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IGNORED

Hilfe im Bezug auf Besitz/Verkauf Waffen 1 WK.


kane

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Hallo erst einmal wink.gif

Ich bin im Besitz eines Gewehres aus dem 1 WK., dass Gewehr ist vorschriftsmäßig ausgegossen und kann nicht mehr zum Zwecke des abfeuerns von Munition verwendet werden.Es dient nur noch zur Anschauung. Ich habe dieses Gewehr nun als Erbstück bekommen weiss aber nichts damit anzufangen. Nun frag ich mich natürlich bevor ich mich strafbar mache, ob ich für dieses Stück auch ein Waffenschein benötige? Wie werden diese, wenn erlaubt, Waffen gehandelt? Kann man das irgendwo sehen, wo ich vergleichen kann welches ich habe?

So hoffe mir kann jemand helfen.

M. bestem Dank smirk.gif

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für eine sogenannte "dekowaffe" braucht man keine waffenbesitzkarte (waffenschein ist was anderes...).

wenn du eine digitalkamera hast, kannst du das erbstück ja mal knipsen und hier reinstellen, dann wird dir geholfen.

oder du sagst uns, welche stempelungen und inschriften das ding hat, dann müsste es auch gehen.

selber identifizieren ist so eine sache, die gewehre aus der zeit sehen für einen laien alle ziemlich ähnlich aus.

du kannst dich aber mal durch www.surplusrifle.com durchklicken, da gibt es bilder von verschiedenen alten militärgewehren. cool.gif

(links unter "rifle sections")

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erst einmal DANKE für die fixe Antwort!!! Na das ist ja schon mal positiv, dachte schon ich müsste morgen das Ding bei der Polizei abgeben chrisgrinst.gif wie gesagt bin ja LAIE, wie man merkt.

Werde das Gewehr morgen fotografieren und dann reinstellen

Gruß und Dank

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In Antwort auf:

Hallo erst einmal
wink.gif

Ich bin im Besitz eines Gewehres aus dem 1 WK., dass Gewehr ist vorschriftsmäßig ausgegossen und kann nicht mehr zum Zwecke des abfeuerns von Munition verwendet werden.Es dient nur noch zur Anschauung. Ich habe dieses Gewehr nun als Erbstück bekommen weiss aber nichts damit anzufangen. Nun frag ich mich natürlich bevor ich mich strafbar mache, ob ich für dieses Stück auch ein Waffenschein benötige? Wie werden diese, wenn erlaubt, Waffen gehandelt? Kann man das irgendwo sehen, wo ich vergleichen kann welches ich habe?

So hoffe mir kann jemand helfen.

M. bestem Dank
smirk.gif


Bevor Du dich jetzt wegen der anderen Antworten freust:

Was soll heissen: "Vorschriftsmässig ausgegossen"??

Das wäre z.B. keine gültige, den Vorschriften entsprechende "Abänderung" um aus einer echten Schusswaffe eine Dekowaffe zu "produzieren". Kannst Du mal näher erläutern, welche Änderungsstempel (BKA-Raute) oder Büchsenmacherzeichen (der die Änderung vornahm), ggfls. Bescheinigung des abändernden BüMas vorliegen? Erst dann kann man Dir konkret sagen, ob Dein Deko auch ein Deko i.S. des Gesetzes ist. Sonst kann Dir nämlich gerade in Berlin das Ganze "übel aufstossen". Falls keine entsprechende Änderung vorliegt, verbleibt die Waffe nämlich trotz "schussunfähigkeit" Waffe i.S. des WRNRG: Also besser vorher einen kompetenten Büma vor Ort fragen, ob die Waffe den Abänderungsvorschriften auch entspricht...

Gruesse

Muni

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In Antwort auf:

Bevor Du dich jetzt wegen der anderen Antworten freust:

Was soll heissen: "Vorschriftsmässig ausgegossen"??

