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IGNORED

WBKs in NRW


BigBlock

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Geschrieben

Hallo Leute,

jetzt bin ich ja bei uns im Verein auch der Vereinsfürst, der für die Befürwortungen und den restl. Papierkram, (auf gut deutsch: Die Abbeidd wink.gif)im Verein zuständíg ist, nun haben wir Mitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet und angrenzenden Ländern. Nun sind seit einiger Zeit die WBK-anträge unserer Mitglieder aktuell geworden und ich frage mich wirklich, was da in NRW mit den Ämtern los ist. Ich bin ja bekanntermassen aus Unterfranken und hier ging die Beantragung absolut problemlos und zügig (auch wenns 4 oder 5 statt der versprochenen 2 Wochen gedauert hat wink.gif), ein Vereinskollege hat im Südbadischen beantragt und da war die Sachbearbeiterin wohl beeindruckt von dem Papierkram, den ich mitgeschickt hab.In anderen Bundesländern auch no Prob, an sich. Ich hatte der zuständigen Behörde schon letztes Jahr in Hamm/NRW, wo unser Verein eingetragen ist, die Mitgliedschaft im BDS nachgewiesen, die regelmäßige Anmietung im Schiesstand belegt, Satzung und Gemeinnützigkeitsbescheinigung vorgelegt , das wurde auch alles anerkannt und die Anträge in den zivilisierten Gegenden der BRD gingen dann durch. In NRW (Hamm, Gelsenkirchen und Welver) jedoch.....haben jetzt mehrere Mitglieder beantragt, in Hamm selbst (dort behaupten sie sogar auf einmal, daß sie unseren Verein gar nicht kennen würden) wollen sie auf einmal vom Mitglied ein Schiessbuch und noch irgendwas anderes sehen, in Gelsenkirchen verlangt die Sachbearbeiterin einen Leistungsnachweis (300 von 400 Ringen sollten es wohl schon sein, obwohl das Mitglied so eine Präzisions-Disziplin gar nicht schiesst)weil sie mit der Vereinsbstätigung über die regelmäßige Teilnahme an den Vereinsschiessen "nichts anfangen könne" und dergleichen konfuse Anfragen mehr. Am Schönsten ist, daß ich noch gar nicht genau weiß, was welche Behörde jetzt genau will, da unsere Mitglieder erst nach mehrmaligem Drängen meinerseits eine Rechtsgrundlage verlangt und zugesagt bekommen haben, die ist wohl jetzt da (irgendwie zwei ministerielle Erlasse, nach denen man alles mögliche an Nachweisen verlangen könne, aber da warte ich noch drauf). Sachtma, dürfen die Behörden das? Und vor allem, lassen sich die Schützen da in NRW das alles gefallen (wenn man sich anhört, wie überzeugt die Beamten das da verlangen, scheint es fast so)? Das ist mir als aufmüpfigem Unterfranken alles recht unverständlich.....

Aber jetzt konkrete Frage: Was dürfen die Behörden in NRW denn an Nachweisen eigentlich alles verlangen, bevor sie sich bequemen müssen, einen WBK-antrag zu bearbeiten? Danke schonmal.

Gruß

BigBlock

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Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

Geschrieben

Hallo BigBlock,

zu deiner Frage kann ich leider nichts sagen, da ich hier erst noch die Sachkundeprüfung machen muss bevor ich beantragen kann (in NRW). Dann wird man mehr sehen. Andererseits interessiert mich schon was für ein Verein das ist, in dem du der Fürst bist.

Ich komme auch hier aus der Gegend um Soest und suche eigendlich immer noch ein Verein im BDS der auch IPSC betreibt und nicht mehrere Fahrtstunden entfernt ist. Vielleicht kannst du mir mal ein paar infos mailen ?

Tschö

Oli

Geschrieben

Hi BB!

Ich kann diese Vorgehensweise für meine Behörde nicht bestätigen.

Wenn alle Papiere da sind, bisher keine Probleme. Die Erst-WBK hat allerdings 12 Wochen gedauert.

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 4, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von BigBlock:

Und vor allem, lassen sich die Schützen da in NRW das alles gefallen (wenn man sich anhört, wie überzeugt die Beamten das da verlangen, scheint es fast so)?

Keine Ahnung was die anderen hier machen! Obwohl, viele kneifen u. machen fast alles um ihr Ding durchzukriegen, leider!

Wir, zumindest ich, das Sprachrohr des Vereins, der Narr des Boards, der Rächer der Enterbten ... usw. grin.gif , hat einen dicken, fetten roten Reiter auf seiner Akte. Darf ich mal vermuten.

