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IGNORED

Erste-Hilfe-Kurs für Standaufsichten


Peter K

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Geschrieben

Hallo Leute,

habt Ihr schon mal davon gehört, dass Standaufsichten einen Erste-Hilfe-Kurs benötigen? Da geht ein Gerücht herum ...

Wo im Bereich des DSB braucht man denn einen solchen? Trainer? Vereinsübungsleiter?

Geschrieben

Das Gerücht wird bei uns im Verein auch gerade verbreitet.

Bei uns kam dann die Frage auf:

Erste Hilfe = Ersthelferkurs für den Führerschein?

wenn ja, kein Problem. Haben ja fast alle.

Ansonsten hat sich die Freiwillige Feuerwehr schon angeboten so einen Kurs durchzuführen, bzw. die Schützen am Kurs der Feuerwehr teilnehmen zu lassen.

Morpheus

Geschrieben

Der Ersthelferkurs ist nicht gleichzusetzen mit dem Kurs "Lebensrettende Sofortmassnahmen" wie er für Führerscheinanwärter vorgeschrieben ist.

Dieser ist kürzer aber kostet etwas während der längere "Ersthelferkurs" in der Regel kostenlos erworben werden kann.

Geschrieben

Ähm, sorry. meinte natürlich "Lebensrettende Sofortmassnahmen".

Bei uns weiß aber auch niemand etwas definitiv. Fakt ist aber, dass fast niemand (Ausnahme: Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr) einen "Ersthelferkurs" hat.

Oder zählt der Bundeswehr "Helfer im Sanitätsdienst" dazu?

Morpheus

Geschrieben

@all

Die Standaufsichten und die Übungsleiter in den Schützenvereinen des DSB benötigen eine Ersthelferausbildung, diese Ausbildung dauert 2x8 Stunden.

Diese Ausbildungen kann man bei den Einschlägigen Rettungskräften wie Johanniter, Malterser, und dem Deutschen Roten Kreuz erhalten.

Diese Ausbildung ist NICHT der Kurs an den man bei der Führerscheinausbildung teilnimmt.

Falls die Schützenvereine Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaft.

Jeder Schützenverein ist dort zwangweise Mitglied, und hat dort auch eine Mitgliedsnummer.

E-mail: vbg.de

Die Kosten für diese Ersthelferausbildung übernimmt die Verwaltungsberufsgenossenschaft. Aber nur für die Standaufsichten und Übungsleiter.

Anzumerken wäre, das der Schießstandbetreiber ( Schützenverein ) dazu verpflichtet ist, bei Veranstaltungen ( Training, Rundenkänpfe, Wettbewerbe des DSB, und Meisterschaften ) genügend Ersthelfer zu stellen!!!!

Im Schadensfall könnte sonst wegen unterlassener Hilfeleistung o.ä. der Schießstandbetreiber in Regress genommen werden.

Außerdem ist das örtliche Veranstaltungsrecht der Stadt oder des Landkreises zu beachten, diese können von den Vorgaben des DSB abweichen, sind aber auch einzuhalten.

Bei Großveranstaltungen sind z.B. anwesende Feuerwehr und Rettungswagen Pflicht.

Gruß

Michael

Geschrieben
E-mail: vbg.de

Schöner Link! Das neue Gesetz kannte ich noch nicht!

Anzumerken wäre, das der Schießstandbetreiber ( Schützenverein ) dazu verpflichtet ist, bei Veranstaltungen ( Training, Rundenkänpfe, Wettbewerbe des DSB, und Meisterschaften ) genügend Ersthelfer zu stellen!!!!
Bei Großveranstaltungen sind z.B. anwesende Feuerwehr und Rettungswagen Pflicht.

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Steht wo genau?

Gruß Gromit (der die Teilnahme an EH Kursen für sehr sinnvoll hält!)

Geschrieben

Diese Vorschrift ist wieder ein schönes Beispiel dafür, dass alles reguliert sein muss ohne dass man sich über den Sinn gedanken macht.

Was soll denn bitte der Ersthelfer auf einem Schießstand machen ?

1. Beispiel: Ein Schütze reisst sich beim notwendigen Standumbau einen schlimmen Splitter in den rechten Zeigefinger und blutet leicht. Der herangeeilte Ersthelfer rettet die Situation durch ein schnelles Pflaster, der Schütze wird vermutlich keinen bleibenden Schaden davontragen.

