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IGNORED

egun-Kauf / neu ? oder gebraucht?


kugel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hmmm,

hört sich eigentlich nicht nach einem Versehen an, sondern nach dem Versuch, einen "Dummen" zu finden.

War der Verkäufer eigentlich ein Unternehmer oder eine Privatperson?

Meine Empfehlung:

Bei Unternehmer Frist zur Nachlieferung eines der Beschreibung entsprechenden neuen VL setzen (1-2 Wochen sind ausreichend) und Rücktritt vom Vertrag/Schadensersatz androhen, nach Fristablauf zurücktreten und das Geld zurück verlangen. Wenn der VL ein Schnäppchen war, der sonst nur teurer zu bekommen ist, Schadensersatz verlangen (= höherer Preis für Deckungskauf).

Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, entsprechend verfahren, allerdings dürfte sich dann die Fristsetzung i.d.R. wegen erkennbarer Nichterfüllbarkeit erledigen.

Den Gewährleistungsausschluss kann Dein Kollege getrost vergessen (§ 444 BGB, bei prof. Verkäufer zusätzlich auch § 475 BGB).

Udo

Geschrieben

In Antwort auf:

Hmmm,...hört sich eigentlich nicht nach einem Versehen an, sondern nach dem Versuch, einen "Dummen" zu finden................

Meine Empfehlung:

Bei Unternehmer Frist zur Nachlieferung eines der Beschreibung entsprechenden neuen VL setzen (1-2 Wochen sind ausreichend) und Rücktritt vom Vertrag/Schadensersatz androhen, nach Fristablauf zurücktreten und das Geld zurück verlangen.........

.......Den Gewährleistungsausschluss kann Dein Kollege getrost vergessen (§ 444 BGB, bei prof. Verkäufer zusätzlich auch § 475 BGB).

Udo


Hallo und ersteinmal Allen die da gepostet haben D A N K E !!

Ist ja einiges zusammengekommen .

Aber ich glaube es bringt nüscht hier eine Lawine loszutreten über das Für-und-Wider von Internetauktionshäuser .

Ein Trend der geposteten Meinung ist: Ruhe Bewahren und sachlich argumentieren mit dem Verkäufer.

Weiterhin dank auch für die Paragraphen und der SK ( heute mit ihm kontaktet ) will das beherzigen.

Gespräch mit dem Verkäufer wurde gleich nach Erhalt der Ware aufgenommen und danach wollte der Verkäufer den Kaufpreis zurückerstatten mit Fristangabe.

Da leider nichts erfolgte wurden bisher 2 x 2 e-mails ( home-Adresse und offensichtlich Arbeitsplatz-Adresse ) als Mahnung mit nochmaliger Fristensetzung geschrieben.

Wie mir SK heute mitteilte hat sich nix getan und will jetzt per EBf/Rückschein/pers. nochmals mahnen mit dem Hinweis auf eine ( hier wurde der Vorschlag gemacht ) Anzeige wegen Betruges.

Da der gesamte Kaufpreis dieser an sich nicht sooo wertigen VL-Pistole € 170.- war..... muss der SK sich überlegen ob es sich lohnt einen Anwalt beizuziehen.

Ich werde zu ggeb. Zeit berichten ( nicht als abschreckendes Beispiel um bei e-gun zu steigern !! ) , dauert aber jetzt ne Weile bis die Fristen abgelaufen und/oder entsprechende Reaktionen erfolgt sind.

Nochmals Danke auch im Namen des SK

Kugel

Geschrieben

Wie wär's eigentlich mit dem ausstellen lassen eines gerichtlichen Mahnbescheides? Wenn der Jung den auch

ignoriert, ist er selbst Schuld und darf schon mal den

Kaffee für den Gerichtsvollzieher kaltstellen.

A.

Geschrieben

In Antwort auf:

Da der gesamte Kaufpreis dieser an sich nicht sooo wertigen VL-Pistole € 170.- war..... muss der SK sich überlegen ob es sich lohnt einen Anwalt beizuziehen.


Ja, lohnt sich. Nicht so sehr, weil Du dadurch einem notleidenden Anwalt eine warme Suppe ermöglichst (Gebühren belaufen sich auf 43,55 € incl. MWSt), sondern bereits allein aus dem Grund, daß der Verkäufer in solchen Fällen meist genau darauf spekuliert, daß es sich ja "nur" um einen kleinen Betrag handelt. Auch das ist offensichtlich ein durchaus lukratives Geschäftsmodell.

