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Gelbe WBK - Definition Wechselsystem


Akula

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Hallo ihr Osterhasen :),

mich beschäftigt im Moment eine Frage zum Thema Wechselsysteme und ich hoffe, ihr könnt mir dabei weiterhelfen:

Wie sind Wechselsysteme in Deutschland definiert?

Ich konnte zu dem Thema bisher nur die folgende Passage im Waffengesetz finden:

WaffG - Anlage 1 - Abschnitt 1- Unterabschnitt 1 - Punkt 3.5:

Wechselsysteme sind Wechselläufe einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses.

Vielleicht sehe ich im Moment den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber ich zerbreche mir gerade über folgende Frage den Kopf:

Was wäre, wenn sich jemand ein halbautomatisches Wechselsystem für eine auf die neue gelbe WBK eingetragene Waffe kaufen würde (z.B. für ein Einzellader AR-15)?

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Den Waffenhändler der dir ein solches WS verkaufen würde, musst du aber suchen.

Schliesslich fehlt dir aufgrund der "nur" Gelben WBK die Erwerbsberechtigung.

331336[/snapback]

Ich dachte für ein Wechselsystem bräuchte man keine gesonderte Erwerbsberechtigung (abgesehen von einer passenden Waffe). Gibt es denn im Waffengesetz eine Passage, die besagt, dass Wechselsysteme die gleiche Funktionsweise (Repetierer bzw. Selbstlader) haben müssen, wie die Originalwaffe.

Die Frage kam auf, als ich mir den Thread Repetierflinte auf neue gelbe WBK durchgelesen habe. Dabei wurde auch die Frage behandelt, ob man einen glatten Wechsellauf für einen auf die neue gelbe WBK eingetragenen Vorderschaftrepetierer erwerben und montieren kann. Die dabei entstehende Waffe würde nicht den Kriterien der neuen Gelben entsprechen, trotzdem wurde auch die Meinung vertreten, dass es rechtlich möglich wäre.

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Ich dachte für ein Wechselsystem bräuchte man keine gesonderte Erwerbsberechtigung (abgesehen von einer passenden Waffe). Gibt es denn im Waffengesetz eine Passage, die besagt, dass Wechselsysteme die gleiche Funktionsweise (Repetierer bzw. Selbstlader) haben müssen, wie die Originalwaffe.

Die Frage kam auf, als ich mir den Thread Repetierflinte auf neue gelbe WBK durchgelesen habe. Dabei wurde auch die Frage behandelt, ob man einen glatten Wechsellauf für einen auf die neue gelbe WBK eingetragenen Vorderschaftrepetierer erwerben und montieren kann. Die dabei entstehende Waffe würde nicht den Kriterien der neuen Gelben entsprechen, trotzdem wurde auch die Meinung vertreten, dass es rechtlich möglich wäre.

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Aber, das wäre ja dann ein WS für eine "Seblstladebüchse ...... ". Und sowas steht nicht in der Gelben.

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Aber, das wäre ja dann ein WS für eine "Seblstladebüchse ...... ". Und sowas steht nicht in der Gelben.

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Da hast du Recht, aber die Frage ist, ob ein Wechselsystem zwingend die gleiche Funktionsweise (Repetierer bzw. Selbstlader) haben muss, wie die Originalwaffe.

Um nochmal auf das Beispiel mit dem AR-15 zurückzukommen. Technisch gesehen ist es doch sicher möglich, auf einen normalen Lower-Receiver ein neugelb konformes EL- oder ML-Oberteil zu setzen und die Waffe dann in die gelbe WBK eintragen zu lassen. Damit hätte man eine Ausgangsbasis für dieses zugegebenermaßen SEHR theoretische Szenario.

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Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

2.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln);

2.3

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

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Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

2.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln);

2.3

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

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Erstmal danke für die Beteiligung bis jetzt. Ich hoffe, ihr habt noch ein wenig Geduld mit mir.

@bertone

Ich sehe, worauf du hinaus willst. Der zitierte Gesetzestext macht mich aber auch nicht schlauer.

Wechselsysteme sind demnach "Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind".

Hier steht jedoch nichts davon, dass ein Wechselsystem die gleiche Funktionsweise haben muss, wie die Originalwaffe (d.h. die Schusswaffe, die bereits eingetragen ist).

Vielleicht habe ich ja einfach nur Tomaten auf den Augen.

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Moin!

Mit einem halbautomatischen Wechselsystem für eine Repetierwaffe, welche in der WBK für Sportschützen §14 Abs. 4 eingetragen ist, würdest Du die Schußfolge der Waffe ändern.

Die Änderung der Schußfolge bedarf einer Waffenherstellungserlaubnis.

Für den Besitz einer halbautomatischen Schußwaffe brauchts einen WBK Eintrag in der grünen oder roten WBK.

Also ausgeträumt...

Gruß,

frogger

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Hallo ihr Osterhasen :),

Vielleicht sehe ich im Moment den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber ich zerbreche mir gerade über folgende Frage den Kopf:

Was wäre, wenn sich jemand ein halbautomatisches Wechselsystem für eine auf die neue gelbe WBK eingetragene Waffe kaufen würde (z.B. für ein Einzellader AR-15)?

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Hallo,

so bringt man „Verschärfer“ und Leute, die zum Ausbau der Absoluten Kontrolle über die Mitglieder und die jetzt schon Restriktionen als“ sinnvoll“ ansehen, auf neue Gedanken und liefert denen nachträglich „Begründungen“, warum die „Verbände“ bei der „Gelben“ auch noch jeden Fall einschneiden (überwachen) wollen! :016:

Auf der „Gelben“ gibt es keine mehrschüssigen Selbstlader!

Dieser Zustand kann und darf auch nicht durch „Wechselysteme“ erreicht oder hergestellt werden!

Überlegt mal ein bißchen!

Und mit der Zuverlässigkeit ist es dann auch vorbei! Lohnt sich das, wo man doch dir Möglichkeit über die „Grüne“ hat? :confused:

Gruss Spa

B)

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