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IGNORED

Waffenbesitz / Arbeitslosigkeit / ALG-II-Bezug


SL-8

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo männer,

ich hatte genau das gleiche problem und bin damit zum anwalt gegangen (zum ausfüllen des antrags!) selbst der musste sich erstmal einlesen und sagte mir dann ganz klar das ich meine waffen angeben muss.

allerdings darf man dabei mit vergessen das man ja einen freibetrag von ungefähr 7000 euro hat den man sich als "altersvorsorge" zurücklegen darf. also waren meine waffen ein teil meiner altersvorsorge..... fertig ;) aber ich habe sie natürlich angegeben....melden macht frei und ein amt arbeitet mit sicherheit, wie wir wissen zwar langsam aber immerhin, mit dem anderen zusammen.

eike

wieder in arbeit is und echt froh drum

Geschrieben

Da frage ich mich doch, was du für Waffen hast? Edelsteinbesetz und mit Blattgoldauflage?? Hats du auch Computer, Videokamera u.ä. mit angegeben??

Oder hat dein Anwalt ev. nebenbei ne Anstellung als Berater der Arbeitsagentur??

Sehr dünn ist auf alle Fälle die Angabe solcher "Wergegenstände" als Altersvorsorge, denn was dazu zählt ist klar geregelt, Wertgegenstände und Waffen auf alle Fälle nicht...

Zumal der erwähnte Freibetrag, eigentlich sind es zwei Freibeträge, einer an echtem Vermögen und das selbe nochmal zur Altersversorgung, wenn vorzeitiger Zugriff nicht möglich ist oder halt Riesterrente, vom Lebensalter abhängig ist...

Geschrieben

Noch was zum Thema: Vor ein paar Tagen war einer von der ARGE (Arbeitsgemeinschaft) unseres Landkreises bei einem meiner Nachbarn um eine Wertermittlung des leerstehenden Hauses seiner Großeltern, das direkt an sein Haus angebaut ist, zu machen. So weit, so gut ... allerdings machte er die Wertermittlung durch kurzes Herumlaufen und wollte auch nach Aufforderung nicht das Innere des Hauses sehen. Soviel zum Thema Werte ... ich bin jedenfalls schon auf den von denen angesetzten Wert für das Haus gespannt. Wird wohl auch mit Widerspruch enden.

Bei Waffen kann ich mir das so vorstellen. "Ach ... sie besitzen ein OA-SPR. Moment ... aha das kostet 3500 Euro. Pro Lebensjahr bekommen Sie 200 Euro für Altersvorsorge angerechnet. Na ... wenn Sie Ihre Waffe nicht verkaufen wollen dann lösen Sie bitte Ihre Lebensversicherung auf. Oder Sie bekommen kein ALG II.

Und DARUM geht es (wie manche schon richtig verstanden haben). Niemand zwingt einen dazu seine Waffen zu verkaufen. Aber wenn das Vermögen (und die Frage zielte darauf ab ob SPORTWAFFEN dazugehören) einen gewissen Betrag übersteigt bekommt man dann kein ALG II mehr.

Mittlerweile hab ich auch Neuigkeiten von meinem Kumpel ... lt. ARGE halten die sein Gewehr und seine Kurzwaffe für anrechenbares Vermögen. Widerspruch läuft. Mal sehen was dabei rauskommt. Vor Gericht werden die das wohl nicht gehen lassen um keinen Präzedensfall zu schaffen!

Geschrieben
Wenn du dein Auto wegen ALG II abmeldest (behalten darf man es ja) wird dir z.B. das Geld das du von der Versicherung zurückbekommst als Einkommen angerechnet!

...

326975[/snapback]

Ist so allgemein, glaube ich, nicht richtig. Eine wertige S-Klasse, SL, oder Jaguar usw., gelten als Luxusautos und müssen somit "verwertet" werden. Ein stinknormaler, nicht neuer 5er BMW oder eine Daimler E-Klasse können behalten werden. So wurde mir jedenfalls meine Frage beim Arbeitsamt (oder wie der Laden jetzt heisst) beantwortet.

Gruß

Klaus

Geschrieben

Na gut ... ein "angemessenes" Auto (z.B. einen 10 Jahre alten Golf oder Astra) darf man behalten. Es ging ja da auch mehr darum, das Geld, das vor zwei, drei Monaten an die Versicherung bezahlt wurde, jetzt als Einkommen angerechnet wird!

Geschrieben

Meinem Rechtsverständnis nach fallen selbstverständlich auch Waffen unter den Begriff der "Vermögenswerte" und sind damit anzugeben.

Eine Rolle spielt das sowieso erst dann, wenn die "Grundfreibeträge" überschritten wird (zwischen 4100 und 13000 Euro je Person, <BJ 48 sind's 33.???? Euro). Dann ist man >grundsätzlich< gezwungen >verwertbare< Vermögenswerte zu veräussern, bis der Grundfreibetrag unterschritten wird, sofern dies keine "besondere Härte" bedeutet.

Aus allen angegebenen Vermögenswerten rechnet man die Werte für den "Freibetrag" und das "geschütztes Vermögen" heraus. Bleibt danach etwas "im positiven", muß man die grundsätzlich zuerst veräußern, bevor Anspruch auf ALG II besteht.

Geschützte Vermögenswerte:

Darunter fällt z.B. eine Waffe, sofern Bedürfnis = "Selbstschutz": Veräußerung unzumutbar, da lebensnotwendig. Allenfalls kritisch könnte es werden, wenn die Waffe einen weit höheren Wert aufweist, als eine brauchbare Selbstschutzwaffe normalerweise kostet. Aber wer trägt solche Sammlerstücke schon zur Verteidigung.

Bei Sportschützen ist das grundsätzlich anders. Ein Bedürfnis i.S. des WaffR ist nicht gleich "Bedürfnis und somit geschützt i.S. von Hartz IV"

Da bei Sportschützen eine Waffe jedoch häufig nur mit größtem Verlust veräußert werden könnte, ist es schon im Bereich des Möglichen, dass die Veräusserung unzumutbar ist. Das kommt auf die Gegenüberstellung der Vermögenswerte an. In jedem Fall eine Entscheidung, die der betreffende SB treffen wird.

(geschütztes Vermögen u.a.: Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde)

Schlechte Karten hat wohl ein Sammler. Da könnte man höchstens auf Kulanz hoffen, falls man dem SB die "kulturhistorische Bedeutung" - und somit das Interesse der Bürger, an der Sammlung, näher bringen könnte.

Alles wie schon erläuter nur meine persönliche Meinung.....

Tabs

Geschrieben

Genau dieses "mit größten Verlust" wäre ja ein weiterer Knackpunkt (selbst nach Auffassung der Agentur, ein Werttverlust beim Verkauf von über 10% ist nicht zumutbar (gab bereits Bsp. bei Grundstücken) und damit ist auch die Verwertung nicht zumutbar.

Geschrieben

Wie sieht das denn aus, wenn man die Waffe an einen nicht berechtigten verkauft?

Also ich meine, die Waffe bleibt auf den Besitzer (ehemaligen Eigentümer) engetragen, aber die Waffe wird nicht ausgehändgt, weil der Käufer ja nicht die tatsächliche Gewalt darüber haben darf.

Und dem Amt gehts ja nur um den Materialwert, nicht um den Besitz. :confused:

Geschrieben

Wiso Scheingeschäft? Jeder darf eine Waffe kaufen. Und wenn man das tut, z.B. bis ein Mitschütze seine Befürwortung endlich hat.

Ich würde gern noch weitere Meinungen hören.

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