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Waffenaufbewahrung bei Transportunterbrechung


Gast Mouche

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute -

wir haben da gerade zwei ähnliche Themen laufen.

Hier aber das absolut praxisnahe Beispiel- kann jedem passieren:

Waffenkauf mit Selbstabholung !

Lange Transportstrecke, Fahrtunterbrechung wegen Einnahme einer Mahlzeit / Aufsuchen einer Toilette .

Entspricht die Aufbewahrung einer Waffe für den Zeitraum im PKW meiner Sorgfaltspflicht - oder das Teil im (selbstverständlich geschlossenen) Koffer mitnehmen ?

DARF / SOLL / MUß ich das confused.gif

Mouche

Geschrieben

Auf Reisen gelten grundsätzlich gesonderte Regeln.

Aber du hast recht - alleine auf großer Tour, ist es ein Dilemma. Ich würde die Waffen nicht im Auto lassen, sondern für ein möglichst neutral aussehendes Transportgefäß sorgen.

Geschrieben

Während einer Pause sollte man seinen kleinen (oder grösseren) Waffenkoffer mitnehmen. Genauso wie jeder sein Notebook auch nicht in dem PKW liegen lassen sollte, wie man sein Fahrzeug abschliessen sollte, Gang einlegen oder Handbremse anziehen ... könnte ja wegrollen. rolleyes.gif

Bei akuten Durchfallerscheinungen hat bestimmt jeder Verständnis, wenn der LW-Koffer nicht mit auf das WC genommen wird. Denn dieser würde ja die Nachbartoilette gewissermassen unbenutzbar machen chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

§ 13 Abs. 11 AWaffV: unter angemessener Aufsicht lassen oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen sichern.

Fragt sich also nur noch, was angemessen und erforderlich ist...
smirk.gif


Nö,

wenn 'se weg ist, war's zu wenig. AZZANGEL.gif

Geschrieben

Seh ich leider auch so icon13.gif

Ist ja das Schöne an unserem geschraubten Beamtendeutsch rolleyes.gif- nix konkret aussagen - und wenn was passiert ist der Betreffende der Ar... pissed.gif

Mouche

Geschrieben

So verallgemeinern sollte man das jetzt auch nicht. Es ist mit Sicherheit eine Grauzone und nicht einfach, unter diesen Umständen dem SB eine sichere Verwahrung glaubhaft zu machen.

Hängt wohl auch stark vom Einzelfall und der "Vorgeschichte" ab.

Geschrieben

Antwort auf:

So verallgemeinern sollte man das jetzt auch nicht. Es ist mit Sicherheit eine Grauzone und nicht einfach, unter diesen Umständen dem SB eine sichere Verwahrung glaubhaft zu machen.

Hängt wohl auch stark vom Einzelfall und der "Vorgeschichte" ab.


...Gesetze sollten so klar sein, daß sie nicht in Gefahr liefen,in jedem Einzelfall von Verwaltungsbeamten unterschiedlich interpretiert werden zu können chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif.......

Geschrieben

...Macht ? Geist ?

Bei Sachbearbeitern confused.gif

Mann - DER war gut 021.gif021.gif021.gif

Wenn es so wäre, dann würde man nicht ständig die Hinweise auf die noch fehlende VO hören rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

Also ein is klar: beim nächsten WO-treffen bin ich dabei. Wird bestimmt lustig.


.... bitte keine falschen Hoffnungen Weini :Bei so einem Treffen schießen wir nicht auf unsere Sachbearbeiter rolleyes.gif- dazu lieben wir sie viel zu sehr grin.gif - wir necken sie nur hier verbal crying.gifcrying.gif

Mouche

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