Nachdem wir 1997 alles bei unserer Behörde durchgekaut haben ( was, wo, wann, warum, wie nehmen Sie die Sachkunde ab...) wird unsere Vorgehensweise für voll genommen. Falls nicht, nehmen wir dies immer sehr persönlich.

Beachte, das es in NRW einen Erlass von 1998 über den Begriff der Regelmässigkeit gibt. Dieser besagt, das wenn der Verein in der "Waffenbefürwortung" schriftlich vermerkt, das das Mitglied mindestens zweimal monatlich in besagter Disziplin, für welche die Waffe beantragt wird, trainiert hat, die Behörde bei den beiden ersten Kurwaffen auf den weiteren Nachweis einer schiessportlichen Betätigung verzichten KANN.

Schlussfolgerung: Wird dies nicht in der Vereinsbestätigung extra erwähnt, kann die Behörde zusätzlich z. B. ein Schiessbuch verlangen. Wie es dann ab der dritten aussieht, kann sich jeder selbst ableiten.

[Dieser Beitrag wurde von Astanase am 26. Februar 2002 editiert.]

Geschrieben

Meine Erst-WBK mit zwei KW-Einträgen hat genau 12 Arbeitstage gedauert. Wo ? In Bayern.

Gruß

Sentenced7

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I have come an long way where i started from, but i am still not even close to where i am going.

Mitglied im FWR Nr. 22154

[Dieser Beitrag wurde von Sentenced7 am 27. Februar 2002 editiert.]

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von BigBlock:

@Mike,

so ähnlich sagen das ja auch die Behörden: wenn alle Papiere da sind no Prob. Nur verlangen die ganz merkwürdige Papiere....
wink.gif

Gruß

BigBlock

Was beim mir verlangt wurde, war nur der Standardkram: Sachkundenachweis, Vereinsbescheinigung über regelmäßige Teilnahme, Schluß aus Mickimaus.

Bei meiner dritten KW: Bestätigung über den Verband (BDS), ein paar Urkunden von Wettkämpfen.. Dito.

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 4, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

Geschrieben

Zitat:

Meine Erst-WBK mit zwei KW-Einträgen hat genau 12 Arbeitstage gedauert. Wo ? In Bayern.

Das war aber nicht in München oder ? Da heißt es 6 bis 8 Wochen.

Geschrieben

Hiermit stelle ich mal den Geschwindigkeitsrekord auf:

Dritte sportliche Kurzwaffe, ein S&W .44 Magnum. Bescheinigung der DSU beim Sachbearbeiter abgegeben, Gebühr bei der Kasse einbezahlt und nach 10 Minuten mit dem neuen Eintrag in der WBK wieder raus.

Thomas

Geschrieben

Nein.....es war in Erding (30km nordöstlich von München. Ich denke die Biertrinker unter uns werden das kennen grin.gif ). Und die Sachbearbeiterin meinte auch, daß es mindestens vier Wochen dauern würde....

Hat wirklich sehr gut geklappt und ich mußte auch außer dem Antrag, der Bescheinigung vom Verein und der Sachkundebestätigung nichts vorlegen.

Gruß

Sentenced7

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Mitglied im FWR Nr. 22154

Gast georg wagner
Geschrieben

hi BB,

es gibt in NRW einen behördlichen Antragsvordruck der auszufüllen ist

"Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz"

das ding hat eine zweite seite

"Bescheinigung für Sportschützen anstelle des Nachweises eines Bedürfnisses für Kurzwaffen und Selbstladerwaffen über 60 cm gem. Abs. 2 Nr. 3 WaffG"

sollte jede behörde vorrätig haben.

seite 1 füllt der schütze aus,seite 2 der verein,damit und mit einem nachweis über eine abgelegte sachkundeprüfung ist allen formalien genüge getan.

fürs "Grundbedürfnis" (2 kurze) kann die behörde nicht mehr verlangen (daher "anstelle des nachweises")

wenn du mir ne fax nr. mailst kann ich dir den kram zufaxen

gunner

Geschrieben

Nur mal zum Thema GE...

Die dortigen Mitarbeiter sehen die Erteilung einer WBK als ganz besonders zu bedenkende Amtshandlung.

Bereits als ich meine ErstWBK beantragte wollte man regelmässige !erfolgreiche! Teilnahme belegt sehen (Erfolgre4ich wurde dabei definiert als 2/3 der max. Ringzahl). Seit geraumer Zeit ist im Ruhrgebiet (bzw. links und rechts von GE) der Begriff regelmässig ebenfalls definiert (mind. alle 14 Tage)...

