Zum Inhalt springen
IGNORED

(Richtiges) Schiessen auf dem Privatgrundstück


Gast Freischütz

Empfohlene Beiträge

Gast Freischütz
Geschrieben

Hallo,

gesetzlich ist vorgeschrieben, dass das Geschoss das eigene Grundstück nicht verläßt und dieses auch sichergestellt ist.

Soweit ich das sehe, ist das jetzt "Auslegungssache".

Meint ihr, ein Kugelfang + 1 m² großes Brett dahinter ist rechtlich unbedenklich?

Wobei das Brett für mich als Schützen ohne Bedeutung ist! cool.gif

Gruß

Geschrieben

In Antwort auf:

Wobei das Brett für mich als Schützen ohne Bedeutung ist!


Als jemand der sich im Keller selbst einen Schiesstand gebaut hat möchte ich dich vor dem Brett eindringlich warnen.

Nimm lieber was das das Diabolo AUFNIMMT wink.gif und im Falle eines Falles NICHT an Dich zurückschickt. cool3.gif

PS: Es geht nicht darum ob DU ein guter Schütze bist. Irgendwann will auch mal Dein Schwager, Ehefrau, Nachbar, Postbote, ........

Gast Freischütz
Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Wobei das Brett für mich als Schützen ohne Bedeutung ist!


Als jemand der sich im Keller selbst einen Schiesstand gebaut hat möchte ich dich vor dem Brett
eindringlich
warnen.

Nimm lieber was das das Diabolo AUFNIMMT
wink.gif
und im Falle eines Falles NICHT an Dich zurückschickt.
cool3.gif

PS: Es geht nicht darum ob DU ein guter Schütze bist. Irgendwann will auch mal Dein Schwager, Ehefrau, Nachbar, Postbote, ........


*lach*, schon klar. smile.gif

Das mit dem "Hartholzeffekt" ist mir früher einmal passiert ... crying.gif

Daher stelle ich dieses Brett für alle Fälle leicht schräg (Richtung Hauswand!).

Aber ich werde mir wohl ein weiches Brett zulegen...

Gruß

Geschrieben

In Antwort auf:

gesetzlich ist vorgeschrieben, dass das Geschoss das eigene Grundstück nicht verläßt


...nicht verlassen kann !!!

bitte auf die formulierung achten!

d.h. ein nur 1x1m grosses brett am gartenzaun (als beispiel) kann gehörigen ärger geben, auch wenn kein einziges geschoss den garten verlassen hat.

mit einer garagenwand o.ä. ist man da eher auf der sicheren seite.

Geschrieben

"Nicht verlassen kann" - diese Formulierung schließt nach meinem Verständnis JEDEN Gebrauch außerhalb geschlossener Räume (Keller, Bühne, Garage,Flur) ausdrücklich aus !

Sehe ich das falsch ?

Mouche

Gast Freischütz
Geschrieben

Das ist meiner Meinung nach mal wieder Auslegungssache.

@Wahrsager: So kann es (leider) passieren.

Aber der aggressivste Dorfpolizist wird einem schon den Nagel im Scheunentor aufzeigen, an dem das GESCHOSS abgeprallt und in Nachbars Garten "eingeschlagen" sein soll frown.gif

Wenn es da wirklich keine (versteckte) Vorschrift wie: "Richtung eine Hauswand schießen" u.ä. gibt, werde ich wohl so weiterschießen müssen.

Gruß

Geschrieben

In Antwort auf:

Na ja, große Geräteschuppenwand im Hintergrund und am Schützenstand oben und seitlich Blenden angebracht, so daß nur noch Schuppenwand im Blickfeld, geht schon auch.

frankmichael


Einen Kardinal Fehler sollte man im Waffenrecht grundsätzlich vermeiden wink.gifwink.gif :

Argumentation auf der Basis von Vernunft,Logik und klarem Menschenverstand chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif.

Genau DAS sucht man nämlich in dem Gesetzt vergebens rolleyes.gif

Tatsache ist, wenn (D)ein Grundstück rundum mit einer 2,50 Meter hohen Mauer umgeben ist, dann kannst Du mit leicht nach oben gehaltener Luftpumpe darüber schießen - das Geschoß KANN also das Grundstück verlassen ! Es steht nirgendwo im Gesetz, daß das Verlassen nur in waagerechter Richtung usw.usw.

Meines Erachtens ist ein Schießen auf dem Grundstück nur mit denselben Einrichtungen wie auf einem Stand im Freien - Seitenblende, Hochblenden etc. wirklich gesetzeskonform.

Ob es so streng gesehen wird confused.gif.

Solange nichts passiert, vielleicht nicht, aber wehe wenn cool.gif.......

Mouche

Geschrieben

Bei derartig strenger Auslegung des Gesetzestextes ist Schießen "im Garten" grundsätzlich verboten. Ausnahme wäre dann nur ein befriedetes (!!!) Grundstück gigantischer Ausdehnung.