Das wäre z.B. keine gültige, den Vorschriften entsprechende "Abänderung" um aus einer echten Schusswaffe eine Dekowaffe zu "produzieren". Kannst Du mal näher erläutern, welche Änderungsstempel (BKA-Raute) oder Büchsenmacherzeichen (der die Änderung vornahm), ggfls. Bescheinigung des abändernden BüMas vorliegen? Erst dann kann man Dir konkret sagen, ob Dein Deko auch ein Deko i.S. des Gesetzes ist. Sonst kann Dir nämlich gerade in Berlin das Ganze "übel aufstossen". Falls keine entsprechende Änderung vorliegt, verbleibt die Waffe nämlich trotz "schussunfähigkeit" Waffe i.S. des WRNRG: Also besser vorher einen kompetenten Büma vor Ort fragen, ob die Waffe den Abänderungsvorschriften auch entspricht...

Gruesse

Muni


Waffe i.S. des WRNRG?? Bitte was??? smirk.gif

Also Papiere gab es nicht dazu, aber könnt es irgendwelche Prägungen auf der Waffe geben die darauf schliessen? Und so ein BÜMa der nimmt die Änderung vor und nimmt Sie gleichzeitig ab, oder wie? Na der will doch sicherlich n paar Euros dafür und die werd ich nicht ausgeben, dann hau ich se eher auf den Müll.

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Muni hat vollkommen recht. Eine Waffe ist waffenrechtlich erst dann dauerhaft unbrauchbar, wenn alle wesentlichen Teile so verändert worden sind, dass die Schussfähigkeit mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht wiederhergestellt werden kann.

Ein unsachgerecht ausgegossener Lauf kann z.B. wieder freigemacht werden, wenn das falsche Füllmaterial verwendet worden ist. Der Verschluss und Auslösemechanismus muss zusätzlich blockiert sein, das Patronenlager mit gehärtetem Stahlstift versehen sein etc.

Deko-Waffen sind mit BKA-Stempel versehen, wenn sie die geforderten Voraussetzugen dafür erfüllen.

Also um sicher zu gehen, auf jeden Fall erst mal zum BüMa, auch wenns ein bisschen Geld kostet. Ansonsten bitte nicht in die Tonne werfen eek2.gif, sondern bei der Polizei oder beim BüMa/Waffenhändler zur Vernichtung abgeben.

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Es gibt keine Waffe i.S. des WRNRG, sondern höchstens nach dem WaffG (oder ggf. nach dem KWKG). Dieses und auch andere, Waffen tangierende Vorschriften, wurden durch das WRNRG (Waffenrechtsneuregelungsgesetz) geändert.

Auf die Besitzstandswahrung im Hinblick auf Alt-Deko-Waffen sollte man auch mal hinweisen......, sofern es eine solche noch gibt. Aber im letzteren Fall hätte man mal wieder tausende Bürger kriminalisiert. Wär ja nichts neues...

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Ein BKA-Stempel war m.W. zumindest nach dem alten WaffR nur auf Salut-"Waffen" anzubringen.

Der einzige Rat, der hier hundertprozentig richtig ist, ist der, die "Waffe" einem BüMa zu bringen, der sie sich ansehen soll...Sonst erstmal nix.

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In Antwort auf:

Ein BKA-Stempel war m.W. zumindest nach dem alten WaffR nur auf Salut-"Waffen" anzubringen.

Der einzige Rat, der hier hundertprozentig richtig ist, ist der, die "Waffe" einem BüMa zu bringen, der sie sich ansehen soll...Sonst erstmal nix.


Das stimmt mal grundsätzlich nicht....Vielleicht mal die alten WaffG-Texte nachlesen...genau deshalb verwende ich den Begriff WRNRG damit keiner das in alte "Tüten" wirft und eine alte Rechtsvorschrift auskramt.

Sowohl für Dekos, 4mmM20 und Salutabänderungen wurden BKA-Zulassungszeichen vergeben, deren Listen den LKAs vorliegen.

