Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffe auf Privatgrundstück führen?


Mk23-Socom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Smithy: ich hatte bewusst zwischen Einbruch und Überfall differenziert. Wenn Hunde im Verkaufsraum von Tankstellen inzwischen generell verboten sind, passt der Vorschlag natürlich leider nicht mehr. Damals sind die Leutz aber wirklich oftmals wegen dem Hundi gekommen. Habs doch selbst gehört.

Die Tankstellenurteile sind auch schon etwas älter (80er Jahre ?) und halten vielleicht einer heutigen Prüfung nicht mehr stand.

Betrachten wir doch mal das Waffenbedürfnis ganz nüchtern. Bei einem Überfall während der Geschäftszeiten (der Täter wird sich einen Moment aussuchen, in dem der Tankwart gerade voll beschäftigt ist) stellt sich die Frage, ob ein schneller Zugriff auf eine Waffe überhaupt möglich ist. Zu prüfen ist, ob die Waffe sowohl geeignet ist als auch deren Erforderlichkeit.

Die mit Videokameras ausgerüsteten Tankstellen dürften wohl auch eine höhere Abschreckungswirkung haben, oder ?

Geschrieben

Antwort auf:

Mir ist kein weiterer Personenkreis bekannt dessen Risiko Opfer ein Straßtat zu werden ähnlich hoch ist. Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren Belehren wenn jemand nachweisbare Zahlen nennen kann...

mfg Harald


Taxifahrer vielleicht ?

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

--------------------------------------------------------------------------------

Mir ist kein weiterer Personenkreis bekannt dessen Risiko Opfer ein Straßtat zu werden ähnlich hoch ist. Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren Belehren wenn jemand nachweisbare Zahlen nennen kann...

mfg Harald

--------------------------------------------------------------------------------

Taxifahrer vielleicht ?


Nein, definitiv nicht wenn man die Anzahl der in Deutschland fahrenden Taxen und die Anzahl der auf diese Taxen verübten Raubüberfälle berücksichtigt.

Nochmal: Es gibt nur rund 16.000 Tankstellen in Deutschland auf die rund 1000 Überfälle verübt wurden...

Wer bietet mehr?

Noch was: Tankstellenunternehmer oder Ihre Angestellten werden nicht nur innerhalb ihrer Räumlichkeiten Opfer von Straftaten sondern auch ausserhalb z.b. während der Bargeldentsorgung (Transportweg zur Bank etc). Diese Zahlen sind sind in der von mir genannten Statistik noch gar nicht mit enthalten....

mfg Harald

Geschrieben

Antwort auf:

Zählt als Überfall auf eine Tankstelle auch, wenn Ali mit seiner Großfamilie dort Chips einkauft ?


021.gif021.gif021.gif Aber sicher dat.... 021.gif021.gif021.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Noch was: Tankstellenunternehmer oder Ihre Angestellten werden nicht nur innerhalb ihrer Räumlichkeiten Opfer von Straftaten sondern auch ausserhalb z.b. während der Bargeldentsorgung (Transportweg zur Bank etc). Diese Zahlen sind sind in der von mir genannten Statistik noch gar nicht mit enthalten....


Antwort auf:

Zählt als Überfall auf eine Tankstelle auch, wenn Ali mit seiner Großfamilie dort Chips einkauft ?


Also das passt sogar "irgendwie" zusammen.

ICH (ist aber nur ganz persönliche Meinung) bin der

Meinung dass die Statistik noch schlechter aussehen würde wenn der Tankstellenbesitzer dem Ali seine Grossfamilie darauf aufmerksam machen würde dass ihnen was aus Versehen in die Tasche gefallen ist. Um Missverständnissen vorzubeugen, ich meine nur die die GEZIELT mit 7 Mann aufwärts anrücken um sich schön verteilen zu können.

Ist aber eine andere Baustelle..... solche Kosten haben sich heute schon als "üblich" etabliert. Aber weil´s halt grad so schön zur STatistik passt.....

Geschrieben

Antwort auf:

Betrachten wir doch mal das Waffenbedürfnis ganz nüchtern. Bei einem Überfall während der Geschäftszeiten (der Täter wird sich einen Moment aussuchen, in dem der Tankwart gerade voll beschäftigt ist) stellt sich die Frage, ob ein schneller Zugriff auf eine Waffe überhaupt möglich ist. Zu prüfen ist, ob die Waffe sowohl geeignet ist als auch deren Erforderlichkeit.

Die mit Videokameras ausgerüsteten Tankstellen dürften wohl auch eine höhere Abschreckungswirkung haben, oder ?


Klar, wenn der Tankwart das Eisen in einem vernünftigen Holster am Mann führt...

Die Geeignetheit einer Schußwaffe zu Abwehr eines gewalttätigen, möglicherweise bewaffneten Angriffs sehe ich als erwiesen an. Was die Abschreckung angeht: in England ist polizeilich überwachtes CCTV (close-circuit TV = Videoüberwachung) von öffentlichen Räumen gang und gäbe, ohne daß es die bösen Jungs ernsthaft gekratzt hätte. Die beste Abschreckung ist für mich die reale Möglichkeit, nicht mehr nach Hause zu kommen.

Trooper

Geschrieben

trooper, vergiss es. genau diese diskussion hatten wir mit sachbearbeiter schonmal.

