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IGNORED

Schalldämpfer


Gast Magman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Könnte mir jemand den Unterschied zwischen Deko, frei verkäuflichen und WBK Schalldämpfern erklären? - Vielen Dank

Magman

Geschrieben

Deko Schalldämpfer sind nicht funktionstüchtig und besitzen keine Waffeneigenschaft. Frei verkäufliche Schalldämpfer gehören zu frei verkäuflichen Waffen, zB Luftgewehre mit F-Zeichen. Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Waffen sind waffenrechtlich diesen Waffen gleichgestellt, für ihren Erwerb bedarf man folglich ebenfalls einer Erlaubnis.

Geschrieben

Hallo

Habe mal gelesen das original Dämpfer ohne Gewinde frei verkäuflich sind(Egun) und somit keinem Gesetz unterliegen.

Wollte mir mal sowas zur Schulungszwecken zulegen

Gruß

Magman

Geschrieben

Wenn dem Dämpfer nur das Gewinde fehlt, aber sonst alles vorhanden ist, stehst Du auf dünnem Eis. Einen Gewindeschneider setzt man heute bereits als haushaltsüblich voraus. Wenn also dein Silencer einfach nur ein Loch hinten (ohne Gewinde" hat, und genug "Fleisch" um ein Gewinde einzuschneiden, wird der wohl als WBK-Pflichtiger Dämpfer beurteilt werden, da er eben mit einfachen Werkzeugen fertig zu stellen ist.

Ist der Dämpfer hinten zu -man also bohren/fräsen und gewinde schneiden müsste- könnte man wahrscheinlich davon ausgehen, das der als "Deko-SD" durchginge.

Da eine solche Beurteilung aber leider immer durch das Gericht letztendlich erfolgt, möchte ich auf meine Sichtweise nicht den A.... verwetten. Das muss jeder mit sich selbst ausmachen.

MfG

Muni

Geschrieben

Kann mich dem nur anschliessen. Selbst Bohrmaschine gilt heute als haushaltsübliches Werkzeug. Alles, was keinen "F" Stempel hat, würde ich ohne entsprechende EWB für Schalldämpfer liegenlassen. Auserdem ergeben sich waffentypische Merkmale auch aus der sog. "eindeutigen Zweckbestimmung".

Geschrieben

Antwort auf:

Wollte mir mal sowas zur Schulungszwecken zulegen


Dann besorge doch einen aufgeschnittenen Schalldämpfer.

Also so einen an dem ein Viertel rausgetrennt wurde.

1. Unbrauchbar, daher frei erwerbbar.

2. Die Funktion besser ersichtlich, da man den SD von innen sieht.

Geschrieben

Soweit ich die Sache mit dem F-Stempel noch in Erinnerung habe, gibt es diesen nur für Waffen im technischen Sinne und nicht für gleichgestellte Gegenstände (so z.B. SD für LP, LG, usw.) nach dem WaffG, usw..

Die Gleichstellung der SD`s als Waffe bezieht sich nur auf den Erwerb und den Besitz als solchen.

Man möge mich korrigieren, wenn ich mich irren sollte.

Geschrieben

So kann man sich irren. wink.gif

In egun und auch auf dem freien Markt werden F gestempelte Luftgewehrdämpfer offeriert.

Und ob etwas vom Gesetz und wie gemeint war, interessiert viele Behörden gar nicht 016.gif.

Laut Tierschutzschlachtverordnung müsste seit 1997 bei der Betäubung (=Kopfschuss vor Entblutungsschnitt im Gatter) von Gatterwild "jede vermeidbare Beunruhigung" unterbleiben, sowohl für das zu schlachtende Tier als auch für den Rest der Herde. Damit ist der Schalldämpfer unstrittig Pflicht, cool.gif hat auch der 1. Senat des Obersten Verwaltungsgerichtshofes in Baden Württemberg so festgestellt icon14.gif. Verwaltungspraxis auf dem Landratsamt: Keine Sau interessiert das, mad1.gif die meisten Ordnungsämter lassen sich lieber zu einer entpsrechenden WBK verklagen.

Wir leben halt in einer Verwaltungsdikatur - solange wir sie noch bezahlen können.... smirk.gif

Geschrieben

Antwort auf:


Und ob etwas vom Gesetz und wie gemeint war, interessiert viele Behörden gar nicht
016.gif
.

Laut Tierschutzschlachtverordnung müsste seit 1997 bei der Betäubung (=Kopfschuss vor Entblutungsschnitt im Gatter) von Gatterwild "jede vermeidbare Beunruhigung" unterbleiben, sowohl für das zu schlachtende Tier als auch für den Rest der Herde. Damit ist der Schalldämpfer unstrittig Pflicht,
cool.gif
hat auch der 1. Senat des Obersten Verwaltungsgerichtshofes in Baden Württemberg so festgestellt
icon14.gif
. Verwaltungspraxis auf dem Landratsamt: Keine Sau interessiert das,
mad1.gif
die meisten Ordnungsämter lassen sich lieber zu einer entpsrechenden WBK verklagen.

Wir leben halt in einer Verwaltungsdikatur - solange wir sie noch bezahlen können....
smirk.gif


Und in dem Entwurf zur WaffVwV finden sie unter 8.2 auch noch die notwendige Rückendeckung:

Antwort auf:


Ein Bedürfnis zum Erwerb von Schalldämpfern oder von Waffen mit eingebautem Schalldämpfer kommt nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht. Dabei ist davon auszugehen, dass Schalldämpferwaffen im Allgemeinen weder zur Jagd noch zur Ausübung des Schießsports benötigt werden.


Kopfschüttelnd

Michael

Geschrieben

Dass etwas auf dem Markt offeriert wird, ist leider nicht immer ein Indiz für dessen Rechtmäßigkeit (siehe auch Sinn und Inhalt des F-Stempels).

Aber Schwamm drüber,.....wir sind sicherlich Brüder im Geiste.

Bei der Sache mit der Verwaltungsdiktatur hast Du zu 100% Recht.

Zitat eines meiner waffenrechtlichen Sachbearbeiter: "Und wenn es Ihnen nicht paßt, können Sie ja sehr kostspielig und sehr langwierig klagen." pissed.gif

Da sieht man recht schnell, wo man steht. crying.gif

Geschrieben

Antwort auf:

"Und wenn es Ihnen nicht paßt, können Sie ja sehr kostspielig und sehr langwierig klagen."


mach doch mal. wäre interessant zu erfahren, was sein abteilungsleiter davon hält, dauernd zum verwaltungsgericht fahren zu müssen, um dort die rechtslage erklärt zu bekommen, nur weil einer seiner sachbearbeiter immer "recht" hat. rolleyes.gif

Geschrieben

Hi,

hab ich gemacht:

Ging um eine Leinenbefreiung nach §4 Abs. 6 LHV B-W für meinen StaffBull (wir benötigen sie u.a. zur Teilnahme bei Teamtest)

Hat ca. 2 Jahre gedauert und rund 900 € (Anwalt) gekostet dann haben sie, kurz vor einem Prozess, eingelenkt.

Gewonnen haben wir, war nur nicht billig.

gruß PJ

„Wenn Schutzhunderassen je in den Himmel schauen, werden sie feststellen, das die Straßen von StaffBulls bewacht werden“

ganz arg Frei aus der Hymne des USMC wink.gif

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