Bewertung: Völlig sinnlos ! :icon13: Wenn ich mir zuhause in den Finger schneide, kümmert es die Regierung auch nicht, ob meine Frau Ersthelferin ist, oder nicht. Sollte ich nicht in der Lage sein, mir selbst ein Pflaster zu kleben, kann ich immer noch den Rettungsdienst bemühen.

2. Beispiel: Beim Hantieren an einer Waffe löst sich unbeabsichtigt ein Schuß, der einen Schützenkameraden beim Scheibenabkleben in den Rücken trifft. Dieser bricht daraufhin bewußtlos zusammen. Nachdem er sein Pflaster geklebt hat ruft er 19222, nach kurzer Zeit kommt der Notarzt, :17: der dann die weitere Behandlung übernimmt. Der Schütze verstirbt nach kurzer Zeit im Krankenhaus.

Bewertung: Völlig sinnlos ! :icon13: Das im Rahmen eines Ersthelferkurses vermittelte Wissen ist völlig unzureichend zur Behandlung einer Schußverletzung.

3. Beispiel: Ein älterer Schütze regt sich auf, weil seine Mannschaft den Rundenkampf knapp verloren hat. Er greift sich an die Brust und bricht zusammen. Es ist kein Puls mehr zu tastet. Weil der Ersthelfer auch mal was von Wiederbelebung gehört hat, beginnen er und ein Kollege mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Der verständigte Notarzt kann die begonnenen Maßnahmen weiterführen und ergänzen, der Patient überlebt mit geringem kognitivem Defizit.

Bewertung: Hier hat der Ersthelfer ein Leben gerettet ! :icon14: Nur: Das Geschilderte kann überall passieren und hat nichts mit dem Schießsport zu tun. Warum also diese Vorschrift ??? :gaga:

Versteht mich nicht falsch - Laienausbildung ist absolut richtig und wichtig. Noch immer werden in den meisten Notfällen keine Erstmaßnahmen ergriffen. Hier kann man ansetzen. Allerdings: Wenn ich für eine gewisse Sportart ein besonderes Risiko postuliere, dann muss meine Konsequenz doch auch geeignet sein, dieses Risiko in irgendeiner Weise zu verändern. Gerade aber bei dem was passieren kann, ist der Ersthelfer völlig fehl am Platze.

Oder fällt jemandem von Euch eine schießsporttypische Verletzung ein, die zwar so dringend ist, dass man nicht auf den Rettungsdienst warten kann, aber mit dem Wissen eines Ersthelfers beherrscht werden kann ???

Geschrieben

@Offenbacher:

Hat es diese Vorschriften bzw. Erfordernis, dass die Standaufsicht eine Ersthelferausbildung haben muß, schon "immer" gegeben oder hat dies etwas mit dem "neuen" Waffenrecht zu tun. Oder hat es mit dem Waffenrecht gar nix zu tun, sondern eher mit anderen Vorschriften?

Geschrieben
Warum also diese Vorschrift ???  :gaga:

erstma gucken wo das denn nun steht... wenn es der Verband so fordert, dann ist es eben so... (könnte ja z.B. Versicherungsprämien und damit unseren Beitrag reduzieren...)

ist der Ersthelfer völlig fehl am Platze.

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Ein Ersthelfer ist nie fehl am Platze... egal ob beim "schlimmen Splitter," der Verbrennung beim Grillen nach dem schießen oder (GAU!) wenn`s wirklich mal zur falschen Zeit Peng macht... klar hilft das Schußpflaster vorne und hinten wenig... spätestens aber, wenn Du auf deiner Intensivstation die Aspirationspneumonie behandeln mußt, weil kein Ersthelfer zur Stelle war, der sich noch an die gute alte stabile Seitenlage erinnert, ist`s blöd... denn dann kommt der :17: immer zu spät...

Gruß Gromit

Geschrieben
Diese Vorschrift ist wieder ein schönes Beispiel dafür, dass alles reguliert sein muss ohne dass man sich über den Sinn gedanken macht.

Was soll denn bitte der Ersthelfer auf einem Schießstand machen ?

