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IGNORED

Kontrolle der Schiessbücher durch das Innenministerium


Michel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

sind in den letzten Wochen bei euch die Schiessbücher vom jeweiligen Innenministerium eingesammelt worden ?

Hab hier was Leuten hören.

MfG

Michael

Geschrieben

Was für Schießbücher ?

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The evolution of Gun Control:

1. Legislation

2. Registration

3. Confiscation

4. Extermination

FWR 13291

Geschrieben

Also wenn du mehr als ein Gerücht hast sag mal Bescheid. Das würde mich interessieren welche Schiessbücher die Einsammeln wollen wo doch gar keine Schiessbücher vorgeschrieben sind????

ICH habe zwar ein persönliches Schiessbuch. Aber da stehen auch Sachen wie Befindlichkeit ect. drin und die gehen jemand anders einen Sch... an.

Wenn jemand Trainingsnachweise will gibt es die Schiesskladde im Verein und ich kann auch aus meinem persönlichen Schiessbuch die Trainingszeiten raus schreiben und vom Sportleiter abzeichnen lassen.

Aber irgendwas einsammeln?????

Geschrieben

Hallo,

ich meine die Schiesskladde wie sie auf jedem Stand geführt wird. (ist das nicht überall so?)

Diese wurde vom Landesinnenministerium zur Einsichtnahme angefordert. (Wurde mir jedenfalls so berichtet)

Was will man jetzt mit der Kladde...

Geschrieben

Nein die Schiessbücher wurden nicht eingesammelt, nur hat das Innenministerium des Saarlandes unseren Vereinsvorsitzenden aufgefordert inaktive Schützen die nicht trainieren oder an Wettkämpfen teilnehmen zu melden.....

Wurde dankend mit dem Hinweis auf das Datenschutzgesetz abgelehnt von unserem Vorsitzenden...

Grüsse Willow

Geschrieben

Seit wann gibts denn die Anforderung Schießkladden zu führen? Beim Bund hatten wir so ein Schießbuch, klar! Sonst kenn ich das im Schützenverein nur als Kalender, bei dem die Aufsicht eingeteilt wird. Aber es werden keine Aufzeichnungen über die Anwesenheit der Schützen geführt.

Als Nachweis dient ja auch die Teilnahme an Meisterschaften. Wie ist das jetzt?

Geschrieben

Hallo,

eigentlich kenne ich auch nur die Vorschrift dass die SCHIESSAUFSICHT sich jeweils im Schiessbuch verewigen muss. (steht so in unserer Standzulassung).

Auf den mir bekannten Ständen wurde ich immer in die Kladde eingetragen wenn ich da Geschossen hab. Ich dachte das wäre so vorgeschrieben ?

Klär mich mal einer auf confused.gif

Michael

[Dieser Beitrag wurde von Michel am 21. Mai 2002 editiert.]

Geschrieben

hallo !

eine rechtsvorschrift zum führen eines schiessbuchs gibs meines wissens nicht !

wobei es dem standbetreiber überlassen bleibt, aus "sicherheitsgründen" ein solches

zu führen, und zu verlangen dass alle schützen darin eingetragen werden.

in einem ähnlichen thread wurde dieses recht

angezweifelt, aber nach den gültigen gesetzen darf der betreiber dies verlangen.

eine pflicht auf vorlage bei den behörden gibt es allerdings nicht; datenschutzrecht !

jürgen

[Dieser Beitrag wurde von Handgunner am 21. Mai 2002 editiert.]

Geschrieben

@Urmel und Michel

Ob die Schiesskladde nun Vorschrift ist oder nicht weiss ich nicht. WIR haben die schon ewig. Erstens aus versicherungsrechtlichen Gründen (heisst es)und zweitens hab ich mit dem Verweis auf diese Schiesskladde ALLE meine Waffen bekommen. Ich hab noch nie was anderes abgegeben als die Bestätigung meines Vereins und im Antrag den Verweis auf eben diese Schiesskladde.

Grüsse

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Smithy:

@Urmel und Michel

Ob die Schiesskladde nun Vorschrift ist oder nicht weiss ich nicht..........

Bedürfniss-nachweis vom Verein ausgesprochen lässt sich ja meisst nur über Kladde nachvollziehen!!! Nachvollziehbar muss es für den Verein ja sein!!!!

