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IGNORED

Waffen im Zelt


John Gun

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der Frühling zeigt sich und ich werde wieder zu den Western und Schwarzpulvercamps fahren. Die Veranstaltungen sind mehrtägig und von Freitag nachmittag bis Sonntag mittag ist meist schiessbetrieb. Ich Campe dann im historischen Lagern und muss mein Auto irgend wo anders auf dem Veranstaltungsgelände abstellen. Meinen Revolver trage ich dann immer im Holster und nachts im Schlafsack, meine Winchester liegt im Kofferraum und ist mit einem Vorhängeschloss am Fahrzeugrahmen angeschlossen. Reicht das ????

Auf den Veranstaltungen kennt jeder jeden und man weiss wer zu welchem Auto und zu welchem Zelt gehört und Fremde würden auffallen. Trotzdem bin ich verunsichert.

Geschrieben

nimm das teil besser auch mit ins zelt und in den schlafsack,

wie bei der BW gelernt !!

und beim hin & her rennen, am besten nen riemen dran und das teil immer fein mitgenommen !

also ich weiss nicht,

jeder bekommt mit, was ambach ist und somit weiss auch jeder, das irgendwo

waffen dort sind.

aufs auto würde ich mich nicht verlassen

"am mann" ist immer noch das sicherste !

Geschrieben
Ist das Führen von scharfen Waffen bei solchen Treffen denn erlaubt?

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Fast immer ja da die Gastgebenden Vereine enstrechende Grundstücke haben.

In Quickborn z.B. war es bis vor 2 Jahren ausdrücklich erlaubt. Seit 2004 steht in der Einladung: Auf dem Veranstaltungsgelände gilt das Waffengesetz in uneingeschränker Form.

Geschrieben
Auf dem Veranstaltungsgelände gilt das Waffengesetz in uneingeschränker Form.

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Das heißt ja noch nicht, daß kein Tragen erlaubt ist.

Damit wollen sie ja möglicherweise auf andere Dinge hinweisen.

Im Waffengesetz steht: "Mit Erlaubnis des Eigentümers"

.Das kann auch eine juristische Person (z.b. Verein) sein.

Allerdings muß es sich um ein umfriedetes Grundstück handeln.

Geschrieben

Ich kann nicht auf einen Grundstück eine Sportwaffe führen, auch nicht mit Erlaubnis des Eigentümers.

Ich kann nur Sachen mit der Waffe dort machen, wofür sie auch genehmigt wurde.

Trockentraining, Putzen, ....................

Geschrieben
Ich kann nicht auf einen Grundstück eine Sportwaffe führen, auch nicht mit Erlaubnis des Eigentümers.

Ich kann nur Sachen mit der Waffe dort machen, wofür sie auch genehmigt wurde.

Trockentraining, Putzen, ....................

335666[/snapback]

Wie kommst du da drauf? Lies mal §12 (3) 1 - und der Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfaßten Zweck ist bei einer solchen Veranstaltung 100% gegeben.

Befriedet heißt übrigens:

Definition: befriedetes Besitztum iSv § 123 I StGB

Befriedet ist ein Grundstück, wenn der Berechtigte dieses in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren - z.B. Mauern, Zäune - gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert hat (vgl. Amelung, NJW 1986, 2078).

Geschrieben
Womit wird denn beim Westernschießen das Bedürfnis für die WBK begründet ?

335679[/snapback]

Mit dem amtlich abgesegneten Sporthandbuch des BDS.

BTW: Beim BDS Westernschießen ist Traditionskleidung ausdrücklich erwünscht. Und ohne Waffe ist der Trapper / Cowboy / Indianer ... doch fast nackt.

Geschrieben

Moin Leute,

ich würde bei einer solchen Veranstaltung vorsichtig sein und mich absichern. Ich kenne hier solche Veranstaltungen nicht direkt, aber die Fotos, die ich bis jetzt kennen sollten für einen Eindruck reichen.