Daß die Vorschrift alle (Sport)Vereine betrifft ist ausgeschlossen? Bei uns sind die Funktonsträger anderer Vereine auch zu dem Kurs eingeladen.

Karl

Geschrieben

@ petertk,

diese Vorschriften der Verwaltungsberufsgenossenschften gibt es schon ewig, aber :

1. es wusste wohl kaum einer davon

2. es interessierte niemanden

3. es dachte jeder, das machen wir irgendwann einmal richtig

4. es dachten viele, es wird schon nichts passieren

@ harry callahan,

zu 1. Beispiel:

falls sich der Schütze bei der Standreparatur einen Splitter ( Material egal ) in den Finger haut, und nicht versorgt wird, aber dadurch bleibende Schäden davonträgt ( Blutvergiftung, Sehne durchschnitten ) ,die ihn berufsunfähig werden lassen, so hat er KEINEN Anspruch auf Rente von der VBG.

Jeder UNFALL ist in das Verbandbuch einzutragen. ( VBG Vorschrift )

Also alles andere als sinnlos, oder???

zu 2. Beispiel:

der Ersthelfer hat die Pflicht der Erstversorgung, das beinhaltet auch die Notrufnummer zu wählen ( wenn sonst niemand da ist ), den hoffentlich vorhandenen Verbandskasten ( VBG Vorschrift ) zu benutzen und einen Wundverband anzulegen. Er hat alles mögliche zu tun um den Verletzten zu helfen.

Dann wartet er bei dem Verletzten auf den Notarzt.

Woher soll der Ersthelfer denn wissen, das der Verletzte nicht überlebt???

Laut Aussage unseres Lehrgangleiters gibt es keine typischen Schussverletzungen, denn es sind immer Wundverletzungen ( Einschuß, Ausschuß, Streifschuß ).

Also auch alles andere als sinnlos, oder???

zu 3. Beispiel:

jedem der auf einem Schießstand ist, sei es als Besucher oder aktiver Schütze kann ein Unfall passieren, das muss nichts mit dem Schiessen diekt zu tun haben.

Es kann durchaus sein, das jemand stolpert, einen Herzanfall bekommt, von einer Wespe gestochen wird ( Allergie ), sich beim Essen verschluckt, oder halt sich an der Waffe verletzt.

Diese Vorschriften, die auf diese Ersthelferausbildung bestehen, gelten auch für alle anderen Sportarten. Fallschirmspringen, Tauchen, Freeclimbing usw.

Alles was in den Sportvereinen angeboten wird.

Jeder Schütze der auf dem Weg zu einem Wettbewerb oder einer Veranstaltung seines Verbandes ist , ist auf der Fahrt dorthin, während des Wettbewerbes/ Veranstaltung und auf der Rückfahrt nach Hause bei der VBG versichert.

Mal ne Frage an die Leser:

Wer weiß geanau, ob und wo sich im Schützenhaus ein Feuerlöscher und ein Verbandskasten befindet ( VBG Vorschrift beachten, denn es gelten für Luftdruckwaffenstände andere Vorgaben als bei Feuerwaffenständen ), und

sind die Notausgänge frei zugänglich???

Die Ausrichter von Wettbeweben auf den Schießständen müssen sich vor Beginn des Wettbewerbes von dem ordnungsgemäßen Zustand des Schießstandes überzeugen, nicht nur des Kugelfanges, sondern über die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen. Sorgfaltspflicht gegenüber allen anwesenden Personen.

Sollte es, was wir ja nicht hoffen, zu einem Unfall mit Personenschäden kommen, und nachher stellt sich heraus, das die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen nicht vorhanden oder defekt waren, so haftet der Ausrichter des Wettbewerbes. Also Veranstalter von Kreis-Bezirks-Gaumeisterschaften aufgepasst!!!

Ruck zuck steht man wegen grober Fahrlässigkeit und Verletzung der Sorgfaltspflicht vor dem Richter.

@gromit,

jeder Ort und Landkreis hat sein eigenes Veranstaltungsrecht, wenn du jetzt ein Schützenfest veranstalten willst, informierts du dich bei bei deinem Ordnungsamt, die werden dir die Vorgaben für das Schützefest erläutern.

gruß

Michael

Geschrieben
erstma gucken wo das denn nun steht... wenn es der Verband so fordert, dann ist es eben so... (könnte ja z.B. Versicherungsprämien und damit unseren Beitrag reduzieren...)

