Andre Hofmann Posted June 6, 2002 Share Posted June 6, 2002 Hallo Leute, sicherlich werdet Ihr über mein unvollständiges Wissen die Stirn runzeln, aber ich hab da mal eine Frage...: Bisher hatte ich meine Waffen immer beim Büchsenmacher gekauft. Nun besteht meine Absicht, eine Gebrauchtwaffe von privat zu erwerben. Wie ist nun die korrekte Verfahrensweise: gegen Vorlage meiner WBK (mit entsprechendem Voreintrag) bekomme ich das gewünschte Teil ausgehändigt und wer trägt nun die "Übernahme" in meine WBK ein: der Verkaufende oder die örtliche Behörde ( gegen Vorlage des Kaufvertrages )? Danke für Eure hoffentlich ergiebigen Antworten! André Link to comment Share on other sites More sharing options...
Aspe Posted June 6, 2002 Share Posted June 6, 2002 Mach einen richtigen Kaufvertrag, du zeigst dem Verkäufer deine Erwerbsberechtigung und dann Kaufvertrag + WBK zur Behörde und die tragen ein! Hoffe deine Frage ist damit beantwortet WH Björn ------------------ FWR?Ich bin auch drin ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted June 6, 2002 Share Posted June 6, 2002 Die Behörde trägt ein. Du musst angeben (z.B. unter Vorlage eines Kaufvertrages): was, von wem, wann. Ich habe bisher bei Käufen von Privat nie die Waffe vorführen müssen. Wie dies bei anderen Ämtern gehandhabt wird, keine Ahnung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Absehen4 Posted June 6, 2002 Share Posted June 6, 2002 Man darf dabei nur nicht trödeln. Der Verkäufer meldet seinen Verkauf seiner Behörde, die macht eine Kontrollmitteilung an die Behörde des Erwerbers und falls dieser nicht innerhalb der Frist zum Anmelden erscheint, gibt es einen ganz, ganz blauen Brief. In Gegenrichtung funktioniert die Bürokratie übrigens genauso. Ob das auch in Erfurt so klappt, weiss ich nicht, hier in Nds. läuft es jedenfalls vorbildlich gut. Link to comment Share on other sites More sharing options...
magic Posted June 6, 2002 Share Posted June 6, 2002 Kaufvertrag machen, Namen, Adressen, WBK Nummern und ausstellende Behörde von Käufer und Verkäufer rein. Datum der Übergabe. Mit WBK und Kaufvertrag zur Behörde(innerhalb 14 Tage) - vieeel zu vieeel Geld bezahlen - Fertig. ------------------ Grüße von magic Es werden mehr Menschen durch Übung tüchtig als durch Naturanlage. Demokrit (460 - 370 v. Chr.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andre Hofmann Posted June 6, 2002 Author Share Posted June 6, 2002 Hallo @alle, Danke für Euren prompten Antworten! Jetzt kann mir kein "Formfehler" mehr unterlaufen. Also Danke nochmals. André Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 7, 2002 Share Posted June 7, 2002 Ich habe mit Gebrauchtwaffe von privat angefangen und auch nicht gewußt, wer einträgt. Als ich auf dem Amt mit von mir in die WBK gemalten Daten hat die Dame mich erst einmal belehrt, daß das ihre Aufgabe ist. Die Art, wie sie das gemacht hat, hat mir gezeigt, daß auf dieser gefürchteten Behörde auch Menschen sitzen, und der nette Ton ist bis heute geblieben. Zitat:"Der Verkäufer meldet seinen Verkauf seiner Behörde, die macht eine Kontrollmitteilung an die Behörde des Erwerbers und falls dieser nicht innerhalb der Frist zum Anmelden erscheint, gibt es einen ganz, ganz blauen Brief." Genau so ist es, und darum ist die so gern und genüßlich vertretene These, daß es ohne den Behördenfehler in Erfurt nicht zu dem Blutbad gekommen wäre, nur heiße Luft. Entschuldigung, Herr Dr. Schiller. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Eulenspiegel Posted June 8, 2002 Share Posted June 8, 2002 Hallo Leute, wenn ich über solche Verfahrensabläufe höre, wird mir ganz anders!!! Der Verkäufer hat zum Zeitpunkt des Verkaufs den Voreintrag in der WBK zu "entwerten", indem er seine Daten einträgt!!! Begründung: Aufgrund der 14 Tage Meldefrist könnte der Käufer sonst beliebig viele Waffen erwerben, da der jeweilige Verkäufer nicht erkennen kann, ob der Voreintrag noch gültig ist!!! Also deshalb:>>Erwerben>Eintragen>Anmelden ------------------ Eulenspiegel Wer Köpfchen hat, lacht über´s Leben !! Link to comment Share on other sites More sharing options...
