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IGNORED

Vorderlader an der Wand


Habakuk

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Entschuldigung für die Störung, ich komme ( fast )nochmals kurz zum Thema zurück. Wie sieht es interessehalber mit sogenannten " Salutwaffen " aus ??? Können diese bedenkenlos an die Wand gehagen in den Raum gestellt werden ???

Geschrieben

Die sind doch auch frei ab 18.

Ergo gilt das oben gesagte. solange keine Kinder im Haushalt sind, reicht die verschlossene Tuer.

Geschrieben

Ich habs bei mir ähnlich: Einige alte Originalwaffen hängen bei mir auch an der Wand. Zwar jeweils in Wandvitrinen, die auch abgeschlossen sind, allerdings mehr als Staubschutz, da ein Holzkasten mit Kastenschloss und normaler Glasscheibe einem Dieb wohl kaum einen nennnenswerten Widerstand entgegensetzt.

Aber um ranzukommen muss ein Dieb halt entweder die Glasscheiben zerdeppern oder die Schlösser aufbrechen. Personen unter 18 Jahre sind nicht im Haus.

Geschrieben

Hallo Freunde von Pulver und Blei,

vielen Dank für die interessanten Beiträge!

Es geht schon weiter mit der Anfrage : "Dolche an der Wand", was beweist, dass das Thema für etliche relevant ist.

Habe selbst zwei Dolche, die mir mein Vater in den 50er(!) Jahren aus Marokko mitgebracht hat. Einer davon sogar mit echten Elfenbeineinlagen.....

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

Antwort auf:

Einer davon sogar mit echten Elfenbeineinlagen.....

Gruß Habakuk

im FWR


.....hoffentlich haste ne Cites Bescheinigung dafür tongue.gif.....

Geschrieben

Ogototogotogott, Herr Sachbearbeiter!

Ob soviel Blauäugigkeit kann einem ja schlecht werden:

"Aus kriminalpolizeilicher Sicht werden hierfür mindestens Stahlblechschränke mit Schwenkriegelschloss oder eben diese abschließbaren Ketten/Halterungen empfohlen."

Die Kriminalpolizei empfiehlt auch, sich bei Vergewaltigern nicht zu wehren - na und? Und was die "Sachkenntnisse" der Kripo anbelangt, da könnte ich aus meinem eigenen Erleben ein ganzes Buch füllen (ein KD in einem Fach-Vortrag "...die schossen mit Colts der Marke Remington!"). Selbst KTU-Mitarbeiter verzapfen vor Gericht mitunter solchen Bockmist, daß das Wort Rechtsbeugung oder Amtsmißbrauch dafür nicht ausreicht - Falschaussage ist noch gelinde geurteilt. Es spricht nur viel für das mangelnde Mißtrauen der Richter in den unteren Gerichtsbarkeiten, daß soviele so oft damit durchkommen. Aber dafür gibt es ja dann die nächste Instanz.

Fakt ist, daß durch die unsägliche Erweiterung des Waffenbegriffs im neuen WaffG hier erst mal Verwirrung und Rechtsunsicherheit herrscht. Bis dato gibt es auch noch keine Urteile um hier mal in die juristische Exegese zu gehen. Ich habe in den letzten zwei Jahren bei zig Dienststellen und WaffR-Experten auf Innenminister-Ebene nachgefragt,. wie sie die Forderungen nach sicherer Aufbewahrung interpretieren - war ganz lustig, aber auch extrem widersprüchlich. Als gemeinsamer Nenner könnte man den "schnellen Zugriff" werten. Das heißt, es solle verhindert werden, daß sich Unbefugte schnell der Waffe bedienen, die da an der Wand hängt, sei es Blank- oder Schußwaffe. Und dafür reicht ein mit der Wand verbschraubtes metallenes Schellenband oder so ein abschließbarer Abzugshalter.

Geschrieben

@ Sachbearbeiter :

Wenn ich Deine Argumentation so mal mitlese, könnte man sich fragen, warum Museen mit alten Waffen noch nicht veriegelt und verammelt sind.

