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IGNORED

BSSB Waffenerwerb über das Grundkontingent hinaus


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Kaufen kannst Du Selbstlader als Jäger mit beliebigen Magazinen, Du darfst nur nicht damit auf Wild schießen.

364036[/snapback]

Genau.

Das kleine Magazin für die Jagd (?) und das GROOOSSSE für den Spass am Schießstand :00000733:

IMI

Geschrieben

Jäger haben halt doch kürzere... :D

Zumindeset was die Kw angeht.

Daher kaufte ich mir als Jäger einen 3" Revolver und als Sportschütze die selbe Waffe nochmal in 4".

DAS kann man als reiner Sportschütze nur schwer.

Möglich mag es sein; jedoch mit einigen Gedankenverrenkungern...

Hingegen war es bei mir nur Papierkram, ohne grosses Aufhebens.

IMI

Geschrieben

Deutsche Jagdscheininhaber habens auf alle Fälle beim Langwaffenerwerb paradiesisch einfach: kaufen, was gefällt (und natürlich legal ist), ohne irgendwelche Schikanen/Kontrollen von Seiten Verbände/Behörden.

Grüsse, RIP

Geschrieben
Deutsche Jagdscheininhaber habens auf alle Fälle beim Langwaffenerwerb paradiesisch einfach: kaufen, was gefällt (und natürlich legal ist), ohne irgendwelche Schikanen/Kontrollen von Seiten Verbände/Behörden.

Grüsse, RIP

364676[/snapback]

Tja RIP,

sooo einfach ist das dann aber doch nicht (mehr).

Es gibt nämlich schon Sachbearbeiter, die hätten gerne eine Begründung für die auf JS beschaffte Ordonanzwaffensammlung oder das Luftgewehr oder ... oder ...

Oder sie drohen mit Entzug der WBK bei Nichtlösen des Jahresjagdscheines (begründet mit dem Wegfall des Bdürfnisses).

Wollen wir nur hoffen, dass das derzeitig in Bezug auf LW-Erwerb über JS liberale Recht noch lange so liberal bleibt.

Potentielle Neider seien daran erinnert, dass das Paradies JS bei Kurzwaffen schnell zur Hölle werden kann.

Gruß

Michael

Geschrieben

Schade, von solchen Dingen hab ich in meiner Umgebung noch nix gehört. :gaga:

Aber stimmt schon, während Waffen, die auf JS erworben wurden, beim Schützenverband nicht angerechnet werden, muß ich als Sportschütze, der neuerdings die Verbände um jede Waffe anbetteln muß, mir die bereits vorhandenen Waffen, obwohl gar nicht über diesen Verband gelaufen, auch noch vorrechnen lassen :mad: .

Da könnt man schon manchmal neidisch werden. In meinem Verein gibts deshalb schon einige neue Jagdscheinanwärter...

Grüsse, RIP

Geschrieben
Deutsche Jagdscheininhaber habens auf alle Fälle beim Langwaffenerwerb paradiesisch einfach: kaufen, was gefällt (und natürlich legal ist), ohne irgendwelche Schikanen/Kontrollen von Seiten Verbände/Behörden.

Grüsse, RIP

364676[/snapback]

Wieso der Neid, erinnert mich doch irgendwie an "Neu-gelb", wenns richtig gehandhabt wird. Kaufen, was gefällt ( und legal ist), eintragen lassen, fertig.

Zumindest laut Auskunft meines SB.

mfg

Ralf

Geschrieben
...Daher kaufte ich mir als Jäger einen 3" Revolver und als Sportschütze die selbe Waffe nochmal in 4"...

IMI

364064[/snapback]

Ähm, 4", Sportschütze ? Wie sieht Dein Trefferbild auf 25m aus ? Bestimmt nicht so :eclipsee_gold_cup:

4" ist meines Erachtens eine gerade noch gängige Größe für Barabhebungen in der Bank, aber doch weniger für (ernsthaftes) sportliches Schießen geeignet, oder?

mfg

Ralf :rolleyes:

Geschrieben
Ähm, 4", Sportschütze ? Wie sieht Dein Trefferbild auf 25m aus ? Bestimmt nicht so  :eclipsee_gold_cup:

4" ist meines Erachtens eine gerade noch gängige Größe für Barabhebungen in der Bank, aber doch weniger für (ernsthaftes) sportliches Schießen geeignet, oder?

mfg

Ralf :rolleyes:

365644[/snapback]

Also wenn ich mich anstrenge, bringe ich Streukreise von 28 mm zusammen.

Es handelt sich im übrigen um einen Korth Revolver.

IMI

Geschrieben
Also wenn ich mich anstrenge, bringe ich Streukreise von 28 mm zusammen.

Es handelt sich im übrigen um einen Korth Revolver.

IMI

365649[/snapback]

Nicht schlecht, das schaffe ich mit 6" nicht oft. (S&W)

Es sei denn, 30 geschossen und fünf gewertet. :search:

mfg

Ralf

Geschrieben
4" ist meines Erachtens eine gerade noch gängige Größe für Barabhebungen in der Bank, aber doch weniger für (ernsthaftes) sportliches Schießen geeignet, oder?

365644[/snapback]

Da muss ich deutlich widersprechen. Siehe z.B. die Dienstpistolen- und Dienstrevolver-Dispziplinen des BdMP, wo verhältnismäßig viele Waffen mit ca. 4 - 4,5 " Lauflänge zum Einsatz kommen. Natürlich ist das saubere Visieren damit etwas schwerer als mit der Visierlinie einer 6"-Waffe, aber: es lebe die Abwechslung !