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Auch wenn es der Verband fordert muss es ja nicht zwingend Sinn machen.

Ein Ersthelfer ist nie fehl am Platze... egal ob beim "schlimmen Splitter," der Verbrennung beim Grillen nach dem schießen

Ist aber nicht schießsportspezifisch ! Mit der Argumentation sollte man in jedem Fußballverein einen Ersthelfer verlangen.

spätestens aber, wenn Du auf deiner Intensivstation die Aspirationspneumonie behandeln mußt, weil kein Ersthelfer zur Stelle war, der sich noch an die gute alte stabile Seitenlage erinnert, ist`s blöd... denn dann kommt der  :17: immer zu spät...
Immer ist in der Medizin doch "immer" falsch ! Wäre ja schlimm wenn jeder mit einer Aspirationspneumonie sterben würde. Außerdem könnte man deren Inzidenz wirkungsvoller senken, wenn man keine Chirurgen mehr als Notarzt zulassen würde :D

Klar ist es immer gut, wenn Laien in Notfallmedizin ausgebildet werden. Es muss aber doch auch einen Sinn haben. Wenn also im Schießsport auf jedem Stand ein Ersthelfer sein muss, dann macht dies doch nur Sinn, wenn erstens beim Schießen mehr typische Unfälle passieren als bei anderen Sportarten. Dies darf ich doch mal schwer bezweifeln.

Gruß

Harry

Geschrieben
@ harry callahan,

zu 1. Beispiel:

falls sich der Schütze bei der Standreparatur einen Splitter ( Material egal ) in den Finger haut, und nicht versorgt wird, aber dadurch bleibende Schäden davonträgt ( Blutvergiftung, Sehne durchschnitten ) ,die ihn berufsunfähig werden lassen, so hat er KEINEN Anspruch auf Rente von der VBG.

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:rotfl2::rotfl2: Dann versuch doch mal einen Gutachter zu bekommen, der Dir bescheinigt, dass jemand einen bleibenden Schaden davon getragen hat, weil er nach einem Splitter 10 Minuten auf einen Rettungswagen gewartet hat !

Es geht ja nicht darum, ihm die Versorgung vorzuenthalten. Nur: Wenn es denn so dramatisch ist, kann der EH die definitive Wundversorgung ja auch nicht leisten. Eventuell wird die VBG ja auch eine D-Arzt-Vorstellung verlangen.

Jeder UNFALL ist in das Verbandbuch einzutragen. ( VBG Vorschrift )

Also alles andere als sinnlos, oder???

Darauf erwartest Du doch nicht wirklich eine Antwort - oder ? Wem ist denn dadurch geholfen, dass der Verletze in ein Buch eingetragen wird ?
der Ersthelfer hat die Pflicht der Erstversorgung, das beinhaltet auch die Notrufnummer zu wählen ( wenn sonst niemand da ist )

Alleine Schießen darf man doch nicht - oder ? Die Notrufnummer kann ich auch ohne einen 16h Lehrgang wählen.

Er hat alles mögliche zu tun um den Verletzten zu helfen.
Er hat alles zu tun was seinem Ausbildungsstand entspricht.
Dann wartet er bei dem Verletzten auf den Notarzt.
Der Nicht-EH würde also einfach gehen ???
Laut Aussage unseres Lehrgangleiters gibt es keine typischen Schussverletzungen, denn es sind immer Wundverletzungen ( Einschuß, Ausschuß, Streifschuß ).

Also auch alles andere als sinnlos, oder???

Was ist denn eine Wundverletzung ??? Was nutzt es Dir, die Pathophysiologie der Schußwunden zu lernen, wenn Du für Deine Maßnahmen dann daraus keine Konsequenz ziehen kannst ???
jedem der auf einem Schießstand ist, sei es als Besucher oder aktiver Schütze kann ein Unfall passieren, das muss nichts mit dem Schiessen diekt zu tun haben.

Es kann durchaus sein, das jemand stolpert, einen Herzanfall bekommt, von einer Wespe gestochen wird ( Allergie ), sich beim Essen verschluckt, oder halt sich an der Waffe verletzt.

