frosch Posted April 10, 2005 Posted April 10, 2005 Moin! Gibt es schon BKA Äußerungen zum Erwerb und Besitz von Faustmessern durch Jäger? Gruß, frogger
Jennerwein Posted April 10, 2005 Posted April 10, 2005 Wozu? Das ist doch im Waffengesetz ausreichend geregelt. WaffG § 40 Absatz 3: (3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen dürfen abweichend von § 2 Abs. 3 Umgang mit Faustmessern nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 haben, sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen.
Mark Pfennig Posted April 10, 2005 Posted April 10, 2005 Allerdings sind Faustmesser mittlerweile aus sämtlichen Katalogen verschwunden. Wo kann man sie noch kaufen? MP
Sachbearbeiter Posted April 11, 2005 Posted April 11, 2005 Im Ausland ;-) 337428[/snapback] ... oder bei Pepe im Lokschuppen oder bei Obi.
Saujäger Didi Posted April 11, 2005 Posted April 11, 2005 Allerdings sind Faustmesser mittlerweile aus sämtlichen Katalogen verschwunden.Wo kann man sie noch kaufen? MP 337406[/snapback] Ich habe meines vor etwa einem halben Jahr bei ebay ersteigert, war aus einem nachlass. Musste allerdings eine ganze Weile warten, bis ein Angebot auftauchte. Geduldig sein und den Markt neobachten
DAK Posted April 30, 2005 Posted April 30, 2005 Das ist interessant, da ich Jäger und gleichzeitig im lederverarbeitenden Beruf tätig bin, dürfte ich so ein Messer ja wohlbesitzen. Frage ist, wenn man so ein Teil dann in Frankreich kauft, muß man es dann irgendwo anmelden bzw. die Ausnahmegenemigung beantragen wie früher bein Gegenständen nach §37 oder reicht der JJS als Legitimation aus. Und gibt es Einschränkungen bez. der Art und Beschaffenheit wie Klingenform und Länge? Führen wird man es dann wohl nur bei der Jagdausübung oder ?
Saujäger Didi Posted May 1, 2005 Posted May 1, 2005 Das ist interessant, da ich Jäger und gleichzeitig im lederverarbeitenden Beruf tätig bin, dürfte ich so ein Messer ja wohlbesitzen. Frage ist, wenn man so ein Teil dann in Frankreich kauft, muß man es dann irgendwo anmelden bzw. die Ausnahmegenemigung beantragen wie früher bein Gegenständen nach §37 oder reicht der JJS als Legitimation aus. Und gibt es Einschränkungen bez. der Art und Beschaffenheit wie Klingenform und Länge? Führen wird man es dann wohl nur bei der Jagdausübung oder ? 344906[/snapback] Bevor ich meines kaufte, habe ich vorsichtshalber bei meiner Waffenbehörde nachgefragt (ist übrigens bei uns die Polizei). Der SB musste sich auch erst einmal schlau machen. Ergebnis: JJS ist die Legitimation zum Besitz dieses Messers. Keine Einschränkungen in Bauart oder beim Führen.
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