Für eine erfolgreiche Teilnahme empfehle ich daher für "Anfänger" einfach statisches Schiessen auf die Präzisionsscheibe, das sollte eine derartige Leistung bringen ... auch wenn der Zwang, der hinter dem Schiessen steckt, einem manchmal die Lust verleidet... frown.gif

Abgesehen davon warne ich dich schon mal vor:

Laufzeit von 5 bis 11 3/4 Wochen durchaus möglich, weiters wird der Eintrag zu einem willkürlichen Termin "terminiert" (beispielsweise kann auch mal ein gesetzlicher Feiertag zum "Verfallstag" deklariert werden) und sollten so obskure Sachen wie mehrere Gewehre gleichen Kalibers aber unterschiedlicher Technik (RepGew vs. HA) oder mehrere HA für verschiedene Disziplinen (die sich physikalisch gegenseitig ausschliessen) beantragt werden, empfehle ich sowohl ein intensives Studium der verschiedenen Sportordnungen der übergeordneten Verbände sowie die prophylaktische Anfertigung eines mindestens 2-seitigen Aufsatzes, der erläutert, warum

der Erwerb BEIDER Waffen notwendig ist.

Hier ist im Zweifel auch die FWR/ÖRAG-Versicherung ausserordentlich nutzbringend einsetzbar.

Alternativ kann man natürlich auch versuchen, das Personal in Kenntnis der Sachzwänge des Schiesssports zu versetzen. Hat bei mir jedenfalls nach i.d.R. einstündigen Diskussionen bisher immer geklappt (am besten in Verbindung mit besagtem, zweiseitigen Aufsatz), aber leider hab ich mir für meine unverschämte Dreistigkeit, diverse Schusswaffen erwerben zu wollen besagte "Feiertags-Verfalltage" eingehandelt.

Vielleicht werd ich beim nächsten mal dagegen Widerspruch einlegen, aber erstmal abwarten, was aus meinem Pulverschein-Widerspruch wird...

A.

p.s.: Wehe, wenn der Oberunterschreiber in Urlaub ist und in dieser Zeit das grüne Licht aus Berlin kommt. Rate mal, in welchen Zeitrahmen der Verfallsstempel gerät......

Gast georg wagner
Geschrieben

bei mir (NRW) dauert ein antragsverfahren im schnitt 14 tage.

kenntnis der einschlägigen vorschriften vorausgesetzt......

gunner

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von georg wagner:

bei mir (NRW) dauert ein antragsverfahren im schnitt 14 tage.

gunner

Glücklicher Mensch!

Ein Bekannter wohnt auch in NRW und zwar auf dem Lande. Bei ihm trifft das mit der kurzen Laufzeit auch annähernd zu.

In meinem Bereich (nördl. Ruhrgebiet) überhaupt nicht. Eine WBK im Schnitt 8 -12 Wochen. Voreinträge ca. 4 - 6 Wochen. Leider!

Geschrieben

@gunner,

danke für das Angebot, aber die Vordrucke hatte ich ja ordnungsgemäß ausgefüllt meinen Vereinskollegen zur Vorlage beim Amt mitgegeben, aber die zuständigen Ämter verlangen, teils aufgrund eines "ministeriellen Erlasses" des IM, zusätzliche Bescheinigungen, wie die genannten Schiessbücher und Leistungsnachweise. IMHO ist das nicht zulässig, allerdings ist die Klage dagegen langwierig, und meine Vereinsmitglieder haben Sorge, daß sie in dieser Zeit bis zum ende der Verfahren erstmal gar keine WBK kriegen.

Gruß

BigBlock

Geschrieben

Hallo Leute,

bei uns in Rheinland-Pfalz (zumindest in meinem Kreis) macht man die Dauer des Antrages davon abhängig, wann zuletzt ein Auszug aus dem BZR (Bundeszentralregister) erfolgt ist. Somit dauerte mein Antrag mit Voreintrag, Waffen kaufen, Stempeln lassen sage und schreibe 3 Tage! Dickes Lob an "meine" Sachbearbeiter.

Gruß

Rainer

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Ich traue Dir, traust Du mir?

Geschrieben

Ich hab es schon geschafft,

hingedackelt, mit WBK und dem ganzen Kram

Sachbearbeiter hat alles eingetragen, durfte solage warten

Überweisungsträger wink.gif mitgenommen

fertig.

War wohl 'ne Ausnahme

Gruss

bullpup

Archiviert

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