Aber das schaffen wir auch noch.

Bei Vordeladern bin ich mir ganz sicher, diese einigermaßen fest an die Wand befestigen zu dürfen, Schiller hats angedeutet wie.( Zugriffschutz vor Kinder genügt )

Welcher Dieb hat eigentlich eine Handvoll Schwarzpulver, Zündhütchen und Geschosse einstecken und was soll die waffenrechtliche Aufbewahrung, wenn man den VL überall kaufen, ja ohne Probleme selbst herstellen kann.

Erlaubnispflichtige Waffen müssen gemäß Waffengesetzt aufbewahrt werden.

Erlaubnisfreie , also auch Luftgewehre und Schreckschuß sollten lediglich vor Minderjährige gesichert werden und gut isses.

Das ist meine Meinung, einfach mal aus gesunden Empfinden heraus und nach Lesen der Postings von Zebo kommentiert.

Geschrieben

Alsdann DTS wink.gif- eigentlich hat der SB es doch schon lange eingesehen und bereut, auf dem "falschen" Weg zu sein grin.gif- aber wenn es nochmals hochgezogen wird - mach ich da auch mit laugh.gif

Antwort auf:

"...die schossen mit Colts der Marke Remington!"). Selbst KTU-Mitarbeiter verzapfen vor Gericht mitunter solchen Bockmist, daß das Wort Rechtsbeugung oder Amtsmißbrauch dafür nicht ausreicht - Falschaussage ist noch gelinde geurteilt.


Na ja - die Aussage "Colts der Marke Remington" smile.gif schmerzt den Kenner und Liebhaber - einen Straftatbestand wie Amtsmißbrauch oder Falschaussage erfüllt es wohl trotzdem nicht. Ein "Fachmann" der so was verzapft ist schon mit sich selbst genug gestraft chrisgrinst.gif.

Antwort auf:

Als gemeinsamer Nenner könnte man den "schnellen Zugriff" werten. Das heißt, es solle verhindert werden, daß sich Unbefugte schnell der Waffe bedienen, die da an der Wand hängt, sei es Blank- oder Schußwaffe. Und dafür reicht ein mit der Wand verbschraubtes metallenes Schellenband oder so ein abschließbarer Abzugshalter.


Und zack grin.gif - stellst DU jetzt eine Norm auf, die über das WaffG hinausgeht tongue.gif.

Selbst wenn wir uns auf die "Verhinderung des schnellen Zugriffs" einigen - diese "Norm" erfüllt die in unseren Breitengraden übliche Behausung mit festen Türen , Fenstern etc.vollkommen !

Wer eine Türe aufwuchten oder ein Fenster einschlagen muß um an einen VL zu kommen - der hat eben KEINEN "schnellen Zugriff" zu dieser Waffe rolleyes.gif.

Und dabei würde ich es gerne belassen wollen - denn das ist ausreichend wink.gifwink.gif

Mouche

Geschrieben

@ Mouche :

Aber Kinder und Minderjährige sollten doch wenigstens vom Zugriff ausgeschlossen werden ?

Demnach sollte man den alten Vorderlader doch wenigstens anschrauben oder wie siehst Du das ?

Geschrieben

Antwort auf:

Selbst wenn wir uns auf die "Verhinderung des schnellen Zugriffs" einigen - diese "Norm" erfüllt die in unseren Breitengraden übliche Behausung mit festen Türen , Fenstern etc.vollkommen! Wer eine Türe aufwuchten oder ein Fenster einschlagen muß um an einen VL zu kommen - der hat eben KEINEN "schnellen Zugriff" zu dieser Waffe.

Und dabei würde ich es gerne belassen wollen - denn das ist ausreichend


Jawoll. icon14.gificon14.giflaugh.gif

VG ZEBO

Geschrieben

Ja aber dann musst Du alle Schraubendreher wegschliessen analog zu dem Tread über die sichere Aufbewahrung der Tresorschlüssel chrisgrinst.gif

Und merke - Kinder haben die Kindersicherung schneller überwunden als so macher Erwachsener wink.gif

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