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Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

Wer schiesst, trifft noch lange nicht ins Schwarze

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Maxe2k:

Bedürfniss-nachweis vom Verein ausgesprochen lässt sich ja meisst nur über Kladde nachvollziehen!!! Nachvollziehbar muss es für den Verein ja sein!!!!

Schon, aber wie das im Verein geregelt wird, ist nicht vorgeschrieben.

Bei uns gibt es bspw. Schießkarten, auf welchen jedes Schießen eingetragen wird. Nur, die werde ich von niemandem irgendwo hinschicken lassen, da ich im voraus für die darauf vorhandenen 15 Schießen bezahlt habe.

Andere Vereine begnügen sich damit, daß der Schütze eigene Schießnachweise führt, die er im Falle eine benötigten Bedürfnisses vorzuweisen hat.

Und ich finde, diese Regelungen sind ausreichend, letztere m.E. schützenseitig vorzuziehen. Der Schütze hat seine Nachweise und andere können nicht herumschnüffeln oder ihn gängeln.

Solange da nichts gesetzlich geregelt wird, bin ich der Meinung, daß es niemanden etwas angeht, wann ich genau wo und vielleicht noch wieviel Schuß geschossen habe.

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Gruß, Thorsten

FWR- Mitglied 154

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Thorsten:

....Bei uns gibt es bspw. Schießkarten, auf welchen jedes Schießen eingetragen wird......

Hi Thorsten,

von irgendwo hinschicken hat im Zusammenhang mit dem Bedürfnis niemand gesagt.

Gemeint war, dass wenn ein Bedürfnis für ein Sportschütze ausgesprochen wird, MUSS es für die Behörden nachvollziehbar sein. Bei Euch wird dass ja mit diesen Karten geregelt.

Falls also die Behörde mal sagt "hallo, wir wollen ein Bedürfniss prüfen..." habt Ihr keine Probleme!!!

lt §32,(2)3.

Zitat:

Ein Bedürfnis braucht nicht nachzuweisen,wer durch eine Bescheinigung des Vereins nachweist, daß er an den Übungsschießen des Vereins mindestens sechs Monate regelmäßig und erfolgreich teilgenommen hat und welche Waffenart für die auszuübende Sportdisziplin erforderlich ist. Für Schußwaffen mit einer Länge von weniger als 60 cm gilt dies nicht, wenn der Antragsteller schon zwei Waffen dieser Art besitzt

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Maxe2k:

Ein Bedürfnis braucht nicht nachzuweisen,wer durch eine Bescheinigung des Vereins nachweist, daß er an den Übungsschießen des Vereins mindestens sechs Monate regelmäßig und erfolgreich teilgenommen hat und welche Waffenart für die auszuübende Sportdisziplin erforderlich ist.

Richtig. Es genügt aber, wenn der Verein das bescheinigt - auf welcher Basis er das macht, ist nicht geregelt. Wenn also ein Vereinsvorstand seine "Schützlinge" alle im Auge behält und ein gutes Gedächtnis hat, dann kann er diese Bescheinigung auch ohne Schiessbuch o.ä. ausstellen. Auf jeden Fall hat die Behörde m.E. keinen Anspruch auf Einsicht in irgendwelche vereinsinternen Unterlagen. Wenn doch, dann bitte Hinweis auf entsprechendes Gesetz oder Verordnung.

Geschrieben

Tja.. und da hab ich noch ein negativ-Beispiel für ein Schiessbuch: Mein Neffe hat ein Bedürfnis über den Reservistenverband bekommen. Brav wie er ist hat er ZUSÄTZLICH sein Schiessbuch mitgegeben. Der Haken an der Sache ist dass die Bundeswehr im Dezember und Januar nicht geschossen hat. In den restlichen Monaten war er aber bis zu 8 mal monatlich. Folge: Ablehnung weil nicht regelmässig=1mal monatlich.

Jetzt läuft die Rücksprache der Behörde mit dem Verband. Bin gespannt was rauskommt.

Vielleicht hilft dieser Beitrag jemanden diesen Fehler nicht zu machen.

Grüsse

Geschrieben

@clausi

Du hast ja recht!! (Zumindest habe ich nix gegenteiliges gefunden)

.......ich gehe davon aus, das es sich in der Zukunft ändert, also die Vereine genauer kontrolliert werden.

Die meissten haben ja in dieser Sparte dann keine Umgewöhnung vor sich, da sie ja schon Bücher führen.

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Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

Wer schiesst, trifft noch lange nicht ins Schwarze

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