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Jäger stirbt, Einzelerbin ohne WBK was ist zu tun?


SEB

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Danke Thomas -

ich dachte schon es liegt an meiner Formulierung dass es Sb nicht begreifen will....

...Erbe hat Anspruch... 021.gif021.gif021.gif

..warum bayerische Augenwischerei?

du bist doch der der dem Erben der die Waffen hat, einen Erbschein hat und einen Antrag stellt, die WBK verweigerst und zusätzliche waffenrechtlich überflüssige Zettel abverlangst, also bürokratische Hürden in willkürlicher Form einbaust um "Miterben zu schützen" ... du hast einen ganz schön großen Zuständigkeitsbereich, wenn du auch noch das Erbenschutzprogramm bearbeitest 021.gif

Geschrieben

naja, vielleicht is sb ja auch noch im verkäuferschutzprogramm tätig und prüft bei jedem erwerb, ob der käufer auch seine rechnung schon bezahlt hat.

"hat der skontiert?"

021.gif

nice day

cu

klaus

Geschrieben

Manche kapierens leider nie ! crazy.gif

Borussenjoe, wenn derjenige der die Erbwaffen besitzt alleiniger Interessent der Erbwaffe ist, geht das ja auch klar so. Es gibt aber doch ständig Erbfälle (in Deinem geheiligten Bayern bestimmt auch wink.gif), wo sich einer der Erben ganz schnell alles unter den Nagel reißt und ruckzuck verscherbelt bzw. sich zu eigen macht. Die anderen Erben gucken dann dumm in die Röhre. frown.gif

Solange der SB nicht Rückmeldung aller berechtigter Erben hat, läuft er Gefahr, sich bei vorschneller Eintragung von Erbwaffen gewaltigen Ärger mit den Miterben einzhandeln...

Der Verwaltungsaufwand der dann entsteht, ist "geringfügig" höher... 021.gif021.gif021.gif021.gif021.gif

Geschrieben

das schöne ist, ich weiß dass du von dem was du schreibst selbst nicht überzeugt bist. Zum x.ten mal, der der sich alle Waffen unter den Nagel reißt, Erbe ist und einen Antrag stellt kriegt eine WBK für alle Waffen! Die Herausgabe von Waffen an Miterben ist eine rein privatrechtliche Geschichte! Wenn ihn ein Gericht verurteilt, er die Waffen rausrückt stellen wir auch für den weiteren Erben eine WBK aus. Ansonsten eben nur für den schnellsten! Er übt die tatsächliche Gewalt über die Schusswaffen aus, ist als Erbe Berechtigter (zuverlässig etc.) somit bekommt er WBK. Basta - du hast keinen gesetzlich verankerten Ablehnungsgrund eek2.gifeek2.gif

Geschrieben

Antwort auf:

@OldHand: durch die Erbenermittlung der Waffenbehörde wird vom Amtsgericht/Notariat
automatisch
ein Erbschein ausgestellt, wenn kein Testament gefunden wird.


in bawü hat die waffenbehörde ein antragsrecht für einen erbschein? rolleyes.gif

Antwort auf:

Es gibt aber doch ständig Erbfälle, wo sich einer der Erben ganz schnell alles unter den Nagel reißt und ruckzuck verscherbelt bzw. sich zu eigen macht. Die anderen Erben gucken dann dumm in die Röhre.


das tun sie auch, wenn sie von dir eine wbk bekommen, die sie weder wollen, noch brauchen.

Geschrieben

@Falcon: hab Dein Posting erst jetzt gesehen...

Im Rahmen der Amtshilfe wird der Erbschein bei der Erbenermittlung ausgestellt, wenns nicht eh schon einen (oder ein Testament, Erbvertrag o.ä.) gibt.

Äh, mit den WBK musst Du mich etwas missverstanden haben. Ich stelle keinen Erben WBK aus, die diese nicht beantragt haben. confused.gif

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