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IGNORED

Aufbewahrungsnachweis


Wheelgunner

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Folks,

wie seht ihr folgenden Sachverhalt: Ein Freund von mir hat jetzt seine erste WBK erhalten. Gleichzeitig machte ihm die Sachbearbeiterin die Auflage, daß er innerhalb von einer 2-Wochenfrist ab Ausstellungsdatum der WBK den Kauf/Besitz eines geeigneten Waffentresores vorweisen muß ( ein Bild reicht ihr eek2.gif ), sonst wird die Erlaubniss widerrufen. Dass er vor dem Erwerb der Waffen einen Aufbewahrungsnachweis bringen muß finde ich schon in Ordnung, nur diese 2 Wochenfrist ist m.M. etwas fragwürdig. Eigentlich müsste es doch reichen, wenn er bei vor Anmeldung der Waffen nachweist, dass er spätestens am gleichen Tag, an dem er die Waffen erworben hat im Besitz eines geeigneten Tresores war, z.B. durch Vorlage einen entsprechend datierten Lieferscheins.

Man sollte ja nicht vergessen, dass er jetzt ein Jahr Zeit hat, die Waffen zu Kaufen.

Geschrieben

gaga.gif

unglaublich... da denkt man, man kennt schon alles...

da sag mal einer, deutsche beamte seien nicht kreativ rolleyes.gif

er soll sie mal fragen, mit welchem paragraph sie das begründen will. es gibt nämlich sowas wie gesetze, und an die muss sie sich auch halten.

fakt ist: mit dem ausstellen der wbk hat dein freund das recht zum waffenerwerb bekommen, nicht aber die pflicht zum tresorerwerb.

er könnte ja z.b. die einträge auch verfallen lassen, das ist sein gutes recht (z.b. aus finanziellen oder familiären gründen, oder verlust des interesses am hobby).

im gesetz steht nur, dass waffen auf eine bestimmte art aufbewahrt werden müssen.

das kann übrigens auch vorübergehend beim händler geschehen oder im tresor eines anderen berechtigten, also kann die dame nicht einmal verlangen, dass er den tresor am tag des waffenerwerbs besitzt!

die waffen dürfen halt nur nicht "unsicher" aufbewahrt werden.

ich würde die frist verstreichen lassen und ihr den schriftlichen widerruf dann um die ohren hauen.

gruss,

w.

PS: fwr und örag, aber zack zack !!!! icon14.gif

Geschrieben

Die Streitkultur in allen Ehren, aber ich finde den freundlichen Hinweis, das diese Auflage total gaga ( gaga.gif ) ist und nicht durch Gesetze gestützt wird anfangs ausreichend. Dann mal sehen, wie es sich entwickelt.

Bandit_911

Geschrieben

Also das hab ich so auch noch nie gehört... mad.gif

War es aber nicht in etwa so formuliert: "innerhalb von zwei Wochen nach erfolgtem Waffenerwerb sind gemäß § 36 Abs. 3 WaffG die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Kaufbeleges, Lieferscheines o.ä. erbracht werden". (nur ein Foto halte ich ebenfalls für unsinnig, denn fotografieren kann man viel in der Welt...). rolleyes.gif

Dann wäre das ja in Ordnung. Zusmmen mit der Erwerbsanzeige könnte dann der geforderte Nachweis über die sichere Verwahrung erbracht werden.

Geschrieben

Nein Sachbarbeiter,

in dem Bescheid steht wirklich, dass er bis zum xx.xx.04 Zeit hat, eine entsprechende aufbewahrung nachzuweisen. Einschließlich der Ergänzung, dass ein Bild reichen würde. Also wenn wir jetzt link denken würde, dann mache ich ein Bild vom Tyxpenschild meines B-Schranks, und er könnte es vorlegen. die Dame hebelt sich damit doch selbst aus...

Geschrieben

Es wird schon auffallen, wenn alle Schützen des Vereines den gleichen B-Schrank haben, den noch aus der gleichen Perspektive photographiert haben und - was ist das??? Die haben ja alle die gleiche Seriennummer! 016.gif

[/ironie]

Edit:

Es wird sicher auch viele Schützen geben, die ihre Waffen in durchaus gesetzeskonformen Tresoren lagern, für die sie keine Quittungen mehr haben. Macht man nun ein oder mehrere aussagekräftige Bilder davon und schreibt dazu: "Hiermit bestätige ich, daß ..." - ja das muß doch wirklich reichen. Wer eine Quittung hat, um so besser.

