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IGNORED

Verkauf und Versand von Waffen


SPortschütze

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich möchte gerne meine Waffen bei E-gun verkaufen und wollte mich über den Verkauf und Versand informieren wie z.B.:

Brauche ich für den Erwerb eine amtlich beglaubigte Kopie der WBK,

oder muss ich mich auch bei der Behörde über die Gültigkeit der WBK informieren?

Was muss ich beim Versand beachten?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruss

Geschrieben

Moin,

der Gesetzestext sagt dazu folgendes:

§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.

wie Du siehst, sind keine Regelungen getroffen welche Dokumente vorgelegt werden sollen/müssen. Die Verantwortung liegt aber bei Dir, das alles eingehalten wird.

Meine eigenen Erfahrungen beim ersteigern sind folgende:

1. Waffe persönlich abgeholt und EWB vorgezeigt

2. Kopie der EWB aktuell beglaubigt an den Verkäufer geschickt.

Geschrieben

Ich halte es so, dass ich mir beim Verkauf von Waffen die WBK des Käufers im Original zusenden lasse. Ich mache davon eine Kopie, vermerke darauf "Original hat vorgelegen" und sende die WBK mit der Waffe an den Käufer.

Alternativ würde ich auch eine beglaubigte Kopie akzeptieren. Wenn diese älter als 1 Woche ist, würde ich mir vorsichtshalber bei der zuständigen Behörde eine Bestätigung holen, dass die WBK noch aktuell ist und nicht eingezogen wurde.

Ja, ich weiß, das klingt jetzt alles pingelig und kleinkariert. Ich habe jedoch keine Lust meine Zuverlässigkeit aufs Spiel zu setzen, weil mir irgend jemand eine manipulierte WBK-Kopie unterschiebt.

Der Versand ist über die Deutsche Pest möglich. Wer ganz sicher gehen will, der schickt die Waffe nicht nur als Paket, sondern zusätzlich Express Eigenhändig. Die Kosten hierfür betragen etwa 30,- EUR.

MP

Geschrieben
1. Waffe persönlich abgeholt und EWB vorgezeigt

2. Kopie der EWB aktuell beglaubigt an den Verkäufer geschickt.

333308[/snapback]

oder auch gut leserliche Kopie vom Personalausweis inkl gut leserlicher Kopie von der EWB gefaxt dann hast du auch der Sorgfaltspflicht genüge getan.

Sehr sinnvoll für den dann notwendigen weiteren Ablauf ist ein schriftlicher Kaufvertrag (grundsätzlich geht das auch ohne - aber besser ists mit :-) ).

Bei deiner Behörde legst du den Kaufvertrag nebst deiner WBK vor und füllst das ggfs vorhandene Formular zur Anzeige des Waffenerwerbs mit den Daten des Kaufvertrags aus. Dein SB trägt dir die Waffe in deine WBK ein und alles ist gut.

Netterweise kannst du den Verkäufer, so es eine Privatperson ist - bei Büchsenmachern oder Händlern erübrigt sich das, noch darüber informieren dass alles geklappt hat und ihm eine Kopie des Eintrags zukommen lassen, das hilft ihm dann bei der Meldung bei seiner Behörde.

Beste Grüße

Geschrieben
Der Versand ist über die Deutsche Pest möglich. Wer ganz sicher gehen will, der schickt die Waffe nicht nur als Paket, sondern zusätzlich Express Eigenhändig. Die Kosten hierfür betragen etwa 30,- EUR.

333313[/snapback]

und wer nicht ganz dumm ist und nichts eine Zuverlässigkeit riskieren will schickt sowieso immer und nur eigenhändig - ansonsten besteht die Gefahr, dass die Waffe von einem Nichtberechtigten erworben wird. Das ist dann strafrechtlich relavant für den Erwerber und zusätzlich auch noch zuverlässigkeitsschädigend für den Veräusserer

Geschrieben
oder auch gut leserliche Kopie vom Personalausweis inkl gut leserlicher Kopie von der EWB gefaxt dann hast du auch der Sorgfaltspflicht genüge getan.