Udo

Geschrieben

In Antwort auf:

Wie wär's eigentlich mit dem ausstellen lassen eines gerichtlichen Mahnbescheides? Wenn der Jung den auch

ignoriert, ist er selbst Schuld und darf schon mal den

Kaffee für den Gerichtsvollzieher kaltstellen.

A.


bei einem Dummen kann es funktionieren. AZZANGEL.gif

Geschrieben

Hallo,

ich muss hier auch mal eine Lanze für egun brechen. Ich hatte vor genau einem Monat eine neuwertige Hawken ersteigert und der Verkäufer kam mit dem Teil nicht über. Geld ging direkt nach Verkauf raus und ein paar Tage später kam eine email vom Verkäufer, dass er noch die Lieferadresse benötigte. Das kam mir schon komisch vor. Die hat er dann aber sofort bekommen und als nach 10 Tagen noch nichts da war, habe ich eine mail geschrieben, kam keine Antwort, dann habe ich mehrfach dort angerufen und er hat sich immer von seiner Frau verleugnen lassen, bzw. war nicht da, hat aber nicht angerufen und nichts passierte. Dann habe ich Einschreiben / Rückschein losgeschickt mit letzter Frist und der Rückschein ist bis heute noch nicht da. Als ich dem webmaster bei egun das Vorgehen erklärte, schickten die dem Verkäufer sofort eine mail, dass er die Ware sofort losschicken sollte, um rechtliche und finanzielle Schäden abzuwenden. Und zwei Tage später war das Teil da. Das wäre bei ebay anders gelaufen und so bin ich mit egun sehr zufrieden.

Also viel Glück mit Deiner Geschichte

.357mag

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Wie wär's eigentlich mit dem ausstellen lassen eines gerichtlichen Mahnbescheides? Wenn der Jung den auch

ignoriert, ist er selbst Schuld und darf schon mal den

Kaffee für den Gerichtsvollzieher kaltstellen.

A.


bei einem Dummen kann es funktionieren.
AZZANGEL.gif


Stimmt, aber zum einen scheint der Spielgefährte das Pulver nicht unbedingt erfunden zu haben, und zum anderen gehen die Kosten in der Masse auf, wenn ein Anwalt dazukommt.

Ich würde es jedenfalls zunächst einmal versuchen. Legt der Typ dagegen Widerspruch ein, kann man entweder zurückziehen oder dem ganzen seinen Lauf lassen und sich einen Anwalt besorgen...

A.

Geschrieben

In Antwort auf:

.....Stimmt, aber zum einen
scheint der Spielgefährte das Pulver nicht unbedingt erfunden zu haben,
und zum anderen gehen die Kosten in der Masse auf, wenn ein Anwalt dazukommt.

Ich würde es jedenfalls zunächst einmal versuchen. Legt der Typ dagegen Widerspruch ein, kann man entweder zurückziehen oder dem ganzen seinen Lauf lassen und sich einen Anwalt besorgen...

A.


Hallo

Komme eben gerade vom Stand und der betroffene SK hat mir mitgeteilt das heute morgen bei seiner Bank eine Rückzahlung ( endlich ) des Betrages erfolgt ist. Der Schlawiner von Verkäufer hat aber das Rückporto "vergessen" .

Damit wäre die Sache grundsätzlich erledigt und ich danke nochmals Allen die hier nützliche Tipp,s gepostet .

Greifen bei solchen "Geschäften" das BGB und die AGB ( Minderung des Kaufpreises oder aber Wandlung ) auch für Auktionen/Verkäufe im Internet , wie ich zwischenzeitlich von einem RA , sogar kostenfrei, nochmals bestätigt bekommen habe .

Eine Ausschliessung jedweder Gewährleistung nach EU-Recht ist nur so zu verstehen : Ich kaufe ein Teil und das geht während meiner Benutzung kaputt !! Hier gibt es also keinen Garantieanspruch.

Die Ware m u s s aber der abgegebenen Beschreibung entsprechen.

Neu ist eben Neu und "Nagelneu" ist nochmals eine dahingehende Verstärkung!!

Kugel

Geschrieben

Moin,

ich bin mit egun zufrieden. Ich habe einige Sachen sehr günstig oder zu moderaten Preisen gekauft und für dort angebotenes Waffenzubehör recht hohe Preise erlöst, bei denen ich mich geschämt hätte, wenn ich diese von Kameraden verlangt hätte.

Also was solls, ich werde mich dort auch weiter herumtreiben.

Gruß,

frogger

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