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IGNORED

Dekopatronen?


AutoMag

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Geschrieben

Hallo,

hab heute mein neues "Baby" mit auf dem Stand gehabt, jetzt wollen natürlich alle so eine 500er Bohne haben, aber keine EWBs vorhanden. Eine Abgabe einer Hülse ohne Pulver, ohne Zündhütchen und mit dadurch offenen Zündkanal aber mit gesetzten und gecrimpten Geschoß müsste doch zulässig sein, oder habe ich irgendwo etwas übersehen?

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo,

hab heute mein neues "Baby" mit auf dem Stand gehabt, jetzt wollen natürlich alle so eine 500er Bohne haben, aber keine EWBs vorhanden. Eine Abgabe einer Hülse ohne Pulver, ohne Zündhütchen und mit dadurch offenen Zündkanal aber mit gesetzten und gecrimpten Geschoß müsste doch zulässig sein, oder habe ich irgendwo etwas übersehen?


Spricht nichts dagegen, da eine Patrone ohne Treibmittel keine Patrone im Sinne des Affengesetzes ist.

Ich werfe immer ein altes Zündhütchen in die Hülse, das Klappern überzeugt jeden. In diesem Fall kann auch das Zündhütchen drinbleiben. da frei erwerbbar ab 18. (und ohne Psychotest) chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Hägar

Geschrieben

Moin,

jo patrone ohne Pulver unterliegt nicht dem Waffenrecht.

Ich mache jedoch zu 2/3 groben Sand rein. Das überzeugt jeden von der "Echtheit" gr1.gif der Patrone...

Gruß,

frogger

Geschrieben

Patrone ohne Pulver.Ja.Aber darf man das Abgeschossene Zündhütchen drin lassen,wo man den Schlagbolzen noch sieht?Und dann ein Geschoß draufseztzen?

Geschrieben

In Antwort auf:

Moin,

jo patrone ohne Pulver unterliegt nicht dem Waffenrecht.

Ich mache jedoch zu 2/3 groben Sand rein. Das überzeugt jeden von der "Echtheit"
gr1.gif
der Patrone...

Gruß,

frogger


Das kommt jetzt nicht so gut!

Otto Normal-Polizist wird dann eine scharfe Patrone vermuten, bei der das Zündhütchen versagt hat. Damit ist es für ihn immer noch eine Patrone nach dem Affengesetz.

Bei einer Dekopatrone mit intaktem Zündhütchen ist das Problem dann noch viel größer. Wenn Du Glück hast, wird Deine Bude nicht auf den Kopf gestellt. Und wer für die Kosten eines "Gutachtens" über die Patrone(n) zu berappen hat, steht in den Sternen.

Gruß Hägar

Geschrieben

Otto Normal-Polizist wird dann eine scharfe Patrone vermuten, bei der das Zündhütchen versagt hat. Damit ist es für ihn immer noch eine Patrone nach dem Affengesetz.

Bei einer Dekopatrone mit intaktem Zündhütchen ist das Problem dann noch viel größer. Wenn Du Glück hast, wird Deine Bude nicht auf den Kopf gestellt. Und wer für die Kosten eines "Gutachtens" über die Patrone(n) zu berappen hat, steht in den Sternen.

Gruß Hägar


Hägar,

und wie erkennt der richtige Wiederlader ob die Patrone nicht gezündet hat oder eine Deko ist, und wie sieht es bei einer Dekopatrone mit einem (scheinbar) intaktem Zündhütchen aus? Gewicht oder Gehör dürften da nicht ausreichen.

Das Gutachten wird für den Fall, daß keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt die Polizei bzw. die anordnende Behörde zahlen.

Karl

Geschrieben

Ein intaktes Zündhütchen würde ich auf keinen Fall drinlassen. Die Energie reicht dann immer noch, das Geschoß in den Lauf zu treiben, wenn jemand diese Patrone in einer Waffe abschlägt. Das kann gefährlich werden...

Ich setze bei Deko Patronen auch ein abgschlagenes ZH und dann noch Eins in die leere Hülse. Aber nur Eins in die Hülse! Damit es klappert und nicht raschelt wie Pulver. Zur Sicherheit kann man ja noch ein Loch in die Hülse bohren. das erkennt dann auch Otto Normal-Polizist. Hoffe ich mal chrisgrinst.gif.

Geschrieben

In Antwort auf:

Hägar,

und wie erkennt der richtige Wiederlader ob die Patrone nicht gezündet hat oder eine Deko ist, und wie sieht es bei einer Dekopatrone mit einem (scheinbar) intaktem Zündhütchen aus? Gewicht oder Gehör dürften da nicht ausreichen.

Karl


Genau das Gehör ist der Knackpunkt, wenn Sand drin ist raschelts, wenn Zündhütchen oder Schrotkugel drin, dann klapperts.

Hägar

Geschrieben

In Antwort auf:

Genau das Gehör ist der Knackpunkt, wenn Sand drin ist raschelts, wenn Zündhütchen oder Schrotkugel drin, dann klapperts.


Wenn nix raschelt oder klappert brauch ich ein Hörgerät??? chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Das Gutachten wird für den Fall, daß keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt die Polizei bzw. die anordnende Behörde zahlen.


na da wäre ich nicht so vorschnell, weisst doch wie sowas von deutschen behörden gehandhabt wird!!!

selbst wenn zu deinen gunsten, die rechnung wird immer dem steuerzahler (sprich DIR!!!) präsentiert!!!

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Das Gutachten wird für den Fall, daß keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt die Polizei bzw. die anordnende Behörde zahlen.


na da wäre ich nicht so vorschnell, weisst doch wie sowas von deutschen behörden gehandhabt wird!!!

selbst wenn zu deinen gunsten, die rechnung wird immer dem steuerzahler (sprich DIR!!!) präsentiert!!!


Bin ich aber!!

Karl

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