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Wieso der Neid, erinnert mich doch irgendwie an "Neu-gelb", wenns richtig gehandhabt wird. Kaufen, was gefällt ( und legal ist), eintragen lassen, fertig.

365643[/snapback]

Die neue Gelbe hab ich, aber die gilt halt auch nicht für alles, was das Herz so begehrt :chrisgrinst:

Nicht daß meine Postings jetzt falsch verstanden wurden: ich meinte sie nicht negativ gegenüber den Jagdscheininhabern.

Bei uns im Verein sind einige Jäger (zum Teil auch als Sportschützen aktiv) Mitglied, alles Pfundskerle - und ein paar von Ihnen können tatsächlich schießen :chrisgrinst:

Grüsse, RIP

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Hallo, diese Frage stellt sich mir auch gerade. Ich habe schon 2 Kurzwaffen( .45ACP mit 9mm WS und .22lr).

Jetzt habe ich in der selben Prozedur wie beim Erstantrag (12 Monatiger Schießnachweis, Bedürfnisantrag) ein Bedürfnis für 9mm Para und .44 Magn.

vom 1.SM unterschrieben, an den Verband (BSSB) geschickt.

Der Antrag fürs Ordnungsamt liegt dem SB schon vor. Ich habe bisher noch keine Wettbewerbe geschossen, sondern nur aus Spass an der Freude.

Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, reicht das Training für Disziplinerweiterung. Von Wettbewerben steht da nix. Auch mein SB ist dieser Meinung. Ich gebe euch noch Bescheid, wie die Sache ausgeht.

Gruß openeye :bb1:

363711[/snapback]

Hi openeye,

was kam bei Deiner Beantragung nun raus?

Oder liegt Deine WBK immer noch bei Sachbearbeiter... :D ?

IMI

Geschrieben

Sorry, vor lauter Freude glatt vergessen. Die .44Magnum Befürwortung ging glatt durch. Bei der 9 mm Befürwortung hat mir der Verband erst noch Probleme gemacht, da ich scho ein 9mm WS eingetragen hatte, das aber nicht als Waffe zählt und auch nicht eingetragen werden muß.

Wurde dann aber letztendlich doch genehmigt. Kein einziges mal kam die Frage nach Wettbewerben. Also, Training genügt! :appl:

Gruß openeye

Geschrieben

Hallo openeye,

Und Du hast ein Jahr lang trainiert?

Eigentlich sollte doch für Waffe Nummer 4 und 5 ein 6-monatiges Trainig reichen, oder?

IMI

Geschrieben

Hallo openeye,

Und Du hast ein Jahr lang trainiert?

Eigentlich sollte doch für Waffe Nummer 4 und 5 ein 6-monatiges Trainig reichen, oder?

Nö, bei Beantragung einer Waffe wollen die Herrschaften einen 12 monatigen Schießnachweis sehen. Egal ob 1. oder 5. Waffe.

In meinem Fall reichte der Schießnachweis bis Juli 04 zurück, also 6 Monate, bevor ich meine Erstwaffe erhielt. (o Gott, ist das schwierig :bud: )

Alle Klarheiten beseitigt? :D

Gruß openeye

Geschrieben

Dann hast Du also 12 Monate Nachweis erbracht; die ersten 6 Monate hast Du bei Deinem vorhergehenden Antrag schonmal vorgelegt, und dann hast Du 6 Monate weitertrainiert, und die "alten 6 Monate" mit den neuen 6 Monaten als 12 Monate "verkauft"... :o

IMI

Geschrieben

Bingo!!! Ob das jetzt nur bei uns so ist oder generelle Praxis, weiß ich nicht. Wenn ich in 6 Monaten einen .357er beantrage muß ich wieder 12 Monate nachweisen.

Gruß openeye :bb1:

Geschrieben
Bingo!!! Ob das jetzt nur bei uns so ist oder generelle Praxis, weiß ich nicht. Wenn ich in 6 Monaten einen .357er beantrage muß ich wieder 12 Monate nachweisen.

Gruß openeye :bb1:

390005[/snapback]

Wobei nach den Richtlinien des Bssb in den 12 Monaten alle schiessportlichen Aktivitäten zu berücksichtigen sind.

Es ist m.E. deshalb "normal" wenn sich Trainingseinheiten mit verschiedenen Waffen oder verschiedenen Teilen (mal mehr Präzision, mal mehr Duell) "ÜBERSCHNEIDEN".

Oder trainiert ihr nur komplette Serien? Und schiesst ihr an einem Abend nur mit EINER Waffe?

Geschrieben

Wobei nach den Richtlinien des Bssb in den 12 Monaten alle schiessportlichen Aktivitäten zu berücksichtigen sind.

Stimmt, bei den Schiessnachweisen für meine 9mm und .44 Magnum standen nur

Pistole .45 ACP und 9mm drin.Kein Wort von Revolver . 44 Magnum.

Um z.B. eine .45 ACP zu beantragen, muß in dem Schießnachweis nicht zwingend dieses Kaliber drinstehen. (Klar, wenn ich noch keine habe, wie soll ich dann damit schießen?)

Ich glaube, es geht darum, daß man einfach eine schießsportliche Aktivität nachweist.

Gruß openeye

Geschrieben

Bei uns schreibt man ÜBERHAUPT KEIN Kaliber oder oder Typ (Revolver, Pistole) rein.

Nur "KW" oder "LW". Kurzwaffe ODER Langwaffe.

Steht im Formblatt auch so in der Überschrift. Wird in der Hektik nur gerne überlesen ;)

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