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2 Waffen selben Kalibers?


Zoit

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich hätte mal eine Frage. Ich schiesse jetzt seit etwas ueber einem Jahr, habe vor kurzem meine grüne WBK bekommen und eine GSP 22 gekauft. Nun wollte ich wissen, ob ich noch eine zweite 22er eingetragen bekommen kann (habe z.B. an eine Walther PP gedacht) . Im Verein denkt eine Hälfte, dass man nur eine Waffe in 22 haben darf, die andere Hälfte ist sich nicht sicher.

Nun steh ich da und bin etwas verwirrt :wacko:

darf man 2 Waffen selben Kalibers haben?

danke für Antworten

Zoit

Geschrieben

Ich vermute mal das Kaliber verschiedener, aber gleichzeitig eingetragener Waffen ist egal, die Disziplin ist entscheident. Oder anders ausgedrückt - pro Disziplin eine Waffe.

Ausnahme: Du kannst eine alte Waffe vom Büma kaputtschreiben lassen. Die Waffe kann dann im Bestand bleiben, aber Du kannst eine neue beantragen.

Geschrieben
wäre also die GSP für Sportpistole und eine Walther PP für Standardpistole möglich?

341816[/snapback]

Wenn die PP wegen der Lauflänge erlaubt ist ja. Ich habe keine Sportordnung da und bin nicht sicher ob die Mindestlauflänge 100 mm nicht auch für Pistolen gilt.

Karl

Geschrieben

Zunächst mal muss eine 2. Diziplin existieren. Idealerweise ist jede der Waffen nur für eine dieser Disziplinen zugelassen bzw. geeignet. Auf diese Weise habe ich seinerzeit einen zweiten .357 Magnum Revolver bekommen. War etwas Papierkram (musste begründen, warum die Waffen jeweils nicht für die andere Disziplin geeignet sind), funktionierte aber problemlos.

Geschrieben

In welchem Verband bist Du?

Im BDS kannst Du eine zweite Waffe gleichen Kalibers erwerben. Die eine mit, die andere ohne optische Visierung. - Allerdings keine PP / PPK.

Geschrieben

Bin im DSB/RSB.

Wenn ich das also vernuenftig begreunde, waere eine zweite moeglich? *hoff*

Wenn dem so ist, werde ich wohl die naechsten Tage mal einen Antrag dafuer stellen.

Zoit

Geschrieben
Zunächst mal muss eine 2. Diziplin existieren. Idealerweise ist jede der Waffen nur für eine dieser Disziplinen zugelassen bzw. geeignet. Auf diese Weise habe ich seinerzeit einen zweiten .357 Magnum Revolver bekommen. War etwas Papierkram (musste begründen, warum die Waffen jeweils nicht für die andere Disziplin geeignet sind), funktionierte aber problemlos.

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Hmm, beim DSB/RSB dürfte das nicht funktionieren. Da gibt es nur eine Disziplin für den .357er.

Ob es bei der KK geht, käme auf einen Versuch an. Da die GSP im Prinzip für alle KK-Disziplinen (außer Freie Pistole) geeignet ist, müßte die Begründung allerdings schon sehr ausgefeilt sein....

Gruß

Klaus

Geschrieben
Hallo,

ich hätte mal eine Frage. Ich schiesse jetzt seit etwas ueber einem Jahr, habe vor kurzem meine grüne WBK bekommen und eine GSP 22 gekauft. Nun wollte ich wissen, ob ich noch eine zweite 22er eingetragen bekommen kann (habe z.B. an eine Walther PP gedacht) .....

Zoit

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Unter den Vorzeichen...vergiss es :heuldoch:

Die einzige möglichkeit eine Waffe wie eine PP zu bekommen ist als Jäger für die Fallen und Baujagd, da die Sportwaffe wegen fehlender Sicherungseinrichtungen nach den UVV nicht geführt werden darf.

Bernhard

Geschrieben
Hmm, beim DSB/RSB dürfte das nicht funktionieren. Da gibt es nur eine Disziplin für den .357er.

...

Gruß

Klaus

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Aber es sollte doch sehr wohl möglich sein beim DSB/BSSB zwei 357er Revolver zu bekommen: Einen für GK Revolver .357 Mag ( Kennzahl 2.55 ) und einen für BSSB Kombi ( Kennz. B.21 ).

Ist Sharps aus Bayern, oder wie hast Du das gemacht Sharps? Ich will nämlich auch :s73: !!!

IMI

Geschrieben
Unter den Vorzeichen...vergiss es  :heuldoch:

Die einzige möglichkeit eine Waffe wie eine PP zu bekommen ist als Jäger für die Fallen und Baujagd, da die Sportwaffe wegen fehlender Sicherungseinrichtungen nach den UVV  nicht geführt werden darf.

Bernhard

341879[/snapback]

Was fehlt denn da?

Waffen ohne Sicherungs- Hebel/ Schieber/ Drücker werden jeden Tag zu Hauf und zu recht geführt.

Sag das mal all den Revolver / Glock und Sig Sauer Nutzern.

Weiterhin schreibt Dir ja niemand vor, das man die Waffe durchgeladen führen muß.

Geschrieben
Was fehlt denn da?

Waffen ohne Sicherungs- Hebel/ Schieber/ Drücker werden jeden Tag zu Hauf und zu recht geführt.

Sag das mal all den Revolver / Glock und Sig Sauer Nutzern.

Weiterhin schreibt Dir ja niemand vor, das man die Waffe durchgeladen führen muß.

341904[/snapback]

Sorry, muss ich jetzt nicht verstehen.

:boese040:

Also bei den 3 Aufgzählten gibt es sehr wohl Sicherheitseinrichtungen;

- Revolver haben meist mehrere unabhängige Sicheheitsfunktionen (Fallsicherung, Abzugssicherung, ...)

- Glock = Fall-, Abzugs- und Schlagbolzensicherung

- Sig Sauer = Fall-, Schlagbolzensicherung

@Zwilling,

meine AW93 hat auch keine Sicherung :blink::eek2::wacko:

Gruß ppc

Geschrieben
Ist Sharps aus Bayern, oder wie hast Du das gemacht Sharps? Ich will nämlich auch :s73: !!!

IMI

341885[/snapback]

Saarland. Seinerzeit über die DSU. Einmal 4'' für Mehrdistanz und einmal 6'' für 25m Präzision.

Geschrieben
----

@Zwilling,

meine AW93 hat auch keine Sicherung :blink:  :eek2:  :wacko:

Gruß ppc

....

und somit dürfest du sie Jagdlich nicht zur Fallen und Baujagd führen.

Da steht die UVV gegen, und die hat in diesem Falle Gesetzbildenden Cahrakter.

Die UVV untersagt die Jagdausübung mit Schusswaffen die nicht über eine zuverlässuge Siecherungseinrichtung verfügen.

Aus diesen Grunde habe ich ja auch nach 4 Jahren Verwaltungsprpozess die .22er Pistole genehmigt bekommen (und der Sachbearbeiter des Landkreises ROW der mir das verwehrt hatte wurde vorzeitig in den Ruhestand "beschleunigt")

Bernhard

Geschrieben
....

(und der Sachbearbeiter des Landkreises ROW der mir das verwehrt hatte wurde vorzeitig in den Ruhestand "beschleunigt")

Bernhard

342278[/snapback]

gefickt eingeschädelt ;)

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