Das soll nicht darüber hinwegtäuschen, das viele Waffen ohne BKA-Raute abgeändert wurden; hier hat aber im Zweifelsfalle der Besitzer die Arscx-Karte, weil er dann nämlich beweisen muss, das die Waffe zum Zeitpunkt (seines) Erwerbs, den jeweils gültigen Vorschriften entsprach. Das Problem hier jetzt wieder komplett mit allen Hinweisen auf kriminalisierung der Bürger etc. abhandeln zu müssen schenke ich mir, da jeder selbst verantwortlich ist, für das was er tut. So "unbedarft" ist der normale Bürger ja auch nicht. Und wenn ich mich irgendwo nicht auskenne, muss ich mich halt schlau machen...warum also nicht beim Affengesetz??

Im Moment grassiert nämlich gerade diese Welle der Waffen-Dekos (auf Altdeko getrimmt), in der anscheinend jeder Bastler irgendwelche Trümmerteile zu "Altdeko" neu verarbeitet. Man kann aber metallurgisch ganz gut nachweisen, wann Schweissungen angebracht wurden.....Jeder der also meint, heute eine MP, mil.Halbautomat (vor 45), oder wassergekühltes MG erwerben zu müssen ohne dazu eine Bescheinigung (Abänderungszertifikat) eines zugelassenen Sachverständigen oder BüMas zu besitzen, soll es ruhig tun. Spätestens wenn der Erlass des BMWi/Arbeit zu ehemaligen KW auf dem Markt ist, haben die ohne Bescheinigung nämlich Probleme nachzuweisen, das ihre Änderung an den Waffen zu dem jeweils geltenden ZEITPUNKT ordnungsgemäss abgeändert waren. Nämlich nur dann!! gelten die Vorschriften über Altdeko. Und wie schon mal hingewiesen, gibts in der Entwicklung des Waffenrechts einen "Bruch", in dem eben KEIN Rückverweis auf Altdeko im Gesetz, bzw. VO angebracht war. Und genau da, liegt der Hase begraben. Also schön weiterwettern gegen den Staat...hilft aber nix; wens am A...hat, hat den Ärger und nicht irgendwelche "Schönschreiber" hier. Da braucht man garnicht über Sinn und Unsinn zu streiten. Wenn ich mit meinem Auto im Halteverbot stehe, kann ich auch nicht mit der "Dame" vom Amt diskutieren, das das Schild gestern noch nicht da war, oder falsch steht oder was auch immer...

Also das machen, was ich bereits im ersten Posting geraten habe: Wenn keine BKA-Raute oder Änderungszeichen einer "Hersteller"-Firma zu finden ist, nächstgelegenen BüMa oder Sachverständigen aufsuchen, und um Aufklärung bitten. Danach kann man selber entscheiden was man macht: Zerstören (das darf jeder selbst), oder ordnungsgemäss abändern lassen, beim Trachtenverein Grünweiss abgeben (aber Achtung; hier herrscht Opportunitätsprinzip, und es ist eher wahrscheinlich das auch noch eine Anzeige wegen bisherigen unerlaubten Besitzes anfällt/ es sei denn ,man weisst die Erbschaft nach, dann natürlich kein Verfolgungsgrund), oder aber einem "Berechtigten" überlassen, der Waffen aller Art erwerben kann.

Und nochmals: Ein Verweis auf Altdeko ist sehr "Tricky" und kann im Eizelfall ins Auge gehen... erst mal fachkundig machen, dann entscheiden

Muni

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Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

veränderte Langwaffen, die für Zier- oder Sammlerzwecke, zu Theateraufführungen, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind, wenn sie die nachstehenden Anforderungen erfüllen:

- das Patronenlager muss dauerhaft so verändert sein, dass keine Patronen- oder pyrotechnische Munition geladen werden kann,

- der Lauf muss in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel mindestens sechs kalibergroße, nach vorn gerichtete unverdeckte Bohrungen oder andere gleichwertige Laufveränderungen aufweisen und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen sein,

- der Lauf muss mit dem Gehäuse fest verbunden sein, sofern es sich um Waffen handelt, bei denen der Lauf ohne Anwendung von Werkzeugen ausgetauscht werden kann, und die Änderungen müssen so vorgenommen sein, dass sie nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen rückgängig gemacht und die Gegenstände nicht so geändert werden können, dass aus ihnen Geschosse, Patronen- oder pyrotechnische Munition verschossen werden können;

