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IGNORED

Ab wann sind Waffen und Muni "getrennt"?


Lews Therin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hoffe daß diese Frage hier nicht schon zwanzig mal durchgekaut wurde, aber es wurmt mich und deswegen eröffne ich einfach mal frech einen neuen Thread wink.gif :

Ab wann sind Waffen und Munition getrennt?? (Es geht hier um den Transport zwischen Aufbewahrungsort und Schießstand).

Daß während dieses Transports "nicht zugriffsfähig" heißt: Waffe im Koffer, Koffer abgeschlossen, abgeschlossener Koffer im Kofferraum; das wurde schon geklärt.

Aber wie sieht's mit der Muni aus? Ich habe da schon alle möglichen Meinungen gehört, angefangen von

- "solange keine Patrone im Magazin ist sondern in irgend einer anderen Verpackung (mit der Waffe im selben Koffer) ist die Sache okay"

bis zu

- "Waffe und Muni in verschiedenen Koffern / Taschen und eine Tasche im Kofferraum, die andere im Wageninneren"

Was stimmt jetzt? Oder ist das je nach Auslegung und Gesetzesverständnis (Bundesländer?) anders? (Wohne in BW)

[Dieser Beitrag wurde von Lews Therin am 19. März 2002 editiert.]

Geschrieben
Original erstellt von Lews Therin:

Ab wann sind Waffen und Munition getrennt?? (Es geht hier um den Transport zwischen Aufbewahrungsort und Schießstand).

Rechtlich egal. Wer anderes glaubt, hat die Urteile nicht im Original gelesen. Entscheidend ist "nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit". Munition kann lediglich bei dubiosen Grenzfällen ein Indiz sein.

Carcano

Geschrieben

im rahmen der schussbereitschaft hat die munition aber wohl ein bischen mehr, als indizwirkung, weil der ort, an dem sich die munition befindet (patronenlager, magazin, munkoffer, kofferraum, zwei häuser weiter, mond,...) im regelfall maßgeblich bestimmen wird, ob eine waffe schussbereit ist oder nicht.

wenn du meinst, dass der abstand zwischen waffe und patrone (der in manchen sachkundeprüfungen geradezu unglaublich überbewertet wird) keine rechtliche bedeutung hat, hast du sicher recht. aber wenn sich munition in oder sehr nahe bei einer waffe befindet, ist sie wohl in den meisten fällen auch schussbereit und auch gerade deshlab schussbereit.

die durchgeladene waffe ohne schlagbolzen ist dies trotz intimer nähe zur munition sicher nicht, aber doch wohl eher der ausnahmefall.

[Dieser Beitrag wurde von ulrich falk am 19. März 2002 editiert.]

Geschrieben

Als Faustregel für "zugriffsbereit" wurden mir einmal die "drei Handgriffe" genannt, d.h. eine Waffe die mit höchstens drei Handgriffen (Handschuhfach auf, Magazin rein, Verschluss zurück) in Anschlag gebracht werden kann, gelte als zugriffsbereit.

Aber das ist meines Wissens so nirgends festgelegt.

Geschrieben

"Schußbereit" ist eine Waffe, wenn sie geladen ist,

auch wenn sie nicht gespannt und gesichert ist.

Liegt die Munition daneben, z.B. in einem Magazin,

ist sie nicht schußbereit.

"Zugriffsbereit" ist sie, wenn sie mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann,

auch wenn sie nicht geladen, d.h. nicht schußbereit, ist.

------------------

Nicht den Sand in den Kopf stecken!

FWR 2152

Geschrieben

... und das gleiche gilt, wie wir wissen, für 'wesentliche Bestandteile' von Waffen, da diese rechtlich Schusswaffen gleichgestellt sind. Also den Pistolenlauf auf dem Weg zum Büchsenmacher nicht in der Jackentasche haben, denn dann ist man BÖSE, fies dran, 'führt' eine Waffe, und (a) seinen Kram los, sowie (B) mit einem Fuß im Knast.

Das 'B' in BRD hat 'garantiert' etwas mit gelben & krummen Südfrüchten zu tun ...

Cheerioh ! - Karsten

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Wer tatsächlich glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

Geschrieben

@ wusel:

das mit den handgriffen kenne ich auch, allerdings ist mein informationsstand fünf handgriffe.

ich glaube auch gehört zu haben, dass ursprung dieser faustregel ein entsprechendes gerichtsurteil gewesen sein soll - mehr weiss ich auch nett !

also ich persönlich werd jetzt nicht anfangen, an meinem range bag ein paar vorhängeschlösser anzubauen. die vielzahl von klettverschlüssen, reissverschlüssen, riemem und anderen dingen lässt mich relativ entspannt jeder zwangs - demonstration (mit stoppuhr und von mir aus videokamera) des in anschlag bringens meiner waffe abwarten, wenn ich denn jemals einem vertreter der ordnungsbehörde/exekutive oder wem gegenüber auch immer dazu verpflichtet sein sollte, weil mir einer das führen einer waffe unterstellt.

keine panik und kein vorauseilender gehorsam, ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass jeder ordnungsbeamte darauf erpicht ist, einem sportschützen unbedingt etwas anzuhängen ...

