter 200kg verschraubt sein muss, um klasse b zu erreichen ? ein wandtresor ist seitlich auch nur einwandig, da er ja eingemauert wird. sobald das der fall ist, hat er dann klasse b (entsprechende tuer vorrausgesetzt).

demzufolge kann auf den kleinen moebeltresoren viel draufstehen, aber das erreichen sie imho erst bei entsprechender befestigung.

ich bin mir dabei allerdings nicht ganz sicher und wuerde mich freuen, wenn ich damit falsch liege. hat da jemand eindeutige infos ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hm, war es nicht so, dass ein behaltnis unter 200kg verschraubt sein muss, um klasse b zu erreichen ? ...demzufolge kann auf den kleinen moebeltresoren viel draufstehen, aber das erreichen sie imho erst bei entsprechender befestigung.

...

397998[/snapback]

Dazu stell ich mal den Beitrag von wahrsager, der ein paar threads vorher kam, rein...

wahrsager schrieb:

"7.2.3. Kurzwaffen (getrennt von Munition) in einem B-Schrank (oder höher).

Die Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz sieht eine Obergrenze von 5 Kurzwaffen pro B- oder 0-Schrank vor, wenn der Schrank weniger als 200 kg wiegt. Wiegt der Schrank mindestens 200 kg (bzw. ist er vergleichbar verankert), so dürfen in ihm bis zu 10 Kurzwaffen aufbewahrt werden.

http://www.fwr.de/03-07-2002%20Ergebnis%20...20Novelle.htm#7  "

Übrigens:

Lieber gemm:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil... :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dazu stell ich mal den Beitrag von wahrsager, der ein paar threads vorher kam, rein...

wahrsager schrieb:

Übrigens:

Lieber gemm:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil... :rolleyes:

398002[/snapback]

Wer schreiben kann auch, gell? Du warst aber recht schnell mit der Korrektur, für das Zitat ist mir Dein Original doch tatsächlich entwischt.

Mal im Ernst, warum muß einem Frager für seine Frage gleich so über den Mund gefahren werden? :contra:

mfg

Ralf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.