333318[/snapback]

:blink:

schon mal was von Adobe Photoshop gehört?

ein fax oder einen scan per e-mail würde ich niemals akzeptieren. jeder 13-jährige, der eine maus bedienen kann, könnte sich so bei egun mit scharfen waffen versorgen.

aufgrund einer faxkopie eine scharfe waffe an einen unbekannten zu senden ist ALLES ANDERE als sorgfältig. da kann man ja gleich am telefon fragen "aber sie dürfen sowas kaufen, oder?" und es dann losschicken.

:016:

eine WBK sollte im original vorliegen, sonst riskiert der verkäufer (mindestens grob fahrlässig), dass die waffe in falsche hände gerät.

Geschrieben
:blink:

eine WBK sollte im original vorliegen, sonst riskiert der verkäufer (mindestens grob fahrlässig), dass die waffe in falsche hände gerät.

333337[/snapback]

dem stimme ich unumwunden zu. Ich hatte nicht ausreichend genau gelesen und im Hinterkopf es würde sich um einen Käufer und nicht um einen Verkäufer handeln - das hat sicherlich damit zu tuen, dass ich mir garnicht richtig vorstellen kann wie es dazu kommen kann, dass man Waffen verkaufen will wenn man das nicht professionell macht. Als Käufer würde mir die Faxkopie des Verkäufers reichen, als Verkäufer wäre ich auch entsprechend vorsichtiger.

Ein Hinweis noch aus Sicht des Verkäufers und warum es Sinn machtd as Original nicht aus der Hand zu geben. Rechtlich legal ist Munitionserwerb erst mit Eintrag der Waffe in die WBK zulässig (dies kann durch den Händler geschehen der dann auch gleich anschließend Munition mitverkaufen kann). Eine ausgehändigte WBK kann vom Käufer also theoretisch zum Munitionserwerb genutz werden ohne dafür berechtigt zu sein. In einigen Frankoniafilialen sind die mittlerweile dazu übergegangen, WBK's nur noch in Verbindung mit Lichtbildausweisen zu akzeptieren :)

Geschrieben

Ich rufe IMMER bei der Behörde an die die EWB ausgestellt hat!

Und las das auch bei mir so machen, wenn ich etwas erworben habe! habe meinem SB erlaubt, nötige Auskünfte " noch Gültig"? zu geben)

Gerade den orginal JJ oder die " Rote" würde ich NIE verschicken!

Geschrieben
Ich rufe IMMER bei der Behörde an die die EWB ausgestellt hat!

Und las das auch bei mir so machen, wenn ich etwas erworben habe! habe meinem SB erlaubt, nötige Auskünfte " noch Gültig"? zu geben)

Gerade den orginal JJ oder die " Rote" würde ich NIE verschicken!

333355[/snapback]

Das ist am sichersten. :icon14:

Wenn die rote WBK verschwindet, freut sich auch der Sachbearbeiter beim Nachtragen aller Waffen per Hand, wenn er eine Ersatzausfertigung ausstellt... :P

Geschrieben
Ich rufe IMMER bei der Behörde an die die EWB ausgestellt hat!

Und las das auch bei mir so machen, wenn ich etwas erworben habe! habe meinem SB erlaubt, nötige Auskünfte " noch Gültig"? zu geben)

Gerade den orginal JJ oder die " Rote" würde ich NIE verschicken!

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Richtig -bei Privatpersonen ohne jede Einschränkung: Vorsicht!

Allerdings hab ich kein Problem damit , einem VdB gelisteten BüMa - natürlich per EBF und Rückschein - meine Original WBK zu übersenden! An Privat : NIEMALS :excl:

Mouche

Geschrieben
...

Alternativ würde ich auch eine beglaubigte Kopie akzeptieren. Wenn diese älter als 1 Woche ist, würde ich mir vorsichtshalber bei der zuständigen Behörde eine Bestätigung holen, dass die WBK noch aktuell ist und nicht eingezogen wurde.

...

MP

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So einfach und ohne die Einwilligung des Inhabers darf die Behörde aber keine Informationen rausgeben. Gar keine! Geschweige denn ob jemand überhaupt eine WBK hat. Da könnte ja jeder anrufen und abchecken, ob sein Nachbar...oder wer auch immer Waffen besitzt.

Beglaubigte Kopie aktuellen Datums ist m.E. in Verbindung mit Perso Kopie OK.

So habe ich das zumindest bisher gehandhabt.

Gruß Stefan

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