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Naja, das ist ja doch ein verwirrendes Thema Bürokratie Deutschland....Also nochmal anders gefragt, da ich keine Papiere habe...wenn mir der BüMa sagt das er diesen Vorgang nochmal durchführen muss, ob es nun daran liegen mag Geld zu machen, oder er meint es wäre wirklich nicht professionell. Was würde so etwas in Circa an Kosten verschlingen? Denn eines ist mir bereits klar, da ich dies nicht in meine Whonung aufbewahren werde, wäre für mich nur interessant dieses zu verkaufen, oder wenn es sich nicht rentiert durch ordnungsgemäßes umändern auf eine Dekow. ( wenn sie es nicht schon ist , schaffs leider nicht heut zu schauen ) wird Sie weggefeuert.

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Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

veränderte Langwaffen, die für Zier- oder Sammlerzwecke, zu Theateraufführungen, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind, wenn sie die nachstehenden Anforderungen erfüllen:

- das Patronenlager muss dauerhaft so verändert sein, dass keine Patronen- oder pyrotechnische Munition geladen werden kann,

- der Lauf muss in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel mindestens sechs kalibergroße, nach vorn gerichtete unverdeckte Bohrungen oder andere gleichwertige Laufveränderungen aufweisen und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen sein,

- der Lauf muss mit dem Gehäuse fest verbunden sein, sofern es sich um Waffen handelt, bei denen der Lauf ohne Anwendung von Werkzeugen ausgetauscht werden kann, und die Änderungen müssen so vorgenommen sein, dass sie nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen rückgängig gemacht und die Gegenstände nicht so geändert werden können, dass aus ihnen Geschosse, Patronen- oder pyrotechnische Munition verschossen werden können;


Der guten Ordnung halber müsste dann aber auch §9 (Anzeige,Prüfung, Zulassung), Abs.1 Nr.2 (Artikel 2 WRNRG-hier Beschussgesetz)erwähnt werden, ebenso wie §12Abs.2 des Artikels 2 des WRNRG. Genau dieser bestimmt nämlich das "Inverkehrbringen" dieser Gegenstände, die Prüfzeichen und Zulassungsvoraussetzungen....und irgendeiner hat sie ja mal "in Verkehr" gebracht und musste zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden Vorschriften einhalten. Die damals erteilten Prüfzeichen und Zulassungen!!! gelten nach § 22 (1+2)Beschussgesetz -neu i.d.Fassung des WRNRG- fort. Inwieweit sich "Alt-Dekos" darunter subsumieren lassen, regelt sich nach der -in Teilen noch geltenden- 3.WaffVO zum alten WaffG. Dort sind auch die jeweiligen "Rückverweise" auf "Altdeko-Anerkennungen". Nur leider enden die eben einmal im Nirwana....

Man findet dann nämlich "NUR" Rückverweise auf zugelassene "Salutänderungen"....von Dekos ist dort keine Rede (extra oder vergessen kann heute egal sein).

Bezueglich der Frage von Kane, was eine Deko-Änderung kostet:

Die Standard-Antwort: das hängt davon ab....welche Waffe es ist. Einen Standard-Karabiner "umzunudeln" dürfte nicht viel mehr als 30Euro kosten, rechnen wir mal im schlimmsten Falle: Ausschäften, Schloss entnehmen, Visier abnehmen (zum Bohren der 6 kalibergrossen Löcher-oder adequater Öffnungen-), je nach Laufhärte kann da schon mal ein Bohrer drauf gehen; Loch im vorderen Drittel des Laufes bohren, darin einen -quer zur Laufrichtung sitzenden, gehärteten- Stahlbolzen einschweissen, Patronenlager von hinten mit gehärtetem Stahlbolzen verschliessen und (richtig!-keine Kokel) verschweissen. Massnahmen gegen Rosten der Schweissstellen, Zusammenbau und Bescheinigung (da Einzelfall-Änderung).Arbeitseit 30-45 Minuten

Bei zugelassenen Änderungen ist eben das erteilte Prüfzeichen anzubringen und ersetzt die Einzelfallbescheinigung.

GF

Muni

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