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IGNORED

Kauf bei e-gun


Ganymed

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Geschrieben

Mal eine Frage die ich über die Suche nicht beantworten konnte.

Wenn ich bei egun eine Waffe kaufe und diese dann auf dem Transportweg verloren geht, wer hat dann den meisten Stress ?

Klar ist, dass mein Geld ja schon mal weg ist :angry2: Wäre aber notfalls zu verkraften.

Aber wer bekommt den waffenrechtlichen Stress ?

Der Verkäufer hat eine beglaubigte Kopie der WBK und meldet den Verkauf.

Der Empfänger hat die originale WBK, lässt aber mangels Waffe nicht eintragen.

Was wenn der Transport durch Fehlleitung die 2 Wochen überschreitet. (Na gut das ist evtl an den Haaren herbeigezogen aber es sollen Postkarten noch nach mehr als 40 Jahren zugestellt worden sein :) )

Geschrieben

Wofür gibt es wohl den versicherten Versand als Paket? Am besten noch eigenhändig. Wenn dann etwas verloren geht, zahlt die Post den Versicherungswert und es gibt auch keinen Ärger mit den Behörden.

Geschrieben

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart trägt der Käufer das Transportrisiko. Du hast das Problem. Der Verkäufer hat seinen Vertrag mit der Übergabe an den Transporteur (Post etc.) erfüllt.

Handelt es sich hierbei noch um sogenannte Speziesware (Verkäufer hat das Ding nur 1x, Unikat etc.) gehen Nutzen und Gefahr schon beim Zuschlag auf den Verkäufer über.

Andres bei Gattungsware (Verkäufer hat mehrere davon) muss die Ware erst zum Transport ausgesondert worden sein.

:)

Geschrieben
Den waffenrechtlichen Stress hat erst mal der Verkäufer wenn er beim Versand schlampt, Du bist aussen vor weil du die Waffe ja nicht erhalten hast.

Karl

387245[/snapback]

Könntest du deine Antwrt auch juristisch begründen? Sie ist meiner Meinung nach falsch.

Siehe mein posting von oben.

Geschrieben

Moskito,

bin kein Jurist, ich gehe davon aus, daß ich die Waffe erst nach Erhalt eintragen muß, vorher hat nur der Verkäufer den Ärger wenn auch der Käufer Kosten hat.

Wählt der Verkäufer nun einen falschen Versandweg (schickt den 14-jährigen Nachbarsbuben mit dem Gewehr durch die Stadt, oder versendet die Pistole als Warensendung) dann ist er sowieso verantwortlich.

Es war nur nach der waffenrechtlichen Seite gefragt.

Karl

Geschrieben

Moin!

Waffenrechtlich:

Wenn der Verkäufer die genehmigungspflichtige Waffe per Einschreiben eigenhändig versendet hat, bekommt keiner Ärger, wenn der Verlust der Waffe entsprechend den Vorschriften gemeldet wird. Mit Schwund musst rechten...

Kaufrechtlich:

Ist der Verkäufer Gewerbetreibender gilt das Fernabsatzgesetz. Der Verkäufet trägt das Transportrisiko und kann das Risiko auch nicht per AGB ausschließen.

Ist der Verkäufer Privatmann, hat er den Vertrag mit Übergabe an den Spediteur erfüllt. Tas Transportrisiko liegt beim Käufer. Deswegen auf ausreichende Transportversicherung achten.

Gruß,

frogger

Geschrieben
Aber wer bekommt den waffenrechtlichen Stress ?

Gute Frage.

Der Käufer meiner Meinung nach nicht. Der erwirbt die Waffe zivilrechtlich bei Zuschlag am Ende der Auktion. Waffenrechtlich erwirbt er jedoch erst bei der Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe, von da an zählt erst die zwei Wochen Frist... oder?

wie gesagt, gute Frage.....

Gruß

Spopi

Geschrieben

Kaufrechtlich:

Ist der Verkäufer Gewerbetreibender gilt das Fernabsatzgesetz. Der Verkäufet trägt das Transportrisiko und kann das Risiko auch nicht per AGB ausschließen.

Ist der Verkäufer Privatmann, hat er den Vertrag mit Übergabe an den Spediteur erfüllt. Tas Transportrisiko liegt beim Käufer. Deswegen auf ausreichende Transportversicherung achten.

Gruß,

frogger

387271[/snapback]

:appl:

das ist das Rechtliche auf den Punkt gebracht,

ob in Form von Auktion, Sofortkauf oder Katalogkauf ist dabei nebensächlich.

Fernabsatzgesetz ...

spottie

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