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IGNORED

Antrag §14 WaffG Hilfe!


mutzmutz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

ich bin seit dem 01.04.04 in einem Schützenverein, wo in die Schiesslade nur Kaliber, Anzahl der Schuss und Datum eingetragen wurde.

Nun bin ich seit Februar 05 in einem anderen Verein (Umzug), aber im RSB geblieben.

Im neuen Verein wird nur das Kaliber und Datum (und natürlich Unterschrift der Standaufsicht) eingetragen.

Nun bin ich kurz davor die WBK zu beantragen.

Jetzt sagte mir unser Vorsitzender, das der RSB auch den Leistungsnachweis erbracht haben will:

Auszug aus dem Antrag:

Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied im o.g. Verein ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt. Die erforderliche Sachkunde wurde uns nachgewiesen.

Ein Leistungsnachweis in der Regelnr. ____________, mit __________ Schuss und ___________ Ringen wird ausdrücklich bestätigt.

Da nie, ob im alten oder neuen Verein, dies mit in den Schiesladen eingetragen wurde, sagte mir der Vorsitzende, das ich daher keine WBK beantragen kann!!!!

Wie ich weiss, wurde dies doch nur von Schützen verlangt, die mehr als 2 Kurzwaffen haben wollten!

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen

Geschrieben

Moin,

dann schnapp Dir doch einen deiner Vereinsmeier und laß Dir iegendein aktuell geschossenes Trainingsergebnis bestätigen, bzw auch Ergebnisse fürs Nadelschießen- die müssen ja erfasst werden.

Tip für die Zukunft:

Auch Meisterschaften mitschießen.

Gruß,

frogger

Geschrieben
Jetzt sagte mir unser Vorsitzender, das der RSB auch den Leistungsnachweis erbracht haben will:

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Anrufen, Geschäftsführer Knot verlangen, Lage schildern, fragen. Dann weißt Du, was der RSB tatsächlich sehen will.

Carcano

Geschrieben

Gibt es im VdRBw auch. Allerdings nur für Waffen die über das Regelbedürfnis hinausgehen. Also für die dritte Kurzwaffe und den dritten Selbstlader, etc.

Nicht für die Waffen die unter das Regelbedürfnis fallen.

Morpheus

Geschrieben

Bei uns (Niedersachsen) haben sich weder die SB der Kreis- noch die der Stadtverwaltung jemals für irgendwelche Leistungsnachweise interessiert. Weder bei der ersten noch bei der fünften KW.

Es wird ausschließlich der Nachweis des ausreichenden Trainings gefordert.

Wer will denn beurteilen, zu welcher Leistung, z.B. in Form von erzielten Ringzahlen, der Schütze fähig sein muß?

Oder gibt es Sportpistolen usw. nur noch für Landesmeister, Deutsche Meister o.ä.?

Geschrieben
Bei uns (Niedersachsen)  haben sich weder die SB der Kreis- noch die der Stadtverwaltung jemals für irgendwelche Leistungsnachweise interessiert. Weder bei der ersten noch bei der fünften KW.

Es wird ausschließlich der Nachweis des ausreichenden Trainings gefordert.

344236[/snapback]

Das ist bei uns in Ba.-Wü., zumindest soweit ich das übersehen kann, auch so. Und ist auch richtig so.

Die WBK-Erteilung von - wie auch immer gearteten - "Leistungsnachweisen" abhängig zu machen, ist doch nur eine weitere Stufe der Entmündigung des Legalwaffenbesitzers. Wenn das offiziell (sprich waffenrechtlich verbindlich) eingeführt würde, könnten die Behörden dann beliebig am Stellschräubchen "Mindestleistungsnachweis" drehen und so die Zahl der erteilten waffenrechlichen Erlaubnisse fast beliebig reduzieren.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

wie ich das hasse :boese040:

jetzt muss ich doch tatsächlich mind. an Vereinsmeisterschaften teilnehmen oder die Schützennadel Bronze erschiessen, um eine WBK zu bekommen.

Dabei verlangt der RSB das grosse Programm Sportpistole .22(30 Schuß 25m mind. 220 Ringe und Duell 30 Schuß 25m min. 220 Ringe)

oder das gleiche mit freie Pistole dann aber auf 50m

Verstehn tut das so kaum einer.... :aug:

Weiss einer ob die Ringe von Präsi und Duell zusammengezogen werden und dann durch 2 geteilt werden??---

Habe gerade ne Email bekommen, wo jemand schrieb:" Die Ringe beider Diziplinen werden zusammengezogen und dann durch 2 geteilt. Dabei muss mind. 220 heraus kommen, um die bronzene Schützennadel zubekommen."