Um mal weiterzuspinnen: Muß ich denn (iimer) noch den Tresor haben, wenn ich eine Quittung vorzeigen kann? Laßt doch mal die Kirche im Dorf! Schützen sind zwangsläufig rechtstreue Menschen.

Geschrieben

So ein Nonsens ! Einfach unglaublich und absolut unproduktiv. Wusste gar nicht, dass die ABM-Maßnahmen heute schon so weit gehen. ooo.gif

(dann macht sich die Dame ja ganz schön Arbeit mit den vielen Widerrufen, die sie dann brav der Reihe nach wieder zurücknehmen darf... rolleyes.gif)

Wo war das noch gleich, im Königreich Bayern ? Smiiiithyyy !!!! grin.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

entschuldige, dass mein posting zu lang ist.
rolleyes.gif


Weil ich das auch nochmal gesagt habe? confused.gif

Entschuldige, dass ich meine Meinung - die mit deiner konform geht - geäußert habe. rolleyes.gif

Bandit_911

Geschrieben

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entschuldige, dass mein posting zu lang ist.
rolleyes.gif


Weil ich das auch nochmal gesagt habe?
confused.gif

Entschuldige, dass ich meine Meinung - die mit deiner konform geht - geäußert habe.
rolleyes.gif

Bandit_911


entschuldige dass ich mich entschuldigt habe, ich hatte dich wohl missverstanden.

crazy.gif

Geschrieben

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entschuldige, dass mein posting zu lang ist.
rolleyes.gif


Weil ich das auch nochmal gesagt habe?
confused.gif

Entschuldige, dass ich meine Meinung - die mit deiner konform geht - geäußert habe.
rolleyes.gif

Bandit_911


entschuldige dass ich mich entschuldigt habe, ich hatte dich wohl missverstanden.

crazy.gif


Und ich möchte mich wenigstens entschuldigen, dass ich geboren worden bin...

Geschrieben

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entschuldige, dass mein posting zu lang ist.
rolleyes.gif


Weil ich das auch nochmal gesagt habe?
confused.gif

Entschuldige, dass ich meine Meinung - die mit deiner konform geht - geäußert habe.
rolleyes.gif

Bandit_911


entschuldige dass ich mich entschuldigt habe, ich hatte dich wohl missverstanden.

crazy.gif


Und ich möchte mich wenigstens entschuldigen, dass ich geboren worden bin...


Ich entschuldige mich

- für den Start des Threats

- dass ich Schieße

- dass ich Lebe

und für alles Andere was es da sonst noch gibt

Geschrieben

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entschuldige, dass mein posting zu lang ist.
rolleyes.gif


Weil ich das auch nochmal gesagt habe?
confused.gif

Entschuldige, dass ich meine Meinung - die mit deiner konform geht - geäußert habe.
rolleyes.gif

Bandit_911


entschuldige dass ich mich entschuldigt habe, ich hatte dich wohl missverstanden.

crazy.gif


Und ich möchte mich wenigstens entschuldigen, dass ich geboren worden bin...


Ich entschuldige mich

- für den Start des Threats

- dass ich Schieße

- dass ich Lebe

und für alles Andere was es da sonst noch gibt


Okay, jetzt ist es gut. chrisgrinst.gif Sonst hört das nie auf. wink.gif

Bandit_911

Geschrieben

oh, schon wieder entschuldigt... tut mir ARRGRH ich lass es jetzt.

bin gespannt, was bei diesem windmühlenkampf bei rauskommt.

seitdem die waffenrechtsangelegenheiten in hamburg bei der landespolizeibehörde zentral geregelt werden, muss man sich hier zum glück nicht mehr über die auslegungen von einzelnen ortsamt-sachbearbeitern gedanken machen.

meiner war echt okay, aber es gab da auch andere. rolleyes.gif

Geschrieben

Sorry Wahrsager,

ich muß dich Entäuschen: Wir reden hier nicht NICHT von irgendeinem SB in Deutschland, sondern von einer Dame im Königreich Bayern confused.gif so Richtung Allgäu. Nicht mehr weit und es wäre BW grin.gif

Das mit dem gleichen Bild würde übrigens gar nicht mal auffallen, da sich unsere Mittglieder über Schwaben, Ober- und Niederbayern verteilen. Aber man muß es ja nicht extra provozieren.

