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IGNORED

faule Sacharbeiter oder nur überlastet?


wwalther

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Heute:

09:00 SB angerufen, benötige Unbedenklichkeitsbescheinigung für Wiederladekurs Ende September, Antwort SB: etwas knapp, bin ab morgen im Urlaub

10:30 bei SB vorbeigefahren, Antrag ausgefüllt

SB Kalender geprüft: na ja, machen wir eben gleich

10:50 mit Unbedenklichkeitsbescheinigung wieder raus

Weltklasse ...

:s2:

Vielen Dank, mein lieber SB!!!

spottie

Geschrieben
:confused:  :confused:

Ich meinte von der Behörde selbst festgelegter Zeitraum (=3Monate).

DU auch?? :D

389810[/snapback]

Der Vorschlag hat sich nicht auf Dein Posting bezogen, lieber Smithy. Ist aber natürlich nicht so ernst zu nehmen). :D

Nach 3 Monaten erneut die Zuverlässigkeit zu überprüfen, halte ich für stark übertrieben. Bei mir würde wahrscheinlich die Polizei anrufen und mich fragen, ob ich den Rücklauf von neulich noch nicht erhalten habe. :)

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Da muss ich fast lachen,

ein wenig von uns entfernt, im netten Rheinischen E.-Kreis,

warten die Schützenfreunde gemächliche knappe 6 Monate,

auf den Voreintrag!!!!

Und das jedesmal!!!!

Kurz bevor diese dann ablaufen,

wird sie dann plötzlich ausgestellt :peinlich: !!!!

389617[/snapback]

:bud::17::icon13: Ahh - noch ein Leidensgenosse.......... (mein Antrag per Einschreiben: 01.02.05 -- bis heute 10.09.05 immer noch kein Voreintrag)

Ab der 3. KW scheints noch länger als die üblichen 6 Monate zu dauern....... :00000733:

Und da beschweren sich manche über 6 Wochen.... tsss tsss tsss

Gruß SVI

Geschrieben
:bud:  :17:  :icon13:  Ahh - noch ein Leidensgenosse.......... (mein Antrag per Einschreiben: 01.02.05 -- bis heute 10.09.05 immer noch kein Voreintrag)

Ab der 3. KW scheints noch länger als die üblichen 6 Monate zu dauern....... :00000733:

Und da beschweren sich manche über 6 Wochen.... tsss tsss tsss

Gruß SVI

400089[/snapback]

Und noch einer! Muss ich wirklich 6 Monate die Füße stillhalten?! Wie lange muss ich den warten?

Vieleicht kann mir jemand erklären warum das so lange dauert ohne die Wörter "Faulheit" und "Absicht" zu benutzen. :traurig_16:

Geschrieben

Ich habe mit unserer Sachbearbeiterin ( Landratsamt Eichstätt ) bisher eine sehr positive Erfahrung gemacht.

Am 22.08. eine Grüne WBK samt Voreintrag für eine 357er beantragt, und heute eine mail erhalten, daß ich die WBK nächste Woche abholen kann.

Hat dann alles in allem 4 Wochen gedauert.

Da kann man nicht meckern :appl:

Geschrieben
:bud:  :17:  :icon13:  Ahh - noch ein Leidensgenosse.......... (mein Antrag per Einschreiben: 01.02.05 -- bis heute 10.09.05 immer noch kein Voreintrag)

Ab der 3. KW scheints noch länger als die üblichen 6 Monate zu dauern....... :00000733:

Und da beschweren sich manche über 6 Wochen.... tsss tsss tsss

Gruß SVI

400089[/snapback]

Ich würde es da mal mit Top- RS und einer Untätigkeitsklage versuchen. Bearbeitungsfrist nach VwVfG 3 Monate und die sind um.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Mit den 3 Monaten ist schon klar.

Und der Bielefelder Fall ist auch sicher prima(Macht der nur Waffenrecht?).

Aber in vielen Fällen ist das Waffenrecht inzwischen wohl auch an die selbst. Gemeinden übertragen worden, wo Sachbarbeiter sitzen, die "nur" 25% des Arbeitspaltzes mit Waffenrecht befasst sind und den Rest mit allg. Gefahrenabwehr, Feuerwehr pp. verbringen.

Neben den zwangsläufigen inhaltlichen Problemen könnte hier auch ein zeitliches liegen.

Ob das vernünftig ist, kann man sicher trefflich diskutieren.

Geschrieben

Aber in vielen Fällen ist das Waffenrecht inzwischen wohl auch an die selbst. Gemeinden übertragen worden

:confused: Der Gesetzgeber bestimmt die Unteren Verwaltungsbehörden als zuständige Waffenbehörden. Wenn diese "selbst. Gemeinden" nicht Große Kreisstadt oder Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft sind, können diesen die Aufgaben nicht übertragen werden.