Genau. Wie bei jedem anderen Sport oder beim Einkaufen auch.
Diese Vorschriften, die auf diese Ersthelferausbildung bestehen, gelten auch für alle anderen Sportarten. Fallschirmspringen, Tauchen, Freeclimbing usw.

Alles was in den Sportvereinen angeboten wird.

Das besänftigt mich ja. Es klang so, als würde man dem Schießsport ein höheres Risiko zuschreiben. Wenn diese Vorschriften für alle gelten ist es ok. :icon14:
Geschrieben

@harry callahan,

tja, ist wohl alles schwer zu begreifen?

Ich denke erst wenn dir, was ich nicht hoffe, auf dem Schießstand etwas zustoßen sollte ( was auch immer, nur ein Unfall ) dann wirst auch Du froh sein, wenn ein Ersthelfer da ist. Vieleicht ist ja auch ein Verbandskasten da?

Denn die sonstigen Anwesenden wissen in dem Moment gar nicht was zu tun ist um dir zu helfen ( stabile Seitenlage usw ), die stehen dann nur dumm rum, das kennen wir ja von Unfällen auf der Autobahn, alle gaffen niemand will und kann helfen.

( wissen nicht wo der Verbandskasten ist usw... )

Dann ist man froh wenn einer da ist, den es keine Überwindung kostet einem zu helfen, dann aber richtig!

Was muss man denn melden wenn man die 112 gewählt hat??? wer weiß es???

Von wegen :rotfl2: Verbandbuch:

Selbst bei Betriebsunfällen in deiner Arbeitsstätte gilt das Verbandbuch als Nachweis eines Arbeitsunfalles.

Nur dann, wenn der Arbeitsunfall dort vermerkt ist, kannst Du als Arbeitnehmer auf die Kostenerstattung Deiner Behandlung un der nachfolgenden Reha bestehen.

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bekommst Du sogar Rente von der Berufsgenossenschaft. Aber auch nur, wenn der Arbeitsunfall im ( ach so lustigen ) Verbandbuch eingetragen ist, wenn nicht, bekommst du nix!!!

Da der Schützenverein ja wie gesagt zwangsweise Mitglied der VBG ist, muss er auch diese Vorgaben erfüllen, genau wie bei einem Arbeitgeber.

Sorgfaltspflicht gegenüber den Mitgliedern.

Vermeidung von Unfällen durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen usw.

Wie gesagt die Info's gibts bei VBG.de

Ich finde dieses Thema gar nicht so spaßig, denn die überwiegende Mehrheit der betroffenen Schützenvereine weiß ja scheinbar gar nicht wozu sie als Schießstandbetreiber verpflichtet ist.

Das wäre ja so, als ob man arglos mit einem Schiff fahren würde, in dem es weder Rettungsboote noch Rettungswesten gibt, aber das jeden Moment sinken kann. Und es sind nur Nichtschwimmer an Bord.

Wer würde da schon gerne mitfahren?

gruß

Michael

Geschrieben

Was bin ich froh, das ich Rettungssanitäter bin.....

Ich habe schon öfters auf Schiessständen Erste Hilfe leisten müssen, aber bisher keine am Schiesstand, versursacht durch Projektile- War dort bisher immer kleine Verletzungen und ne Menge Gesundheitlicher Probleme der älteren Generation.

Verbandskasten gemäss VBG und Feuerlöscher?

Die müssen sichtbar und allgemein zugängig und greifbar sein, sowie der Ort deutlich zu kennzeichnen. Sollte dieses nicht so sein, wird die BG, aber auch das Ordnungsamt, sehr sauer und es kann auch sehr teuer werden.

Die Frage, ob jemand wegen eines Splitters an Finger sterben kann ist hanebüchen. Natürlich kann man das.!!!

Geschrieben
Von wegen  :rotfl2:  Verbandbuch:

Selbst bei Betriebsunfällen in deiner Arbeitsstätte gilt das Verbandbuch als Nachweis eines Arbeitsunfalles.

Nur dann, wenn der Arbeitsunfall dort vermerkt ist, kannst Du als Arbeitnehmer auf die Kostenerstattung Deiner Behandlung un der nachfolgenden Reha  bestehen.