Rechtlich ist das "Führen" auf befriedetem Grund mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers zum bedürfnisumfassten Zweck gestattet. Die Frage die sich mir stellt, da ja auch einige Veranstaltungen etwas größer sind:

Zählt die Veranstaltungswiese als Befriedet? Ich habe mal gelernt, das neben einer deutlichen Eingrenzung auch der Zusammenhang zu einem Wohn- oder Geschäftsgebäude gegeben sein muß. Demzufolge zählte eine eingezäunte Obstwiese etwas abseits nicht als befriedet. Was sagne unsere Rechtsexperten dazu?

Mit Zustimmung des

Geschrieben

also ich würde immer die waffe ungeladen tragen, egal ob hier nun befriedeter bestitz und vom besitzer ertlaubt!!!

ist immer sicherer!!!

laden kann man ja dann wenn man direkt auf der stage am drannsten ist!!!

Geschrieben
Biste sicher, daß dazu das Führen der Waffen am Lagerfeuer außerhalb des Schießstandes, sprich dem Stage ,  zählt ?

335708[/snapback]

Ja.

Zählt die Veranstaltungswiese als Befriedet? Ich habe mal gelernt, das neben einer deutlichen Eingrenzung auch der Zusammenhang zu einem Wohn- oder Geschäftsgebäude gegeben sein muß. Demzufolge zählte eine eingezäunte Obstwiese etwas abseits nicht als befriedet. Was sagne unsere Rechtsexperten dazu?

Sh. mein obiges Posting - umgrenzt mit zusammenhängenden (nicht unüberwindlichen!) Schutzwehren, so daß das Grundstück gegen das beliebige (!) Betreten gesichert ist. Nicht mehr und nicht weniger. Ansonsten dürften ja z.B. auch die Winzer nicht auf dem Weinberg Vogelschreck verschießen.

Ich persönlich kenne in D nur Schießstände, die um das gesamte Vereinsgelände mindestens einen Zaun haben und Schilder "Betreten verboten - Lebensgefahr". Das sollte reichen.

also ich würde immer die waffe ungeladen tragen, egal ob hier nun befriedeter bestitz und vom besitzer ertlaubt!!!

ist immer sicherer!!!

laden kann man ja dann wenn man direkt auf der stage am drannsten ist!!!

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Auch das ist "Führen". Würde ich aber auch so machen.

Geschrieben
und Schilder "Betreten verboten - Lebensgefahr". Das sollte reichen.

Sollte man denken, das beste Schild habe ich aber mal in der Pfalz bei einem Verein gesehen. In Signalrot: "Bei übersteigen dieses Zaunes können sie erschossen werden". :blink:

Geschrieben

Hallo,

rechtlich ist es völlig egal, ob die Waffe(n) im Auto oder am Mann/Frau sind, da bezüglich des Führens nur auf die Ausübung der tatsächlichen Gewalt abgestellt wird, und die übt man dann immer noch aus....

Bleibt tatsächlich nur die Frage, ob das besagte Grundstück eingefriedet ist oder nicht. Wenn die "Wiese" z.B. ein Teil des Schießstandes ist, ist es egal ob sie eingefriedet ist oder nicht, denn das Führen von Waffen auf Schießstätten (mit Zustimmung des Haurechtsinhabers) ist erlaubt; auf eine Einfriedung kommt es da nicht an.

Persönlich würde ich die Waffen nachts ins Zelt holen, denn

- ein Zelt ist eine Wohnung i.S.d. § 123 StGB (=kein Führen im Zelt, nur Ausübung der tatsächlichen Gewalt)

- Aufbewahrung im Zelt läst sich ggf. auch bei einer evtl. Kontrolle leichter erklären als im Auto (...also Herr Wachtmeister, stellen Sie sich mal vor, meine Waffe wird aus dem Auto gestolen und ein Kollege von Ihnen damit erschossen. Wollen Sie das verantworten?)

- die Polizei rät grundsätzlich von der Aufbewahrung von Wertsachen jeder Art im Auto ab :chrisgrinst:

Viele Grüsse!

Schakal

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