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IGNORED

Ohne anerkannten Verband gehts einfacher?


frosch

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Moin Schwarzpulver,

Du mußt den Antrag richtig lesen:

der Versicherungsschutz gilt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des versicherten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rückname und des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen, sowie zur Abwehr von behördlichen Auflagen gemäß UND JETZT ERST KOMMEN DIE PARARGRAPHEN...

Und das sind die Paragraphen aus denen heraus Auflagen erlassen werden können...

Es werden dort eine Menge § aufgezählt und der wichtigste in unserem Fall ist der §10, denn die Erlaubnis wird nicht nach §8 erlassen, dort wird lediglich eine Definition des Bedürfnisses vorgenommen, sondern nach §10 und die § sind auch nur hinsichtlich der Auflagenerteilung relevant!

Ganz allgemein bleibt festzuhalten:

1. Wer als Privatperson waffen- oder munitionsrechtliche Erlaubnisse, Jagdschein, und Sprengstoffschein §27 beantragt, steht unter dem Schutz der ÖRAG. Und da ist so ziemlich alles drin, sogar das Anhörungsverfahren bei beabsichtigtem Widerspruch und das Widerspruchsverfahren selbst vor der Verwaltungsbehörde! Besser gehts kaum.

Nicht versichert sind alle, welche in einem gewerblichen Interesse handeln und Sachverständige.

Gruß,

frogger

PS

Ich maile Dir mal meine anonymisierte Police, da steht alles noch einmal haarklein drinnen.

PPS

Meine Meinung zum Thema Eigenwerbung: Du hast schon ein wenig zuviel auf die Tube gedrückt, aber wer noch kein WO-Sponsor ist, kann es ja noch werden...

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  • 2 Monate später...

Ist es tatsächlich ohne annerkannten Verband genehmigt worden ? Ist nämlich zur Zeit mein Problem. Flinte wurde nicht genehmigt. Und noch schlimmer meine WBK von 98 wurde widerrufen.

Ich brauch eventuell Ort des Ordnungsamtes und Namen des Sachbearbeiters der es so genehmigt hat.

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John - ich vermute, Du hast ein ERNSTHAFTES Problem das von so allgemeinem Interesse ist, daß wir einerseits mehr Infos haben wollen - andererseits mehr Infos brauchen um Dir überhaupt einen Rat geben zu können.

Du solltest einfach mal mit einer detaillierten Darstellung die Sache erläutern.

Nach Sachstand denke ich mir: Zu VERLIEREN hast Du eh nix mehr - in Deiner jetzigen Situation kannst Du nur noch gewinnen !

Also - mach voran icon14.gif

Gruß Mouche

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Den Top-Rechtsschutz jetzt abschliessen nützt gar nix gegen den bereits vorliegenden Widerruf; gedeckt sind nur Verwaltungsakte, die nach Abschluß der Versicherung begonnen haben. crying.gifcrying.gif

Also zum Beispiel der Antrag auf Neuerteilung. grin.gif

Aber hoffe wir, dass es nicht soweit kommt...

Erstmal Widerspuch einlegen und Begründung (schriftlich) fordern und dann mit nem Fachmann sprechen.

Gruß

Shotgun George

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