Geschrieben
jetzt muss ich doch tatsächlich mind. an Vereinsmeisterschaften teilnehmen oder die Schützennadel Bronze erschiessen, um eine WBK zu bekommen.

Dabei verlangt der RSB das grosse Programm Sportpistole .22(30 Schuß 25m mind. 220 Ringe und Duell 30 Schuß 25m min. 220 Ringe)

Einen Leistungsnachweis zur Erteilung der WBK halte ich für totalen Unsinn. Die Folge wäre das der Sport nur noch als Leitungssport angesehen wird und nicht mehr als Funsport. Welcher Jugendlicher hätte dann noch Interesse am Schießsport? :bad_15:

Das man zur Erteilung einer WBK an mindestens der Vereinsmeisterschaft teilnehmen muss, wurde uns auch beim Sachkundelehrgang erklärt. Mit dem Hintergrund, dass der Aussteller des Bedürfnisses eine Bestätigung braucht, dass der Schütze ein sportliches Interesse hat und keine fiktiven oder passive Mitglieder eine Bedürfnisbescheinigung bekommen. Damit kann ich leben.

Gruß BoB :wos_armee_044:

Geschrieben
wie ich das hasse :boese040:

jetzt muss ich doch tatsächlich mind. an Vereinsmeisterschaften teilnehmen oder die Schützennadel Bronze erschiessen, um eine WBK zu bekommen.

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Für die erste Kurzwaffe bereits Ergebnisse? Du solltest dringend über die Wahl deines Verbandes nachdenken ... :icon13:

Geschrieben
Das man zur Erteilung einer WBK an mindestens der Vereinsmeisterschaft teilnehmen muss, wurde uns auch beim Sachkundelehrgang erklärt. Mit dem Hintergrund, dass der Aussteller des Bedürfnisses eine Bestätigung braucht, dass der Schütze ein sportliches Interesse hat und keine fiktiven oder passive Mitglieder eine Bedürfnisbescheinigung bekommen.  Damit kann ich leben.

Gruß BoB :wos_armee_044:

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Warum soll ich an einer Vereinsmeisterschaft teilnehmen um zu zeigen, dass "kein fiktives oder passives Mitglied" bin? Wenn ich mehr als 18 Schießtermine durch mein Schießbuch nachweisen kann, sollte das ja wohl genügen.

Morpheus

Geschrieben

Zu jeder Form von gefordertem Leistungsnachweis für Anträge innerhalb des Grundbedürfnises kann ich nur sagen : Die spinnen :gaga: .

Ernstzunehmende Leistung (!!) erbringt man oder frau :chrisgrinst: - nach Erhalt der eigenen Waffen .

Das Gesetz verlangt "regelmäßige" Ausübung des Sports ! Das irgendwie auch zu definieren wie mit der Regelung "mindestens 1X monatlich oder 18X jährlich ist auch akzeptabel- alles was darüber hinausgeht - und vom Gesetzt eindeutig auch NICHT verlangt wird, ist IMHO geistige Diarrhoe von Funktionären :016:

Mouche

Geschrieben
Ernstzunehmende Leistung (!!) erbringt man oder frau chrisgrinst.gif - nach Erhalt der eigenen Waffen .

Das Gesetz verlangt "regelmäßige" Ausübung des Sports ! Das irgendwie auch zu definieren wie mit der Regelung "mindestens 1X monatlich oder 18X jährlich ist auch akzeptabel- alles was darüber hinausgeht - und vom Gesetzt eindeutig auch NICHT verlangt wird, ist IMHO geistige Diarrhoe von Funktionären

:icon14: 100% Zustimmung :appl:

Warum soll ich an einer Vereinsmeisterschaft teilnehmen um zu zeigen, dass "kein fiktives oder passives Mitglied" bin? Wenn ich mehr als 18 Schießtermine durch mein Schießbuch nachweisen kann, sollte das ja wohl genügen.

Naja, uns wurde auch unter der Hand erklärt, dass dadurch die Arbeit des Auszustellenden erheblich vereinfacht wird. Ist einfach leichter wenn man kurz in die Ergebnislisten der Meisterschaften reinschauen kann, als wenn man anfängt Schießbücher zu kontrollieren. Und mal eben bei ner Vereins- oder Kreismeisterschaft

mitmachen, sollte doch kein Problem sein. :tramp4:

und was soll ich nun dagegen machen?