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Lotzinger:

keine panik und kein vorauseilender gehorsam, ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass jeder ordnungsbeamte darauf erpicht ist, einem sportschützen unbedingt etwas anzuhängen ...

Das Problem ist es halt, die Balance zu halten zwischen vernünftiger Gesetzeseinhaltung (auch wenn's total spinnert ist - sind halt Gesetze und daran muß man sich halten) und Überinterpretation derselben, wie es manche Ämter (und auch ihre Vollzugsorgane -> manche Polizisten) tun. Gerade im Bereich Waffen und Waffenrecht wird gerne halt lieber zu hart als zu lasch durchgegriffen frown.gif

Geschrieben

Seh das genauso wie Lotzinger !

Immer auf der sicheren Seite, aber nichts übertreiben........

So long

Sentenced7

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I have come an long way where i started from, but i am still not even close to where i am going.

Mitglied im FWR Nr. 22154

Geschrieben

ist mir tatsaechlich passiert. Bin mit dem Auto unterwegs gewesen vom Flughafen. Kam gerade aus USA zurueck. Alles war im Koffer zusammen, da ich das gerade vorzeigen muesste beim Zoll. Ich habe nicht naeher daran gedacht in dem Moment u. einfach alles zusammen im versperrten Koffer im Kofferraum eingelegt.

Bei einer allg. Verkehrskontrolle haben sie mich herausgewunken...

Ich habe GLEICH gesagt, dass ich mit einer Waffe unterwegs bin. Die Jungs waren nicht so begeistert u. zogen gleich ihre Waffen - wieder mal werden Sportler als Verbrecher eingestueft. Obwohl ich mein WBK vorzeigen konnte, wollten sie nichts wissen.

Mit gezogene Waffe haben sie mich zum Kofferraum gezogen u. ich duerfte die Koffer aufmachen. Stell mal vor - die Jungs haben keine Ahnung... oder sie wollten gerade mal ein Konflikt...

Sie haben alles dann selbst ueberprueft. Dann kam einer Zurueck u. sagt wo mein Waffenschein sei. Ich sagte ich habe keine u. er wollte mich gleich festnehmen, weil ich eine Waffe "fuehre". Ich erklaerte ihn sehr hoeflich er moege nachschauen, aber eine WBK reicht dafuer aus.

Er ging zum Streifenwagen zureuck u. schlug sein Lehrbuch auf. Tatsaechlich konnte er nachlese, dass das nicht notwendig ist. Aber, er fand auch die Stelle wo Munition u. Waffe getrennt aufbewahrt sein muessen. Er war dann ganz stolz, dass er doch was finden konnte...

Er belehrte mich immer wiederholt, dass das nicht erlaubt sei. Er sagte, weil ich so gut kooperiert hatte, wuerde er mir kein Strafzettel schreiben... oh mann!

Also fazit: Es kommt echt auf dem jeweiligen Polizisten darauf an. Wenn er fachkuendig ist, kannst du mit ihm reden. Wenn er keine Ahnung hat - Gott rette dich!

Geschrieben

@FL_Chiller

Abenteuerliche Geschichte die du da erzählst.

Aber dazu kann ich nur eins sagen.....SELBER SCHULD......!!!!

Warum sollte ich den grünen Nasen erzählen, daß ich meine Wumme im Auto liegen hab. Das geht die überhaupt nichts an. Und wenn sie wirklich in den Koffer sehen wollen, dann erfahren sie noch früh genug, was er beinhaltet. Aber da sie bei einer normalen Verkehrskontrolle dannach nicht fragen werden, werden sie es auch nie erfahren was ich dabei habe.

So long

Sentenced7

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I have come an long way where i started from, but i am still not even close to where i am going.

Mitglied im FWR Nr. 22154

Geschrieben

Abgeschlossener Koffer im abgeschlossenen Kofferaum und Munition im Innenraum, dürfte schon sehr abenteuerlich sein. Was sollten denn dann die machen, die zu Fuß, per U-Bahn, mit Fahrrad oder Motorrad zum Schießen fahren?

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von HankEr:

Abgeschlossener Koffer im abgeschlossenen Kofferaum und Munition im Innenraum, dürfte schon sehr abenteuerlich sein. Was sollten denn dann die machen, die zu Fuß, per U-Bahn, mit Fahrrad oder Motorrad zum Schießen fahren?

dafuer wird dann der leibsklave genommen, der die munition traegt (und natuerlich mit einer anderen bahn-/buslinie faehrt; wg. der 'trennung').

aber mal ernsthaft:

getrennt, also munition separat verpackt (nicht in der waffe, sondern eben in der verpackung), aber beides ruhig im gleichen koffer/futteral ist ok, nach auskunft des oa's.

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...er war einsam aber schneller...

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Shootist:

getrennt, also munition separat verpackt (nicht in der waffe, sondern eben in der verpackung), aber beides ruhig im gleichen koffer/futteral ist ok, nach auskunft des oa's.