Geschrieben

:confused: Der Gesetzgeber bestimmt die Unteren Verwaltungsbehörden als zuständige Waffenbehörden. Wenn diese "selbst. Gemeinden" nicht Große Kreisstadt oder Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft sind, können diesen die Aufgaben nicht übertragen werden.

nach § 48 WaffG bestimmt nicht der Waffengesetzgeber, sondern die jeweilige Landesregierung, welche Landesbehörde für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig ist. In Bayern 96 Kreisverwaltungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).

MfG

B. Ranninger

Geschrieben

Ja, in den DVO der Länder wird das festgelegt. Das ist mir schon klar.

Mir ist aber kein einziges Bundesland bekannt, in welchem die Ortspolizeibehörden als zuständige Waffenbehörden benannt worden sind. Es sind immer die Kreispolizeibehörden, teilweise auch Polizeidirektionen u.ä.

Geschrieben

In Nds. nach der ZustVo neben LKs auch große selbst. Städte und selbst. Gemeinden.

Teilweise war eine Rückübertragung auf die Region Hannover(woanders Lks) möglich.

Ist aber aus Prestigegründen der HVB meist nicht gemacht worden.

Geschrieben

In der ZustVo (Zuständigkeitsverordnung) für Niedersachsen steht als zuständige Behörde für das Waffenrecht der Landkreis mit Ausnahme der Städte Hannover und Braunschweig. Dort ists die Polizeidirektion.

Bei den Erklärungen des Begriffs Lks sind dort definitiv auch die großen selbständigen Gemeinden und selbständigen Gemeinden (über 30000 Einwohner) nach der NGO(Nieders. Gemeindeordnung) aufgeführt.

Geschrieben

Moin!

Das ist zunächst einfach nur "Pech"...

Sollte nach 3 Monaten die WBK von seiner jetzt zuständigen Behörde nicht ausgestellt sein, kann er eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Gruß,

frogger

Aber nur, wenn die Frist nicht durch Erinnerungen unterbrochen worden ist!

Geschrieben

Kreisfreie Städte sind naturgemäß den Landkreisen gleichgestellt, da sie ja keinem Landkreis zugeordnet sind.

Ist klar, in Nds. geht das aber bzgl. des Waffenrechtes noch etwas weiter.

Und das führt eben zu den blöden Situationen(für alle Beteiligten), dass Dein SB eben noch die Ausschreibung für ein Feuerwehrfahrzeug bearbeitet hat und anschließend das Hundegesetz wälzt bevor er sich mit Deiner WBK befassen kann.

Geschrieben
............... Der Sacharbeiter sagte nur, er wäre allein, da seine Kollegen im Urlaub wären. Und er würde nicht einsehen, die Arbeit seiner Kollegen mit zuübernehmen... und meinte dann nur...das kann noch 4-6 Wochen dauern!!!! ..............

Nicht wundern, da arbeiten auch nur Menschen! Gerade im öffentlichen Dienst kommt es nicht selten vor dass man z.B. bei Beförderungen übergangen wird, weil der Andere sich besser verkaufen kann. Häufig ist es sogar so, dass die fleißigen Mitarbeiter den Unmut der faulen und durchschnittlichen Kollegen solange auf sich ziehen, bis sie selbst die Waffen strecken. Warum dann für die Anderen die Arbeit noch machen.

Also ein bisschen Verständnis für den SB. Vermutlich stecken interne Probleme dahinter.

Gruß Joe

PS: Natürlich darf der SB seinen Zorn nicht an den Bürger auslassen!

Geschrieben

Nicht dass er am Ende noch einem Hund eine WBK ausstellt und Dich bei der Feuerwehr ausschreibt... :lol:

Ich gehe davon aus, dass schon etlichen "krummen Hunden" WBKs ausgestellt wurden. ;)

Geschrieben

Aber nur, wenn die Frist nicht durch Erinnerungen unterbrochen worden ist!

Von "Erinnerungen" steht, glaube ich, nichts im VwVfG. Hatten wir auch nicht in der Ausbildung, Wenn, dann Zwischenbescheide. Die sind aber ein zweischneidiges Schwert. Zu viele Zwischenbescheide ohne Resultate (die der "Kunde" stets mit einer gezielten Sachstandsnachfrage beantworten sollte) legen den Verdacht einer Verfahrensverschleppung oder zumindest Vorsatz bei Nichterfüllung einer Diensthandlung nahe. Schau mal im STGB nach.

Geschrieben

Zu viele Zwischenbescheide ohne Resultate (die der "Kunde" stets mit einer gezielten Sachstandsnachfrage beantworten sollte) legen den Verdacht einer Verfahrensverschleppung oder zumindest Vorsatz bei Nichterfüllung einer Diensthandlung nahe. Schau mal im STGB nach.

Meinst Du nicht, dass Du da gedanklich etwas zu scharf schiesst? ;)

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