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IGNORED

KK Halbautomat(lang) im WSV(DSB)


RonaldR

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Hallo Leute,

knifflige Frage: Ein langjähriges Mitglied eines Schützenvereins hat einen KK-Halbautomaten (Langwaffe) aus einer Erbschaft angeboten bekommen. Den würde er gerne, natürlich auf grüne WBK, eingetragen bekommen.

Dummerweise ist sein Verein Mitglied im WSV (Württembergischer Schützenverband) und weder dieser noch der Dachverband, der DSB, haben in ihrer Sportordnung eine Disziplin für derlei Waffen anzubieten.

Damit hat er erstmal ein Problem, ein Bedürfnis für diese Waffe geltend zu machen, obwohl laut §14 Abs.3 WaffG ein Sportschütze ja ein Grundbedürfnis für bis zu drei halbautomatischen Langwaffen und bis zu zwei mehrschüssigen Kurzwaffen [...] hat. Die Krux liegt in Abs.2, der die Waffen auf die in der Sportordnung des Verbandes vorgesehenen beschränkt.

Alle übrigen Voraussetzungen wären erfüllt.

Hat jemand eine Idee, wie sich das doch irgendwie machen lässt? Natürlich streng im grünen Bereich... AZZANGEL.gif

Gruß, Ronald

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Beim WSV läßt sich das leider nicht realisieren - zumindest vorläufig nicht.

Wir hatten einen vergleichbaren Fall im Verein frown.gif

Was haben sich meine Kumpel beim BDS über zwei absolut neuwertige Erma für ein paar Euro gefreut,wie glücklich war der Verkäufer, die Teile endlich überhaupt los zu werden - nur weil kein einziges Vereinsmitglied im DSB Verein die Teile kaufen konnte rolleyes.gif - Interessenten für diese netten Gewehrchen hätte es genug gegeben tongue.gif.

Somit haben der WSV und das WaffG einen erheblichen Beitrag zur inneren Sicherheit der Republik geleistet icon14.gif- die Teile sind jetzt in BDS Händen 021.gif021.gif021.gif

Mouche

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Ganz streng .... ääähh... schnell eine Zweitmitgliedschaft in den BDS vornehmen, da gibts jede Menge interessante Disziplinen für KK-HA.

Gruß Markus


jow, nur müsste er dann für das eine jahr mitgliedschaft

im bds, bis zur ersten befürwortung,die waffe beim büma

seines vertrauens "zwischenlagern".

viele grüsse

peter

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Klasse, aber für eine BDS-Mitgliedschaft ist unser Freund vermutlich schon zu "alt" (ohne hier irgendwen anzumachen! Gemeint ist, ab einem bestimmten Alter macht man wg. eines KK-Halbautomaten eben keine allzugroßen Verrenkungen mehr).

Hat niemand eine andere Idee, so über §8 oder so?

Gruß, Ronald

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Ganz streng .... ääähh... schnell eine Zweitmitgliedschaft in den BDS vornehmen, da gibts jede Menge interessante Disziplinen für KK-HA.

Gruß Markus


jow, nur müsste er dann für das eine jahr mitgliedschaft

im bds, bis zur ersten befürwortung,die waffe beim büma

seines vertrauens "zwischenlagern".

viele grüsse

peter


Wie kommst Du darauf,daß er ein Jahr in dem neuen Verband Mitglied sein muß? ( vorausgesetzt,daß er den Schießsport - zum Zeitpunkt des Eintritts in den neuen Verband - schon seit min.12Monaten nachweisbar betreibt. )

Gruß André

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jow, nur müsste er dann für das eine jahr mitgliedschaft im bds, bis zur ersten befürwortung,die waffe beim büma seines vertrauens "zwischenlagern".


Also laut telefonischer Auskunft des LV NRW des BDS soll dies nicht erforderlich sein. Man kann sofort nach Eintritt in den BDS eine Waffe beantragen. Hast du vielleicht einen Link zu einer BDS-Seite, wo eine derartige Regelung erwähnt wird? Fände ich mal sehr interessant, da ich da schon sehr viel widersprüchliche Information dazu gehört habe.

Gruß

Sonet

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gibts beim dsb nicht auch eine kk-halbautomaten disziplin ? ich meinte schon...

auf meinem letzten wbk-antrag (fuer gelb, ca. 6 monate her) gab es auf dem formular fuer den antrag beim dachverband in der liste der erlaubten waffen auch kk-halbautomaten. allerdings mit dem hinweis, dass diese derzeit nicht befuerwortet wuerden. aber das ist - wie gesagt - schon ein halbes jahr her....

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Antwort auf:

jow, nur müsste er dann für das eine jahr mitgliedschaft im bds...


vielleicht reichen ab 01.10.04 auch schon 4 Monate Mitgliedschaft im BDS- vorausgesetzt er ist seit min. 12 Monaten Mitglied in einem anderen anerkannten Verband z.B. DSB.