Geschrieben

"ich würde die frist verstreichen lassen und ihr den schriftlichen widerruf dann um die ohren hauen."

@wahrsager:

Mit solchen Ratschlägen wäre ich vorsichtig:

Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung korrekt ist wird die Auflage nämlich m.W. auch dann wirksam, wenn es keine Rechtsgrundlage gibt, sofern nicht fristgerecht Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt wird!! gaga.gifgaga.gifmad1.gif

Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist ich glaub auf mindestens ein Jahr. chrisgrinst.gif

@wheelgunner

Dementsprechend würde ich unverzüglich gegen die Auflage Widerspruch einlegen icon13.gif und eine Begründung der Auflage verlangen. Falls´ein gutes Verhältnis zur Sachbearbeiterin zu erhalten ist (Die hat den Schwachsinn vermutlich nicht erfunden - genausowenig wie das Rad chrisgrinst.gif), läßt sich dass ggf. auch telefonisch regeln- aber bitte mit schriftlicher Bestätigung des Amtes.

Im Übrigen läuft man mit der grundsätzlichen Weigerung, einen Nachweis zu führen Gefahr, daß das Amt die vorgesehene häusliche Nachschau durchführt. 016.gif

Und die Idee mit dem Tresorfoto ist toll; den Kamerawinkel 30 mal ändern und die Seriennummer digital korrigieren wäre auch nicht das riesen Problem. Aber wenn die Einbrecher Deine Eisen aus dem Kleiderschrank genommen haben und sich keine Spur eines Tresors findet, dann solltest Du schon ne gute Geschichte auf Lager haben blush.gifblush.gifblush.gif

Keep your guns kleen

(am besten durch regelmäßige Benutzung)

Gruß

Shotgun George

Geschrieben

Also ich bin dafür, dass man eine Behörde ins Leben ruft, die für die Kontrolle der Tresore der Sportschützen zuständig ist.

"Guten Tag, ich bin Tresorüberprüfungsinspektor und möchte mir gerne mal ihre Aufbewahrungsbehältnisse näher anschauen. So, mal sehen. Aha, hier haben wir schon den Salzstreuer und die Zuckerdose außerhalb des Küchenschrankes ohne Aufsicht. Nicht gut, gar nicht gut. Weiter: oh, ihre Schuhe sind nicht in einem Schuhschrank nach DIN S 0815 x verwahrt. Das wird teuer... Haben sie noch mehr gefährliche Gegenstände dieser Art im Haus ?" cool.gif

Geschrieben

Hi Georg,

nachdem es dort auf dem Amt sowieso schwierig ist, wird mein Freund wohl irgendwie einen Tresor nachweisen und somit den Weg des geringsten Widerstandes gehen. frown.gif

Kennst sicher selbst: Es gibt halt im Leben immer wieder Situationen, wo du dein Gegenüber einfach nicht abkannst, und so was liegt hier vor confused.gif Das macht die Situation dicht einfacher.

Bei mir hatte ich noch nie irgendwelche Probleme, mein SB bekommt halt so einmal im Jahr Kopien meiner Urkunden, bzw Ergebnisslisten. Und seit dem Jagdschein ist vieles noch einfacher grin.gif Über LW´s diskutiere ich nicht mehr, sondern kaufe, KW´s sind mittlerweile auch nur noch ein monitäres Problem....

Geschrieben

Dein Freund sollte den Tresor glatt zum SB ins Büro zur Begutachtung liefern lassen (am besten direkt auf den Schreibtisch chrisgrinst.gif).

Stempel drauf und weiter (nach Genehmigung der Weiterfuhr unter Aufsicht einer Polizeistreife... gr1.gif)

Geschrieben

In Antwort auf:

War es aber nicht in etwa so formuliert: "innerhalb von zwei Wochen nach erfolgtem Waffenerwerb sind gemäß § 36 Abs. 3 WaffG die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Kaufbeleges, Lieferscheines o.ä. erbracht werden". (nur ein Foto halte ich ebenfalls für unsinnig, denn fotografieren kann man viel in der Welt...).


So habe ich es auch gemacht, meinen Lieferschein und Rechnung vom Stufe-B Schrank kopiert, dem Sachbearbeiter vorgelegt.

Er wars zufrieden und ich hab meine Ruhe.

Archiviert

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