220 Ringe mit der Vereinswaffe zu schiessen.... wird hart für mich, da mir diese Waffe überhaupt nicht liegt

Hast du schon mit dem Vorsitzenden darüber gesprochen? Mit nem freundlichen und offenen Gespräch lässt sich vielleicht was machen. Ansonsten sprich doch mal den Bezirksvorsitzenden an, der kann dir dann ganz genau erklären was verlangt wird.

btw. So wie mir das erklärt wurde (RSB) sind für das Grundkontingent keine besonderen Leistungen zu erbringen. (Naja, die Scheibe sollte man vielleicht treffen) :chrisgrinst:

Gruß BoB :wos_armee_044:

Geschrieben
Jetzt sagte mir unser Vorsitzender, das der RSB auch den Leistungsnachweis erbracht haben will:

Auszug aus dem Antrag:

Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied im o.g. Verein ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt. Die erforderliche Sachkunde wurde uns nachgewiesen.

Ein Leistungsnachweis in der Regelnr. ____________, mit __________ Schuss und ___________ Ringen wird ausdrücklich bestätigt.

Da nie, ob im alten oder neuen Verein, dies mit in den Schiesladen eingetragen wurde, sagte mir der Vorsitzende, das ich daher keine WBK beantragen kann!!!!

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Ist ja haarsträubend.

Ich empfehle selten mit dem Haken "§" zu drohen , aber es kann nicht sein, das Vereine und Verbände intern zum Blocken das WaffG. verschärfen.

WaffG §14 Abs. 2 Punkt 1 und 2 sprechen eine unmissverständliche Sprache:

Bedürfnis besteht wenn...

1. das Mitglied seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Und auch in den übrigen 45 Seiten steht nix von wegen und Ringle zählen und Schützennadel :bad_15:

Weise da mal die Freunde freundlich darauf hin! :bud:

Ansonsten FWR Mitglied? Rechtsschutzversicherung? :chrisgrinst:

Geschrieben
Ansonsten FWR Mitglied? Rechtsschutzversicherung?

Gegen den Verband klagen um die Bescheinigung zu bekommen?

Das wird den Vorgang sicher beschleunigen! :grlaugh::grlaugh:

Wie bereits geschrieben: Mit einigen freundlichen Worten wird man sicher weiter kommen, als mit der Androhung einer Klage.

Geschrieben
Gegen den Verband klagen um die Bescheinigung zu bekommen?

Das wird den Vorgang sicher beschleunigen!  :grlaugh:  :grlaugh:

Wie bereits geschrieben: Mit einigen freundlichen Worten wird man sicher weiter kommen, als mit der Androhung einer Klage.

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Natürlich ist die Klage, der letzte Weg.

(Man sollte aber auch nicht davorzurückschrecken)

Zuerst mal logischerweise die direkte Stellunggnahme des Landesverbandes zum Vorgang erfragen -> Geschäftsstelle!

(Vielleicht ist da noch ein altes Formular im Verein im Umlauf ?)

Dachte das ich das eignetlich schon zum Ausdruck gebracht habe.

Geschrieben
Gegen den Verband klagen um die Bescheinigung zu bekommen?

Das wird den Vorgang sicher beschleunigen!  :grlaugh:  :grlaugh:

Wie bereits geschrieben: Mit einigen freundlichen Worten wird man sicher weiter kommen, als mit der Androhung einer Klage.

344988[/snapback]

Ich würde über einen Wechsel in einen anderen Verband nachdenken.

Karl

Geschrieben
................ Da nie, ob im alten oder neuen Verein, dies mit in den Schiesladen eingetragen wurde, sagte mir der Vorsitzende, das ich daher keine WBK beantragen kann!!!!

Wie ich weiss, wurde dies doch nur von Schützen verlangt, die mehr als 2 Kurzwaffen haben wollten! .................

Kommt mir irgendwie bekannt vor!