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bekommst Du sogar Rente von der Berufsgenossenschaft. Aber auch nur, wenn der Arbeitsunfall im  ( ach so lustigen ) Verbandbuch eingetragen ist, wenn nicht, bekommst du nix!!!

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Ich bezweifle nicht, dass es so ist, ich bezweifle nur die Sinnhaftigkeit. Deshalb für das Verbandbuch nochmal :rotfl2::rotfl2: und noch zwei :icon13::icon13:

Geschrieben

Den Sinn eines Verbandbuches sollte man nicht unterschätzen.

Was für Argumente ausser Erstattung der Behandlungskosten braucht man denn noch?

Es dient einfach zur Absicherung falls nach einer Verletzung noch was nachkommt.

Ein Beispiel:

Ich bin in der Freiwilligen Feuerwehr. Nach einem Hochwasser-Einsatz hab ich mich beim reinigen der Tauchpumpe am Typenschild geschnitten, weil eine Ecke abstand.

Und ich will nicht wissen was da für Zeugs in die Wunde reinkam, da die Pumpe stundenlang in einer dunklen Dreckbrühe stand.

Die Wunde ist zwar ohne Probleme verheilt, aber es hätte auch sein könen das ich mir z.B. eine Blutvergiftung zugezogen habe.

Also: Eintrag ins Verbandbuch und schon bin ich zumindest finanziell abgesichert.

Der Eintrag dauert 2 Minuten, ist keine große Sache und es bestimmt wert die Zeit aufzubringen.

Gruß

LJ

Geschrieben

Hallo Peter

In meinen Unterlagen des BSSB kann ich nichts finden ,daß normale Aufsichten einen erste Hilfe Kurs benötigen. Bei höheren Ausbildungen wie Schießleiter ,Trainer, Übungsleiter F J wird ein erste Hilfe Kurs teilweisse vom BSSB und DSB gefordert.

Laut neuem Gesetz das am 1.1.05 inkraft getetten ist KANN MAN das Ehenamt bei dem Verwaltungsberufsgenossenschaften unfallversichern,

ist aber freiwillig. Und ein Erste Hilfe Kurs wird für Versicherte Ehrenamtliche

nicht Versichert. Gruß Beyer H.

Geschrieben
@gromit,

jeder Ort und Landkreis hat sein eigenes Veranstaltungsrecht, wenn du jetzt ein Schützenfest veranstalten willst, informierts du dich bei bei deinem Ordnungsamt, die werden dir die Vorgaben für das Schützefest erläutern.

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stimmt, zugegeben. Da es sich hierbei um eine öffentliche Veranstaltung handelt! Hier sind die Auflagen (Genehmigungen u.s.w.) einzuhalten.

Trotzdem erschließt sich für mich nicht, warum eine BG für einen privaten Schützenverein auf einem gemieteten Schießstand zuständig sein soll... gleiches gilt für ein Match (bin beim BDS). Hier sind Gäste willkommen und durch die Satzung Haftpflichtversichert... der eigene Finger im Gurkenhobel bleibt aber privatvergnügen...

Der von Dir angegebene Link spricht auch nicht von einer Unfallversicherung für alle Sportler, sondern nur von Vorstandsmitgliedern und Ehrenamtsträger (Hier z.B. der Sportwart...)

Gruß Gromit

Geschrieben

Der NSSV sieht für die Schießsportleiterlizenz als Basis die Sachkunde und den 2*8h Erste Hilfe Kurs vor. (EH gilt wenn ich es recht erinnere 2 Jahre und muss dann aufgefrischt werden)

In den Vereinen ist der Schießsportleiter der Verantwortliche der die Aufsichten bestellt.

Somit ist also zumindest ein Ersthelfer vorhanden.

Da Firmen auch Ersthelfer benennen müssen ist es in vielen Fällen möglich die Kosten über die Berufsgenossenschaft abzudecken. Man muss sich dann in der Firma als Ersthelfer registrieren lassen.

Geschrieben
Den Sinn eines Verbandbuches sollte man nicht unterschätzen.

Was für Argumente ausser Erstattung der Behandlungskosten braucht man denn noch?

Es dient einfach zur Absicherung falls nach einer Verletzung noch was nachkommt.