JV Posted June 8, 2002 Share Posted June 8, 2002 Ich kenne das auch so, daß nur Händler selbst Einträge in die WBK machen und das die Behörde meckert, wenn ein Privatverkäufer das tut. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 8, 2002 Share Posted June 8, 2002 Gebrauchtkauf von Privat heißt oft auch, sich die Waffe unbesehen zuschicken lassen. Das wäre ja ein Stück aus dem Tollhaus, wenn jeder Privatverkäufer durch seine Eintragung den Verkauf seiner ggf. minderwertigen Waffe festnageln könnte - Rückgabe zwar nicht ausgeschlossen, aber verwaltungstechnisch schwierig: der Interessent wird zum Hoffenwirmal-Blindkäufer. Schlimm genug, daß die Profis das können... Das mit dem Mehrfachkauf ist m.E. kein so ernstes Argument. Dies Vorgehen ist der wohl dümmste Weg der illegalen Waffenbeschaffung (Erwerber meldet dies gleich zur Strafverfolgung). Die WBK ist außerdem ein so leicht fälschbares Stück Papier (im Vergleich zu jedem Geldschein oder Ausweis), daß es mich wundert, noch nie von einem Waffenerwerb mittels gefälschter WBK gehört zu haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted June 8, 2002 Share Posted June 8, 2002 Eintrag einer Waffe in die WBK (Voreintrag ungültig machen) dürfen KEINE Privatpersonen sondern nur Waffenhändler und Behörde, deswegen müsste hier mal das Gesetz korrigiert werden! Kaufvertrag machen ist gut und richtig, aber den mit Kaufsummer der Behörde vorlegen? Ich weiss nicht. Hier ein Service von Waffen König Beim Waffenverkauf von Privat an Privat sollten Sie zur Sicherheit immer einen Kaufvertrag abschließen. Hier finden Sie einen von uns entworfenen Vertrag zum DOWNLOAD als RTF-Dokument. Nicht vergessend das die Waffe auch ausgetragen werden muss! Word-Dokumentenvorlage zur Überlassung einer Waffe. Dieses DOKUMENT muss nur als Vorlage in Word gespeichert werden. Dann können Sie es Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen und komfortabel ausfüllen ------------------ Rugerclub If guns are OUTLAWED.... only the criminals will have guns! Hier geht es zum Infocenter WAFFENRECHTSNOVELLIERUNG Hier geht es zum Infocenter WAFFENRECHTSFAKTEN [Dieser Beitrag wurde von Rugerclub am 08. Juni 2002 editiert.] [Dieser Beitrag wurde von Rugerclub am 08. Juni 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Eulenspiegel Posted June 8, 2002 Share Posted June 8, 2002 @ all, 1. es gibt weder eine gesetzliche noch eine verwaltungrechtliche Grundlage, nach der beim Privatkauf/verkauf die Beteiligten keinen Eintrag in die WBK vornehmen dürfen. 2. der Austrag einer bereits erworbenen Waffe, aufgrund Nichtigkeit (Waffe schadhaft, Ansichtlieferung, etc) ist überhaupt kein Problem, da der Voreintrag von der Behörde erneuert wird. ------------------ Eulenspiegel Wer Köpfchen hat, lacht über´s Leben !! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 8, 2002 Share Posted June 8, 2002 Zitat: "der Austrag einer bereits erworbenen Waffe, aufgrund Nichtigkeit (Waffe schadhaft, Ansichtlieferung, etc) ist überhaupt kein Problem, da der Voreintrag von der Behörde erneuert wird." Nein, überhaupt kein Problem - Du zahlst nur doppelt und mußt Dir bei der Grünen nur nochmal einen Voreintrag besorgen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lawman Posted June 8, 2002 Share Posted June 8, 2002 Zitat: Original erstellt von Eulenspiegel: @ all, 1. es gibt weder eine gesetzliche noch eine verwaltungrechtliche Grundlage, nach der beim Privatkauf/verkauf die Beteiligten keinen Eintrag in die WBK vornehmen dürfen. Hallo, liebe Leser, § 34 Abs. III WaffG regelt: "Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 (Anm.=Händler), der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 28 Abs. 1 eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen ........ dauerhaft einzutragen. Überläßt SONST JEMAND einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 28 Abs. 1 eine Schusswaffe, so hat er das unter Angabe der Personalien des Erwerbers binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen und, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte erteilt wordenist, diese zur Eintragung des Übergangs vorzulegen." Damit ist das Verfahren beim Waffenkauf von Händler sowie von Privatpersonen eindeutig geregelt. Grüsse Lawman Link to comment Share on other sites More sharing options...
Eulenspiegel Posted June 9, 2002 Share Posted June 9, 2002 Hi Lawman, sorry, aber das bezieht sich auf den Austrag der Waffe aus der WBK des Verkäufers!! ------------------ Eulenspiegel Wer Köpfchen hat, lacht über´s Leben !! Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted June 13, 2002 Share Posted June 13, 2002 Der Eintrag von Daten (beim Verkauf einer Waffe z.Bsp.) durch eine Privatperson !! in eine WBK ist eine Ordnungswidrigkeit, und nix anderes !! Also, Finger weg davon. KLaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted April 1, 2004 Share Posted April 1, 2004 Habe den Thread mit grossem Interesse gelesen, nun bleibt bezüglich des Gebrauchtwaffenkaufs für mich noch eine Frage offen: Wie können sich beide Seiten am besten bezüglich irgendwelcher Mängel absichern? Ich frage jetzt mal so, wies für mich besser ist: Was sollte man im Vertrag festhalten, damit ich, falls an der Waffe irgendwelche versteckten Mängel auftauchen, auch noch ein paar Wochen NACH dem Kauf nicht "den kürzeren ziehe"? Danke IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted April 1, 2004 Share Posted April 1, 2004 was soll´s da für versteckte Mängel geben ? nicht gleichgesehene Kratzer - quatsch ansehen - probeschiessen - kaufen oder auch nicht. In Antwort auf: Was sollte man im Vertrag festhalten, damit ich, falls an der Waffe irgendwelche versteckten Mängel auftauchen, auch noch ein paar Wochen NACH dem Kauf nicht "den kürzeren ziehe"? klar kannst du dir ein Rückgaberecht einräumen lassen, aber das muss dann innerhalb der 14-tägigen Anmeldefrist passieren. Sonst hast du dann die Ein-/Austragekosten auch noch. Und soviel is ja woll an einer Waffe nich dran, als das es verdeckte Mängel geben könnte. schönen Abend noch Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
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