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IGNORED

Waffe nach Portugal verkaufen


Lt. Blueberry

Empfohlene Beiträge

Hallo Kollegen,

ich will eine Waffe nach Portugal (=EU) verkaufen.

Was muss ich beachten ???

Danke im Voraus

Mad Max

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1. Berechtigung des Erwerbers prüfen und Transportmodalitäten festlegen.

2. Verbringungserlaubnis nach § 29 WaffG bei Deiner Waffenbehörde beantragen. Der Portugiese bekommt aufgrund dieser dann von seiner Behörde ebenfalls eine Verbringungsgenehmigung.

3. Nach erfolgter Verbringung innerhalb von zwei Wochen Deinem SB die WBK zum Austrag der Waffe vorlegen.

4. Wieder Platz im Waffenschrank für Neukauf haben. :D

Grüssle

SB

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kleiner Fehler:

erst mal braucht der Portugiese diese Erlaubnis. Die schickt er dann an Mad Max und er bekommt dann von seiner Behörde die Erlaubnis.

Diese muss prüfen, ob die Waffe auch im Empfängerland willkommen ist und dazu braucht sie erst mal die Einladung.

Gruß

Makalu

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Hütet Euch vor einigen Spaßvögeln, die als "Nichtdeutsche" bei EGUN mitsteigern und erst NACH Zuschlag als solche zu erkennen geben.

Habe meine Erfahrungen gemacht und schlage jedem Interessenten aus dem Ausland vor, den korrekten Export über einen deutschen Waffenhändler nach deren Wahl , Beauftragung und Bezahlung zu machen.

So verkaufe ich an deutschen Käufer und der kümmert sich um den Rest.

Der behördliche Aufwand , Kosten und Rennerei steht oft gerade bei geringwertigen Stücken in keinerlei wirtschaftlich tolerabelem Verhältnis zum erzielten Kaufpreis und wer hat schon Zeit und Lust, sich wochenlang immer wieder mit dem gleichen Vorgang beschäftigen zu dürfen ?

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kleiner Fehler:

erst mal braucht der Portugiese diese Erlaubnis. Die schickt er dann an Mad Max und er bekommt dann von seiner Behörde die Erlaubnis.

Diese muss prüfen, ob die Waffe auch im Empfängerland willkommen ist und dazu braucht sie erst mal die Einladung.

Gruß

Makalu

359012[/snapback]

Makalu hat recht (hatte falschrum gedacht, Waffe von Portugal nach DE :o ).

Zu beantragen ist deshalb eine Genehmigung nach § 31 WaffG unter Vorlage der Zustimmung der portugiesischen Behörde.

Voraussetzung: Gewährleistung des sicheren Transports durch einen zum Erwerb oder Besitz der Waffe Berechtigten. Nrn. 3 und 4 stimmen. :D

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Hütet Euch vor einigen Spaßvögeln, die als "Nichtdeutsche" bei EGUN mitsteigern und erst NACH Zuschlag als solche zu erkennen geben.

Habe meine Erfahrungen gemacht und schlage jedem Interessenten aus dem Ausland vor, den korrekten Export über einen deutschen Waffenhändler nach deren Wahl , Beauftragung und Bezahlung zu machen.

359016[/snapback]

habe gerade eine flinte nach griechenland verkauft, das ganze soll über einen büma in bayern abgewickelt werden. warte aber noch auf das geld. <_<

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So groß ist der Aufwand für den deutschen Verkäufer auch nicht.

Er wartet brav auf sein Papier aus dem Ausland und das Geld. Wenn beides da, geht er mit dem Papier und seiner WBK zum Amt. Er lässt die Waffe austragen, das Verbringungspapier (10,?? Euro) ausstellen und verschickt die Waffe.

Wie der Käufer zu seiner Erlaubnis kommt, braucht den Verkäufer nicht zu interessieren. Also ich sehe keinen Grund da noch 3 Partein mit einzuschalten, überhaupt wenn die alle mitverdienen wollen.

Gruß

Makalu

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Ich bin erstaunt, dass keine Widersprüche eingegangen sind. Nochmal zum mitdenken: welche Währung gilt zur Zeit in Griechenland ?  ;)

359236[/snapback]

schon wiederdie ... oder wie lange noch der...

ach soll der doch mit karte löhnen

B

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Nur mal so aus Interesse :

Lief über EGUN ?

Käufer hat sich VOR Gebot nicht als Nichtheimischer geoutet ?

und es geht nicht um teure Sachem im vierstelligen Eurobereich ?

Jetzt mal im Ernst:

die ganze Rennerei und Handling (Zeit , Fahrtkosten und ...) sowie das Risiko, falls ein Paket beim Export unauffindbart wird..

und das Ganze für einen Auktionserlös von 300 euro ????

Habt Ihr Zeit und Langeweile ? :rolleyes:

Export gebe ich immer an einen Profi , und der bekommt vom Käufer eine zu vereinbarende Servicepauschale.

Ausnahme: ich kenne den Käufer im Ausland persönlich oder es handelt sich um Sachen, für die mit Sicherheit in beiden Ländern keinerlei Genehmigung erforderlich ist.

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