"Betrachten wir doch mal das Waffenbedürfnis ganz nüchtern. Wenn der Räuber Röntgenaugen hat und die Waffe unter dem Tresen sieht oder der Tankstellenbesitzer die Patronen verkehrtrum reingesteckt hat oder ein plötzliches Erdbeben einen 5-Liter-Kanister 0W40 vom Regal auf den Kopf des Räubers schleudert und eh gar kein Geld in der Kasse ist weil die Tanke Betriebsferien hat stellt sich doch die Frage, ob eine Waffe gegeignet und erforderlich ist, den Tankstellenbesitzer zu schützen."

rolleyes.gif

Geschrieben

Antwort auf:

oder der Tankstellenbesitzer die Patronen verkehrtrum reingesteckt hat


Ich habe immer gewußt, daß aus der HK-Reklame nicht Gutes werden würde... smile.gif

Du hast aber recht, langsam kommen wir wieder an den Punkt, wo die Frage auftaucht, warum denn Polizei, Sicherheitsbehörden und private Sicherheitsdienstleister auf Schußwaffen zur Abwehr eines gewalttätigen Angriffs vertrauen, wenn diese für solch einen Zweck doch gar nicht geeignet sind... smile.gif

Interessanterweise ist das dann meist der Punkt, an dem sich die dunkle Seite der Macht relativ schnell aus der Debatte ausklinkt... chrisgrinst.gif

Trooper

Geschrieben

Du hast aber recht, langsam kommen wir wieder an den Punkt, wo die Frage auftaucht, warum denn Polizei, Sicherheitsbehörden und private Sicherheitsdienstleister auf Schußwaffen zur Abwehr eines gewalttätigen Angriffs vertrauen, wenn diese für solch einen Zweck doch gar nicht geeignet sind... smile.gif

auch die milliardenbeträge für die bundeswehr hätte man sich sparen können wenn das alles nichts nutzen würde.

die demagogen haben eben glück, dass niemand nachdenkt oder gar fragen stellt, obwohl die wahrheit in den nachbarländern schweiz und österreich für vergleichszwecke

greifbar naheliegt.

Geschrieben

Wahnsinn, war wohl lang nicht hier...hat sich ja gut gemacht, danke für alle Antworten, bzw. Informationen.

Die Sache mit dem "Warum ist das erlaubt" ist wohl etwas blöd von mir formuliert gewesen, sehe ich ein, nur fragt man sich halt öfter warum manche Sachen erlaubt sind, manche nicht. (anderes Thema, aber ich komm nicht drüber hinweg, warum man nicht mehrere Waffen im selben Kaliber haben darf, ohne grossartige Leistungen und ewig viele Waffen in anderen Kalibern...egal!)

Und ich wusste auch nicht, dass "Trockenüben" zum Bedürfnis gezählt wird, schon mal gut zu wissen.

Wohin dieser Threat jetzt hingeht kann ich aber auch nachvollziehen, die Sache mit Verteidigung und Notwehr/Notstand ist ne dicke Kiste und man muss es wirklich selber wissen zu entscheiden.

Einen Einbrecher mit vorgehaltener Waffe entgegenzustoßen ist glaub ich eh ne ganz schlechte Idee, bin der Meinung nicht alles direkt zeigen immer nen Ass im Ärmel, oder hinterm Rücken oder in der Hose... wink.gif *.45ACP JHP*

In Sachen Wohnungseinbruch hab ich immer noch die Devise, SureFire und nen Messer (aber auch verdeckt, wenn er nämlich ne Schusswaffe hat, bringt das Messer auch nichts), bis ich am Schrank bin und den offen hab, liegt meine Freundin schon aufm Boden und ich auch bald.

Ne SureFire ist echt wirkungvoll, bei Nacht oder Dämmerung plötzlich 500Lumen inne Augen zu haben macht erstmal blind und der Einbrecher (sollte es sein) ist erstmal verwirrt.

Ansonsten stimme ich Trooper zu, beste Abschreckung ist immer noch die, dass der Einbrecher/Dieb/Vergewaltiger/Bösewicht/Schelm weiss, er kommt nicht heil nach Hause.

Wie man da vorgeht ist halt Situationsbedingt, aber es kann keiner von mir erwarten, dass ich als allererstes die Polizei rufe, wenn ich wen an meiner Tür höre. Bis die das alles geschnallt haben sind min. 2Minuten vorbei, Tür ist auf und ich hab Besuch...sauber!

Wenn man in nem gefärdetem Gebiet wohnt sollte man wirklich Türen/Fenster besser sichern, fertig.

Nen ganz anderer Fall ist es allerdings, wenn man vom Training kommt und aufm Heimweg in eine dumme Situation gerät, eine Frau wird in ein Auto gezogen, ne Bank wird überfallen, was weiss ich...da zählt natürlich (wenn die Zeit es zulässt) als erstes ein Anruf bei der Polizei. *zuviel XY ungelöst geguckt*

Dabei sind solche Szenen ausm Film, wie Gängster hält Geisel fest und hat Messer am Hals, untragbar für einen. KEINER würde sagen, klar, bin doch Landesmeister, ich schaff es den Typ und nicht die Geisel zu treffen...

ich schweife ab und wollt eh duschen smile.gif

Gruß,

Basti

Geschrieben

Hallo alle und insbesondere Sachbearbeiter!

Gilt das Führen "privat" nicht nur im befriedeten Besitztum, d.h. eingezäunt und betreten für Unbefugte verboten ?

Ist bei Tanke ja wohl nicht, oder habe ich da einen Denkfehler?

Ist zwar Privatbesitz aber nicht betreten verboten, falls doch, kein Problem mehr mit der zu bewachenden Kohle 021.gif

Grüße an alle

Jürgen

Geschrieben

'befriedet' erfordert noch nicht einmal eine umzaeunung.

sofer sichtbar (also ohne grosses suchen wahrzunehmen) genuegen sogar beispw. holzpfloecke, die dein grundstueck markieren.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.