Ein Beispiel:

Ich bin in der Freiwilligen Feuerwehr. Nach einem Hochwasser-Einsatz hab ich mich beim reinigen der Tauchpumpe am Typenschild geschnitten, weil eine Ecke abstand.

Und ich will nicht wissen was da für Zeugs in die Wunde reinkam, da die Pumpe stundenlang in einer dunklen Dreckbrühe stand.

Die Wunde ist zwar ohne Probleme verheilt, aber es hätte auch sein könen das ich mir z.B. eine Blutvergiftung zugezogen habe.

Also: Eintrag ins Verbandbuch und schon bin ich zumindest finanziell abgesichert.

Der Eintrag dauert 2 Minuten, ist keine große Sache und es bestimmt wert die Zeit aufzubringen.

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Solange man solche Diskussionen führen muss, kann man sicher sein, noch in Deutschland zu sein ! :eclipsee_gold_cup:

Wenn Du eine relevante Verletzung hast musst Du ohnehin zum Arzt um die Wunde definitiv versorgen zu lassen. Somit wird der Vorgang aktenkundig (D-Arzt).

Ihr meint aber anscheinend den Fall, wo man sich eine Bagatellverletzung wie einen Kratzer am rechten Daumen zuzieht und nach 3 Wochen ohne ärztliche Versorgung plötzlich der Arm abfällt. Ja, in diesem Fall kann es nützlich sein, dass diese Verletzung dokumentiert wurde. :gaga:

Und deswegen ist es auch wichtig, dass im Notfall die Papiere ordentlich ausgefüllt werden !!! Es gibt ja auch nichts wichtigeres.... :rotfl2:

Geschrieben

@harry

Meines Wissens bist Du doch Gasmann (d. h. Anästhesist).

Hast Du Dich schon mal an einer benutzten Kanüle verletzt?

Ich in meiner Zeit jedenfalls diverse Male.

Damals gab es noch nicht den Standard der regelmäßigen Blutentnahmen zum Nachweis einer eventuellen HIV/Hep B/C-Infektion. Unser einziger Nachweis, und damit auch die einzige Möglichkeit, später eine Rente für sich selbst oder hinterbliebene Ehefrau/Kinder zu bekommen, war der Eintrag ins Verbandbuch!!!

Heute bin ich als Betriebsmediziner tätig. Ich kenne inzwischen diverse Betriebe aus diversen Branchen. Ich kenne auch diverse Arztpraxen. Es ist immer noch das Verbandbuch, was gegenüber der BG als Nachweis eines Arbeitsunfalles (mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen!) genutzt und auch anerkannt wird.

Das das in einem Krankenhaus der Maximalversorgung anders gehandhabt wird und dort jede Verletzung in der D-Ambulanz nachgehalten wird, steht auf einem anderen Blatt.

Im Kleinbetrieb (und im Sportverein) ist das Verbandbuch oft der Schlüssel für die Anerkennung eines Arbeitsunfalles.

Also laß mal gut sein mit Deiner Kritik am Verbandsbuch oder an betrieblichen Ersthelfern. Macht schon alles Sinn. Man muß nur bereit sein, ihn zu sehen!

Geschrieben
Anzumerken wäre, das der Schießstandbetreiber ( Schützenverein ) dazu verpflichtet ist, bei Veranstaltungen ( Training, Rundenkänpfe, Wettbewerbe des DSB, und Meisterschaften ) genügend Ersthelfer zu stellen!!!!

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@ Offenbacher

ich würde mich schon noch über eine Antwort freuen...

Gruß Gromit

Geschrieben
Hallo Peter

In meinen Unterlagen des BSSB kann ich nichts finden ,daß normale Aufsichten einen erste Hilfe Kurs benötigen. Bei höheren Ausbildungen wie Schießleiter ,Trainer, Übungsleiter F J wird ein erste Hilfe Kurs teilweisse vom BSSB und DSB gefordert.

Laut neuem Gesetz das am 1.1.05 inkraft getetten ist KANN MAN das Ehenamt bei dem Verwaltungsberufsgenossenschaften unfallversichern, 

ist aber freiwillig.  Und ein Erste Hilfe Kurs  für versicherte Ehrenamtliche wird

NICHT BENÖTIGT .          Gruß Beyer H.

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