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IGNORED

Eheleute - ein Bett / ein Waffenschrank ?


R10/22

Empfohlene Beiträge

meine Frage zu dem Thema:

unter welchen (legalen) Umständen darf meine Frau mit meinen Kurzwaffen zum Training fahren? Ideal wäre für uns eine gemeinsame WBK bzw. eine gegenseitige Nutzungsvereinbarung über die Waffen des Partners, gibt es so etwas überhaupt?

fragt sich

Michel :confused:

Du hast die Möglichkeit deine Frau auf deiner WBK eintragen zu lassen .Und schon ist doch alles Klar, wenn die Sachkunde anerkannt ist. :rolleyes: Gruß aldo..

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Hast du HIV, musst du sowieso deine Plempen abgeben... :traurig_16:

(es sei denn, du kanst der SB klarmachen, dass die Verwertung unwirtschaftlich ist)

Nicht zwangsläufig, man darf ja 200 Euro pro Lebensjahr besitzen.

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Gast God of Hellfire
Das wäre dann sozusagen "NEU", ungeschossen, sogar ohne Beschussamtsprüfung :00000733:

...da ist das Spaltmaß dann wenigstens noch OK.

*duckundwech*

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Lieber nicht, das gibt lockere 20% wenn ich das hier reinstell.

Aber für alle die kein Kanji können:

Mich KLICKEN und dann auf die Quadrate vor dem Unleserlichen Zeugs drücken.

Ich hab euch gewarnt. NICHT JUGENDGFREI!

Aber schön das es sowas auch ohne Bezahlen gibt :rolleyes:

Nochmal Dank an SBine oder SB für den Tipp...

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Ääääh, mag sein daß ich da etwas zu wertkonservativ denke, aber auch wenn´s nur gezeichnet ist- der ganze Kram hat was von "Kinderfreunden". Zumindest das was ich jetzt beim ersten Klick gesehen habe. (Es war auch mit Sicherheit der Letzte!)

Kein Kind von Traurigkeit zu sein reicht offenbar heute nicht mehr. Vielleicht ist es das, woran man merkt, oder merken sollte, daß man alt wird?

Egal.

Pfuideifi!

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Warum sagst Du " Jein"?

Es sollte doch durchaus erlaubt sein, dass Freund und Freundin, die unter der selben Adresse gemeldet sind, einen gemeinsamen Waffenschrank nutzen, oder

IMI

Jein weil beide auch berechtigt sein müssen.

Häusliche Gemeinschaft alleine reicht nicht.

Gruß

Michael

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Ääääh, mag sein daß ich da etwas zu wertkonservativ denke, aber auch wenn´s nur gezeichnet ist- der ganze Kram hat was von "Kinderfreunden".

Des hat nix mit "Kinderf..." zu tun, sondern mit dem Zeichenstiel der Japaner. Das ganze nennt sich Manga und die können nicht anders.

Vergleiche einmal japanische, amerikanische und europaische Comics.

Mfg Weini

Scheiß schreib Fehler.

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Jein weil beide auch berechtigt sein müssen.

Häusliche Gemeinschaft alleine reicht nicht.

Gruß

Michael

Ist man mit einer zeitlich befristeten WBK (als Jungjäger in der Ausbildung), mit einer eingetragenen Flinte, welche man zur Prüfungsvorbereitung nutzt, berechtigt?, Oder darf man zwar seine Flinte mit in den Schrank des Partners stellen, muss aber eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass man die Kurz- und Langwaffen des Partners nicht berührt?

IMI

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@ Weini: Den Zeichenstil kenn ich wohl, der sollte uns Westeuropäern eigentlich seit der Biene Maja oder Heidi geläufig sein, sind beides Made in Japan.

Nur bei einem Teil dieser Darbietungen kommt man nicht umhin anzumerken, daß hier gezeichneterweise durchgeht, was als real life Foto strafrechtliche Relevanz hat. Vielleicht hab ich auch genau grad das Übelstück angeklickt....

Ist mir jedenfalls schon öfters aufgefallen. Aber egal, ich muß nicht alles verstehen oder gutheißen. Wenn schon Comix, dann doch lieber Paolo Eleuterio Serpieri oder Enki Bilal....

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Ist man mit einer zeitlich befristeten WBK (als Jungjäger in der Ausbildung), mit einer eingetragenen Flinte, welche man zur Prüfungsvorbereitung nutzt, berechtigt?, Oder darf man zwar seine Flinte mit in den Schrank des Partners stellen, muss aber eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass man die Kurz- und Langwaffen des Partners nicht berührt?

IMI

Kurzversion: Ja, man darf.

Langversion:

WaffG § 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

B) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt;

Du hast ne WBK, also ist der obige § passend.

Dann AWaffVO §13 (10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

Noch Fragen? :D

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