[/b]

Genau das wollte ich hören wink.gif Nee im Ernst - ein bißchen Vertrauen in die Vernunft lohnt sich manchmal doch.

Zu der Sache mit der Polizeikontrolle: natürlich muß man denen das nicht gleich auf die Nase binden! Man begeht doch durch den (berechtigten) Transport von Waffen kein Verbrechen. Es sollte nichts anderes sein wie der Transport eines belegten Brötchens (rechtlich gesehen). Und das erzähle ich den Beamten auch nicht gleich.

Geschrieben

Ich habe meine Kanone in einem Täschchen im Rangebag und die Ammo in der Schachtel (Fabrik) oder in der Tupperwaredose (Selbsgetopfte) ebenfalls darin. Das sollte reichen.

Hab es schon mal geschrieben aber nochmal meine Erfahrung mit Grün/Weiß und Waffen:

1 X Am Rand einer Demo, um 05:00 Uhr früh.

Alle Autos wurden gestoppt. Das übliche, Führerschein etc. "Was ist in dieser Tasche vor dem Beifahrersitz?"

Ich habe gesagt, "Ich lass sie reinschauen, aber sehen sich sich das hier mal an" und habe meine WBK gezeigt. Die waren etwas verdutzt, haben aber nicht mal in die Tasche reingeschaut. Allerdings wollten sie mich wegen der Demo nicht weiterfahren lassen.

Erst als ich dem Oberförster meine Startbestätigung vom BdMP gezeigt habe, durfte ich los.

Beim 2. mal, auf dem Weg nach Hause vom Training, im Rahmen einer Fahndung. Gleiches Spiel:"Wir würden gern mal in Ihren Kofferraum schauen". "Gern, aber sehen sie bitte erst mal hier rein" Wieder die WBK hingehalten. Kofferraum auf und die Frage, ob die Waffen in der Tasche drin sind bejaht. "Gute Fahrt"

------------------

Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 4, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Mike Brauer:

"Ich lass sie reinschauen, aber sehen sich sich das hier mal an" und habe meine WBK gezeigt. ...

Ich denke, dass ist genau der richtige Weg.

Bei mir haben sie sich bislang nie für irgendwelche Papiere interessiert.

Auf dem Weg ins Revier brummt dem Freund einer ins Auto. Polizei kommt wie gerufen und nimmt Unfall auf. Abschließend kleiner Plausch mit den Beamten. "Interessiert sie gar nicht, dass ich eine Waffe offen im Holster trage ?" Antwort: "Ach wissen sie wer ein Mod. 36 so offen zeigt, hat nichts zu verbergen.Aber mal im Ernst warum haben sie nicht den 60er genommen, der ist doch aus Edelstahl und man muss nicht so aufpassen wg. Rost."

Bei zweitenmal bin ich in ein Polizeirevier gestiefelt. Die haben zwar erstaunt geschaut, aber keiner hat was gesagt. Naja, drei Tage im Revier, unrasiert, etas angeschmutzt und ev. auch etwas anrüchig.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Sentenced7:

@FL_Chiller

Abenteuerliche Geschichte die du da erzählst.

Aber dazu kann ich nur eins sagen.....SELBER SCHULD......!!!!

Warum sollte ich den grünen Nasen erzählen, daß ich meine Wumme im Auto liegen hab. Das geht die überhaupt nichts an. Und wenn sie wirklich in den Koffer sehen wollen, dann erfahren sie noch früh genug, was er beinhaltet. Aber da sie bei einer normalen Verkehrskontrolle dannach nicht fragen werden, werden sie es auch nie erfahren was ich dabei habe.

So long

Sentenced7

Da hast du recht, aber sie haben nach irgendwas gesucht. Alles Autos vor mir haben sie fast auseinander genommen. Mir war es klar, dass sie das gleiche mit mein Auto machen wuerden. Deshalb, lieber gleich was sagen, dachte ich... tja!

Geschrieben

Nun, du musst weder angeben, wass du bei dir hast,

noch musst du der Polizei den Kofferraum öffnen.

Falls sie eine Durchsuchung gegen deinen Willen

anordnen, müssen sie schon dafür einen begründeten

Anfangsverdacht aufweisen können. Die Nichtmitwirkung

darf jedenfalls nicht negativ gegen dich ausgelegt

werden und macht einen nicht automatisch "verdächtig".

Ein Kniff, um trotzdem in den Kofferraum spähen zu

können, heißt meistens "Zeigen Sie mir mal ihren

Verbandskasten und Warndreieck". ;-)

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von tar:

Ein Kniff, um trotzdem in den Kofferraum spähen zu

können, heißt meistens "Zeigen Sie mir mal ihren

Verbandskasten und Warndreieck". ;-)


Na.........dasist ja fast ein Grund Verbandskasten und Warndreieck im Fahrgastraum zu deponieren.....

S.

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I have come an long way where i started from, but i am still not even close to where i am going.

Mitglied im FWR Nr. 22154

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