Zitat:

...Mitglied und Verein sind/waren nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem anderen anerkannten Verband, sind aber noch keine 12 Monate im BDS.

die Bedingungen des § 14 Abs.2 Nr. 1 WaffG können als erfüllt angesehen werden, jedoch ist eine mindestens 4 monatige Mitgliedschaft im BDS erforderlich.

Zitat Ende

find ich eine echt sinnvolle Regelung icon14.gif

Guckst du: www.bbs-bayern.de/Waffenrecht.htm und dann Richtlinien für die Aus...

Antwort auf:

gibts beim dsb nicht auch eine kk-halbautomaten disziplin ? ich meinte schon...


Hab ich auf meinem letzten DSB Antrag (der übrigens heute nach knapp 8 Wochen - für 4. KW - Bearbeitungszeit vom Landesverband zurückgekommen ist grin.gif)auch gesehen - mag sein das nicht jeder Landesverband bzw. Verein die Disziplien SL-KK anbietet?

Gruß

Patrick

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Wie kommst Du darauf,daß er ein Jahr in dem neuen Verband Mitglied sein muß? ( vorausgesetzt,daß er den Schießsport - zum Zeitpunkt des Eintritts in den neuen Verband - schon seit min.12Monaten nachweisbar betreibt. )

Gruß André


hallo andré,

das ist in sachsen genauso, mein junge konnte schon 15 monate schießsportliche betätigung nachweisen, war aber bei wbk beantragung erst 10 monate im ssb, mußte also noch zwei monate warten.

gruß scheibenschütze

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Beim WSV läßt sich das leider nicht realisieren - zumindest vorläufig nicht.

Mouche


hallo mouche,

der wsv soll endlich mal aus der "suppe" kommen chrisgrinst.gif

und das hier übernehmen:

http://www.saechsischer-schuetzenbund.de/sport/60_1463.htm

icon14.gif

die soll'n sich bei euch da unten nich so enge ham grin.gif

gruß scheibenschütze

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.....ist alles gut und schön wink.gif - mußt Du nicht mir sagen - und ich hab es DENEN schon selbst gesagt rolleyes.gif

Uneinig Vaterland nicht nur in der Anwendung des WaffG durch die Behörden sondern auch in den Sportordnungen der Landesverbände tongue.gif.

Lustigerweise in BW sogar zwei vorhanden - und natürlich mit unterschiedlichen Disziplinen chrisgrinst.gif

Mouche

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Gemach, gemach...

Neue Disziplinen müssen erst einmal neu genehmigt werden. Das wäre jetzt gleich nach der Anerkennung doch etwas zu viel des guten.

Aber Du hast insofern recht, als dass da ein Denkprozess einsetzen sollte (oder vielleicht schon eingesetzt hat?)

Allerdings kann ich mir auch genausogut das Gegenteil vorstellen, im DSB gibt es leider genügend Leute, die sich nur zu gerne auf KK-Einzellader beschränken würden. Wenn bei denen der Vorschlag nach SL, womöglich auch noch mehr als 5,6mm, auf dem Tisch landen würde, dann könntest Du aber mal sehen, zu was so eine Machtstellung in einem Verband so alles taugt...

Gruß, Ronald

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Ich bin mir nicht ganz sicher, ob diese Darstellung richtig ist.

Die frühere DSB Sportordnung hat anscheinend und zumindest KK HA als zulässige Waffen eingestuft - dafür aber keine (bundeseinheitliche) Disziplin angeboten - es aber den Landesverbänden überlassen, das zu tun (vergleichbarer Fall bei UHR).

Zumindest Bayern hatte davon meines wissens nach Gebrauch gemacht .

Ob sich da durch neues WaffG und neue Sportordnung etwas geändert hat, ist mir nicht bekannt.

Jedenfalls aber wurde mir von kompetenter Stelle des WSV nach dem 01.04.2003 versichert, daß beabsichtigt ist, in einer eigenen Sportordnung Diszipline für KK HA genehmigen zu lassen.

Das so etwas natürlich dauert ist einleuchtend - abdererseits dürfte jetzt nach Genehmigung der BDS Sportordnung da auch der Weg freier geworden sein.

Hoffe, ich konnte das so ungefähr rüberbringen, wie es mir mal erklärt wurde wink.gif

Mouche

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Hey Mouche,

was ist denn mit Dir passiert?

Der einleitende Satz (Widerspruch!) war ja noch ganz Mouche-like, aber dann so entgegenkommend und erklärend...

Musst heute gute Laune haben, was?

Nix für ungut, ich bin wirklich positiv angetan von Deiner Antwort, auch inhaltlich natürlich!

Gruß, Ronald

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