Habe mal im ALTEN Gesetz nachgeschaut, damals galt prinzipiell das Gleiche:

In Antwort auf:

§ 45 WaffG(1976) Schießen

(6) Die Absätze 1 bis 5 sind nicht anzuwenden

1. auf das Schießen mit Schußapparaten,

2. auf das Schießen durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung
im befriedeten Besitztum

a)
mit Schußwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird
, oder deren Bauart nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zugelassen ist,

B) mit Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 9 mm,

c) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen

wird, und in den Fällen der Buchstaben a oder b die Geschosse
das Besitztum nicht verlassen können
,


Wie wurde das bei euch von 1976 bis 2003 ausgelegt?

Gast Freischütz
Geschrieben

Neues WaffG:

In Antwort auf:

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,


Toll, wenn man 90° nach oben schießt, verläßt die Kugel auch wenn nur kurz, das private Grundstück.

Dürfen die Behörden / Polizei denn einfach so das Luftgewehr vorerst beschlagnahmen, wenn sie meinen das laut WaffG kein ausreichender Schutz vorhanden sei?

Gibt es für grünen Besuch Tipps oder Verhaltensregeln in solch einem Fall?

Geschrieben

@ Völker und Freischütz -

ich sagte es ja egal ob Gesetz alt oder neu "dem Buchstaben des Gesetzes entsprechend" kommt hier in der Praxis nur Keller,Bühne, Schuppen, Garage etc. in Betracht rolleyes.gif.

Im Freien kann man praktisch vergessen.

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Wie wurde das bei euch von 1976 bis 2003 ausgelegt?


...im Grundsatz zumindest seit 1990 auch nicht anderst als bei Euch wink.gifwink.gifwink.gif .

Mouche

Geschrieben

.....kommt immer drauf an, WIE gestört sich ein eventuell böser Nachbar fühlt chrisgrinst.gif ..

allerdings : Früher, als ich noch nicht WBK Inhaber etc. wohl aber Luftpumpenbesitzer war, war mir diese Problematik sch.....egal blush.gif - zwischenzeitlich sehe ich das wesentlich enger cool.gif - die "Zuverlässigkeit in waffenrechtlicher Hinsicht" ist ein ziemlich kostbares Gut rolleyes.gif.

Wegen SO etwas möchte ich sie nun wirklich nicht gefährden cool3.gif

Mouche

Geschrieben

Wenn ich dran denke, wie ich als Kind mal mit einem Luftgewehr eines Klassenkameraden das Ziel Rolladen des Nachbarn verfehlt habe. Powow ! War das ein Schlag auf der Glasscheibe. blush.gif Aber sie hat gehalten... Da hat dann auch das Geschoss das Grundstück (natürlich total unabsichtlich ! chrisgrinst.gif) verlassen. wink.gif

Am besten war hinterher der nervöse Blick von dem Nachbarn, der wohl dachte, dass die Russen jetzt da sind. laugh.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

die "Zuverlässigkeit in waffenrechtlicher Hinsicht" ist ein ziemlich kostbares Gut
rolleyes.gif
.

Wegen SO etwas möchte ich sie nun wirklich nicht gefährden
cool.gif


Ja, ich auch nicht. AZZANGEL.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Wenn ich dran denke, wie ich als Kind mal mit einem Luftgewehr eines Klassenkameraden das Ziel Rolladen des Nachbarn verfehlt habe.


.....eindeutiger Fall von Unzuverlässigkeit 021.gif021.gif...

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Stimmt der Postbote will auch mal,dann aber meistens bei der Ehefrau und schießen tut der bestimmt nicht mit Diabolos

sondern mit etwas anderem 021.gif

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo erst mal smile.gif

Und wie Blöd isn das.

Ich möchte mir nen LG besorgen jedoch im Haus damit schiessen ist undenkbar.

Und draussen wird es ja verboten.

Draussen wäre auch leider die einzigste möglichkeit für mich damit rum zuschiessen.

Hatte auch vor so ne ca. 1m² große wand hinzustellen und zuballern.

Kann ich mir also das besorgen eines LG aussem Kopf schiessen oder was ?

Geschrieben

Na ja, ganz aus dem Kopf schlagen muß man's sich deshalb nicht, es gibt ja immer noch Vereine... rolleyes.gif und wenn man da nur mit 'nem eigenen LG schießen geht, halten sich die Beitragskosten auch in Grenzen smirk.gif

Geschrieben

(Weils mal wieder keiner macht):

Hi Jason - erst mal herzlich willkommen im Forum ! smile.gif

Zuerst würde ich das mal mit den Nachbarn abklären. Wenn dort keiner was dagegen hat, dürfte Deinem Hobby nichts im Wege stehen. Entsprechende Vorsicht setze ich natürlich mal voraus. smirk.gif

Wenn was passiert, ist natürlich der Teufel los. Das sollte einem schon klar sein... rolleyes.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Wenn ich dran denke, wie ich als Kind mal mit einem Luftgewehr eines Klassenkameraden das Ziel Rolladen des Nachbarn verfehlt habe.


Madame, Madame, langsam wird's unheimlich... chrisgrinst.gif

(aber eigentlich freue ich mich (trotz gelegentlicher Seitenhiebchen meinerseits), daß bei jemand "vom Fach" sitzt! icon14.gif Danke...)

Geschrieben

Zum Sportverein will ich net. Den ich wil nur ab und zu schiessen wen mir grade danach ist und nicht extra dan wieder so weit fahren blabalbla.

Also ihr meint wen die Nachbarn nix gegen haben isses s***** egal ?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.