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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

(Richtiges) Schiessen auf dem Privatgrundstück


Gast Freischütz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Stand gut sichern, günstige Schießrichtung bedenken und mit den Nachbarn (Vorsicht, wenn öfters mal Mieterwechsel ist !) auch die Schießzeiten abstimmen - dann sollte es im Normalfall klappen.

Gut Schuss - aber nicht nach SB-Vorbild auf die Rolläden des Nachbarn, ja ? chrisgrinst.gif

Geschrieben

Antwort auf:

@ Völker und Freischütz -

ich sagte es ja egal ob Gesetz alt oder neu "dem Buchstaben des Gesetzes entsprechend" kommt hier in der Praxis nur Keller,Bühne, Schuppen, Garage etc. in Betracht
rolleyes.gif
.

Im Freien kann man praktisch vergessen.

Mouche


Mouche hat Recht !!!!!!!!

Wie weit fliegt denn eine Luftgewehr-Kugel ??....... bis zu 100-150meter !!

Das heisst: Das Grundstück muss mindestens in allen Richtungen ( nicht nur in Schussrichtung ! ) entsprechend gross sein.

Auch darf sich in der potentiellen Geschoss-Flug-Bahn niemand aufhalten ( können ) bzw. muss dieses explizit sichergestellt sein.

Umfriedungen ( Zäune , Mauern ,etc. ) wie bei Strafanstalten wären die Regel , es sei denn man befolgt die Richtlinien zum Bau eines Luftgewehrstandes und lässt diesen behördlich absegnen .

Kugel

Geschrieben

Bezüglich des Schießens auf dem eigenen, befriedeten Grundstück hat sich vom altem zum neuen AffG nichts geändert. Es konnte mir aber noch niemand die Frage beantworten, wie vor Inkrafttreten des WaffG(2002), also 1976 - 2003, das Schießen im Garten PRAKTISCH gehandhabt wurde.

Geschrieben

Praktisch und abseits von der grauen Gesetzestheorie: Gehandhabt wurde und wird es ausserhalb von uns in WO oder CO2Air.de, wo man es 150%ig richtig machen will und deswegen oft weit uebers Ziel, bzw Gesetz hinausschiesst, wie immer:

Wo Nachbarn nichts dagegen haben und ein ausreichend grosser Kugelfang besteht, wird geschossen. cool3.gif

Wo jemand was dagegen hat, laesst man es sein.

Wenn man meint, jemand koennte etwas dagegen haben, fragt man VORHER und laedt den nachbarn zu einem kleinen Wettschiessen ein.

Wenn man draussen schiesst, dann eben NUR auf Richtung Kugelfang (Garage, Scheune, Hang, Mauer...) und in praxi wird die Wahrscheinlichkeit, deswegen Aerger zu bekommen, unterhalb eines Lottovolltreffers liegen. Man darf nur nicht Sachbearbeiter einladen, ausser, die Nachbarn wollen sowieso neue Rollaeden einbauen 021.gif

Fuer die rechtliche Seite wuesste ich gerne mal ein paar einschlaegige rechtskraeftige Urteile, bei denen jemand verknackt wurde, nur weil ein Geschoss sein Grundstueck theoretisch haette verlassen KOENNEN, ohne das jemals getan zu haben.

Denn wenn man das ganze noch absurder weiterspinnt, dann kommt einer, der behauptet, man duerfe nur in fensterlosen Raeumen schiessen, weil sonst vielleicht ein Geschoss durch die Scheibe... 016.gif

Manchmal kommt man sich in diesem Land wie im Kindergarten vor, wo die Kleinen so lange um Erlaubnis fuer irgendeine Banalitaet fragen, bis es ihnen endlich verboten wird, nur damit die nervige Fragerei aufoert.

@Chief Wiggum:

Magnolienblueten sind auch sehr dankbare Ziele AZZANGEL.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Ich hab doch nur als Kind auf Rolläden geschossen und heute würde ich vieeel vieeel besser treffen (nicht die Rolläden
blush.gif
), ehrlich !
crying.gif


Du meinst, heute waere die ganze Scheibe faellig?

021.gifcool3.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Fuer die rechtliche Seite wuesste ich gerne mal ein paar einschlaegige rechtskraeftige Urteile, bei denen jemand verknackt wurde, nur weil ein Geschoss sein Grundstueck theoretisch haette verlassen KOENNEN, ohne das jemals getan zu haben.


Dein Hang zu praktischen Lösungen in allen Ehren, aber es gibt tatsächlich mindestens ein Urteil, wo allein die Möglichkeit ausreichte:

1) Mensch/Jäger schießt mit F-Luftgewehr von seinem Grundstück aus mit Einverständnis des Nachbarn über einen ihm und dem Nachbarn gehörenden Weg hinweg in den hinteren Teil seines Grundstücks. Nachbar stirbt (eines natürlichen Todes), Witwe weiß nichts von der Vereinbarung, untersagt das "Überschießen" des (nicht genutzten) Wegs. Mensch schießt doch, Klage, Zuverlässigkeit und auch scharfe Waffen weg.

Und nun: E.L.F. kämpft für Sie oder was? Vielleicht sollte man bei solchen Ratschlägen grundsätzlich unterscheiden, ob man sie jemandem direkt ins Gesicht sagen kann oder sie per Internet verteilt. Und wer demnächst noch seine Zuverlässigkeit für scharfe Waffen braucht, sollte hier eher vorsichtig sein. Es geht gar nicht um 150 Prozent, sondern um 100 % Gesetzestext: "Grundstück nicht verlassen". Punkt.

Der gesunde Menschenverstand (darüber brauchen wir sicher nicht verhandeln) nützt nichts, wenn es gegen Paragrafen und ihre Reiter geht.

(P.S. vielleicht bin ich da etwas pingelig. Genau seit dem Tag vor ein paar Jahren, als eine Tante von mir in Braunau am Inn(Österreich tot im Gemüsebeet lag. Der Nachbarsjunge hat mit einem "Tesching" 6 mm auf Ziele auf einer Holzplatte gezielt, die den Durchgang zwischen zwei Hausmauern versperrte. Er hat offenbar die Platte einmal verfehlt oder durchschossen und sie in die Schläfe getroffen).

Geschrieben

Schlechtes Beispiel.

Da wurde ja das Grundstueck verlassen (Weg!!!!!).

Und das NACH ausdruecklicher Untersagung durch die Besitzerin. Also wer SO DUMM ist, dem gehoerts nicht anders.

Ansonsten Beileid fuer die Tante.

Archiviert

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