Bin Vorsitzender eines dem BDS angegliederten Vereins. Meinen Leuten prädige ich schon so lange, selbst einen Trainingsnachweis zu führen, aus dem zumindestens erkennbar ist, welche Disziplin(en) geschossen worden ist/sind. Die Ergebnisse sind mir nicht so wichtig, aber es muss erkennbar sein in welcher Disziplin das Übungsschießen stattgefunden hat. Die gucken mich immer so ungläubig an, aber spätestens wenn eine Verbandsbescheinigung benötigt wird muss eindeutig ein regelmäßiges Training nachweisbar sein und dies funktioniert nur über ein selbstgeführtes Heft mit Unterschriften der bestellten Schießaufsichten. Bei mir gibt es - nach 12 Monaten - ohne Nachweisheft keine pauschale Bestätigung für eine Verbandsbescheinigung.

Gruß Joe

Geschrieben

so hier ist der link zum Antrag.

http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/08...8_antragwbk.pdf

Leider bin ich jetzt ein wenig verwirrt, da ich vor 15min mit einem Schützen vom DSB gesprochen habe. Dieser sagte, das dieser Antrag total falsch sein müsste, da im DSB die Richtlinien klar und deutlich besagen, 12 Monate in einem Schützenverein, mind. 1 Training im Monat oder 18 mal im Jahr.

Sonst würde rein garnichts verlangt.

220 Ringe zu schiessen, ist nämlich nicht gerade ein kinderspiel, sondern erfordert ein gewisses Maß an Training mit seiner "eigenen"Waffe. Sonst hätte wohl jeder mind. die bronzenen Schützennadel.

Geschrieben

In dem Antrag steht doch nix von mindestens 200 Ringen. Ich interpretiere das so, dass die nur sehen wollen ob derjenige mindestens einmal eine Disziplin komplett geschossen hat. Mehr nicht.

Wie schon geschrieben, der VdRBw schreibt ab der 3. Waffe vor, dass die Ringzahl von mindestens 80% der max. erreichten Zahl einer Kreismeisterschaft erreicht wurden. Daher denke ich die 200 Ringe gelten bei dir auch erst ab der dritten Waffe.

Morpheus

Geschrieben
Leider bin ich jetzt ein wenig verwirrt, da ich vor 15min mit einem Schützen vom DSB gesprochen habe. Dieser sagte, das dieser Antrag total falsch sein müsste, da im DSB die Richtlinien klar und deutlich besagen, 12 Monate in einem Schützenverein, mind. 1 Training im Monat oder 18 mal im Jahr.

Sonst würde rein garnichts verlangt.

220 Ringe zu schiessen, ist nämlich nicht gerade ein kinderspiel, sondern erfordert ein gewisses Maß an Training mit seiner "eigenen"Waffe. Sonst hätte wohl jeder mind. die bronzenen Schützennadel.

So ist es auch beim DSB in Bayern und Hessen. Ein Leistungsnachweis wird nicht gefordert, ist natürlich von Vorteil.

Hätte ich einem Schützen, der nach fünf bis sechs Wochen noch keine 220 Ringe getroffen hat, würde ich an meinem Können als Trainer zweifeln.

GK gäbe es bei uns aus Rücksicht auf die Standausstattung sowieso nicht.

Karl

Geschrieben

Hallo Mutzmutz,

ich muss Morpheus recht geben.

Ich habe vor 6 Wochen meine WBK bekommen. Mein Trainer hatte mich wegen diesen Antrags eine Disziplin 30/30 Sportpistole schiessen lassen und hat die Ringe dann in den Antrag geschrieben.

Ich hatte nur um die 150 Ringe in Präsition und um die 160 in Duell gehabt. :peinlich:

Leistung kommt eh mit der Zeit und eigener Waffe.

Daher lass Dir nichts erzählen und schreibe den RSB (Herrn Knot) direkt an. Telefonieren bringt da wenig....

Geschrieben

wwalther

danke für den Tipp. Habe dies schon gemacht und eben eine Antwort erhalten

Auszug:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

der Verband muss überprüfen, ob der Schütze aktiv als Sportschütze tätig ist. Es reicht, wenn der Verein durch die Bestätigung bzw. Eintragung eines Ergebnisses bestätigt und dokumentiert, dass der Schütze aktiv schießt. Es muss sich dabei nicht um ein Ergebnis in der Disziplin handeln, in der die Waffe beantragt wird.

Es muss sich auch nicht um ein Meisterschaftsergebnis handeln.

Mit freundlichen Grüßen

B. Knot

Jetzt fällt mir doch ein Stein vom Herzen :tramp4:

Werde es direkt mal unseren Vorsitzenden zeigen

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